Veranstaltung: | LDK Leinefelde Juni 2022 |
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Tagesordnungspunkt: | 6. Satzung |
Antragsteller*in: | LaVo (dort beschlossen am: 22.05.2022) |
Status: | Abgelehnt |
Eingereicht: | 15.06.2022, 23:10 |
Antragshistorie: | Version 1 |
S4NEU: Die Landesvorsitzenden werden Landessprecher*innen genannt
Antragstext
Der bisherige § 11 Absatz 2 Satz 1 der Satzung des Landesverbands:
"Der Landesvorstand besteht aus neun Mitgliedern: zwei Landessprecher*innen,
der*dem Schatzmeister*in und sechs Beisitzer*innen."
soll die folgende Fassung erhalten:
"Der Landesvorstand besteht aus neun Mitgliedern: zwei Landesvorsitzende*n
(genannt Landessprecher*innen), der*dem Schatzmeister*in und sechs
Beisitzer*innen."
Begründung
Die angestrebte Satzungsänderung, stellt eine Harmonisierung mit dem Parteiengesetz dar. Da das Parteiengesetz keine Landessprecher*innen kennt, bedarf es der Klarstellung, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Vorsitzende*n im Landesverband Landessprecher*innen genannt werden. Wir knüpfen damit weiterhin an die Tradition und Selbstverständnis für diese Ämter von BÜNDNIS 90 an. Begegnen gleichzeitig aber auch möglichen Missverständnissen und Fehldeutungen, worum es sich bei unseren Landessprecher*innen im Verständnis Dritter handelt.