| Veranstaltung: | LDK Suhl 2026 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 7. Sonstige Anträge |
| Antragsteller*innen: | Christina Richter (KV Jena) Christina Richter (KV Jena) |
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 22.10.2026, 21:49 |
A7: Die Thüringer Gemeinschaftsschule: das Bildungsmodell der Zukunft für Thüringen
Antragstext
Schulen sind weit mehr als reine Lernorte; sie sind zentrale Begegnungsstätten
für Schüler*innen, Eltern und das lokale Vereinsleben. Besonders in kleinen
Gemeinden bilden sie oft den sozialen Kern und sind ein entscheidender
Zuzugsfaktor für Familien. Angesichts sinkender Schüler*innen-Zahlen und eines
Lehrkräftemangels, besonders in ländlichen Räumen, stehen viele Standorte vor
einer unsicheren Zukunft. Diese Situation kann jedoch eine Chance sein,
Strukturen zu ändern und das Lernen neu zu denken.
Wir sind überzeugt, dass ein Weg von einem stark selektierenden Schulsystem hin
zu einem längeren gemeinsamen Lernen die beste Antwort auf die Herausforderungen
der Zukunft ist. Die Thüringer Gemeinschaftsschule (TGS) bietet hierfür den
idealen Rahmen: sie fördert die individuelle Persönlichkeitsentfaltung, spiegelt
die Vielfalt unserer Gesellschaft wider und schafft echte Chancengerechtigkeit.
Dass dieser Ansatz erfolgreich ist, belegen auch regelmäßige Auszeichnungen, wie
zuletzt die Verleihung des Deutschen Schulpreises an die Jenaplanschule in
Weimar im Jahr 2025.
Die Landesregierung wird aufgefordert, den landesweiten Ausbau der
Gemeinschafts- und Ganztagsschulen massiv zu fördern, um längeres gemeinsames
Lernen zum neuen Standard in Thüringen zu machen. Insbesondere der
Zusammenschluss von Grund-, Regelschulen und Gymnasien zu Thüringer
Gemeinschaftsschulen ist zu fördern. Ziel muss es sein, dass Kinder von der 1.
bis zur 12. Klasse gemeinsam lernen können. Das darf aber nicht heißen, Druck
auf Schulen auszuüben, sich zwingend umzustrukturieren. Vielmehr gilt es durch
Anreizsysteme, wie einen verbesserten Lehrer*innen-Schlüssel, Schulkonferenzen
zu überzeugen, sich zu einer TGS zusammenzuschließen. Bei einer Zusammenführung
zweier Schulen sind zwei gleichwertige Schulleitungen für den Primarbereich und
für den Sekundarbereich einzusetzen. Sie sollen die Schule mit weiteren
Koordinator*innen als Team leiten.
- Kooperations- und Filialmodelle benötigen einen rechtlichen und
finanziellen Rahmen. Durch die Vernetzung von Grundschulen und gut
erreichbaren Gemeinschaftsschulzentren sowie die Etablierung von
Außenstellen können Standorte erhalten werden, ohne dass Kinder auf
unzumutbar weite Schulwege geschickt werden. Hierbei müssen Schulkonzepte
gut aufeinander abgestimmt werden. Dazu braucht es Raum für Entwicklung.
Außerdem bedarf es dahingehend der Unterstützung durch die Schulämter,
damit Schulen auf ihrem Weg begleitet werden und zusätzliche Ressourcen
für den Entwicklungsprozess erhalten.
- Innovative Konzepte gegen den Lehrkräftemangel: Die Attraktivität
ländlicher Schulen steigt maßgeblich durch innovative, zukunftsweisende
Schulkonzepte. Wo Schulen mit pädagogischer Gestaltungsfreiheit und einem
klaren Profil arbeiten dürfen, bewerben sich Lehrkräfte gezielt an diese
Standorte. Die Landesregierung muss diese Innovationskraft durch
finanzielle und zeitliche Ressourcen fördern, statt sie durch Bürokratie
zu bremsen.
