Veranstaltung: | LDK Jena 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | 8. Landtagswahlprogramm 2024 |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Landesdelegiertenkonferenz in Jena vom 02. - 04. Februar 2024 |
Beschlossen am: | 04.02.2024 |
Antragshistorie: | Version 2 |
C. Freiheit schützen – Vielfalt leben: 8. Wir stärken die, die für uns im Einsatz sind - Blaulicht und Justiz
Text
Wir stärken die, die für uns im Einsatz sind -
Blaulicht und Justiz
Um sich in unserer Demokratie frei entfalten zu können, brauchen die
Bürger*innen Thüringens eine Innenpolitik, die ihnen Sicherheit gewährleistet
und ihre Rechte und Freiheiten schützt. Wir BÜNDNISGRÜNE verstehen den Begriff
Sicherheit nicht als Überwachung und Repression. Sicherheit bedeutet, dass sich
alle Menschen geschützt fühlen – egal, welches Geschlecht, welche Hautfarbe,
welche Herkunft oder welche Religion sie haben.
Eine gute Innen- und Justizpolitik besteht für uns aus den Eckpfeilern
Transparenz,Prävention, Bürger*innennähe und der Berücksichtigung der
Betroffenenperspektive. Diesen Kriterien muss auch polizeiliches Handeln gerecht
werden. Wenn der Staat sein Gewaltmonopol ausübt, darf kein Zweifel daran
bestehen, dass nach objektiven Kriterien gehandelt wird. Wir BÜNDNISGRÜNE
stärken die Polizei in ihrer Bürger*innennähe. Gesellschaftliche Themen und den
Umgang mit Opfern von Gewalt möchten wir noch stärker in der polizeilichen
Ausbildung verankern.Die personellen Ressourcen der Justiz möchten wir weiter
ausbauen, den Opferschutz verbessern sowie die Betroffenenperspektive in
Strafverfahren und behördlichen Handeln stärken, damit Menschen nicht noch
einmal Opfer werden, wenn sie mit Behörden und Gerichten zu tun haben. Wir
fordern weiterhin ein vehementes Vorgehen gegen die organisierte Kriminalität
sowie gegen Hatespeech und häusliche Gewalt.
Ehren- und hauptamtliche Strukturen des Brand- und Katastrophenschutzes sorgen
rund um die Uhr für unsere Sicherheit. Dafür wollen wir sie besser ausstatten
und ihre gefährliche und wichtige Arbeit dadurch bestmöglich absichern. In
Zeiten sich durch die Klimakrise häufender Naturkatastrophen stärken wir die
kommunale Gefahrenabwehr und wappnen sie für diese besondere Herausforderung.
Den Rettungsdienst wollen wir bei steigender Inanspruchnahme und gleichzeitigem
Fachkräftemangel entlasten, z.B. durch digitale Lösungen und dem weiteren
Voranbringen von telemedizinischen Angeboten. Gleichzeitig stärken wir die
Notfallsanitäter*innen in ihren rechtlichen Kompetenzen.
Kernziele:
- Moderne Sicherheitspolitik: Verbesserung von Aus- und Fortbildung bei der
Thüringer Polizei, Supervision und Fehlerkultur sowie kriminologische
Weiterentwicklung von Abläufen und polizeilichen Meldediensten
- Nachwuchs für die Justiz, Maßnahmen zum Opferschutz und effiziente
Strukturen insbesondere zur Verfolgung von häuslicher Gewalt oder
Vorurteilskriminalität
- Entschlosseneres Vorgehen gegen Hatespeech und Hasskriminalität
- Feuerwehren, Rettungsdienst und Katastrophenschutz im Haupt- und Ehrenamt
stärken
- Konsequenteres Vorgehen gegen Strukturen der organisierten Kriminalität in
Thüringen
Feuerwehr und Katastrophenschutz stärken
Feuerwehr und Katastrophenschutz sind 24 Stunden täglich für unsere Sicherheit
da und das zu großen Teilen im Ehrenamt. Durch die Klimakrise und die sich
dadurch häufenden Extremwetterereignisse, Hochwasserlagen und Waldbrände sind
sie auch in Thüringen besonders gefordert. Um diese Herausforderungen zu
meistern, brauchen Feuerwehr und Katastrophenschutz genügend
Personal,ausreichend finanzielle Mittel sowie eine zeitgemäße technische und
persönliche Ausstattung. Um extremen Wetterereignissen angemessen begegnen zu
können, setzen wir außerdem auf einen engen Austausch zwischen Kommunen,
Umweltministerium und den Behörden mit Ordnungs- und Sicherheitsaufgaben.
