Veranstaltung: | Wahlprogrammprozess 2.0 |
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Antragsteller*in: | LaVo |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 29.03.2021, 10:46 |
A20: Wir sichern die Freiheit und bewahren die Vielfalt (In Freiheit und Sicherheit leben: Innenpolitik und Justiz)
Antragstext
Polizei
Die Thüringer Polizist*innen erfüllen eine wichtige und verantwortungsvolle
Aufgabe. Wir BÜNDNISGRÜNE wollen sie dabei unterstützen, professionelle und
bürger*innennahe Arbeit zu leisten. Deshalb haben wir in den vergangenen Jahren
kontinuierlich die Einstellungszahlen bei der Polizei erhöht und damit den
Personalabbau der CDU-geführten Vorgängerregierung beendet. Die erhöhten
Einstellungszahlen stellen allerdings auch das Bildungszentrum der Polizei in
Meiningen vor enorme Herausforderungen. Deshalb setzen wir uns dafür ein, das
Bildungszentrum der Polizei wesentlich weiterzuentwickeln hin zu einer
Polizeihochschule und zu stärken. Unter anderem streben wir eine eigene
Rechtsfähigkeit für das Bildungszentrum und eine Angliederung in wesentlichen
Teilen an das Wissenschaftsministerium an. Wir wollen die Forschung auch
personell stärken, Professuren einrichten und somit qualifiziertes Personal
halten. Neben der Einstellung von Lehrpersonal wie Dozent*innen und
Ausbilder*innen muss nun insbesondere das Aus- und Fortbildungsangebot ausgebaut
werden. Wir werden daher weiterhin für eine Verbesserung der baulichen Situation
sorgen und sicherstellen, dass eine gute und fundierte Ausbildung gewährleistet
ist. Eine bürger*innennahe Polizei ist so vielfältig wie die Bürger*innen im
Land. Wir wollen den Polizeidienst offener für Frauen, queere Personen und
Menschen mit Migrationshintergrund gestalten und hierfür eine umfassende
Strategie entwickeln.
Zudem wurde die persönliche Schutzausrüstung der Polizist*innen entscheidend
verbessert. Diesen Weg werden wir weitergehen und die technische Ausstattung der
Polizei, insbesondere mit modernen Kommunikationsgeräten, verbessern.
Insbesondere die flächendeckende Ausstattung mit mobilen Endgeräten soll hier
eine hohe Priorität haben, damit unter anderem die Auftragsvergabe schnell und
rechtssicher erfolgen kann. Wir lehnen die flächendeckende Einführung von Tasern
strikt ab. Wir sind offen, was den Einsatz neuer Technik betrifft, er muss aber
immer verhältnismäßig und bürgerrechtsfreundlich erfolgen. Zu einer modernen und
bürger*innennahen Polizei gehört für uns auch eine Onlinewache. Dadurch können
Bürger*innen Strafanzeigen auch online erstatten und müssen nicht den Weg zur
Polizeidienststelle gehen. Die Digitalisierung muss auch bei der Polizei endlich
vollständig Einzug halten. Es müssen zeitgemäße Antworten auf Cyber-Kriminalität
und Hass-Posts gefunden werden. Hierzu ist eine Schulung des bestehenden
Personals und die Vernetzung mit anderen Behörden dringend erforderlich.
Das Vertrauen der Bürger*innen in die Arbeit der Polizei steigt, wenn sie
transparent arbeitet. Polizeikräfte sind nicht immer davor gefeit, im Dienst
Fehler zu begehen oder unverhältnismäßig zu handeln. Deshalb und um
Polizist*innen vor falschen Anschuldigungen zu schützen, haben wir die
Kennzeichnungspflicht eingeführt. Diese wollen wir nun auch gesetzlich
verankern. Wir wollen die Erfahrungen auswerten und werden diese Erkenntnisse in
eine Bundesratsinitiative für eine bundesweite Kennzeichnungspflichteinfließen
lassen, denn wenn Polizist*innen aus anderen Bundesländern in Thüringen
eingesetzt werden, tragen sie aufgrund der dortigen Regelungen oft keine
Kennzeichnung. Mit der Einführung der Polizeivertrauensstelle als
niedrigschwellige Ansprechstelle für Bürger*innen wurde ein weiterer Baustein
für eine transparentere Polizei gesetzt. Mit dem Haushalt 2021 haben wir sie
weiter personell gestärkt. Wir wollen die Stelle zu einer institutionell-
hierarchisch unabhängigen Polizei-Beschwerdestelle auch für Polizeibeamt*innen
weiterentwickeln und ihre Befugnisse erweitern. Konkret heißt das, dass diese
Stelle nicht nur das Beschwerdemanagement übernehmen und hier auf Mediation
setzen soll, sondern im Zweifel auch Ermittlungen gegen Polizist*innen
durchführen kann. Um eine stärkere Weisungsunabhängigkeit zu gewährleisten,
wollen wir die Stelle am Landtag statt wie bisher im Innenministerium ansiedeln.
