Änderungen von S4 zu S4NEU
Ursprüngliche Version: | S4 |
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Status: | Modifiziert |
Eingereicht: | 07.06.2022, 13:22 |
Neue Version: | S4NEU |
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Status: | Abgelehnt |
Eingereicht: | 15.06.2022, 23:10 |
Titel
Umbenennung Landessprecher*innen in Landesvorsitzende
Zu:
Die Landesvorsitzenden werden Landessprecher*innen genannt
Antragstext
Von Zeile 1 bis 4:
In der gesamten Satzung des Landesverbands, der Beitrag- und Kassenordnung sowie der Erstattungsordnung soll die Bezeichnung „Landessprecherin“ und „Landessprecher“ durch „Landesvorsitzende“ und „Landesvorsitzender“ ersetzt werden.
Der bisherige § 11 Absatz 2 Satz 1 der Satzung des Landesverbands:
"Der Landesvorstand besteht aus neun Mitgliedern: zwei Landessprecher*innen, der*dem Schatzmeister*in und sechs Beisitzer*innen."
soll die folgende Fassung erhalten:
"Der Landesvorstand besteht aus neun Mitgliedern: zwei Landesvorsitzende*n (genannt Landessprecher*innen), der*dem Schatzmeister*in und sechs Beisitzer*innen."
Begründung
Von Zeile 11 bis 11:
Parteien werden im allgemeinen Verständnis von Vorsitzenden vertreten. Die Bezeichnung „Landessprecher*in“ ist zudem missverständlich, da Dritte häufig meinen, dass es hierbei um die Pressesprecher*innen des Landesverband, nicht aber um die Vorsitzenden handele. Mit der Zeit haben sich auch fast alle grünen Landesverbände vom Sonderweg der Bezeichnung als „Landessprecher*in“ abgewandt. Diesen Schritt wollen wir mit diesem Satzungsänderungsantrag nun auch für den Thüringer Landesverband vollziehen.
Die angestrebte Satzungsänderung, stellt eine Harmonisierung mit dem Parteiengesetz dar. Da das Parteiengesetz keine Landessprecher*innen kennt, bedarf es der Klarstellung, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Vorsitzende*n im Landesverband Landessprecher*innen genannt werden. Wir knüpfen damit weiterhin an die Tradition und Selbstverständnis für diese Ämter von BÜNDNIS 90 an. Begegnen gleichzeitig aber auch möglichen Missverständnissen und Fehldeutungen, worum es sich bei unseren Landessprecher*innen im Verständnis Dritter handelt.