Vergaberecht ist bundesgesetzlich geregelt. Wir empfehlen daher für die Durchsetzung des Ziels, dass eine Vergabe von Aufträgen davon abhängig ist, dass Unternehmen mindestens an branchenüblichen Tarifverträgen orientierte Vergütungen zahlen, ein Landesvergaberecht.
Das Thema Pflegeberufe ist bereits im Kapitel Gesundheit erörtert.
Die Entscheidung, sich an Tarifverträge binden zu wollen oder eben nicht (z.B. durch Verweigerung von Tarifverhandlungen), ist frei und diese Freiheit ist ebenfalls grundgesetzlich geschützt in Art. 9 Abs. 3 GG. Wir sind eine Rechtsstaatspartei und achten die Grundrechte.
zu "Unternehmen, die Nachunternehmerhaftung bejahen": freiwillige Selbstverpflichtung hat in der Vergagenheit nichts gebracht und wird es auch nicht in der Zukunft. Hier braucht es bundesgesetzliche Regelungen.
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