| Veranstaltung: | LDK Suhl 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 7. Sonstige Anträge |
| Antragsteller*innen: | Diana Hennig, Felix Heilemann, Maxi Volz, Nikolaus Fritzsche, Jasper Robeck (dort beschlossen am: 22.10.2026) Diana Hennig, Felix Heilemann, Maxi Volz, Nikolaus Fritzsche, Jasper Robeck (dort beschlossen am: 22.10.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 22.10.2026, 18:04 |
A4: Gewaltschutz nicht als Feigenblatt für den Überwachungsstaat nutzen: NEIN zur PAG-Novelle!
Antragstext
Eine wirksame Innen- und Rechtspolitik beinhaltet für uns den konsequenten
Schutz von Bürger*innenrechten. Basis hierfür ist eine bürgernahe und präsente
Polizei, die gut ausgestattet ist und transparent agiert. So schaffen wir
Vertrauen bei den Bürger*innen. Wirksame Innenpolitik basiert auf Fakten und
spielt nicht mit den Ängsten der Bevölkerung.
Diese bündnisgrüne Vision einer "bürgernahen, modernen, transparenten und
präsenten Polizei" steht nicht im Einklang mit der geplanten Novelle des
Polizeiaufgabengesetz der Landesregierung und des Innenministers. Das neue PAG
sieht umfassende Kompetenzerweiterungen im Bereich der digitalen wie auch
physischen Überwachung vor.
Wir lehnen dieses Gesetzentwurf ab, weil präventive Überwachungsbefugnisse
ausweitet werden, ohne im gleichen Zug rechtsstaatlich wirksame
Schutzmechanismen zu implementieren. Es bedarf eines Gesetzes, dass der
notwendigen Weiterentwicklung der Polizei in Thüringen anhand kriminologischer
Maßstäbe und wissenschaftlicher Erkenntnisse gerecht wird. Wir bedauern, dass
die Chance verspielt wurde mehr Gewaltschutz zu ermöglichen, ohne die geplanten
Befugnisse auf das Schutzgut Leib und Leben zu begrenzen.
Im Wesentlichen sind die geplanten automatisierten, KI-gestützten
Verhaltenskontrollen zu kritisieren, die zukünftig nach Plänen der
Landesregierung Einzug in die präventiven Kompetenzen der Thüringer Polizei
erhalten sollen. Es soll eine umfassende Überwachung von Personen an
öffentlichen Orten ermöglicht werden, im Einklang mit der weitreichenden
Überprüfung und Speicherung personenbezogener Daten aller Beteiligten, auch von
Zeug*innen und persönlichen Daten aus dem Internet. Diese umfassende Kompetenz
sieht nicht vor, dass Betroffene von der Überwachung erfahren. Einerseits weiß
man also nicht, ob, zu welchem Grund oder in welchem Umfang man überwacht wird
beziehungsweise wurde. Mit dieser KI-gestützten Analyse von Kamerabildern und
Datenbanken geht Thüringen einen Schritt in Richtung des "Predictiv Policing".
Damit sollen polizeiliche Maßnahmen durch eine Datenanalyse im Vorhinein im
besten Falle überflüssig gemacht werden. Bei so einer anhaltslosen Überwachung
aller beteiligten Personen wird der Schutz der individuellen Freiheitsrechte im
Sinne einer transparenten Polizei nicht geachtet. Diesen besonderen
Schutzmechanismus dieser Grundrechte sieht der PAG-Entwurf nicht vor. Eine grüne
Partei, die ihre Ursprünge in Thüringen auch in der Bürger*innenrechtsbewegung
hat, darf einen solch gewichtigen Grundrechtseingriff nicht ignorieren.
Vielmehr bewirkt die bloße Möglichkeit der Überwachung allein, dass Personen
sich automatisch anders verhalten, ohne einem Fehlverhalten nur nahe gekommen zu
sein. Dieses Phänomen, der "Chilling Effekt", bewirkt, dass Menschen sozial
erwünschtes Verhalten reproduzieren. Der automatisierende Datenabgleich mitsamt
Verhaltensauswertung führt zudem dazu, dass Personen in Zukunft doppelt bedenken
müssten, wie und ob sie ihre Meinung kundtun oder an Demonstrationen teilnehmen.