- Stärkung der Schulträger: Damit Bildung in Thüringen gut funktioniert,
muss eine echte Verantwortungsgemeinschaft zwischen dem Land und den
kommunalen Schulträgern entstehen. Dazu braucht es einen transparenten
Austausch, in den auch die kommunalen Gremien Einblick haben sollen, denn
letztendlich sind es die kommunalen Mandatsträger*innen, die u.a. über
Schulnetzpläne, Schulbudgets oder Umbaumaßnahmen abstimmen.
- Individuelle Förderung: Der Rechtsanspruch auf individuelle Förderung und
inklusiven Unterricht muss konsequent umgesetzt werden. Dies beinhaltet
die kontinuierliche Weiterentwicklung des Thüringer Entwicklungsplans
Inklusion sowie den verstärkten Einsatz sonderpädagogischer Förderung
sowohl in der Primar- als auch in der Sekundarstufe.
- Multiprofessionelle Teams: Eines flächendeckendes Zwei-Pädagog*innen-
System im Grundschulbereich sowie sozialpädagogisches Teamteaching ist
flächendeckend zu etablieren. Erzieher*innen sollen vollständig in den
Unterricht und die Ganztagsangebote eingebunden werden (gebundener
Ganztag) und die Möglichkeit auf Vollzeitbeschäftigung erhalten.
- Ganzheitliche Bildung: Stundentafel und Rahmenlehrpläne müssen durch
Schulen so überarbeitet werden können, dass man weg von starrem
Fächerdenken hin zu fächerübergreifenden, lebensweltorientierten Ansätzen
(z.B. mentale Gesundheit, Ernährung, kritisches Denken) gelangt.
Projektunterricht soll dadurch erleichtert werden.
- Aktiver Entwicklungsspielraum: Schulen brauchen Raum zur eigenen
Schulentwicklung. Die Landesregierung muss diesen Spielraum aktiv
einräumen und schützen – durch rechtliche Rahmenbedingungen, zeitliche
Ressourcen, finanzielle Planungssicherheit und den Verzicht auf
Detailsteuerung. Nur Schulen, die ihre pädagogische Richtung selbst
mitgestalten dürfen, können innovative Antworten auf lokale
Herausforderungen finden.
- Mehr Autonomie: Gemeinschaftsschulen müssen flexibler und adaptiver auf
ihre spezifische Schüler*innenschaft reagieren können. Dies erfordert
Budgetautonomie sowie Entscheidungsfreiheit bei der Einstellung von
Personal. Auch in der Schulpauschale müssen die Stunden zur besseren
Koordination und Differenzierung im gemeinsamen Lernen erhöht werden.
- Management-Support: Gemeinschaftsschulen müssen deutlich mehr Verwaltungs-
und Managementtätigkeiten leisten. Dabei müssen sie finanziell durch das
Land unterstützt werden. Dies soll unter anderem durch die flächendeckende
Einführung von Verwaltungsassistent*innen erfolgen, um Schulleitungen zu
entlasten. Gemeinschaftsschulen mit Außenstandorten müssen dabei besonders
unterstützt werden.
- Reform des Lehramtsstudiums: Um die Attraktivität des Lehrer*innen-Berufs
im ländlichen Raum zu steigern und die Anforderungen der
Gemeinschaftsschulen zu erfüllen, fordern wir eine Reform der
Lehramtsausbildung. Eine Umstellung auf schulstufenbezogene Ausbildung ist
notwendig. Inklusion, Sonderpädagogik und Praxisbezug muss bereits im
Studium verankert werden. Die Querschnittsthemen wie Medienbildung,
politische Bildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) müssen
bereits im Studium behandelt werden.
Unterstützer*innen
- Johanna Alekseev (LAG Bildung)
- Ilona Jurk (LAG Bildung)
- Rüdiger Neitzke (LAG Bildung)
- Tino Gaßmann (LAG Bildung)
- David Maicher (LAG Bildung)