Der demografische Umbruch stellt eine weitere Herausforderung dar. Einerseits,
weil Einsatzlagen sich hierdurch verändern. Andererseits werden dadurch die
Fachkräftegewinnung im Hauptamt und ein Generationenwechsel im Ehrenamt
erschwert. Daher möchten wir das Ehrenamt, aber auch die Arbeit bei Feuerwehr
und Katastrophenschutz generell attraktiver machen und diejenigen würdigen, die
sich für uns in Gefahr bringen. Um die Belastungen für die Einsatzkräfte zu
reduzieren, braucht es neben einer passenden Ausstattung auch gute Angebote der
Nachsorge, beispielsweise über Supervision. Damit Einsatzkräfte die beste Aus-
und Weiterbildung erhalten, setzen wir uns für Investitionen in
Ausbildungszentren wie die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule ein, um
das bestehende hohe Niveau zu halten und mit sich ständig verändernden
Herausforderungen Schritt zu halten. Betroffene verdienen eine gute Betreuung
durch Notfallseelsorge, die wir finanziell besser unterstützen wollen.
Wir begrüßen die sich fortwährend ausbreitende Nutzung digitaler
Alarmierungssysteme. Weitere Potenziale in der Digitalisierung wollen wir
nutzen, um eine schnelle und präzise Koordination während Schadenslagen zu
ermöglichen und Einsätze effizienter und sicherer zu gestalten.
Auch Bürger*innen müssen im Gefahrenfall schnell informiert werden,
beispielsweise über stabile und leicht zugängliche Cell-Broadcasting-Systeme. Um
die Bedeutung von Sirenensignalen deutlicher und verständlicher zu machen,
initiieren wir eine umfassende Informationskampagne. Ein besonderes Augenmerk
liegt auf der Ansprache vulnerabler Gruppen wie Senior*innen oder Menschen mit
Behinderungen.
Deshalb setzen wir uns ein für:
- Ehrenamtliche Strukturen stärken, anerkennen und entlasten (siehe Kapitel
Ehrenamt)
- Aufnahme der ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehren in
Landesförderprogramme
- Stärkere Anerkennung von Ehrenämtern in der gesetzlichen
Rentenversicherung bzw. vergleichbare Zahlungen in entsprechende
Versorgungssysteme
- Einen gestärkten Katastrophenschutz (länderübergreifende Zusammenarbeit,
einheitliche Standards in der Anwendung und Kommunikation, gemeinsame
Übungen und Bereitstellung von Kontingenten bei Großschadensereignisse)
- Technikfachausbildung und Führungslehrgänge im Katastrophenschutz um
Module für digitale Infrastruktur erweitern
- Digitale Kompetenz in den Kommunikationsmodulen in der
Katastrophenschutzausbildung aufnehmen
- Cyber-Sicherheit und Digitale Infrastruktur bei Katastrophenschutzplanung
konsequent mitdenken und in Übungen zu Großschadenslagen einbeziehen
- Gemeinsame Beschaffungsmaßnahmen von Fahrzeugen mit Kommunen und Land
- Zeitgemäße Ausstattung für freiwillige und Berufsfeuerwehren in der Fläche
und Anpassungen an die Herausforderungen der Klimakrise
- Förderung von Innovationen wie Drohnen oder Löschroboter, ausreichend
Schutzkleidung
- Novellierung der Helfergleichstellung unter anderem durch Aufnahme von
Rettungshundestaffeln sowie der Notfallseelsorger*innen
- Stärkung des Angebots der Einsatzkräftenachsorge und Ausbau langfristiger
Betreuungs- und Beratungsangebote
- Stärkung der psychosozialen Notfallversorgung u. a. durch bessere
Ausrüstung und umfassende Fortbildungsangebote
- Ausbau von Kapazitäten für medizinische Versorgung und Notunterbringung
- Öffentliche barrierefreie Krisenkommunikation stärken: Informationen klar,
verständlich und mit eindeutigen Handlungsanweisungen versehen,
Sensibilisierung für Ansprache von vulnerablen Gruppen wie Senior*innen
oder Menschen mit Behinderungen
- Fortlaufende Investition in die Landesfeuerwehr- und
Katastrophenschutzschule: bessere Personalausstattung, Arbeitsbedingungen
verbessern, Kooperation mit anderen Bundesländern, bauliche Situation
verbessern
- Regelmäßige, ressortübergreifende Übungen, Umsetzung der
Übungserkenntnisse, Transfer von Wissen und Risikobewertungen, Erstellung
von Schutzkonzepten
- Forschung für zivile Sicherheit stärker mit der Klimaforschung
verschränken
- Bessere Vereinbarkeit von Ehrenamt und Beruf durch verbesserte Bedingungen
für Arbeitgeber und -nehmer*innen
- Hauptamtliche Strukturen stärken, Altersgrenzen prüfen / flexibilisieren
- Quer- und Späteinstieg erleichtern
Rettungsdienst: Auch im Notfall gut versorgt
Die Notfallversorgung und besonders die Rettungsdienste stehen in Thüringen
aufgrund des Fachkräftemangels, des demografischen Umbruchs und der steigenden
Inanspruchnahme unter einer hohen Belastung.