Dies widerspricht fundamental dem, was wir uns unter demokratisch und politisch
engagierte Zivilgesellschaft vorstellen, die das Funktionieren einer
demokratischen Öffentlichkeit erst ermöglichen. Speziell in Zeiten, in den eine
gesichert rechtsextreme Partei im Landtag, welche sich nicht von den Taten der
dunkelsten Zeiten in Deutschland distanzieren will, im äußersten Fall zukünftig
über Polizeitätigkeiten mitentscheiden könnte, ist eine solche Gesetzesnovelle
mehr als fahrlässig.
Wir wissen: Die Kameras, die auf dem Erfurter Anger hängen, können bereits KI-
Überwachung, sie dürfen diese Fähigkeit nur noch nicht nutzen. Dieses Beispiel
zeigt sehr deutlich, dass mit dem neuen Polizeiaufgabengesetz sich der
Schwerpunkt polizeilicher Arbeit in Thüringen verschiebt. Weniger Prävention,
mehr Überwachung und mehr Repression. Dieser Gesetzentwurf und sein Vollzug
bedeutet, dass Haushaltsmittel, statt in andere Aufgaben, in Hard- und Software
fließen wird, um diese neuen Überwachungsbefugnisse auch auszuschöpfen.
Thüringer Beamte werden, statt auf der Straße zu stehen, die KI Personendaten
mit dem Internet abgleichen lassen. Damit erweitert das Gesetz nicht bloß nur
irgendwelche abstrakten Befugnisse, sondern sie verändert auch ein bisschen die
praktizierte Realität von Polizeiarbeit.
Mit der Entwicklung der Polizei in diese Richtung bleibt unsere grüne Vision von
Sicherheitspolitik auf der Strecke, eine bürgernahe, präventive Polizeiarbeit.
Die Mittel, die in (KI-)Videoüberwachung gehen, fehlen unter anderen bei der
Erwachsenensozialarbeit, die dem real existierenden, sozialenen Problem auf dem
Anger, eine nachhaltige Bewältigung folgen lassen. Die Finanzierung eines
Modellprojektes, wo Polizei durch interdiszipinäres Personal zur Intervention
begleitet wird, scheint ferner den je. Dabei beschweren sich die
Polizeigewerkschaften weiter, dass viel zu oft, die Polizei gerufen wird, um
soziale Probleme zu lösen oder bei psychischen Notlagen, zu deren Bearbeitung
die Beamte gar nicht befähigt wurden. Den neuen Befugnissen folgt, dass die
nächste Schulung dem Einsatz der neuen Überwachungsbefugnisse gilt, statt der
Weiterentwicklung sozialer Kompentenzen oder der professionellen Verweisberatung
an fachliche Ansprechstellen.
Alle diese Instrumente erfordern komplexe, rechtliche Gefahrenanalysen und
saubere rechtsichere Abwägungen, die erwartungsgemäß zusätzlich geleistet werden
müssen, da der Personalbestand in der Regel nicht mit den Aufgaben wächst. Ein
modernes Polizeiaufgabengesetz muss daher vorallem nach kriminologischen
Maßstäben weiterentwickelt werden und Hand in Hand mit polizeilichen Konzepten,
Statistiken sowie Schulungsinhalten gehen. Es drängt sich der Eindruck auf, dass
hier die neuen gesetzlichen Befugnisse auf eine Institution treffen, die in der
Breite schon mit dem Status Quo vielfach überfordert sind. Daher fordern wir,
dass dieser Gesetzentwurf zurückgezogen wird und streng nach wissenschaftlichen
Maßstäben, passend zur einer strategischen und sozial verträglichen
Weiterentwicklung der Behörde Polizei, eine neue Überarbeitung dieses Gesetzes
anzustoßen.