Für den Kontakt mit Beschwerdeführenden sollen Beschäftigte zuständig sein, die
keine (ehemaligen) Polizist*innen sind. Nicht zuletzt setzen wir uns auch dafür
ein, dass die Stelle weiterhin umfassend Rechenschaft über ihre Tätigkeit
ablegt, um selbst dem Anspruch der Transparenz gerecht zu werden. Für die
strafrechtliche Verfolgung von Anzeigen gegen Polizeibeamt*innen werden wir ein
spezialisiertes Dezernat bei einer Staatsanwaltschaft einrichten, welches für
die Ermittlungen gegen Polizist*innen zuständig ist. Dabei muss sichergestellt
sein, dass die enge Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei in
strafrechtlichen Angelegenheiten die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der
Staatsanwaltschaft bei der Strafverfolgung nicht gefährdet. Mit all diesen
Maßnahmen wollen wir uns dem Weg anderer europäischer Länder anschließen und
auch in Thüringen Polizeigewalt und anderen Arten des Machtmissbrauchs durch
Polizist*innen konsequent begegnen.
Die Polizei muss angemessen auf neue Bedrohungen reagieren können und dafür
bestmöglich ausgestattet sein. Neue Vorschläge in der Innen- und
Sicherheitspolitik werden wir als Bürger*innenrechtspartei immer an drei
Kriterien prüfen: Rechtsstaatlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Wirksamkeit. Dies
betrifft sowohl die Ausrüstung der Polizei, als auch die gesetzlichen Grundlagen
für die Polizeiarbeit.
Sicherheit ist ein hohes Gut, sie darf aber nicht gegen Freiheit eingetauscht
werden. Wir BÜNDNISGRÜNE beobachten mit Sorge die Verschärfung von
Polizeigesetzen und zunehmende Militarisierung in einigen Bundesländern. Für uns
ist das der falsche Weg. Wir verfolgen stattdessen weiter die Novellierung des
bestehenden Polizeiaufgabengesetzes mit dem Ziel, ein liberales und
bürger*innenrechtsfreundliches Gesetz zu schaffen. Mit der Novellierung wollen
wir Standards für das Durchführen polizeilicher Kontrollen festlegen und damit
das Racial Profiling gesetzlich verbieten. In diesem Zusammenhang wollen wir
auch die gesetzlichen Grundlagen für die Festlegung sogenannter Gefährlicher
Orte genauer fassen und anlasslose Personenkontrollen weitestgehend unterbinden.
Für Kontrollen durch die Polizei wollen wir ein Quittungssystem einführen, damit
Betroffene von regelmäßigen Kontrollen dies auch nachweisen können.
In vielen Bereichen wird die Polizei de facto für Aufgaben gerufen, denen
speziell geschulte Berufsgruppen besser und effektiver nachkommen könnten – sei
es der Umgang mit Opfern häuslicher oder sexualisierter Gewalt, mit Fußballfans
oder Obdachlosen, Geflüchteten oder Suchtkranken. Wenn Menschen aufgrund akuter
Not, vermeintlicher Ausweglosigkeit oder einer psychischen Erkrankung sich und
anderen Schaden zufügen, dann hilft es ihnen und der Gesellschaft nichts, ihnen
dafür mit Gewalt zu begegnen und durch einen Polizeieinsatz die Situation
möglicherweise noch mehr zu eskalieren. Zuallererst braucht es frühzeitige
Hilfen und Präventionsmaßnahmen, damit gar nicht erst soweit kommen kann: Wer
genug zum Leben hat, fängt seltener an, Geldbeutel zu stehlen; wer bei Bedarf
psychologische Begleitung bekommt, wird selten zur Gefahr und wer Asylstatus
genießt, muss nicht abgeschoben werden. Das Strafrecht allein kann nur Symptome
bekämpfen, die gesellschaftlichen Probleme dahinter jedoch nicht lösen.
