Veranstaltung: | LDK Leinefelde Juni 2022 |
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Tagesordnungspunkt: | 6. Satzung |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | LaVo |
Eingereicht: | 07.06.2022, 13:17 |
Verankerung Antragskommission
Beschlusstext
In § 9 der Satzung des Landesverbands soll nach Absatz 10 folgender neuer Absatz
11 eingefügt und die nachfolgende Nummerierung entsprechend angepasst werden:
"11. Die Antragskommission prüft den frist- und formgerechten Eingang der
Anträge und die Wählbarkeit der Bewerber*innen. Sie setzt sich zusammen aus den
beiden Landesvorsitzenden und vier durch die Landesdelegiertenkonferenz auf zwei
Jahre gewählten Mitgliedern. Die Antragskommission bereitet die Behandlung eines
oder mehrerer Tagesordnungspunkte in Zusammenarbeit mit den Antragssteller*innen
vor. Sie kann der Landesdelegiertenkonferenz Empfehlungen zum
Abstimmungsverfahren über Anträge geben. Ihre Empfehlungen bedürfen der
Zustimmung der Landesdelegiertenkonferenz. Über ihre Empfehlungen wird zuerst
abgestimmt. Empfehlungen der Antragskommission sind nur zum Verfahren, nicht
aber bezüglich der Annahme oder Ablehnung von Anträgen zulässig."
Begründung
Bisher wurde der Landesvorstand durch eine Landesdelegiertenkonferenz oder einen Landesparteirat als Antragskommission bestätigt. Da der Landesvorstand durch Leitanträge, sonstige eigene Anträge, Wahlprogrammanträge oder eigene Bewerbungen jedoch häufig selbst auf der Seite der Antragssteller*innen sich wiederfindet, ist es geboten eine dauerhafte Antragskommission durch eine Landesdelegiertenkonferenz für eine Dauer von zwei Jahren zu wählen, wie dies im Bundesverband und vielen Landesverbänden erfolgreiche gelebte Praxis ist.