Veranstaltung: | LDK Sömmerda 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | 5 Satzungsänderungen |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Landesvorstand |
Antragshistorie: | Version 4 |
Satzungsänderung zur Einführung von Landesparteirat und Kreisvorständekonferenz
Beschlusstext
§ 12 „Landesparteirat“ wird wie folgt neu gefasst:
1. Der Landesparteirat ist das strategische Beratungsgremium des
Landesverbandes. Er koordiniert die politischen Aktivitäten des Landesverbands
sowie berät und unterstützt den Landesvorstand. Er vernetzt die
unterschiedlichen Ebenen des Landesverbands. Darüber hinaus beschließt er über
alle Themen, die ihm von der Landesdelegiertenkonferenz oder der
Kreisvorständekonferenz übertragen wurden.
2. Der Landesparteirat besteht aus folgenden Mitgliedern:
- den beiden Landessprecher*innen,
- zwei Delegierten der GRÜNEN JUGEND Thüringen,
- zwei Mitgliedern der Landtagsfraktion,
- Minister*innen, die Mitglieder des Landesverbands sind,
- einem Mitglied der Bundestagsfraktion, das Mitglied des Landesverbands
ist,
- einem Mitglied des Bundesvorstands oder Bundesparteirats, das Mitglied des
Landesverbands ist,
- hauptamtliche kommunale Beigeordnete, die Mitglied des Landesverbands
sind,
- sechs weiteren auf der LDK zu wählenden Mitgliedern, darunter zwei
Mitglieder aus den Reihen der LAG-Sprecher*innen, zwei Mitglieder mit
Kommunalmandat sowie zwei weiteren Mitgliedern, die von der LDK gewählt
werden, die nicht dem Landesvorstand oder einem der oben genannten Gremien
oder Parlamente angehören, die nicht bei Abgeordneten des Landtags bzw.
der Landtagsfraktion, des Bundestags, des Europaparlamentes und die nicht
in der Landesgeschäftsstelle angestellt sind und die keine politisch
besetzte Stelle in der Landesregierung inne haben. Können Sitze für
Abgeordnete oder Bundesgremien nicht besetzt werden, werden diese für
weitere zu wählende Mitglieder auf der LDK geöffnet.
Es ist Aufgabe der delegierenden Gremien zu gewährleisten, dass der
Landesparteirat in seiner gesamten Zusammensetzung die Anforderungen der
Mindestquotierung erfüllt. Landesvorstandsmitglieder dürfen an allen Sitzungen
des Landesparteirates ohne Rederecht teilnehmen. Die Sprecher*innen der
betreffenden Landesarbeitsgemeinschaften sind thematisch zu den Sitzungen mit
einzuladen.
3. Die Amtszeit der gewählten Mitglieder des Landesparteirats beträgt zwei
Jahre. Wiederwahl ist möglich. Ist eine Nachwahl auf Grund des Ausscheiden
einzelner Mitglieder erforderlich, erfolgt diese nur für den Rest der laufenden
Amtszeit.
Endet das Amt oder Mandat, für welches eine Person im Landesparteirat vertreten
ist, endet die Amtszeit mit der Nachwahl bzw. Nachbesetzung der Position oder
bei der nächsten Landesdelegiertenkonferenz.
4. Der Landesparteirat tagt mindestens alle zwei Monate, außerdem auf Wunsch von
5 Mitgliedern. Der Landesparteirat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner
Mitglieder anwesend ist, darunter ein*e Landessprecher*in.
Endet das Amt oder Mandat, für welches eine Person im Landesparteirat vertreten
ist, endet die Amtszeit mit der Nachwahl bzw. Nachbesetzung der Position oder
bei der nächsten Landesdelegiertenkonferenz.
5. Die Einladung mit einem Vorschlag zur Tagesordnung muss den Mitgliedern
sieben Tage vor dem Landesparteirat elektronisch zugeschickt werden, die
Ladungsfrist kann in dringenden Fällen verkürzt werden.
6. Der Landesparteirat gibt sich eine Geschäftsordnung.
§ 6 Nr. 3 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst:
"Die GRÜNE JUGEND Thüringen hat das Recht, Anträge an alle Organe der
Landespartei zu stellen, und entsendet zwei stimmberechtigte Delegierte zur
Landesdelegiertenkonferenz und in den Landesparteirat."
Begründung
Funktionierende innerparteilichen Strukturen sind eine wichtige Voraussetzung
für eine gute Arbeit unserer Partei nach innen und außen. Der Landesparteirat in
seiner alten Form war schon lange nicht mehr funktionabel. Was unsere Partei
aber in Zeiten der außerparlamentarischen Opposition dringender denn je braucht,
ist ein Beratungsgremium, das den Landesvorstand unterstützt und in
strategischen Fragen berät, beispielsweise in Fragen der strategischen
Themensetzung, in der Identifikation von Zielgruppen und in der Entwicklung von
kleineren Kampagnen. Gerade in Zeiten steigender Arbeitsbelastung kann und
sollte dies alles der Landesvorstand nicht allein erledigen müssen. Gleichzeitig
wird mit der Festschreibung eines solchen Rates die Beteiligung aller Ebenen der
Partei garantiert und die Beratung formalisiert, statt sie in informelle Runden
zu verlagern. Mit der Bestimmung bzw Wahl von festen Mitgliedern wird zudem
bestehenden Sachverstand unserer Partei besser in die politische Arbeit
eingebunden sowie eine Beratung in kürzeren Abständen ermöglicht. So kann der
Rat beispielsweise auch in dringenden Fragen schnell zusammenkommen, um
gemeinsam über das weitere Vorgehen zu beraten.
Mit dem Wegfall des alten Landesparteirates als höchstes beschlussfassendes
Gremium zwischen den LDKen wird zudem die Festschreibung eines neuen Organs
notwendig. Daher schlägt der Landesvorstand eine Aufwertung des sowieso schon
regelmäßigen Kreisvorständetreffens vor. Damit wird die gezielte Einbindung der
Kreisverbände garantiert und bestehende Strukturen werden effektiv genutzt,
statt neue Ressourcen einzubinden.