Und auch im akuten Notfall sind Polizist*innen meist nicht mit den Kompetenzen
ausgestattet, die es eigentlich bräuchte: Sanitäter*innen, Streetworker*innen
und psychologische Krisenhilfe können dabei helfen, potentiell bedrohliche
Situationen konfliktarm zu lösen. Durch massiven Ausbau von finanziellen und
personellen Ressourcen dieser zivilen Träger schützen wir nicht nur die
Betroffenen, sondern entlasten auch die Polizei. Wenn nur die Polizei genügend
personelle Kapazitäten hat und nur unter der 110 rund um die Uhr jemand
verfügbar ist, dann wird auch immer nur die Polizei gerufen. Das belastet
Polizist*innen mit Situationen und Einsätzen, für die sie nicht ausgebildet und
ausgerüstet sind – und nimmt Betroffenen die Möglichkeit, von geschultem
Fachpersonal betreut zu werden, bevor die Situation überhaupt eskaliert. Dafür
müssen wir Strukturen stärken bei denen, die wirklich in Krisenintervention
geschult sind – und gleichzeitig die Polizei besser darin schulen, zu
deeskalieren und mit Menschen in Ausnahmesituationen umzugehen. Prävention geht
vor Intervention.
Zur besseren Bekämpfung von vorurteilsmotivierten Straftaten schlagen wir vor,
die Statistik zur Politisch motivierten Kriminalität (PMK) zu überarbeiten und
sie mit den bei der Justiz liegenden Daten zu einer Verfahrensverlaufsstatistik
zu verknüpfen. Dadurch können diskriminierende und rassistische Tatmotivationen
über die unterschiedlichen Phasen des strafrechtlichen Verfahrensverlaufs
nachvollzogen und fundierte Erkenntnisse zur Hasskriminalität gewonnen werden.
Ein weiterer Schwerpunkt wird auf dem Schutz der Berufsgeheimnisträger*innen
liegen. So auch die Videoüberwachung. Diese wollen wir nur gezielt und
anlassbezogen einsetzen, automatisierte Auswertungstechnik lehnen wir dabei ab,
ihr Einsatz muss kontinuierlich evaluiert werden. Wir lehnen eine Aufweichung
bestehender Sicherheitsstandards im IT-Bereich ebenso ab wie den Versuch von
Sicherheitsbehörden, Zugang zu End-zu-End-Verschlüsselungen und smart-home-
Diensten zu erhalten.
Bei der Aufklärung der Verbrechen des NSU sowie der Fehler der Behörden bei der
Aufklärung ist ein erschreckendes Versagen und befremdliches Aufgabenverständnis
des Verfassungsschutzes zutage getreten. Daher haben wir die hochumstrittene V-
Mann-Praxis stark eingeschränkt. Die Abschaffung des Verfassungsschutzes werden
wir in der nächsten Wahlperiode überprüfen. Hierfür werden wir einen
wissenschaftlichen sowie sicherheitspolitischen Diskurs vorantreiben. Wir wollen
die Arbeit des Verfassungsschutzes daher, vor allem unter Berücksichtigung der
Erkenntnisse aus den Untersuchungsausschüssen, weiter kritisch begleiten, uns
für die Fortsetzung der angestoßenen Reformen einsetzen und dabei insbesondere
die wissenschaftliche Analysefähigkeit weiter stärken. Die Arbeit des NSU-
Untersuchungsausschusses in Thüringen hat zwei Wahlperioden gedauert. Aber noch
immer sind einige Fragen nicht klar beantwortet, unter anderem die Fragen, wieso
ausgerechnet diese Opfer getötet wurden, wer zum NSU-Unterstützer*innennetzwerk
gehört hat und inwieweit Verflechtungen mit der organisierten Kriminalität
existierten. Wir setzen uns deshalb für eine Fortführung der Aufklärung ein,
beispielsweise durch einen weiteren Untersuchungsausschuss in der neuen
Legislatur. Als besonderes Zeichen der Verantwortung haben wir die Opfer-
Familien des NSU-Terrors in dieser Legislatur mit 1,5 Millionen Euro
entschädigt. Weiterhin werden wir prüfen, ob eine bundesweite Enquete-Kommission
zum NSU eingerichtet werden kann, um die Erkenntnisse aus den unterschiedlichen
Bundesländern und dem Bund zusammenzuführen und offene Fragen zu beantworten.
Während sich die Geheimdienste bundesweit immer mehr vernetzen und Informationen
austauschen, ist dies für Mitglieder der parlamentarischen Kontrollgremien unter
anderem aufgrund von Geheimhaltungsvorschriften nicht möglich. Eine effektive
parlamentarische und damit demokratische Kontrolle ist daher derzeit nur sehr
begrenzt umsetzbar. Bei gemeinsamen und verbundenen Tätigkeiten mehrerer
Sicherheitsbehörden beschränkt sich die jeweilige parlamentarische Kontrolle nur
auf die Teilarbeit der dem jeweiligen Land oder dem Bund zugeordneten Behörde.
Wir werden uns dafür einsetzen, dass Geheimhaltungsvorschriften und die
zugehörigen Gesetze so verändert werden, dass ein regelmäßiger Austausch der
Kontrollgremien untereinander möglich wird. Erst dadurch kann eine effektive
Kontrolle der Geheimdienste gewährleistet werden. Dazu werden wir eine
Bundesratsinitiative anstoßen und wenn diese erfolgreich ist, die nötigen
Änderungen im Thüringer Verfassungsschutzgesetz vornehmen.
