Änderungen von WP21 zu WP21
Ursprüngliche Version: | WP21 (Version 1) |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 21.12.2023, 00:44 |
Neue Version: | WP21 (Version 2) |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 13.02.2024, 11:12 |
Kapiteltitel
B. Gerechtigkeit schaffen, Chancen stärken 7. Soziales: Selbstbestimmung und Teilhabe für alle
Zu:
B. Gerechtigkeit schaffen - Chancen stärken: 7. Wir kämpfen gegen Armut, für Teilhabe und Selbstbestimmung
Text
Von Zeile 1 bis 9:
Soziales: Selbstbestimmung und Teilhabe für alle
Wir kämpfen gegen Armut, für Teilhabe und Selbstbestimmung
Abgesichert sein, wenn es darauf ankommt: Das macht für uns gute Sozialpolitik aus. Es geht aber um mehr als das. Wir stellen in der sozialen Frage den Menschen in den Mittelpunkt und wollen alle in die Lage versetzen, die eigene Position selbstbestimmt ändern zu können. Denn noch immer ist in Deutschland die soziale Ungerechtigkeit groß, hängen Erfolgs- und Bildungschancen zu sehr von der eigenen Herkunft ab, während sich Armut und fehlende Chancen weitervererben. Die Herstellung von Chancengerechtigkeit in allen Bereichen steht für uns daher im Fokus – besonders in der Bildung.Wir stellen den Menschen in den Mittelpunkt und wollen allen Menschen in Thüringen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Die Herstellung von Chancengerechtigkeit in allen Bereichen steht für uns daher im Fokus, besonders in der Bildung - damit die Erfolgs- und Bildungschancen nicht von der eigenen Herkunft abhängen.
Von Zeile 14 bis 16:
können – egal ob mit viel oder wenig Geld, ob mit Behinderung oder ohne, ob jung oder alt. Im Land kämpfen wir darüber hinausdeswegen weiter für höhere Löhne und eine bessere Tarifbindung, um das Einkommensniveau in Thüringen zu steigern. Im Bund machen
Von Zeile 28 bis 30:
Unsere Gesellschaft ist stark in ihrer Vielfalt und dadurchlebt davon, dass unterschiedliche Menschen sich in Ihrer Individualität einbringen. Unser Ziel ist die Verwirklichung eines gesellschaftlichen Leitbildes, nach dem alle Menschen frei und selbstbestimmt
Von Zeile 32 bis 51:
Mensch unabhängig vom eigenen Geldbeutel am sozialen Leben teilnehmen kann und als Teil der Gesellschaft wertgeschätzt wird. Die Basis legen wir dafür bereits mit einer sozial gerechten Bildung.
Eine starke Demokratie fußt auf einer gerechten und sozial abgesicherten Gesellschaft ohne Spaltung. Es kann nicht sein, dass in einem so reichen Land wie Deutschland so viele Menschen arm sind – ob durch zu geringe Löhne oder nicht armutsfeste Sozialleistungen. Die Tafeln sind nachgefragt wie nie und viele Menschen kommen nur mit Not über die Runden. Das muss ein Ende haben. Eine starke Demokratie fußtWir kämpfen daher für höhere Löhne, angemessene Sozialleistungen auf einer gerechten und sozial abgesicherten Gesellschaft ohne SpaltungBundesebene sowie eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung.
Dabei darf sich der Staat nicht auf die Arbeit von Ehrenamtlichen verlassen, sondern muss selbst Strukturen schaffen, in denen niemand in Armut leben muss. Deshalb kämpfen wir für höhere Löhne, für armutsfeste Sozialleistungen auf Bundesebene sowie eine bedarfsgerechte Kindergrundsicherung, die Kinderarmut abbaut und Familien finanziell entlastet.
Auch Altersarmut wird zunehmend ein Problem, das nur durch höhere Löhne und Tarifbindung im Land und die Einführung einer echten Garantierente auf Bundesebene angegangen werden kann. Auch Kinderbetreuungszeiten müssen bei der Rente stärker anerkannt werden. Wir wollen so früh wie möglich soziale Gerechtigkeit herstellen, damit alle Menschen die gleichen Chancen haben und selbstbestimmt leben können. Hier setzen wir besonders in der Bildung an.
Deshalb setzen wir uns ein für:
Immer mehr Menschen leben in Altersarmut. Dem begegnen wir durch den Einsatz für die Einführung einer echten Garantierente auf Bundesebene. Wir setzen uns außerdem für eine stärkere Anerkennung von Kinderbetreuungszeiten bei der Rente ein.