Viele eindrückliche Beispiele aus Thüringen zeigen den Handlungsbedarf beim
Gewaltschutz: Allein in den letzten 7 Monaten sind in Thüringen drei Frauen von
Ihren Partnern oder Expartnern getötet worden. Am 07. März hat ein 33 Jahre
alter Mann seine 25-jährige Exfreundin in Zöllnitz erwürgt, am 23.06. hat ein 35
jähriger eine 20 jährige Frau mit der er in engerer Beziehung stand in Greiz
getötet und am 20.09. beging ein 38 jähriger an einer 32 jährige Mutter eines
vierjährigen Jungen ein Tötungsdelikt in Bad Berka. Nur 11 km hiervon entfernt
erschoss ein Polizist in Klettbach im April 2025 mit seiner Dienstwaffe seine
Frau und seine zwei Kinder. 99% aller intimen Fotos, Videos und Deepfakes im
Netz sind weiblich und werden von Männern gegen den Willen der Frauen hier
eingestellt. 10 % mehr Vergewaltigungen sind in der Kriminalitätsstatistik im
Jahr 2026 aufgeführt, Frauen werden doppelt so häufig gestalkt und sind viermal
häufiger von häuslicher Gewalt betroffen als Männer.
Deshalb schließen wir uns der Forderungen der feministischen Verbänden nach
konsequenten Maßnahmen des Gewaltschutzes an, insbesondere auch der Umsetzung
des "Spanischen Modells", um Frauen zu schützen. Auch der Gesetzentwurf zur
Novellierung des PAG greift das "Spanische Modell" in einem Punkt auf: Der
elektronischen Fußfessel.
Die Idee ist, dass die elektronische Fußfessel die Betroffenen, die
beispielsweise ein Annäherungsverbot erwirkt haben, warnt und die Polizei
alamiert, wenn der Täter sich der Betroffenen nähert. Diese kann sich in
Sicherheit bringen und die Polizei kann umgehend an den Ort fahren, um ein
Aufeinandertreffen zu verhindern. Dieser Baustein des Spanischen Modells sorgt
dafür, dass der rechtliche Zustand auch durchsetzbar wird. Zu oft waren
betroffene Frauen erneuter Gewalt bis hin zu ihrer Ermordung ausgesetzt, obwohl
bereits ein Annäherungsverbot bestand. Insoweit ist zu begrüßen, wenn häusliche
Gewalt und Femizide damit auch in Thüringen wirksam verhindert werden können. Es
muss jedoch Fragen aufwerfen, wenn grundrechtsintensive Maßnamen wie die
Fußfessel ohne Richtervorbehalt normiert werden.
Dieser Gesetzentwurf schießt über das Ziel hinaus. So sollen Fußfesseln
(Elektronische Aufenthaltsüberwachung) nicht nur an Tätern häuslicher Gewalt
oder der sexuellen Selbstbestimmung von der Polizei angebracht werden können,
sondern auch hier ohne Gerichtsbeschluss für Menschen die von der Behörde als
"Gefährder" definiert werden. Darüber hinaus ist die problematische Definition
zum Anwendungsbereich der Fußfessel als physische Überwachungsform
hervorzuheben: Sie kann nach dem Gesetzesentwurf gegen Personen, die "Anlagen
der kritischen Infrastruktur oder sonstige Anlagen mit unmittelbarer Bedeutung
für das Gemeinwesen" bedrohen, eingesetzt werden. Diese Definition ist zu
ungenau und bereitet den Weg dafür, dass präventive Überwachungsmaßnahmen ebenso
gegen zivile und auf dem Boden der Verfassung stehende Demonstrant*innen oder
Aktivist*innen ausgeweitet werden könnten, was auch hier wieder erwünschte
Verhaltensmuster fördert und Menschen in ihrem Verhalten einschränkt. Dies ist
hinsichtlich des Schutzes auf freie Meinungsäußerung, auf Bewegungsfreiheit
sowie des Schutzes und Erhalts einer demokratischen und kritischen
Zivilgesellschaft unverantwortlich. Schlussendlich gefährdet die Ausweitung
dieser Maßnahme auf andere Schutzgüter als Leib und Leben auch die
Rechtmäßigkeit dieses Paragraphen. Ob es verfassungsrechtlich zulässig ist, für
weniger gewichtige Schutzgüter, mit einer Standortüberwachung derart intensiv in
Grundrechte einzugreifen, darf bezweifelt werden.