Zur effektiven Kontrolle der Geheimdienste gehört auch, dass alle im Landtag
vertretenen Fraktionen im Parlamentarischen Kontrollgremium vertreten sind. Es
kann nicht sein, dass von sechs im Landtag vertretenen Parteien nur drei einen
Anspruch auf einen Sitz im Kontrollgremium haben. Der Vertretungsanspruch findet
seine Grenzen aber bei Fraktionen, die verfassungsfeindliche Positionen
vertreten und deshalb im Fokus der Sicherheitsbehörden stehen. Wir werden in der
nächsten Legislatur den Diskussionsprozess zu einer derartigen Gesetzesänderung
starten. Dabei muss sichergestellt werden, dass (parlamentarische)
Minderheitenrechte gewahrt bleiben und das Kontrollgremium dennoch arbeitsfähig
ist. In der vergangenen Legislaturperiode st dies leider nicht gelungen.
Auch durch die Polizei werden Vertrauenspersonen ähnlich wie beim
Verfassungsschutz eingesetzt. Diese Polizeipraxis untersteht keiner
parlamentarischen Kontrolle. Der Anschlag auf den Breitscheidplatz in Berlin und
der Einsatz von Vertrauenspersonen der Polizei im Umfeld des Täters haben
gezeigt, dass auch in diesem Bereich der Sicherheitsarchitektur eine
parlamentarische Kontrolle notwendig ist.
Aufstehen gegen Rechts
Die Ausprägungen des Rechtsextremismus in Thüringen sind vielfältig und
facettenreich. Neben den Rechts-Rock-Konzerten, die Tausende Neonazis nach
Thüringen ziehen, treffen sie sich bei Liederabende, in Sportgruppen,
Ladengeschäften, unter Reichsbürger*innen oder Gruppen von
Rechtsesoteriker*innen.
Völkische Bewegungen tauchen vielerorts in unserem Freistaat auf und versuchen
gezielt die strukturellen Schwächen mancher Regionen zu nutzen um mögliche
"Siedlungen" auszubauen. Die Ländliche Regionen stehen allgemein im Fokus
rechter Strukturen, es ist unsere Pflicht kein Ort mit dieser Problematik allein
zu lassen. Denn die Zivilgesellschaft kann viel, aber nicht die Angriffe auf das
Zusammenlaben aller abwehren. Die Gefahr von Rechts für unsere Demokratie ist
stets da, in Beleidigungen, Körperverletzungen und Morden, in Bestrebungen, ihre
menschenfeindliche Ideologie zu verbreiten. Deswegen bleiben wir als
BÜNDNISGRÜNE weiterhin wachsam, beobachten die Entwicklungen in der extrem
rechten Szene aufmerksam und lehnen rassistisches und menschenfeindliches
Gedankengut jeglicher Form ab.
Die Veranstaltung großer Rechts-Rock-Konzerte in Thüringen führt wegen ihrer
Verherrlichung rechter und nationalsozialistischer Ideologie immer wieder zu
unrühmlicher Aufmerksamkeit in den bundesweiten Medien. Genauso erfährt aber der
großartige zivilgesellschaftliche Protest gegen diese Veranstaltung viel
Anerkennung. Wir stehen fest an der Seite der vielen Protestierenden,
Initiativen, Bündnisse oder Gemeinden und werden dieses zivilgesellschaftliche
Engagement weiter stärken. Denn das ist eine wichtige Form der
Auseinandersetzung gegen Hass und Hetze. In den vergangenen Jahren, ist das
Auftreten und Agieren rechter Strukturen vielerorts erstarkt. Der Schutz der
freie Meinungsäußerung ist für uns ein hohes Gut. Jedoch muss ein Unterschied
gemacht werden, wenn im Ziel rechter Parolen das Abschaffen des Staats ist, der
diese Freiheit bietet. Der Fokus muss hingegen auf dem Schutz und der
Entkriminalisierung von Initiativen und der Bevölkerung liegen, die sich gegen
die Gefahren von Rechts stellen. Die Einführung eines Versammlungsrechts zur
Verhinderung von Rechts-Rock-Konzerten lehnen wir jedoch ab. Statt eines solchen
Versammlungsverhinderungsgesetzes werden wir ein liberales
Versammlungsfreiheitsgesetz für Thüringen erarbeiten und verabschieden, wie
bereits oben erwähnt.
