Änderungen von WP35 zu WP35
Ursprüngliche Version: | WP35 (Version 1) |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 21.12.2023, 01:02 |
Neue Version: | WP35 (Version 2) |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 13.02.2024, 17:05 |
Kapiteltitel
C. Freiheit schützen – Vielfalt leben 12. Kultur: Vielfalt und Nachhaltigkeit als Fundament für Thüringens Zukunft
Zu:
C. Freiheit schützen – Vielfalt leben: 12. Wir sichern Kultur in ihrer Vielfalt
Text
Von Zeile 1 bis 24:
Kultur: Vielfalt und Nachhaltigkeit als Fundament für Thüringens Zukunft
Wir sichern Kultur in ihrer Vielfalt
Die Kunst ist frei. Sie folgt weder staatlichen Vorgaben oder politischen Moden, noch darf sie marktwirtschaftlichen Zwängen untergeordnet werden. Wir unterscheiden dabei nicht zwischen vermeintlicher Sub- und Hochkultur, sondern erkennen den großen Wert aller Kulturschaffenden für eine lebendige und friedvolle Gesellschaft an. Denn wir benötigen die inspirierende und reflektierende Kraft der Kultur, um Menschen zu begeistern und zu stärken.
Thüringen ist reich an Kunst und Kultur. Sie in ihrer Vielfalt und historischen Einzigartigkeit zu schützen und zu fördern, ist ein wichtiges Anliegen für uns. Dabei stehen gewachsene Strukturen, Angebote der Kulturellen Bildung sowie die Kultur als bedeutender Wirtschaftsfaktor gleichberechtigt nebeneinander. Kunst und Kultur sind wichtiger Bestandteil von demokratischen, toleranten und und weltoffenen Gesellschaften.
Wir blicken mit Stolz auf die überaus reiche Kulturlandschaft in Thüringen. In unserem Freistaat ist es möglich, der Wiege der Menschheit, der Epoche der Residenzen, Klassik oder zeitgenössischer Kunst auf kleinstem Raum zu begegnen. Diesen kulturellen Schatz sichtbar und erlebbar zu machen, ist unser Anliegen.
Thüringens Kultur- und Kunstszene ist einzigartig – sie auszubauen, historisch zu begleiten, zu hinterfragen und zu vertiefen entspricht unserem Selbstverständnis. Grüne Kulturpolitik basiert auf der Verantwortung für den Erhalt und der Weiterentwicklung der kulturellen Vielfalt in unserem Freistaat. Der Zugang zu und die Teilhabe an Kultur und den Künsten muss dabei jedoch für alle Menschen gleich gewährleistet sein. Wir gehen vom offenen Kunstbegriff aus und erkennen die Freiheit der Kunst allumfassend an. Uns ist die inspirierende und reflektierende Kraft der Kultur wichtig, mit der sie Menschen begeistern und stärken kann.
AuchWir setzen wir uns intensivein für die soziale Sicherheit und künstlerische Freiheit von Kulturschaffenden ein. Für uns gehören sie in das Zentrum der Gesellschaft. Flächendeckende Kulturförderung ist aus unserer Sicht keine freiwillige Aufgabe. Auch muss kulturelleKulturelle Teilhabe bismuss in den ländlichen Raum möglich seinallen Regionen des Freistaats ermöglicht werden. Dies gilt für kulturelle Bildung, Kulturinstitutionen und Freiräume gleichermaßen. Unsere Vision für die kommenden Jahre ist es, die Kultur unseres Landes verlässlich, nachhaltig, dezentral und geschlechtergerecht zu stärken. Damit setzen wir klare Maßstäbe für die Zukunft Thüringens als Kulturland. Wir sind überzeugt, dass eine starke und vielfältige Kultur das nachhaltige Fundament für eine lebendige und dynamische Gesellschaft bildet. Kulturpolitik ist Ländersache - auf Bundesebene setzen wir uns darüber hinaus ein, dass Kultur als Staatsziel im Grundgesetz verankert wird.
