| Veranstaltung: | LDK Suhl 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 7. Sonstige Anträge |
| Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 22.10.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 22.10.2026, 19:58 |
A5: Werra und Weser weiter entlasten – Salzbelastung konsequent reduzieren
Antragstext
Werra und Weser verbinden die Bundesländer Niedersachsen, Hessen, Nordrhein-
Westfalen und Thüringen, weswegen sich Bündnisgrüne am 18. Oktober 2026 aus den
vier Bundesländern trafen und ein Zeichen zur Entlastung von Werra und Weser
setzten Die Landesdelegiertenkonferenz unterstützt diesen Protest und
positioniert sich entsprechend:
Die Kaliindustrie ist seit Generationen ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und
bedeutender Arbeitgeber in der Region. Gleichzeitig hat sie die Flüsse mit
großen Mengen salzhaltiger Abwässer belastet. In den vergangenen Jahren sind
erhebliche Anstrengungen unternommen worden, diese Belastung zu reduzieren. Das
war eine Leistung von K+S, die wir anerkennen: Die Versenkung salzhaltiger
Abwässer wurde beendet, Produktionsverfahren wurden verbessert und alternative
Entsorgungswege entwickelt. Dennoch ist die Salzbelastung weiterhin erheblich.
Der eingeschlagene Pfad muss weitergehen.
Jetzt steht eine entscheidende Weichenstellung bevor. Die derzeitige
wasserrechtliche Einleiterlaubnis läuft Ende 2027 aus. Im gemeinsam von den
sieben Ländern der Flussgebietsgemeinschaft Weser beschlossenen
Maßnahmenprogramm Salz 2021–2027 war vorgesehen, dass ab Ende 2027 keine
Prozessabwässer aus der Kaliproduktion mehr in die Werra eingeleitet werden.
Lediglich die weiterhin anfallenden Haldenabwässer sollten auch danach noch
eingeleitet, aber in der Menge schrittweise reduziert werden.
Die bisherige Planung muss weiter gelten: Ab Ende 2027 sollen keine
Prozessabwässer aus der Kaliproduktion mehr in die Werra eingeleitet werden.
Genau das wurde im Maßnahmenprogramm Salz 2021-2027 vereinbart. Eine neue
Einleiterlaubnis darf dieses vereinbarte Ziel nicht aufgeben und die Einleitung
von Prozessabwässern bis 2039 fortschreiben.
Für die weiterhin anfallenden Haldenabwässer braucht es einen verbindlichen
Reduktionspfad. Die Salzbelastung von Werra und Weser muss auch nach 2027
kontinuierlich weiter sinken. Die neue Bewirtschaftungsplanung für 2027 – 2033
muss das Ende der Einleitung von Prozessabwässern abbilden und gleichzeitig
ambitionierte Zielwerte für die weitere Reduzierung der Salzbelastung festlegen.
Gerade bei den Prozessabwässern bestehen weitere Möglichkeiten zur Reduzierung.
K+S selbst kündigt mit dem Projekt „Werra 2060“ an, die Menge der
Prozessabwässer am Werk Werra um rund 50 Prozent zu reduzieren. In Wintershall
und Unterbreizbach sollen nasse Aufbereitungsverfahren künftig vollständig
entfallen.
Diese Transformation begrüßen wir. Sie muss aber auch Konsequenzen für die
Entsorgung haben: Vermeidung und Reduzierung müssen konsequent vorangetrieben
und die verbleibenden Prozessabwässer außerhalb von Werra und Weser entsorgt
werden. Technisch und ökologisch geeignete Alternativen zur Einleitung müssen
konsequent genutzt werden. Dabei darf die Umweltbelastung nicht lediglich von
einem Ort an einen anderen verlagert werden.
Selbst wenn Prozessabwässer deutlich reduziert werden, bleibt das salzhaltige
Niederschlagswasser der riesigen Rückstandshalden über Jahrzehnte eine zentrale
Herausforderung. Deshalb müssen Haldenabdeckung, Vermeidung weiterer Aufhaldung
und die Reduzierung des anfallenden Haldenwassers deutlich beschleunigt werden.
K+S ist ein bedeutender Arbeitgeber in und die Kaliproduktion ein wichtiger
Wirtschaftsfaktor für die gesamte Region. Gerade deshalb braucht der Standort
eine langfristig tragfähige Perspektive. Planungssicherheit entsteht nicht
dadurch, Umweltprobleme über weitere zwölf Jahre fortzuschreiben, sondern indem
Produktion und Entsorgung so weiterentwickelt werden, dass sie dauerhaft mit dem
Schutz von Werra, Weser und Grundwasser vereinbar sind.
Unser gemeinsames Ziel ist deshalb klar: Die geplante Einleiterlaubnis für
Prozessabwässer über 2027 hinaus darf nicht erteilt werden. Das im
Maßnahmenprogramm Salz vereinbarte Ende der Einleitung von Prozessabwässern muss
auch im neuen Bewirtschaftungsplan Salz 2027–2033 verbindlich abgebildet werden.
Für die weiterhin anfallenden Haldenabwässer braucht es einen verbindlichen
Reduktionspfad und deutlich mehr Anstrengungen, um ihre Menge zu verringern.
Gewässerschutz und eine langfristige wirtschaftliche Perspektive für die
Kaliregion gehören zusammen.