Änderungen von A2 zu A2
| Ursprüngliche Version: | A2 (Version 1) |
|---|---|
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 29.09.2025, 17:28 |
| Neue Version: | A2 (Version 2) |
|---|---|
| Status: | Beschluss |
| Eingereicht: | 28.10.2025, 16:14 |
Titel
Bezahlkarte diskriminiert Geflüchtete, Leistungsausschluss nicht vereinbar mit Verfassungs- und Europarecht
Zu:
Menschenrechtsbasierte Migrationspolitik anstelle von Diskriminierung, gegen jeden Leistungs- und Teilhabeausschluss
Antragstext
Von Zeile 3 bis 7:
In allen Thüringer Landkreisen und der Stadt Gera wurden seit 2023/24 unterschiedlichste sogenannte Bezahlkarten für Geflüchtete eingeführt. Getarnt unter dem Vorwand der Praktikabilität ging es vielen Landräten und auch der aktuellen Landesregierung augenscheinlich um rassistische Motive: den Aufenthalt für Geflüchtete in Thüringen so unangenehm wie möglich zu machen.Bezahlkartenmodelle für Geflüchtete eingeführt.Hinter dem Vorwand der Praktikabilität, versteckt sich der Versuch vieler Landräte und der aktuellen Landesregierung, einen Aufenthalt Geflüchteter in Thüringen möglichst unattraktiv zu gestalten, um deren Zahl zu verringern. Damit entfernt sich Thüringen immer weiter von einer Migrationspolitik, die auf humanitären und menschenrechtlichen Grundsätzen fußt. Die Einführung von Bezahlkarten ist in vielen Landkreisen hierfür nur ein Beispiel.
Von Zeile 15 bis 17:
- Ein Integrations- und Teilhabegesetz in Thüringen, das
sIntegrationsmaßnahmen verlässlich absichert.
- Keine Einführungspflicht bei der Bezahlkarte und Möglichkeit zur vollumfänglichen Abhebung in bar
- Basiskonten für alle Geflüchteten statt diskriminierender Bezahlkarten
- Einen diskriminierungsfrei und verwaltungsarm gestalteten Leistungsbezug, der vollumfänglich Bargeldzugang ermöglicht - dabei haben Basiskonten Vorrang; die derzeitige Ausgestaltung eines Bezahlkartensystems lehnen wir ab.
Von Zeile 20 bis 21:
- Schluss mit der Gängelung Betroffener und stattdessen die Abschaffung aller Hürden beim Übergang zum Arbeitsmarkt- und in Bildung.
Den Abbau von Hürden und die Stärkung der Zugänge zu Bildung und Arbeit, um Integration zu ermöglichen.
Von Zeile 25 bis 26:
Schließung der menschenrechtswidrigen Abschiebehaftanstalt und Nutzung der freiwerdenden finanziellen Mittel für Integrationsprojekte.
- Die Beendigung des Betriebs der Abschiebehaftanstalt und die Umwidmung der freiwerdenden Mittel in Integrationsförderung und psychosoziale Versorgung.
Von Zeile 41 bis 43 einfügen:
Bargeldabhebungen monatlich auf 50 Euro pro Leistungsempfänger*in beschränkt werden.Bei der Höhe der abhebbaren Summen, haben die Kommunen einen gewissen Ermessensspielraum. Die Möglichkeit die gesamte Summe abheben zu können, ist durch das Land jedoch nicht vorgesehen. Ausnahmen soll es für Aufwandsentschädigungen für sog. Arbeitsgelegenheiten geben, diese können entweder bar ausgezahlt oder ggf. auch
Von Zeile 45 bis 50:
Die Erfahrung mit den bereits seit Ende 2023/Anfang 2024 in Thüringen eingesetzten Bezahlkarten zeigt, dass Geflüchtete damit massiv benachteiligt sind und diskriminiert werden. Eine Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben wird so weiter erschwert. Leidtragende sind schon jetzt alle davon Betroffenen.