Unser Ziel ist es daher, den Rettungsdienst durch die Stärkung von
Alternativangeboten für weniger drängende Fälle zu entlasten. Dazu gehört unter
anderem eine bessere Zusammenarbeit der Leitstellen für 116 117 und der 112
sowie die Vermittlung von telemedizinischen Sprechstunden. So können Menschen,
die Hilfe benötigen, schnell und unkompliziert die für sie richtige Versorgung
erhalten. Den Rettungsdienst stärken wir durch Digitalisierung und mehr
Kompetenzen des Rettungsdienstpersonals.
Deshalb setzen wir uns ein für:
- Sicherstellung einer verlässlichen Notfallversorgung auf dem Land und in
der Stadt sowie das Einhalten der vorgesehenen Hilfsfristen
- Handlungsmöglichkeiten der Notfallsanitäter*innen stärken, unter anderem
durch die Zuweisung von mehr rechtlichen Kompetenzen bei der
Medikamentengabe
- 5-Jahres-Ausbildung von Notfallsanitäter*innen mit integrierter
feuerwehrtechnischer Ausbildung nach Berliner Vorbild ermöglichen
- Ausbildung der Notfallsanitäter*innen in Teilzeit fördern
- Einbindung des Psychosozialen Dienstes bei Konfliktfällen innerhalb von 24
Stunden
- Einführung einer einheitlichen digitalen Dokumentation im Rettungsdienst
unter Beachtung notwendiger Schnittstellen mit Medizinprodukten
- Einführung eines digitalen Heilberufeausweises
- Zugriff des Rettungsdienstes auf den Notfalldatensatz der elektronischen
Patientenakte ermöglichen - spätestens in der Notaufnahme
- Landesweiten digitalen Nachweis zu Versorgungskapazitäten einführen
- Regionale Rettungsleitstellen personell aufstocken und Leitstellen der 116
117 und der 112 zusammenführen, sodass Entscheidung über notwendige
Rettungs- und Hilfsmittel aus einer Hand erfolgt
- Stärkung niedrigschwelliger (telemedizinischer) Beratungs- und
Behandlungsangebote für weniger dringliche Fälle, auch in den
Abendstunden, an Wochenenden und an Feiertagen
- Einführung einer einheitlichen Ersthelfenden-App zur Verbesserung der
Wiederbelebungsraten und mehr Anreize für regelmäßige Teilnahme an Erste-
Hilfe-Kursen
- Thüringen-weite Einführung von Gemeinde-Notfallsanitär*innen sowie
interdisziplinären sozialpsychiatrisch beziehungsweise
notfallpflegerischen Temas
- Modellprojekte zur besseren Verzahnung von Rettungsdienst und Geburtshilfe
auf den Weg bringen
Polizei nah am Menschen
Thüringer Polizist*innen erfüllen eine wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe,
in dem sie uns und unsere Grundrechte schützen. Die Anforderungen an die Polizei
in einer demokratischen Gesellschaft in Zeiten von multiplen Krisen sind
gewachsen und mit ihnen auch die Erwartungen.
Die Polizei übernimmt immer häufiger Aufgaben im präventiven Bereich oder in
Situationen, die Ausdruck sozialer Problemlagen sind. Hierfür möchten wir
Polizist*innen besser ausbilden und die Anbindung an soziale Dienste sowie die
Vermittlung in professionelle Hilfesysteme stärken. Die Zahl von
Kontaktbereichsbeamt*innen möchten wir bedarfsgerecht weiter erhöhen, um
Bürger*innen eine niedrigschwellige Form der Ansprache anzubieten.
Deshalb setzen wir uns ein für:
- Nutzung gezielter, bürgerfreundlicher und angemessener Einsatzmittel und
Richtlinien für die Kommunikation durch die Polizei
- Stärkung des polizeilichen Opferschutzes
- Ausbau von Kontaktbereichsbeamt*innen
- Initiierung von Modellprojekten in zwei Landespolizeidirektionen mit
sozialen Hilfsdiensten für eine fachgerechte Betreuung in entsprechenden
Einsatzlagen
- Verbesserung von sozialen Kompetenzen im Rahmen der Aus- und Fortbildung
(siehe Unterkapitel Aus- und Fortbildung)
- Maßnahmen zum Schutz von kommunalen Amts- und Mandatsträger*innen sowie
Einsatzkräften
Angemessene Ausstattung der Polizei
Um den Arbeitsalltag von Polizist*innen sicher zu machen, brauchen sie eine gute
Ausrüstung. Wir konnten in den letzten Jahren viele Verbesserungen der
polizeilichen Ausstattung auf den Weg bringen und möchten dies weiter voran
treiben. Darüberhinaus haben wir gute gesetzliche Grundlagen geschaffen, die
klare Standards festlegen, Bürger*innen vor Willkür schützen und Beamt*innen
Handlungssicherheit im Einsatz geben. Die Einführung von Ausrüstung und Technik
wägen wir nach kriminologischen Gesichtspunkten ab.
