Änderungen von WP28 zu WP28
Ursprüngliche Version: | WP28 (Version 1) |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 21.12.2023, 00:53 |
Neue Version: | WP28 (Version 2) |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 13.02.2024, 14:36 |
Kapiteltitel
C. Freiheit schützen – Vielfalt leben 5. Demokratie: Freiheit, Gemeinschaft, Beteiligung
Zu:
C. Freiheit schützen – Vielfalt leben: 5. Wir stärken Demokratie und Beteiligung auf allen Ebenen
Text
In Zeile 1:
Demokratie: Freiheit, Gemeinschaft, Beteiligung
Wir stärken Demokratie und Beteiligung auf allen Ebenen
Von Zeile 19 bis 20:
- Direkte Demokratie und Bürger*innenbeteiligung weiter ausbauen
und, Bürger*innenräte einsetzen
Von Zeile 23 bis 28:
Direkte Demokratie und Bürger*innenbeteiligung ausbauen
Demokratie lebt von der politischen Teilhabe ihrer Bürger*innen. In den vergangenen Legislaturperioden konnten wir die Bürger*innenbeteiligung bereits einfacher machen. Unser Ziel: weitere Hürden abbauen und eine hochwertige Beteiligung zum Standard zu machen.durch einfache Beteiligungsformate bereits mehr Bürger*innen mit einbeziehen. Politik soll alle Menschen erreichen und das auch durch verständliche Informationen.
Wir wollen niederschwellige und zielgruppengerechte Kommunikation über politische Prozesse auf allen politischen Ebene schaffen.
Neben niederschwelligen Beteiligungsformaten, sollen auch gute Prozesse zur Rückmeldung mit Ausweisung des Antwortfortschrittes an die Bürger*innen gegeben sein. Wir wollen politische Abwägungen und Entscheidungen transparenter machen und “Scheinbeteiligungen” abwenden. Unser Ziel ist die politische Selbstwirksamkeit zu erhöhen und Politikverdrossenheit entgegenzuwirken.
Nach Zeile 29 einfügen:
Stärkere politische Kommunikation vor Ort ("aufsuchende Politik")
- Bildungsprogramme zu politischen Prozessen aufbauen und stärken
- Unterstützung der kommunalen Ebene bei der Schaffung von mehr Transparenz
Online-Portal und analoge Anlaufstellen für mögliche landespolitische Fragen oder zu Gesetzgebungs- und Entscheidungsverfahren
Von Zeile 35 bis 42:
- Bürgerräte gezielt einsetzen, um konkrete politische Fragestellungen im Zusammenspiel mit Bürger*innen zu beraten und zu entscheiden
- Eigenständigen Bürgerrat auf Landesebene etablieren
- Unterstützung von Kommunen bei der Entwicklung von Beteiligungskonzepten
- Bürgerräte auf verschiedenen politischen Ebenen gezielt einsetzen, um konkrete politische Fragestellungen im Zusammenspiel mit Bürger*innen zu beraten und zu und zu entscheiden sowie Entscheidungen für die Öffentlichkeit bereitstellen
- Finanzvorbehalt bei
Bürgerbegehren abschaffenVolksbegehren abschaffen und Quoren absenken
- Beförderung und Mitinitiieren freiwilliger Formen der Zusammenarbeit und Mitgestaltung z.B.: durch Nachhaltigkeitsbeiräte in Gemeinden oder regionalen Bürgerräten in Landkreisen
VersammlungenVersammlungsrecht liberalisieren
Von Zeile 47 bis 52:
uns dafür ein, dass Versammlungen human und angemessen von der Polizei begleitet werden. Dazu gehört, dass der Einsatz von Tieren, insbesondere von Pferden und Hunden, kein Platz im Demonstrationsgeschehen haben darf. Hier wollen wir beispielsweise gewerbliche Konzertveranstaltungen unter dem Mantel des grundgesetzlichen Schutzes ausschließen. Dazu wollen wir die kommunalen Versammlungsbehörden stärken.Außerdem wollen wir die Versammlungsbehörden, also die kommunalen Ordnungsämter stärken, damit das Recht auf Versammlungsfreiheit auch gut begleitet und umgesetzt werden kann. Wir kämpfen für ein liberales Versammlungsrecht.
Von Zeile 65 bis 66:
- Kommunikationsbeamt*innen
verpflichtendbei jederVersammlunggrößeren Versammlung oder bei Gefährdung, entsprechende Aus- und Fortbildungen für Beamt*innen bereitstellen
Von Zeile 78 bis 80:
- Abschaffung des Finanztabus bei Volksbegehren
- Die Umwandlung des Bürgerantrages zu einem Einwohnerantrag mit niedrigerem Quorum, den auch Thüringer*innen ohne deutschen Pass ab 14 Jahren unterschreiben dürfen
- Absenkung des Mindestwahlalters bei Kommunalwahlen auf 14, bei Landtagswahlen auf
1614 Jahre
- Automatische Versendung der Briefwahlunterlagen
- Klarstellung der Regelungen zur Anwendbarkeit der Vertrauensfrage sowie der Ministerpräsident*innenwahl in der Landesverfassung
Nach Zeile 81 einfügen:
- Prüfung einer Weiterentwicklung der Antidiskriminierungsklausel in der Verfassung
Von Zeile 111 bis 113:
- Verbot von Spenden und geldwerten Vorteilen von Lobbyist*innen für Abgeordnete
undund Fraktionen