Veranstaltung: | LDK Leinefelde Juni 2022 |
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Tagesordnungspunkt: | 6. Satzung |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | LaVo |
Eingereicht: | 07.06.2022, 13:32 |
Konkretisierung Ortsverbände
Beschlusstext
§ 7 Absatz 1 der Satzung des Landesverbands:
"1. Der Landesverband gliedert sich in Kreisverbände. Deren Tätigkeitsbereich
soll sich mit den politischen Grenzen decken. Benachbarte Kreisverbände können
sich zu Regionalverbänden zusammenschließen. Innerhalb der Kreisverbände können
Ortsverbände gegründet werden."
soll die folgende Fassung erhalten:
"1. Der Landesverband gliedert sich in Kreisverbände. Deren Tätigkeitsbereich
soll sich mit den politischen Grenzen decken. Benachbarte Kreisverbände können
sich zu Regionalverbänden zusammenschließen. Innerhalb der Kreis- und
Regionalverbände können Ortsverbände entsprechend den politischen Gliederungen
in Gemeinden, Orts- oder Stadtteilen gebildet werden. Ortsverbände sollten
mindestens sieben Mitglieder umfassen."
Begründung
Dieser Satzungsänderungsantrag konkretisiert in welchen Grenzen Ortsverbände gegründet werden können und gibt gleichzeitig vor, wie viele Mitglieder ein Ortsverband aufweisen sollte. Diese angestrebte Mindestanzahl entspricht der Vorgabe der Bundessatzung.
Der Landesverband wächst beständig und auch der Wunsch zur Gründung von Ortsverbänden nimmt immer mehr zu. Dies sowohl in den städtischen Kreisverbänden, wie auch in den ländlich geprägten Kreis- und Regionalverbänden. Immer auch gibt es Themen und Projekte für die sich eine Organisation in einem Ortsverband anbietet.