Auch im polizeilichen Bereich sind die Potenziale der Digitalisierung noch nicht
ausgeschöpft. Sie können Zeit und Kapazitäten sparen und Beamt*innen entlasten.
Als Grundlage wollen wir Schulungsangebote schaffen, um Abläufe, wo möglich, zu
digitalisieren. Auch die Liegenschaften und Gebäude der Polizei wollen wir in
einem guten Zustand halten und, wo notwendig, in Renovierungs- und
Instandhaltungsmaßnahmen investieren.
Deshalb setzen wir uns ein für:
- Flächendeckende Verfügbarkeit von mobilen Endgeräten für
Polizeibeamt*innen
- Keine Ausweitung von Tasern (Distanzelektroimpulsgeräte) als Einsatzmittel
über Spezialkräfte hinaus und Schaffung klarer Richtlinien für den Einsatz
unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Risiken
- Einsatz neuer Technik und Anwendungen unter Maßgabe der Wahrung von
Bürger*innen- und Grundrechten, insbesondere mit Blick auf
Gefahrenschwellen und Datenschutz
- Schulungen der Polizist*innen bei Einsatz neuer Technik und Anwendungen
- Onlinewache benötigt eine Uploadfunktion für alle Delikte inklusive
Hinweise zu Anforderungen an Dokumente zur rechtssicheren Verwertbarkeit
- Schaffung rechtlicher Grundlagen und Grenzen für den Einsatz von KI in der
Polizeiarbeit in Bezug auf informationelle Selbstbestimmung,
beispielsweise im Zusammenhang mit Versammlungen, Videoüberwachung oder
Pflege polizeilicher Datenbanken
- Einsatz von Bodycams in Thüringer Polizei nur im Rahmen der Standards der
aktuellen gesetzlichen Grundlage und Überprüfung der Notwendigkeit anhand
von kriminologischen Gesichtspunkten
- Bedarfsgerechte Instandhaltung und Sanierung der Liegenschaften der
Thüringer Polizei
Modernes Polizeiaufgabengesetz und Accountability
Die Gesellschaft befindet sich im stetigen Wandel. Deshalb ist es von
entscheidender Bedeutung, dass auch die Strukturen und Befugnisse der Polizei an
aktuelle Anforderungen angepasst werden. Im Mittelpunkt steht die Sicherung von
Rechtsstaatlichkeit und Bürger*innenrechten.
Die mögliche Nachvollziehbarkeit der polizeilichen Arbeit, die Option zur
wirksamen Beschwerdeführung sowie eine transparente Darlegung der Tätigkeiten
der Polizeibeschwerdestelle sind für uns Grundpfeiler einer wertegeleiteten
Polizeiarbeit. Zeitgemäße Polizeiarbeit muss nicht nur effektiv, sondern auch
rechtsstaatlich und ethisch verantwortbar sein.
Deshalb setzen wir uns ein für:
- Erweiterung der Befugnisse der Polizeibeschwerdestelle, d. h. im Zweifel
auch gegen Polizist*innen durchgeführte Ermittlungen und
Eingabemöglichkeit für Angehörige der Polizei
- Einführung eines regelmäßigen Rechenschaftsberichts über die Tätigkeit der
Polizeibeschwerdestelle
- Schaffung eines Dezernats, angesiedelt bei der Staatsanwaltschaft für
Ermittlungen gegen Polizist*innen
- Verbesserte und gesetzlich verankerte Kennzeichnungspflicht
- Zeitnahes Pilotprojekt für ein Ticketsystem bei Polizeikontrollen, um
Willkür und Racial Profiling durch stringente Begründung von
Identitätskontrollen entgegen zu wirken, anschließende Einführung in der
gesamten Thüringer Polizei
- Sogenannte “Gefährliche Orte” durch eindeutige Kriterien und Transparenz
rechtlich überprüfbar machen und regelmäßig evaluieren
- Parlamentarische Kontrolle von V-Personen ausbauen
- Videoüberwachung nur gezielt und anlassbezogen anwenden, kein Einsatz
automatisierter Auswertungstechnik (regelmäßige Evaluierung) und keine
Kopplung von Videoüberwachung an „Gefährliche Orte“
- Keine Aufweichung der Sicherheitsstandards im IT-Bereich sowie kein Zugang
zu Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen und Smart-Home-Diensten für
Sicherheitsbehörden
Aus- und Fortbildung sowie Forschung in der Polizei
Ausbildung und Forschung im Bereich der Polizei nehmen eine zentrale Rolle in
der Gestaltung einer modernen und bürgernahen Sicherheitspolitik ein.
Sicherheitsbehörden sollen einerseits mit den neuesten Erkenntnissen und
Technologien ausgestattet sein – aber auch in der Aus- und Fortbildung verstärkt
soziale Kompetenzen, Kommunikationsverhalten, Wissen über gesellschaftliche
Machtverhältnisse und Verhältnismäßigkeit vermittelt bekommen.