Deshalb setzen wir uns ein für:
In Zeile 56:
- Orte der Begegnung, Stadtteilbüros und Bürgerzentren besser fördern
- Niedrigschwellige Förderung für Begegnungsorte und weitere Unterstützung der Kommunen bei der Einrichtung von Stadtteilbüros und Bürger*innenzentren
Von Zeile 68 bis 71 löschen:
- Kostenfreier Zugang zu Hygieneartikeln und Periodenprodukten in öffentlichen Gebäuden
- Kostenloser Zugang zu Verhütungsmitteln für Menschen mit geringem Einkommen
Von Zeile 81 bis 89:
Menschen mit Behinderung: Inklusion und Selbstbestimmung
Selbstbestimmung schaffen, Inklusion ermöglichen
Das Recht auf Selbstbestimmung betrifft alle Menschen – auch und besonders Menschen mit Behinderung. Deutschland und auch Thüringen hinken hier in der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention stark hinterher. Wir wollen eine inklusive Gesellschaft verwirklichen, in der auch Menschen mit Behinderung sich ohne Hürden gleichberechtigt einbringen können. Dafür braucht es viele Veränderungen in den verschiedensten Bereichen des täglichen Lebens. Dabei muss immer gelten, dass Bedarfe von Menschen mit Behinderungen wichtiger sind als Bürokratie und Kostenbeschränkungen.mit oder ohne Behinderung oder chronische Erkrankung. Deutschland und auch Thüringen haben noch viel vor sich, um die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen und das Bundesteilhabegesetz (BTHG) mit Leben zu füllen. Wir streben eine inklusive Gesellschaft an, in der sich Menschen gleichberechtigt einbringen können. Dafür braucht es viele Veränderungen in den verschiedensten Bereichen des täglichen Lebens. Vor allem müssen endlich die nötigen Finanzmittel bereitstehen, um das Recht auf Teilhabe vollumfänglich zu erfüllen.
Von Zeile 93 bis 95 einfügen:
- Förderung des inklusiven Sports, insbesondere des Leistungssports
- Maßnahmen zur verbesserten Möglichkeit der Mandatsausübung auf kommunaler Ebene für Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
- Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes auch in Thüringen voranbringen und Strukturen der Eingliederungshilfe entsprechend anpassen
Von Zeile 97 bis 104:
- Stellenausschreibungen der öffentlichen Verwaltung auch an Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung ohne Schwerbehinderungsmerkmal richten
- Digitales, automatisiertes Portal für Angestellte der öffentlichen Verwaltung zur standardisierten Beantragung von Hilfsmitteln und Unterstützungsmaßnahmen am Arbeitsplatz bei Behinderung oder chronischer Erkrankung als Pilotprojekt und Vorbild für Thüringer Unternehmen
- Werkstätten zu Inklusionsunternehmen weiterentwicklen, in denen Menschen mit Behinderungen über die Inanspruchnahme von bedarfsgerechten Nachteilsausgleichen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mindestens auf Mindestlohnniveau ermöglicht wird
- Vereine und
Verbändeeigene Interessensvertretungen von Menschen mit Behinderungenin ihrer Vielfalt schützen undoder chronischer Erkrankung mit Landesmitteln fördern
- Besserer Zugang zu Gebärdensprachendolmetscher*innen und anderen
KommunikationsformenUnterstützungshilfen
- Initiativen im Bundesrat für deutlich höhere Löhne in Werkstätten für Menschen mit Behinderung bei gleichzeitiger Stärkung der Teilhabe am ersten Arbeitsmarkt
- Erarbeitung von Programmen zur Umsetzung des Rechts auf Teilhabe am ersten Arbeitsmarkt insbesondere für Frauen mit Behinderung und Menschen mit chronischer Erkrankung
Nach Zeile 106 einfügen:
- Verbindliche gesetzliche Regelung zur Ausgestaltung des Nachteilsausgleiches in Schule, Ausbildung und Hochschule
Von Zeile 109 bis 112:
- Stärkung von Kommunen bei barrierefreier Gestaltung des öffentlichen Raums sowie
inklusiver Sozialräumeöffentlicher Gebäude
- Kommunale Behindertenbeauftragte schaffen, analog zu Regelungen für Gleichstellungsbeauftragte
- Kommunale Inklusionsbeauftragte schaffen
Nach Zeile 116 einfügen:
- Unterstützung der Kommunen beim Abbau von Barrieren im digitalen Raum z.B. über barrierefreie Websites
- Barrierefreie Gestaltung der digitalen Verwaltung
- Ausbau des Angebots „barrierefrei.thueringen-entdecken.de“, insbesondere spezifischer Informationen über weitere Städte und touristische Orte und Angebote für weitere Bedarfe
- Kampagne zur Teilnahme Thüringer Kommunen an der Kennzeichnung „Reisen für alle“