Von Zeile 26 bis 38:
- Kultur verlässlich,
nachhaltig,dezentral und geschlechtergerecht finanziell stärken
- Ganzheitliches Kulturgesetz, um die Kulturförderung zukunfts- und krisensicher zu gestalten
- Förderung von nicht-institutionellen Initiativen und Projekten
- In allen Regionen Thüringens Zugang zu Kulturangeboten sowie künstlerischer Betätigung ermöglichen und Kultur in ländlichen Räumen gezielt fördern
- Vereinfachung von Förderverfahren
- Stärkung der Beratung und Unterstützung durch Kulturverbände und Landesarbeitsgemeinschaften
- Verbindliche Mindesthonorare bei Ausstellungsprojekten des Landes
- Musik- und Jugendkunstschulen weiterhin finanziell absichern
- Verbindliche Mindesthonorare bei Projekten des Landes
- Wir setzen uns für Honoraruntergrenzen für Künstler*innen ein, die in Thüringen tätig sind
- Gemeinsam mit dem Kulturrat Thüringen e.V. und weiteren Akteur*innen arbeiten wir an der Formulierung und Verabschiedung eines Kulturfördergesetzes für Thüringen
- Finanzielle Einsparungen sollen nicht zuerst und alleinig den kulturellen Bereich treffen
- Kultur als freiwillige Leistung der Kommunen abschaffen; Kulturförderung muss als Pflichtleistung in der Thüringer Kommunalordnung verankert werden
- Neustrukturierung der Förderung von nicht-institutionellen Initiativen und Projekten
- Kultur in ländlichen Räumen gezielt fördern, auch Club- und Jugendkultur
Von Zeile 41 bis 53:
- Förderung von Club- und Jugendkultur im ländlichen Raum
- Erstellung eines umfassenden Konzepts zur kulturellen Bildung, kostenloser Eintritt für Kinder und Jugendliche in Museen
- Kinder und Jugendliche sollen kulturelle Bildung, Angebote in Museen, Gedenkstätten und staatlich anerkannten Kulturinstitutionen kostenfrei nutzen können
- Wissenschaftliche und künstlerische Aufarbeitung der europäischen und deutschen Kolonialgeschichte in Thüringen
(Provenienzforschung)sowie des Einflusses des Nationalsozialismus in der Kultur (beides siehe Aufarbeitung)
- Fonds zur Umbenennung von Straßen und Plätzen, deren Namen den deutschen Kolonialismus verharmlosen oder beschönigen
NeuordnungWeiterentwicklung der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten mit dem Ziel der Stärkung der Thüringer Residenzkultur auf dem Weg zum UNESCO-Welterbe
- Kulturelle Netzwerke und Kooperation stärken, um Angebote wie „Schatzkammer Thüringen“ zu deutlich sichtbaren touristischen Marken weiterzuentwickeln
- Stärkung der kulturtouristischen Angebote in ganz Thüringen
Von Zeile 57 bis 60:
- Langfristige Theater- und Orchesterfinanzierung über das Jahr 2030 hinaus sichern
- Die Thüringer Theater- und Orchesterlandschaft unterstützen wir im aktuellen Transformationsprozess sowie bei der Erschließung neuer Publikuma
- Unterstützung kultureller Einrichtungen beim Ausbau barrierearmer Angebote
- Unterstützung des Aufbaus geeigneter Angebote für Awareness-Schulungen und -Ausbildungen in Thüringen für die Kultur, Clubkultur und Veranstalter*innen
- Prüfung der Ausweitung der "seltenen Ereignisse" nach Vorbild Brandenburg und Unterstützung der Einführung einer Kulturschallverordnung im Bundesrat
- Prüfung eines Open-Air-Gesetzes nach Vorbild Bremen
- Konzeptionierung einer Förderung zum Erhalt von Clubkultur- und Livemusikspielstätten für investive Maßnahmen, Brand- und Schallschutz
- Kulturelle Veranstaltungen barrierearmer gestalten, unter anderem durch Gebärdendolmetscher*innen, rollstuhlgerechte Eingänge und Plätze (auch für Begleitpersonen) oder Induktionsschleifen für Hörgeräte
- Einführung eines Modellprojekts zur Förderung von FLINTA*-Künstler*innen und eines Musikkultur-Stipendiums mit Evaluation zur künftigen Weiterentwicklung der Kultur- und Musikförderung auf Landesebene