In den letzten Jahren werden Kampfsportveranstaltungen wie Boxen, K-1 oder Mixed
Martial Arts (MMA) immer mehr ein integrativer Teil von Rechts-Rock-
Veranstaltungen. Kampfsport muss in der Fortsetzung der Wehrsportübungen gesehen
werden und zieht extreme Rechte an, weil dieser dem Straßenkampf am nächsten
ist. Eine öffentliche Aufmerksamkeit für das Thema ist noch wenig vorhanden,
besonders dann, wenn extreme Rechte Kampfsportkurse für Minderjährige anbieten.
Deswegen braucht es Sensibilisierungsangebote für Sport- und Kampfsportvereine
sowie für Veranstaltungsorganisator*innen. Kampfsportveranstaltungen dürfen
keine Orte werden, wo Sportler*innen zu szenetypischer Musik einlaufen und
rechtsextreme Symbole als Tattoos oder auf Kleidung gezeigt werden können.
Deswegen bleibt Prävention durch Aufklärung eine der wichtigsten Maßnahmen gegen
rechte Ideologien. Diese haben sich in ihren Erscheinungsformen sichtbar
vervielfältigt. Die finanzielle Stärkung der Forschungs- und Beratungsstrukturen
gegen Rechtsextremismus in Thüringen ist uns BÜNDNISGRÜNEN ein wichtiges
Anliegen.
Staatliche Sicherheitsbehörden sind gegen extreme Rechte nicht immun. Das haben
die Enthüllungen in den letzten Jahren über rechte Netzwerke und Chatgruppen in
den Streitkräften und in der Polizei gezeigt. Die Debatte hat durch die Black-
Lives-Matter-Proteste in den USA auch in Deutschland noch weiter an Fahrt
aufgenommen. Eine wissenschaftliche Grundlage über extreme Rechte und
rassistische Einstellungen in den Sicherheitsbehörden gibt es nicht. Eine
belastbare Datengrundlage ist daher durch eine unabhängige Forschungsstelle zu
schaffen.
Feuerwehr
Die Feuerwehren sind nicht nur Rückgrat der Brandbekämpfung und des
Katastrophenschutzes, die Freiwilligen Feuerwehren leisten darüber hinaus einen
unschätzbaren Beitrag zum Gemeinwohl in den Städten und Dörfern. Wir werden
denen, die uns helfen, den Rücken stärken und ihnen helfen, ihren Nachwuchs zu
sichern. Dies funktioniert einerseits durch eine verbesserte Jugendarbeit, wir
wollen aber auch den ehrenamtlichen Einsatz in der Feuerwehr unter anderem für
Frauen und Migrant*innen interessanter machen, da diese dort bisher
unterrepräsentiert sind.
Doch eine verstärkte Jugendarbeit wird nicht ausreichen, um die Feuerwehren für
den demografischen Wandel zu rüsten. Wir wollen gemeinsam mit den Feuerwehren
neue Wege suchen, um diesem Wandel zu begegnen. Dabei wollen wir zum Beispiel
diskutieren, ob hauptamtliche Strukturen gestärkt werden, Altersgrenzen
überprüft bzw. flexibler gestaltet werden oder der Quer- bzw. Späteinstieg
erleichtert werden sollten.
Für ihre Einsätze sind die Feuerwehren auf eine moderne Ausstattung angewiesen.
Die Erneuerung ihres Fuhrparks kommt bereits gut voran. Jedoch stehen gerade
kleinere Feuerwehren oft vor dem Problem, dass sie moderne Fahrzeuge nicht in
den vorhandenen Stellplätzen unterbringen oder ausreichend Schutzkleidung
anschaffen können. Wir wollen die Kommunen hier gezielt unterstützen, damit sie
ihre Gebäude an die neuen Herausforderungen anpassen können. Doch auch die
Anschaffung der Fahrzeuge selbst muss für die Kommunen günstiger und einfacher
werden - zum Beispiel über gemeinsame Beschaffungsmaßnahmen, gefördert durch das
Land. Die Landesfeuerwehrschule leidet seit Jahren an einer ungenügenden
Personalausstattung, viele Lehrgänge fallen aus. Wir haben deshalb bereits neue
Stellen an der Schule geschaffen, leider ist die Suche nach Bewerber*innen aber
schwer. Um den Dienst hier attraktiver zu gestalten, wollen wir die
Arbeitsbedingungen verbessern und mit anderen Bundesländern kooperieren. Auch
die bauliche Situation an der Landesfeuerwehrschule muss weiter konsequent
verbessert werden.
In immer mehr Kommunen ist die Feuerwehr zugleich Partnerin der örtlichen
Wasserwehr. Da, wo es Wasserwehren gibt, sind die Kommunen besser gegen
Hochwasser gewappnet. Wir werden den Kommunen mit dem Wassergesetz weiterhelfen,
solche Wasserwehren zur Sicherheit der Menschen zu etablieren.
