Veranstaltung: | LDK Jena 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | 9. Sonstige Anträge |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Landesdelegiertenkonferenz Jena 02. bis 04. Februar 2024 |
Beschlossen am: | 03.02.2024 |
Antragshistorie: | Version 2 |
Wo bleibt das Klimageld? – Für sozial gerechten Klimaschutz!
Beschlusstext
Die Verteuerung fossiler Energie durch steigende CO2-Preise ist angesichts der
Klimakrise notwendig. Es ist ein wichtiger Anreiz, damit wir auf moderne,
umweltschonende Technologien umsteigen und die Klimakrise eindämmen können.
Gleichzeitig braucht es aber auch einen sozialen Ausgleich.
Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, die gesamten Einnahmen aus dem
nationalen CO2-Preis und dem Europäischen Emissionshandel (ETS) an die
Bürger*innen in Form eines Klimageldes zurückzugeben. Der Auszahlungsmechanismus
muss möglichst bald zur Verfügung stehen, damit die Auszahlung des Klimageldes
Anfang 2025 starten kann.
Die Preissteigerungen durch die Anhebung des CO2-Preises und die steigenden
Preise des Europäischen Emissionshandels (ETS) treffen besonders mittlere und
untere Einkommenshaushalte. Die Heizkosten und das Tanken werden teurer und
belasten viele Mieter*innen, Beschäftigte und Verbraucher*innen.
Dabei sind es vor allem Menschen mit hohem Einkommen und Vermögen, die mit ihrem
teils exzessiven Lebensstil am meisten Treibhausgase ausstoßen und so die
Klimakrise am stärksten anheizen: Weil sie insgesamt mehr konsumieren, mehr Auto
fahren oder häufiger fliegen. Das reichste Prozent in Deutschland verursacht
durchschnittlich pro Kopf fünfzehn Mal so viele CO2-Emissionen wie ein Mensch
aus der ärmeren Hälfte der Bevölkerung.
Die schnelle Einführung eines Klimageldes würde besonders die unteren und
mittleren Einkommen entlasten. Zugleich belohnt es diejenigen, die weniger CO2
verursachen.
Das Klimageld sollte dabei nicht nur die Einnahmen aus dem CO2-Preis der
kommenden Jahre an die Menschen zurückgeben, sondern auch in angemessenem Umfang
die der letzten Jahre. Dafür dürfen diese Einahmen nicht für andere Maßnahmen,
wie beispielsweise Förderprogramme, genutzt werden. Das widerspricht dem
Anspruch des Klimagelds, eine sozial gerechte Ausgleichsmaßnahme zu sein.
Notwendige Investitionsförderungen für die klimaneutrale Transformation sollten
anderweitig aus dem Bundeshaushalt finanziert werden, notfalls auch durch
Kreditaufnahme.
Die Bundesregierung muss Wort halten und das Klimageld als sozialen
Ausgleichmechanismus schnellstmöglich einführen. Nur so kann Klimaschutz sozial
gerecht und mit der notwendigen gesellschaftlichen Akzeptanz erreicht werden.
Begründung
Es es richtig, dass klimaschädliches Verhalten teurer wird.
Aber, dass Löcher im Haushalt durch Konsumsteuern gestopft werden, die vor allem
die untere Hälfte der Bevölkerung treffen, ist sozial ungerecht und führt dazu,
dass die Akzeptanz für Klimaschutz verloren geht.
Das Klimageld ist eine gute und wichtige Maßnahme. Daher muss es
schnellstmöglich umgesetzt werden. Es kann nicht sein, dass die Einnahmen aus
dem CO2-Preis jetzt genutzt werden, um Löcher im Haushalt zu stopfen.