Die organisatorische Eigenständigkeit und der Ausbau der Polizeiforschung sind
uns hierbei ein besonderes Anliegen. Ziel muss es sein, auf Grundlage
interdisziplinärer Polizeiforschung und unabhängigeren Ausbildung Erkenntnisse
für die gesamte Polizeiarbeit zu gewinnen. So sichern wir die Möglichkeit für
externe Forschungsprojekte, die Thüringer Polizei zu beforschen.
Deshalb setzen wir uns ein für:
- Eine Weiterentwicklung des Bildungszentrums der Polizei und eine Stärkung
auf dem Weg zur Polizeihochschule – hierfür wurde bereits im Haushalt 2023
eine Konzeption analog zum Thüringer Landesfeuerwehr- und
Katastrophenschutzschule (TLFKS) in Auftrag gegeben
- Eigene Rechtsfähigkeit und wesentliche Angliederung an
Wissenschaftsministerium (siehe Kapitel Wissenschaft & Hochschule)
- Evaluierung der Aus- und Fortbildungsinhalte, insbesondere in Bezug auf
Menschenrechtsbildung, Kriminologie und Viktimisierung, Opferschutz,
soziale Kompetenzen und Kommunikationsverhalten
- Professuren einrichten, um Forschung personell zu stärken
- Forschungserlass zur Öffnung der Polizei für Forschungsvorhaben
- Förderung der Viktimisierung- und Dunkelfeldforschung u. a. für politisch
motivierte und Vorurteilskriminalität
- Verbesserung der baulichen Situation sicherstellen
- Diversitätsstrategie für die Polizei entwickeln, um Frauen, queere
Personen und Menschen mit Migrationsgeschichte in der Polizei zu fördern
Polizeiliche Statistiken und Datenbanken reformieren
Statistiken und Datenbanken bilden die Basis dafür, wie treffend die
Sicherheitsbehörden Phänomene analysieren, Lagebilder erstellen und passende
Maßnahmen ergreifen können. Doch das Definitionssystem funktioniert nicht und
beeinträchtigt damit auch eine effektive Arbeitsweise der Behörden, wie die
Einstufung von Pandemieleugner*innen oder Reichsbürger*innen in die Kategorie
„nicht zuzuordnen“ zeigt.
Damit die Zahlen aus Meldediensten der Gesellschaft auch einen Mehrwert bieten
können, müssen die Erhebungsgrundlagen offen liegen, wissenschaftlich
weiterentwickelt und mit den Justizstatistiken angeglichen werden. Insbesondere
in Fällen von häuslicher Gewalt, rechter oder vorurteilsmotivierter Kriminalität
braucht es Verlaufsstatistiken, die Verfahrensentwicklungen darstellbar machen.
Unser Ziel ist es, die Analysefähigkeit innerhalb der Polizei zu stärken, um ein
effektives und gezieltes Arbeiten zu ermöglichen.
Deshalb setzen wir uns ein für:
- Grundlegende Reform des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes - Politisch
motivierte Kriminalität“ und Steigerung der Analysefähigkeit, u.a. durch
Anpassung der Kategoriensysteme hin zur Darstellung von
Demokratiegefährdung im Rahmen der Tätigkeit in der Konferenz der
Innenminister*innen
- Bessere oder eigenständige Erfassung von Vorurteilskriminalität im Rahmen
der Tätigkeit in der Innenminister*innenkonferenz und durch eigene
Leitfäden und Dienstanweisungen
- Definitionssysteme mit Justiz harmonisieren und auf Verlaufsstatistik
hinarbeiten
- Gesonderte Kriminalstatistik für häusliche Gewalt, Stalking /
Partnerschaftsgewalt und Hasskriminalität gegen Frauen und queere Menschen
einführen
- Jährliche Sonderauswertung zu häuslicher Gewalt
- Überprüfung der Speichermodalitäten und Speicherfristen in
Gewalttäterdateien für den Geschäftsbereich des Innenministeriums
- Initiierung einer Überarbeitung der unterschiedlichen Dateien nach
kriminologischen Gesichtspunkten
Justiz: Bürger*innennah und gut aufgestellt
Eine funktionierende, unabhängige Justiz ist die Basis unseres Rechtsstaates.
Entscheidend ist hier, dass Bürger*innen Vertrauen in Gerichte und
Rechtsprechung haben. Doch dafür muss die Justiz bürger*innennah, transparent
und zuverlässig arbeiten.
Auch der Opferschutz muss dringend gestärkt werden. Leider steht die Justiz
jedoch wie viele Bereiche vor großen personellen Schwierigkeiten, auch bedingt
durch den demografischen Umbruch. In den vergangenen Jahren konnten wir
BÜNDNISGRÜNE in der Landesregierung hier bereits einiges auf den Weg bringen.
