| Veranstaltung: | LDK Suhl 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 7. Sonstige Anträge |
| Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 08.10.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 15.10.2026, 17:43 |
A1: Vereinbarkeit verbessern, politisches Engagement ermöglichen
Antragstext
Der Landesverband BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen setzt sich zum Ziel, die
politischen Partizipationsmöglichkeiten für Menschen mit Care-Verantwortung zu
verbessern und strukturelle Hürden für ihr politisches Engagement abzubauen.
Hierzu beschließt der Landesverband die folgenden Maßnahmen:
Alle Gliederungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen verpflichten sich
zur Umsetzung des Ziels, die Vereinbarkeit von Parteiengagement und Care-
Arbeit zu verbessern, und berücksichtigen die Bedarfe von Mitgliedern mit
Fürsorgeverantwortung so gut es geht, beispielsweise bei der Ausgestaltung
von Mitgliederversammlungen.
Bei Landesdelegiertenkonferenzen wird eine qualitativ hochwertige
kostenlose Kinderbetreuung angeboten.
Der Landesverband ist verpflichtet bei eigenen überregionalen
Veranstaltungen eine kostenlose Kinderbetreuung anzubieten, sofern Bedarf
besteht.
Kreis- und Regionalverbände sind verpflichtet bei bedeutenden
Mitgliederversammlungen, die beispielsweiseWahlen, Delegierungen oder
Abstimmungen über Haushalte oder Wahlprogramme beinhalten, kostenlose
Kinderbetreuung anzubieten, wenn Bedarf besteht. Der Landesverband
beteiligt sich auf Antrag des Kreis- oder Regionalverbands mit bis zu 50
Prozent und maximal 500 Euro pro Jahr an den tatsächlich entstandenen
Kosten für die Kinderbetreuung. Die Landesgeschäftsstelle unterstützt bei
Bedarf bei der Organisation der Kinderbetreuung.
Versammlungen und Veranstaltungen aller Gliederungen sollen prinzipiell
hybrid angeboten werden, um auch Menschen die Teilnahme zu ermöglichen,
die nicht physisch anwesend sein können. Eine Beteiligung an Abstimmungen
und Wahlen ist dabei im Rahmen der gültigen Rechtslage möglich.
Der Landesverband erstellt unter Beteiligung der relevanten Akteur*innen
einen „Leitfaden Vereinbarkeit“, der verbindliche Standards für die
Planung und Durchführung von Parteiveranstaltungen enthält und den Kreis-
und Regionalverbänden sowie den Landesarbeitsgemeinschaften zur Verfügung
gestellt wird.
Der Landesvorstand überprüft jährlich die Umsetzung der Maßnahmen und
erhebt unter den Mitgliedern mit Care-Verantwortung, welche weiteren
Barrieren für die politische Teilhabe bestehen, um diese abbauen zu
können. Der Landesvorstand kann zu diesem Zweck einen Beirat o. ä. Ins
Leben rufen, um die Perspektive von Mitgliedern mit Care-Arbeit
systematisch einzubeziehen.
Begründung
Unser Anspruch als Partei ist es, politische Teilhabe für möglichst viele Menschen zu ermöglichen. Dieser Anspruch muss auch für unsere eigenen Strukturen gelten. Menschen, die Kinder betreuen oder Angehörige pflegen, leisten einen unverzichtbaren Beitrag für unsere Gesellschaft. Ihre Erfahrungen und Perspektiven sind zugleich für unsere politische Arbeit und insbesondere für unsere feministische Politik unverzichtbar.
In der politischen Praxis bestehen jedoch weiterhin erhebliche Hürden. Viele Abendtermine, lange und schwer planbare Sitzungen, fehlende Kinderbetreuung, zusätzliche Betreuungskosten und fehlende digitale Beteiligungsmöglichkeiten erschweren politisches Engagement von Mitgliedern mit Care-Verantwortung. Insbesondere familienunfreundliche Sitzungszeiten, hoher Zeitaufwand und fehlende finanzielle Unterstützung für Betreuung sind dabei zentrale Hindernisse für politisches Engagement, wie auch die Europäische Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft Berlin e. V. (EAF) in Studien feststellt.
Als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben wir uns bereits im Frauenstatut dazu verpflichtet, Kinderbetreuung beziehungsweise die Finanzierung von Betreuung bei Veranstaltungen zu ermöglichen und Sitzungszeiten so zu gestalten, dass Menschen mit Fürsorgeverantwortung teilnehmen können. Zudem wird dort auf zeitlich überschaubare und planbare Formen der Mitarbeit verwiesen.
Diese Grundsätze wollen wir in Thüringen verbindlicher und konkreter mit diesem Beschluss und dem „Leitfaden Vereinbarkeit“ umsetzen. Uns ist bewusst, dass es dabei nicht ausreichend ist, allein Kinderbetreuung anzubieten. Für manche Eltern sind insbesondere Abendtermine trotz Betreuung schwer wahrzunehmen. Für Menschen, die Angehörige pflegen, ist eine Betreuung am Veranstaltungsort häufig keine geeignete Lösung. Deshalb braucht es ein Bündel verschiedener Maßnahmen: verlässliche und kostenlose Kinderbetreuung, planbare und familienfreundliche Veranstaltungszeiten, digitale Beteiligungsmöglichkeiten sowie zeitlich begrenzte und planbare Formen des Engagements.
Vereinbarkeit darf dabei nicht als individuelle Aufgabe derjenigen verstanden werden, die Care-Arbeit leisten. Vielmehr müssen unsere Parteistrukturen so gestaltet werden, dass politisches Engagement auch in unterschiedlichen Lebensphasen möglich ist. Gerade in Zeiten, in denen Eltern und Menschen mit Care-Verantwortung unter Druck stehen wie nie, muss politisches Engagement trotzdem ermöglicht werden.
Dabei haben wir auch die Leistungsfähigkeit der Kreis- und Regionalverbände im Blick, indem der Landesverband eine Beteiligung an den Kosten für die Kinderbetreuung von bis zu 50 Prozent absichert.
Mit dem Beschluss sollen deshalb verbindliche Mindeststandards für eine carefreundliche Parteiarbeit geschaffen werden. Der „Leitfaden Vereinbarkeit“ soll die Umsetzung im Landesverband sowie in den Kreis- und Regionalverbänden erleichtern und konkrete Hilfestellungen für die Organisation von Veranstaltungen liefern.
Unterstützer*innen
- Pascal Leibbrandt (KV Nordhausen)