Das "Spanische Modell" ist jedoch mehr als die Fußfessel. Sie ist ein
umfassendes Konzept, welches ausschließlich zum Schutz von gewaltbetroffenen
Frauen und Mädchen entwickelt worden ist und in viele (gesellschafts-)politische
Bereiche hineinwirkt. Wir kritisieren, dass die Landesregierung hier "Cherry-
Picking" betreibt, statt das "Spanische Modell" ganzheitlich umzusetzen. Deshalb
fordern wir, dass auch Prävention durch Bildung, Beratungsangebote für
Betroffene und spezialisierte Behören gefördert werden. Zudem erwarten wir die
aussetehende Umsetzung des Chancengleichheitsfrdergesetztes von rot-rot-grün zum
Ausbau und zur Finanzierung von Frauenhäusern und anderen Schutzeinrichtungen.
Die Polizei hätte schon jetzt die Möglichkeit Maßnahmen aus dem "Spanischen
Modell" unkompliziert umzusetzen. Wir erwarten in den täglichen Polizeiberichten
Fälle von geschlechtsspezifischer Gewalt zu veröffentlichen, denn die Scham muss
die Seite wechseln! Weiterhin sollen endlich international anerkannte
unabhängige polizeiliche Risikobewertungen mittels standardisierter Fragebögen
angefertigt werden um wirklich funktionierende Schutzmaßnahmen ergreifen zu
können. Weiterhin soll die polizeiliche Kriminalstatistik im Bereich Gewalt
gegen Frauen in Thüringen umfassende Zahlen bereitstellen. So werden getötete
Kinder in diesem Zusammenhang bisher nicht erfasst. Auch eine konsequente
Verfolgung von geschlechtsspezifischer Gewalt im Netz ist ein Teil des
spanischen Modells. Die Fußfessel soll nicht als Repression gegen Menschen
eingesetzt werden, die allgemein oder polizeilich als Gefährder eingeschätzt
werden, sondern nur in Fällen von Partnerschaftsgewalt und hier auch nur mit
richterlichem Beschluss, wie es auch das "Spanische Modell" handhabt.
Richtig ist, dass mit dem erfolgreichen "Spanischen Modell" keine Frau mehr
getötet worden ist, wenn der Täter eine Fußfessel angelegt bekam. Wir lassen
aber nicht zu, dass die Landesregierung diese eine Maßnahme voranstellt, die sie
ohne Richtervorbehalt und für ganz viele weitere Phänomenbereiche ausgestaltet
hat, um zahlreiche grundrechtsintensive Eingriffe mit diesem Gesetz durch das
Parlament zu bekommen. Der Schutz von Betroffenen geschlechtsspezifischer Gewalt
darf nicht zum Feigenblatt für repressive polizeiliche Maßnahmen herangezogen
werden.
Begründung
Bereits im vergangenen Jahr hat der Thüeringer Innenminister Maier seine Novelle des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes (ThürPAG oder PAG) vorgelegt. Das PAG regelt die Befugnisse der Polizei zur Gefahrenabwehr (in Abgrenzung zur Aufklärung von Straftaten, nach der StPO).
Im laufenden Jahr hat die Debatte um das Gesetz Fahrt aufgenommen. Zuletzt fand Ende August die Anhörung von Expert*innen im Landtag statt. In dem Rahmen hat sich eine bereite Thüringer Zivilgesellschaft gegen dieses Gesetz formiert und in dem Bündnis "ThürPAG" stoppen formiert. Begleitet wird das von überregionaler, kritischer Berichterstattung durch Netzpolitik und anerkannten Digitalexpert*innen, die diesen Gesetz ablehnen.
Vor diesem Hintergrund liegt es an uns Farbe zu bekennen und eine grüne Position zu finden. Dieser Antrag macht ein Vorschlag für eine grüne Position. Wir freuen uns auf die Debatte.
Weitere Infos:
Unterstützer*innen
- Reinhard Loos (KV Erfurt)