Wir haben den Pakt für den Rechtsstaat umgesetzt, mehr Personal eingestellt,
Ausbildungsplätze und bessere Ausstattung geschaffen und erfolgreich Studium und
Referendariat modernisiert. Doch es bleibt noch einiges zu tun, um unsere Justiz
noch leistungsfähiger und schneller zu gestalten.
Deshalb setzen wir uns ein für:
- Weitere Förderung der Nachwuchsgewinnung im mittleren und gehobenen Dienst
z.B. durch Anwärtersonderzuschlag, Anhebung der Besoldung des
Eingangsamtes im Justizvollzugsdienst ebenso wie Besoldungsgefüge in der
Justizverwaltung
- Einstellungsreserve für abgangsstarke Jahrgänge bei Richter*innen und
Staatsanwält*innen schaffen, um qualitatives Niveau der Rechtsprechung und
Strafverfolgung zu sichern sowie Wissenstransfer zu ermöglichen und
Verfahrensdauern auf ein rechtsstaatliches Maß zu verkürzen
- Präventive Maßnahmen zur Entlastung der Gerichte ausbauen, z. B. Gewalt-
und Suchtprävention, vorsorgende Rechtspflege, Schlichtung und Mediation
- Schaffen des digitalen Rechtsstaates, z. B. durch flächendeckende
elektronische Aktenführung und entsprechende Ausstattung der Gerichte
- Opferschutz und -beratung ausbauen und stärken
- Zentralstelle bei der Staatsanwaltschaft für Vorurteilskriminalität und
Hatespeech mit Dezernat für geschlechtsspezifische Gewalt, die auch die
Verfahren bei Phänomenen der extremen Rechten, Souveränismus
(Reichsbürger) oder Verschwörungsideologien führt
- Einführung Justizvertrauensstelle nach Vorbild der Polizeivertrauensstelle
- Durchführung Hellfeldstudie zu häuslicher Gewalt und Stalking in Thüringen
- Verbindlicher gegenseitiger Informationsaustausch zwischen Justiz und
Polizei, um bei rassistischen Tatmotiven Rolle für juristischen
Verfahrensverlauf nachzuvollziehen
- Verlaufsstatistik für politisch motivierte Kriminalität aufstellen
- Ausbildung von Verfahrensbeiständen besser regeln
- Unabhängigkeit von Gerichtsgutachter*innen sicherstellen über
verbindlichen Kriterienkatalog
- Weiterbildungen für Richter*innen im entsprechenden Schwerpunktbereich im
rechtlichen Rahmen verpflichtend gestalten
- Einsatz auf Bundesebene zur Entkriminalisierung weiterer Bagatelldelikte,
behördliche Kapazitäten zu schaffen
- Einsatz auf Bundesebene für die Entkriminalisierung des Fahrens ohne
Fahrschein, um kostenintensive Ersatzfreiheitsstrafen zu vermeiden
- Hilfsweise zumindest Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe im Bereich der
Bagatelldelikte und Erweiterung gerichtlicher Sanktionsmöglichkeiten in
Richtung spezialpräventiver Maßnahmen mit explizitem Bezug zu den
jeweiligen Bagatelldelikten
- Bewährungs- und Straffälligenhilfe sowie Überbrückungsmanagement ausbauen
und stärken
Justiz- und Maßregelvollzug: Moderne für Sicherheit
Jetzt, da der Maßregelvollzug in Thüringen wieder in die staatliche Hand
übergeht, ist der ideale Zeitpunkt für eine Reform. Moderner Justiz- und
Maßregelvollzug setzen auf Therapie und Resozialisierung statt Verwahrung und
Isolation: durch therapiefreundliche Gebäude, personelle Stärke und hohe
Qualität.
Wissenschaftliche Forschung muss Erkenntnisgewinne für eine moderne Justiz und
besonders die moderne Präventionsarbeit nutzen können. Nur so kann auch der
Justizvollzug profitieren und sich der deutlich niedrigeren Rückfallquote im
Maßregelvollzug annähern. Gleichzeitig muss der Maßregelvollzugs grundsätzlich
auf Augenhöhe mit den Kommunen und unter Beteiligung der dortigen Anwohner*innen
gestaltet werden.