Die seit Ende 2023 eingesetzten Bezahlkarten benachteiligen Geflüchtete massiv und behindern ihre gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe.
Ohne Bargeld bleiben elementare Lebensbereiche verschlossen. So ist beispielsweise Bargeld häufig Voraussetzung für die Nutzung von
Von Zeile 60 bis 93:
Dies erinnert nicht zufällig an die 1990er und 2000er Jahre, in denen viele Geflüchtete schlimme Erfahrungen mit Gutscheinen und den sogenannten Kundenkontoblättern machen mussten. Deren Ablösung durch Bargeldzahlungen waren ein immenser Fortschritt und ein menschenrechtsbasierter Ansatz, um Teilhabe auch praktisch und monetär erfahrbar zu machen.
In Thüringen organisiert derzeit maßgeblich die Seebrücke den Umtausch von Gutscheinen, um Geflüchtete mit Bargeld zu versorgen und ihnen Handlungsspielräume und ein kleines Stück Selbstbestimmung zu ermöglichen.
Vor diesem Hintergrund sehen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen die landesweite Einführung der diskriminierenden Bezahlkarte mit großer Sorge. Wir sind weiter davon überzeugt, dass Basiskonten für alle eine sinnvolle und diskriminierungsfreie Alternative sind, die zudem den Verwaltungsaufwand in den Kommunen drastisch senken würden.
Immer klarer wird, dass die Einführung diskriminierender Bezahlkarten für Geflüchtete nur ein Einstieg in eine weitere Gängelung auch anderer Leistungsberechtigter ist. CDU-Ministerpräsident Voigt hat sich, inzwischen auch unterstützt von SPD-Innenminister Maier, in den letzten Wochen immer wieder gegen den Bürgergeldbezug von Menschen aus der Ukraine positioniert und nicht nur aus Greiz und Sonneberg wurde von den Landräten vorgeschlagen, grundsätzlich über Bezahlkarten für Bürgergeldempfänger*innen nachzudenken. Sogar SPD-Landräte fordern mittlerweile, dass Sozialleistungen nur noch als Darlehen gewährt werden sollen. Hinzu kommen die Rufe nach einer generellen Arbeitspflicht für Leistungsbezieher*innen. Das alles ist nicht nur grundgesetzwidrig, sondern auch menschenverachtend.
Noch drastischer trifft es Menschen im „Dublin Verfahren“, die auch in Thüringen von jeglichen Sozialleistungen ausgeschlossen werden, wenn ihre Abschiebung angeordnet wurde und sie keine Duldung erhalten. Das bedeutet in der Konsequenz, dass Betroffene – darunter auch Familien mit minderjährigen Kindern – nur noch maximal 2 Wochen Überbrückungsleistungen für das physische Existenzminimum erhalten und danach der komplette Leistungsausschluss inklusive Obdachlosigkeit und Ausschluss von medizinischer Versorgung droht. Das ist nichts anderes als organisierte Verelendung. Insbesondere in Verbindung mit einer möglichen Verlängerung der DUBLIN-Frist ist dieses Vorgehen geeignet Menschen quasi in die Illegalität zu treiben, statt Perspektiven zu schaffen.
In den 1990er-Jahren haben wir erlebt, wohin Einschränkungen wie Gutscheinsysteme führen. Sie haben Menschen ausgegrenzt, entmündigt und Integration erschwert. Deshalb wurden sie abgeschafft. Das war ein bewusster Schritt hin zu Teilhabe und Menschenwürde. Heute droht sich diese Geschichte zu wiederholen. Wenn wir Geflüchteten wieder den Zugang zu Bargeld verwehren, schaffen wir genau jene Hürden neu, die wir damals aus guten Gründen überwunden haben.
