| Veranstaltung: | LDK Suhl 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 6. Satzungsänderungen |
| Antragsteller*in: | Landesfinanzrat (dort beschlossen am: 24.09.2026) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 15.10.2026, 18:11 |
S3: Änderung Erstattungsordnung – Anpassung Entfernungspauschale
Antragstext
§ 4 „Fahrtkosten“ wird in Abschnitt (b) wie folgt neu gefasst:
„bei Benutzung privater Beförderungsmittel gilt folgender Pauschalsatz: Pkw 0,38
€/km.“
§ 14 „Landessprecher*innen“ wird in Abschnitt (d) Satz 3 wie folgt neu gefasst:
„Dabei ist als Aufwand ein Betrag von 38 Cent je Fahrtkilometer für die kürzeste
Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsort zugrunde zu legen.“
Begründung
Die Anpassung der erstattungsfähigen Beträge für Fahrtkilometer übernimmt die seit 01.01.2026 geltende gesetzliche Regelung zur Entfernungspauschale. Soweit erstattungsfähige Pkw-Fahrten im Rahmen der Parteiarbeit anfallen, soll so in jedem Fall eine Schlechterstellung vermieden werden. Die Mitglieder und Landessprecher*innen sind selbstverständlich weiterhin angehalten vorrangig den ÖPNV als Beförderungsmittel zu prüfen und vorrangig zu nutzen.
Unterstützer*innen
- Pascal Leibbrandt (KV Nordhausen)