Deshalb setzen wir uns ein für:
- Sanierung oder Neubau von Gebäuden unter dem Aspekt der Therapie und mit
moderner Sicherheitstechnik
- Förderung von wissenschaftlicher Begleitung von Modellprojekten und
kriminologischer Forschung im Justizvollzug und Maßregelvollzug,auch länderübergreifend
- Förderung der psychiatrischen Forschung im Maßregelvollzug durch
Stipendien, Doktorandenstellen und verhältnismäßiger Akademisierung des
Pflegepersonals
- Erhöhung der Stellenattraktivität für Psychotherapeut*innen und anderen
Fachärzt*innen wie auch für das Pflege- und Sicherheitspersonal zur
Sicherstellung einer ständigen Vollbesetzung und kontinuierlichen Therapie
- Grundsätzlicher Richtervorbehalt für alle Zwangsmaßnahmen
- Schaffung von Nachbarschaftsbeiräten für alle drei Kliniken des
Maßregelvollzugs
- Digitalisierung des Justizvollzugs unter Beachtung geplanter
Schnittstellen im Bereich der digitalen Justizarbeit
- Modernisierung und Standardisierung eines finanziell gesicherten
Übergangs- und Entlassungsmanagements unter Einbindung aller relevanten
Akteure
- Unterstützung der Straffälligenhilfe durch personell und finanziell
ausreichende Ausstattung
Vorurteilskriminalität und Hatespeech entschlossen begegnen
Vorurteilskriminalität (auch bekannt als Hasskriminalität), aber auch Hatespeech
(Hassrede) gefährden unsere Demokratie und den gesellschaftlichen Frieden. Unter
diesen Taten, die sich teilweise unter der Schwelle der Strafbarkeit bewegen,
leiden nicht nur die Opfer. Durch eine Ideologie der Ungleichwertigkeit
motiviert, haben sie den Ausschluss bestimmter Personen oder Gruppen aus der
Gesellschaft zum Ziel. Vorurteilsmotivierte Straftaten sind „Botschaftstaten“
häufig gegen Frauen, queere Menschen, Menschen einer anderen Religion,
migrantisierte Personen oder Menschen mit Behinderung.
Die Folge sind psychische Leiden, Vermeidungsverhalten, fehlendes Vertrauen in
Polizei und Justiz sowie eine geringe Anzeigequote sowie wenig Polizeivertrauen.
Diese Form der Kriminalität ist demokratiegefährdend und daher mit besonderem
öffentlichem Interesse von Strafverfolgungsbehörden zu behandeln. In den
Behörden ist das Wissen über das Phänomen jedoch unzureichend bekannt. Opfer
machen leider meist die Erfahrung vonseiten der Behörden erneut diskriminiert
und nicht ernst genommen zu werden („sekundäre Viktimisierung“). Unser Ziel: Wir
wollen den Opferschutz, die Ermittlungsabläufe und Erfassungssysteme auf
kriminologischer Basis weiterentwickeln und etablieren. Mit einem guten und
langfristig gesicherten Beratungsangebot lassen wir die Betroffenen nicht
allein.
Deshalb setzen wir uns ein für:
- Leitfäden von Polizei und Staatsanwaltschaften zur Ermittlung bei
vorurteilsmotivierten Straftaten und zur Ausermittlung der
menschenverachtenden und demokratiefeindlichen Motive
- Grundsätzliche Überarbeitung des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes –
Politisch motivierte Kriminalität“, insbesondere Etablierung von
Vorurteilskriminalität als eigenständiges Kriminalitätsphänomen und
Überarbeitung der Kategoriensysteme
- Unterstützung von Initiativen zur Strafrechtsanpassung im Bundesrat im
Zusammenhang mit Ermittlungspflichten von vorurteilsmotivierten und
demokratiefeindlichen Motiven
- Stärkung der Opferzeug*innen in Ermittlungen und Sensibilisierung über die
Auswirkungen von sekundärer Viktimisierung im Rahmen von Aus- und
Fortbildung
- Vorurteilskriminalität und deren einzelne Ausprägungen bei der
Polizeiausbildung stärker beleuchten
- Stärkere Schulung von Polizei und bestehender Ansprechpartner*innen in der
Justiz zu häuslicher Gewalt und Gewalt gegen queere Menschen
- Gewalt gegen Frauen und queere Personen als Hasskriminalität anerkennen,
Ansprechpersonen in der Polizei etablieren und in der Staatsanwaltschaft
bestehende Stellen konzeptionell weiterentwickeln
- Prüfung einer Kompetenzbündelung bei einer zentralen Organisationseinheit
im Landeskriminalamt (LKA) oder der Landespolizeidirektion (LPD) zur
effizienten Bearbeitung von digitalen Straftaten
- Zentralstelle bei der Staatsanwaltschaft für Vorurteilskriminalität und
Hatespeech, um nach dem Vorbild Berlins klare Ansprechpersonen mit
spezifischen Kenntnissen, Communityarbeit und guter Kommunikation
- Landesstrategie zur Begegnung von Hatespeech und digitaler Gewalt als Teil
der Hasskriminalität mit ressortübergreifenden Maßnahmen
- Schulungen / Leitlinien für Beamte zu Onlineermittlungsverfahren
- Onlineermittlungsteams schaffen und stärken, die das Netz auf strafbare
Inhalte prüfen: Frauen, BIPoC, queere Menschen und andere marginalisierte
Gruppen vor Hass im Netz besser schützen
- Schulungen von pädagogischen Fachkräften zur Intervention bei Hatespeech,
Weiterbildung für Eltern und jugendgerechte Angebote sowie weitere
Erwachsenenbildung
- Langfristig finanzielle Absicherung der eingerichteten Beratungsstelle
elly sowie perspektivische Unterstützung beim Aufbau eines entsprechend
spezialisierten Dachverbandes
Organisierte Kriminalität und Mafia entschlossen bekämpfen
Der Untersuchungsausschuss FIDO hat in den vergangenen Jahren die Ausbreitung
der Mafia in Ostdeutschland und Thüringen untersucht. Dabei wurde
offensichtlich, dass es einen naiven Umgang mit der italienischen Mafia und
ihren Aktivitäten der Geldwäsche in Deutschland gibt. Mit Kontakten zu Politik,
Justiz und Stadtgesellschaft konnte sie ihre Position im Freistaat festigen.