Justiz
Das Vertrauen der Bürger*innen in eine funktionierende unabhängige Justiz ist
das Fundament für einen lebensfähigen Rechtsstaat. Nach Jahren des
Personalabbaus haben wir deshalb in der aktuellen Legislatur die
Leistungsfähigkeit von Justiz und Justizvollzug durch mehr Personal, die
Erhöhung der Auszubildendenplätze und bessere Ausstattung gestärkt. Es gibt
bereits jetzt mehr als 130 neue Richter*innen und Staatsanwält*innen in
Thüringen, die dazu beitragen, dass Verfahren schnell und rechtsstaatlich
durchgeführt werden und der demografischen Wandel eingeleitet wurde. Den „Pakt
für den Rechtsstaat“ werden wir umsetzen. Neben den klassischen Mitteln der
Streitbeilegung wollen wir außergerichtliche Möglichkeiten, wie Schlichtung und
Mediation, ausbauen und stärken. Richter*innen sollen dazu ermutigt werden, sich
auf diesen Gebieten weiterzubilden und dort tätig zu werden.
Trotzdem wird der Bedarf an qualifiziertem Personal in der Justiz in den
kommenden Jahren weiter steigen. Deshalb gilt es schon heute, den Nachwuchs von
morgen auszubilden. Um zukünftig selbst noch ausreichend qualifizierte
Richter*innen und Staatsanwält*innen für die Thüringer Justiz ausbilden zu
können, müssen wir das Studium und das Referendariat modernisieren. Schriftliche
Prüfungen sollten im 21. Jahrhundert selbstverständlich digital geschrieben
werden können, wie es Sachsen-Anhalt mit dem Examen 2.0 bereits vormacht.
Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass die Verbeamtung von
Referendar*innen auf Widerruf wieder eingeführt wird und die
Nebenbeschäftigungsmöglichkeiten attraktiver werden. Für die Ausbildung von
ausreichend Justizmitarbeiter*innen und Beschäftigten im Justizvollzug werden
wir in den kommenden Jahren mit bis zu 30 Plätzen pro Jahr um geeignete
Kandidat*innen werben. Die Mittel für Justiz im Landeshaushalt werden wir
deshalb weiter erhöhen. Sie dienen der angemessenen Entlohnung, der Schaffung
neuer Stellen, der besseren Ausstattung sowie der notwendigen Sanierung von
Gerichtsgebäuden und Justizvollzugsanstalten. Den Staatsvertrag mit Sachsen zum
Bau einer gemeinsamen Justizvollzugsanstalt wollen wir nachverhandeln mit dem
Ziel eines eigenen Neubaus in Ostthüringen. Die Thüringer Justiz wollen wir fit
für die digitale Zukunft machen. Die flächendeckende Einführung der
elektronischen Akte werden wir weiter forcieren und die Gerichtsgebäude mit
öffentlich zugänglichem WLAN ausstatten.
Wir BÜNDNISGRÜNE stehen für eine moderne, effiziente, bürger*innennahe Justiz,
die durch ein System vorsorgender Rechtspflege und gezielter Prävention ergänzt
wird. Die Prävention von Kriminalität lohnt sich, durch sie werden Verbrechen
gar nicht erst begangen. Das schließt die Gewalt- und Suchtprävention für
Jugendliche und junge Erwachsende mit ein. Für Bagatelldelikte wie zum Beispiel
Containern oder das Erschleichen von Leistungen im ÖPNV/SPNV wollen wir Haft-
oder Ersatzfreiheitsstrafen mit anderen, auch außergerichtlichen Konsequenzen
vermeiden. Wir unterstützen die Initiative für ein Cannabis-Kontrollgesetz, um
einen kontrollierten, legalen Markt für Cannabis zu schaffen. Erwachsene
Konsument*innen werden auf diese Weise entkriminalisiert und der illegale
Verkauf an Kinder und Jugendliche eingedämmt. Diese Maßnahmen sind nicht nur
gesellschaftlich geboten, sie entlasten auch den Strafvollzug und die Polizei.
Für diese Initiativen werden wir uns im Bundesrat einsetzen.
Selbst unter den menschenmöglich besten Umständen unterlaufen Menschen manchmal
Fehler, leider auch in der Justiz. Wir werden einen
Justizopferentschädigungsfonds einrichten, damit wenigstens die materiellen
Folgen von Fehlurteilen ausgeglichen werden können.
Die Resozialisierung straffällig gewordener Personen, die Begleitung ihrer
Rückkehr in die Gesellschaft, ist eine der zentralen Aufgaben des Strafvollzugs.