Vor diesem Hintergrund sehen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen die landesweite Einführung der diskriminierenden Bezahlkarte – womöglich sogar verpflichtend auf Grundlage einer Verwaltungsvorschrift des Landes – mit großer Sorge. Wir sind weiter davon überzeugt, dass Basiskonten für alle eine sinnvolle und diskriminierungsfreie Alternative sind, die zudem den Verwaltungsaufwand in den Kommunen drastisch senken würden.Deswegen haben sie Vorrang. Dort wo dennoch Bezahlkarten eingeführt werden, setzen wir uns dafür ein, dass diese diskriminierungsfrei und verwaltungsarm sind. Dies beinhaltet beispielsweise die uneingeschränkte Möglichkeit Bargeld abzuheben, ein Erscheinungsbild, dass sich nicht von herkömmlichen EC-Karten unterscheidet und die Möglichkeit, den eigenen Kontostand jederzeit einzusehen.
Die Einführung von Bezahlkarten für Geflüchtete steht sinnbildlich für eine Entwicklung, die über diese Gruppe hinausreicht. Äußerungen von Ministerpräsident Voigt (CDU) und Innenminister Maier (SPD) sowie Vorschläge aus mehreren Landkreisen, Bezahlkarten oder Leistungskürzungen auch auf Bürgergeldempfänger*innen auszuweiten, zeigen eine gefährliche Tendenz.Dabei lehren uns Jahrzehnte deutscher Migrationsgeschichte, wie Integration gelingt: durch Offenheit, Zugang zu Arbeit, Bildung und gesellschaftliche Teilhabe. Wer marginalisierte Gruppen gegeneinander ausspielt, schwächt den gesellschaftlichen Zusammenhalt und wiederholt alte Fehler. Statt Ausgrenzung braucht es Vertrauen, Unterstützung und gemeinsame Verantwortung, um die Herausforderungen der Zukunft gemeinsam, solidarisch und erfolgreich meistern zu können.
Noch drastischer trifft es Menschen im „Dublin Verfahren“, die auch in Thüringen von jeglichen Sozialleistungen ausgeschlossen werden, wenn ihre Abschiebung angeordnet wurde und sie keine Duldung erhalten. Das bedeutet in der Konsequenz, dass Betroffene – darunter auch Familien mit minderjährigen Kindern – nur noch maximal 2 Wochen Überbrückungsleistungen für das physische Existenzminimum erhalten und danach der komplette Leistungsausschluss inklusive Obdachlosigkeit und Ausschluss von medizinischer Versorgung droht.
Eine solche Praxis nimmt menschliches Leid bewusst in Kauf und führt zu einer systematischen Verelendung, die Menschen in die Illegalität drängt, anstatt ihnen Perspektiven und Wege zur Integration zu eröffnen. In Verbindung mit einer möglichen Verlängerung der Dublin-Frist verschärft sich diese Situation zusätzlich.
Von Zeile 108 bis 112:
Geflüchteter und damit für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Das ist umso absurderwidersinniger in einem überaltertem Bundesland wie Thüringen, das auf Migration und gelungene Integration so dringend angewiesen ist.
Nicht nur vor diesem Hintergrund haben Kürzungen und veränderte Förderschwerpunkte auf Bundes- und Europaebene drastische Auswirkungen, so dass beispielsweise Beratungs- und Therapieangebote
Von Zeile 114 bis 116:
Auch einen Plan, wo und wie Geflüchtete künftig menschenwürdig untergebracht werden, wie ihnen Teilhabe und der Zugang zum Arbeitsmarkt besser ermöglicht wird, ist mit Blick auf die Brombeerkoalition nicht erkennbar.
Das Land muss hier in die Ausfallfinanzierung gehen und dieses so wichtige Angebot in Thüringen erhalten.
Von Zeile 139 bis 141:
Miteinander stärken. Wir unterstützen zudem Initiativen wie die Seebrücke, die den Umtausch von Gutscheinen organisieren und ,so Solidarität praktisch erfahrbar machen und geflüchteten Menschen Handlungsspielräume und ein kleines Stück Selbstbestimmung ermöglichen.