Hier braucht es weitere Aufklärung sowie die Vermittlung von Wissen über die
Mafia im öffentlichen Dienst und in der Zivilgesellschaft – sowie zielgerichtete
und grenzübergreifende Ermittlungsmaßnahmen der zuständigen Behörden. Die
vorhandenen Lagebilder zur organisierten Kriminalität taugen dabei nur bedingt
für die Erfassung des kriminologischen Phänomens. Denn die organisierte
Kriminalität greift die freie Wirtschaft und unsere freiheitlich-demokratische
Grundordnung an. Die Zivilgesellschaft und die Politik müssen deshalb in die
Lage versetzt werden, auf die Strukturen der organisierten Kriminalität
entsprechend reagieren zu können. Für organisierte Kriminalität haben wir in
Thüringen keinen Platz.
Deshalb setzen wir uns ein für:
- Stärkung der Finanzermittlung in der Thüringer Polizei im Zusammenhang mit
Drogengeschäften und Geldwäsche
- Personelle Verstärkung der Staatsanwaltschaft für Organisierte
Kriminalität und des Landeskriminalamtes, um die Bekämpfung organisierter
Kriminalität zu verbessern
- Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit der
Strafverfolgungsbehörden
- Sensibilisierung über die Aktivitäten der Mafia in Deutschland und
Bereitstellung der notwendigen Ressourcen zur Strafverfolgung
- Wissenschaftliche Forschung zur organisierten Kriminalität aufbauen und
Lehrstühle an den Hochschulen ausbauen
- Unterstützung von Initiativen zur Einführung der Strafbarkeit der
Mafiazugehörigkeit, beispielsweise durch Erweiterung des § 129 StGB auf
Vorschlag des Bundesrates oder der Konferenz der Justizminister*innen
Verfassungsschutz genauer in den Blick nehmen
Nicht erst im Zusammenhang mit dem NSU haben die Verfassungsschutzbehörden
gezeigt, dass sie nicht ausreichend dazu geeignet sind, Bedrohungen der
Demokratie im erforderlichen Maße abzubilden. Die Funktion als „Frühwarnsystem“
können sie nicht erfüllen, da die rechtlichen Anforderungen an die Einstufung
von Organisationen oder Parteien zurecht sehr hoch sind. Die Analysefähigkeit
konnte in den vergangenen Jahren nur marginal verbessert werden, da weiterhin an
der wissenschaftlich nicht haltbaren Extremismustheorie als Schema zur
Darstellung von Gefahren für demokratische Gesellschaften festgehalten wurde.
Insbesondere der NSU hat gezeigt, dass der Einsatz von V-Personen nicht zu einem
belastbaren Erkenntnisgewinn führt – eher ist das Gegenteil der Fall. So besteht
die reale Gefahr, extrem rechte Strukturen zu stärken oder Verbotsverfahren zu
vereiteln. Deshalb haben wir den Einsatz von V-Personen massiv eingeschränkt.
Die Auswertung offen erhobener Erkenntnisse halten wir durch wissenschaftliche
Einrichtungen oder Recherche für besser abgedeckt. Vor diesem Hintergrund
möchten wir prüfen, wie wir gesellschaftliche Entwicklungen und Wissen über
konkrete Organisationen besser untersuchen können. Bis dahin wollen wir die
Kontrollmöglichkeiten des Geheimdienstes verbessern.
Deshalb setzen wir uns ein für:
- Überprüfung der Abschaffung des Verfassungsschutzes, wofür es einen
sicherheitspolitischen und wissenschaftlichen Diskurs zur
Sicherheitsarchitektur benötigt
- Weitere Reformen der Sicherheitsarchitektur, insbesondere des Amtes für
Verfassungsschutzes, auf Grundlage der Ergebnisse der
Untersuchungsausschüsse rechtsstaatlich voranbringen
- Überprüfung der Arbeitsgrundlagen und Kategoriensysteme des
Verfassungsschutzes
- Ermöglichung des Austausches von parlamentarischen Kontrolleur*innen über
verschiedene Bundesländer hinweg durch Änderung der
Geheimhaltungsvorschriften und dazugehörigen Gesetzen
- Zusammensetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission überarbeiten,
sodass jede Fraktion, die nicht offen verfassungsfeindlich agiert, einen
Sitz in diesem Kontrollgremium hat
- Kein Einsatz von V-Personen außer in den definierten Ausnahmeregelungen