Eine gute Resozialisierung beginnt mit dem ersten Tag der Haft, nicht erst mit
der Haftentlassung. Sie senkt das Rückfallrisiko und dient damit dem Schutz
Betroffener. Wir wollen deshalb Therapie-, Bildungs- und Qualifizierungsangebote
noch besser in den Strafvollzug integrieren. Die Resozialisierung hat in der
Gegenwart auch eine digitale Komponente. Haft darf nicht automatisch ein
Offline-Leben bedeuten. Außerdem wollen wir auch eine unabhängige muslimische
Gefängnisseelsorge sicherstellen.
Nach einer Haft sind Ausbildung, Job, Wohnung und hilfreiche Sozialkontakte die
entscheidenden Kriterien für einen gelingenden Übergang in ein Leben ohne
Kriminalität. Deshalb wollen wir die Betreuungsangebote nach der Haftentlassung
deutlich verbessern. Besonders wichtig sind uns funktionierende Netzwerke, die
eine durchgängige Betreuung und die Zusammenarbeit aller betroffenen Behörden in
und nach dem Strafvollzug sicherstellen. Das „Professionelle
Übergangsmanagement“ ist in diesem Bereich sehr erfolgreich. Wir wollen es
weiterentwickeln, landesweit ausbauen und verstetigen. Hierfür werden wir ein
Landesresozialisierungsgesetz erarbeiten, um die vielen Akteur*innen in diesem
Bereich wesentlich besser auszustatten, zu unterstützen und zu vernetzen.
Änderungsanträge
- Ä1 (Sebastian Krieg (RV WArtburgkreis/Stadt Eisenach), Eingereicht)
- Ä2 (Wahlprogrammgruppe KV Erfurt - Marcus Neumann, Jeanne Thon, Renate Wittmann, Malte Richter, Thomas Richter, Marie Möller, Anke Nettelroth, Eingereicht)
- Ä3 (Wahlprogrammgruppe KV Erfurt - Marcus Neumann, Jeanne Thon, Renate Wittmann, Malte Richter, Thomas Richter, Marie Möller, Anke Nettelroth, Eingereicht)
- Ä4 (Marie-Luise Eisner, Eingereicht)
Kommentare
FM Ziehlsdorf:
Sehr geehrter Herr Minister Dirk Adams und Schauspieler Bernhard Stengele,
- Dienstaufsichtsbeschwerden sind sinnlos und werden stets abgelehnt.
- In den Akten stehen Berichte der zuständigen Beamten, die teilweise gelogen sind.
- Widersprüche die per Email eingelegt wurden, wurden vom Ministerium für Verbraucherschutz einfach abgelehnt, weil sie per Post oder per Fax hätten eingelegt werden müssen. Das Verwaltungsgericht sieht dies jedoch anders.
- Bescheide bestimmter Behörden z.B. Veterinäramt bzw. Ministerium enthalten auch gleich eine horrende Rechnung gemäß "Thüringer Verwaltungskosten Verordnung" - Das "freut" den betroffenen Bürger
- Der Strafvollzug in Thüringen ist anachronistisch. In Hohenleuben müssen sich 6-8 Männer eine Zelle teilen. Sowas geht ja mal gar nicht! Es gibt auch im Knast keine Mülltrennung!
- Depressive bzw. schwerbehinderte Menschen werden von Justiz und sonstigen Behörden auch nicht anders behandelt als gesunde Menschen, trotzdem dieser Personenkreis sehr eingeschränkt ist.
- Die Strafjustiz sperrt Menschen in Untersuchungshaft, wenn sie aus Angst vor dem Prozess einen Suizid-Versuch machen und dadurch einen Verhandlungstag verpassen - trotz depressiver Grunderkrankung.
- Es gibt nur EINE Woche Zeit in Revision zu gehen, obwohl das schriftliche Gerichtsurteil frühestens nach 6 Wochen erstellt wird. Das schriftliche Urteil enthält dann gelogene Formulierungen, die falsch sind und im Verfahren so auch gar nicht ausgesagt wurden.
- In Bezug auf den so stark von den Grünen propagierten "Feminismus" sollten sich die Beteiligten bitte mal aus der ZDF-Serie "Skandal" den Fall Kachelmann genau anschauen - das betrifft auch die Justiz!
- Während es in Berlin aufgrund der Überfüllung der Haftanstalten eine Halbstrafe gibt, bzw. man diese als Freigänger verbringen kann, ist so etwas in Thüringen wohl undenkbar.
Selbst der kriminelle berliner Clan-Chef "Abou Chaker" musste nur 14 Tage in der sogenannten Untersuchungshaft verbringen. In Thüringen jedoch kommt man wegen einem Suizid-Versuch 168 Tage in U-Haft bis das OLG Jena diesen m.E. verfassungswidrigen Haftbefehl von Beginn an aufhebt. Eine Haft-Entschädigung gibt es dafür jedoch nicht!
