Veranstaltung: | LDK Leinefelde Juni 2022 |
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Tagesordnungspunkt: | 6. Satzung |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | LaVo |
Eingereicht: | 15.06.2022, 23:09 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Einführung weiterer innerparteilicher Strukturen
Beschlusstext
Nach § 8 der Satzung des Landesverbands soll folgender neue § 9 eingefügt und
die nachfolgende Nummerierung entsprechend anpasst werden:
"§ 9 Weitere innerparteiliche Strukturen
1. Der Landesvorstand kann mit einer Ladungsfrist von einer Woche alle
Mitglieder zu einer digitalen Versammlung zur Debatte über aktuelle politische
Themen und Fragestellungen von landesweiter Bedeutung einladen. Diese
Versammlung hat keine Beschlussfähigkeit. Stimmungsbilder sind zulässig.
2. Der Landesvorstand lädt mit einer Ladungsfrist von zwei Wochen alle
Kreisvorstände in der Regel zweimal jährlich zu einem Kreisvorständetreffen ein.
Der Landesvorstand kann das Kreisvorständetreffen öffnen und den Einladungskreis
definieren. Dieses Treffen hat keine Beschlussfähigkeit, Stimmungsbilder sind
zulässig und es dient vornehmlich dem gegenseitigen Austausch über die Arbeit,
Anliegen und aktuellen Bedürfnisse der Kreisverbände.
3. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen lädt jährlich zu einer Konferenz aller
Frauen, Lesben, inter, nichtbinären, trans und agender* Mitglieder ein und
stellt hierfür die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung. Die Konferenz
hat keine eigene Beschlussfähigkeit, Stimmungsbilder sind zulässig und seine
Aufgaben sind die Vernetzung untereinander, die inhaltliche Debatte sowie das
Empowerment zu befördern."
Begründung
Neben den Organen unseres Landesverbands nach § 8 der Satzung sollen mit dem vorliegenden Satzungsänderungsantrag weitere innerparteiliche Strukturen beschrieben und definiert werden. Hierbei handelt es sich um die jeweils nicht beschlussfähige „Digitale Versammlung aller Mitglieder“, die Kreisvorständetreffen sowie die Verpflichtung zur Durchführung einer jährlich stattfindenden Konferenz aller Frauen, inter, trans und nichtbinären Mitglieder durch den Landesverband.