Der BGH hat auch das Urteil aufgehoben, sowie auch mehrere andere Urteile dieses Landgerichts. Wenn Richter das Recht nicht kennen und dennoch im Amt bleiben und weiterhin Urteile fällen dürfen, für die sie nicht zur Rechenschaft gezogen werden, ist das skandalös.
Die freie Meinungsäußerung wird vor Gericht praktisch ausgeschaltet. Richter führen die Befragungen, die eigentlich Anwälte und Staatsanwälte durchführen müssten (vgl. Ferdinand von Schirach, der wohl besonders Herrn Stengele bekannt sein dürfte). Richter machen Äußerungen wie "Das ist hier kein Streichelzoo", "Sie sind hier bei Pontius Pilatus", "Jetzt können Sie erstmal zurück zu ihren Viechern. Wie ist das in Franken? Nennt man Katzen dort nicht Viecher?", "Wenn Sie müde sind, kann ich Ihnen gern ein paar Tage im Knast schenken - dort können Sie sich ausschlafen" etc. Macht man jedoch eine Äußerung dahingehend, dass man sich fühlt wie im Volksgerichthof bei Roland Freisler, landet man auch als Anwalt schnell im Knast.
Ich beantrage, dass jedes Strafgerichtsverfahren zumindest per Tonaufnahme (noch besser per Video) aufgezeichnet wird. Ich beantrage, dass jedes Wort protokolliert wird, denn bis dato ist das alles bundesweit nicht der Fall. Ich beantrage, dass die Verhandlungsführung von Richtern von unabhängigen Menschen überwacht wird. Richter, die das Recht falsch anwenden oder ignorieren, sollten Konsequenzen erhalten.
Herr Adams - in der Justiz ist vieles nicht okay. Schade, dass Sie gegenteiliger Auffassung sind. Reden Sie mit den Betroffenen! Das war bei weitem nicht alles.
Danke fürs Lesen.
FM Ziehlsdorf:
- ist man am Wohnort "gebranntmarkt"
- die Presse (z.B. Tino Zippel von der OTZ) schreibt einen Artikel und zitiert nur die Anklage, lange bevor überhaupt ein Urteil gesprochen wurde.
- Assi-TV RTL fängt den Angeklagten vor dem Verhandlungssaal ab, berichtet ebenso wie der MDR nur aus der Sicht der Geschädigten und schneidet Teile der Äußerung des Angeklagten einfach heraus. Der MDR macht wenigstens das Gesicht unkenntlich, RTL nicht.
- In dem Ort wo man lebt ist man total erledigt. Man findet nicht mal mehr eine Putzfrau.
- Du bist Mitglied im NABU, Tierschutzverein und natürlich bei den Grünen und bekommst einen Bewährungshelfer der Jäger ist und dir sagt, die Reduzierung deines Katzenbestandes würde ganz schnell gehen.
Es liegt im Lande Thüringen einiges im Argen, was den Herren Ministern offenbar entgeht. Ich schlage vor, dass die Beamten und Richter erstmal selbst einige Zeit im Knast verbringen sollten. Sie sollten erleben, wie die Tiere im Haus darunter leiden. Sie sollten erleben, wie sie beklaut werden und ihnen ein Schaden von mind. 100.000 EUR entsteht. Neben den ganzen Anwaltskosten müssen sie dann noch die Verhandlungen bezahlen.
Darüber hinaus beschwere ich mich darüber, dass bei der Justiz JEDER Praktikant und Azubi bzw. jeder Mitarbeiter alles lesen kann. Die 13jährigen Praktikanten bei der Justiz Gera schauen sich erstmal alles über ihre Freunde, Eltern, Bekannte etc. an, was dort gespeichert ist. Eine Meldung beim Datenschutzbeauftragten war leider sinnlos.
Und noch was zum Strom:
Wäre es nicht so schwer, sich als Hausbesitzer Solar auf das Dach zu setzten, würden viel mehr Eigenheim-Besitzer zu Stromerzeugern werden und wir müssten keine Stromtrasse bauen, um den Küstenstrom nach Thüringen bzw. Bayern zu bringen. Wenn man nur noch eine Restlebenszeit von maximal 20 Jahren hat, wird man zu Lebzeiten nicht in den Genuss des Endes der Kreditraten kommen. Ganz zu schweigen davon,, dass in Thüringen keine dafür qualifizierten Handwerker gibt, die gute Arbeit abliefern, gibt es kein Know-how, In-Dach-Lösungen wie in der Schweiz Grundlage für die dortige Förderung sind, gibt es in Thüringen nicht.
Für Windkraftanlagen darf kein Wald fallen!