Antrag: | Wir sichern die Freiheit und bewahren die Vielfalt (Gleichberechtigung und Selbstbestimmung für alle: Frauen- und Queer-Politik) |
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Antragsteller*in: | Laura Wahl |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 22.04.2021, 10:21 |
Ä2 zu A18: Wir sichern die Freiheit und bewahren die Vielfalt (Gleichberechtigung und Selbstbestimmung für alle: Frauen- und Queer-Politik)
Antragstext
Von Zeile 219 bis 222:
Das Thüringer Gleichstellungsgesetzt soll dahingehend überarbeitet werden, dass die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten nicht mehr nur Frauen und Männer, sondern auch LSBTIQ*-Personen umfassen. Um die zusätzlichen Aufgaben bewältigen zu können, sind die Gleichstellungsbeauftragen mit den entsprechenden finanziellen Mitteln und personellen Ressourcen auszustatten. Im Anschluss sollen vielfaltssensible Fort- und Weiterbildung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten sowie der
Frauen und Gleichstellungspolitik
Es ist eigentlich ganz einfach: Die Hälfte der Macht den Frauen. Das ist seit
jeher unser Anspruch. Wir wollen den uneingeschränkten Anspruch von Frauen mit
und ohne Einwanderungsgeschichte
auf gleiche Rechte und umfassende Teilhabe endlich einlösen. Sprache schafft
nicht nur Bewusstsein, sondern ist auch Ausdruck von Machtverhältnissen. Wir
stehen daher auch bei Geschäftsordnungen und Gesetzestexten für die Verwendung
einer geschlechtergerechten Sprache, die tatsächlich alle anspricht und nicht
nur mitmeint. Als einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu mehr Macht und Teilhabe
haben wir ein Paritätsgesetz zur gleichen Repräsentation von Frauen im Landtag
beschlossen, welches inzwischen leider vom Verfassungsgericht für nichtig
erklärt wurde. Chancen, Macht, Geld und Zeit sollen endlich gerecht zwischen
allen Geschlechtern geteilt werden. Frauen haben sich rechtliche Gleichheit über
Jahrhunderte erkämpft, sind inzwischen schon viel selbstverständlicher auf
vielen Ebenen vertreten und haben sich zahlreicher alter Rollenklischees
entledigt. Doch das Ziel echter Gleichstellung ist leider noch lange nicht
erreicht. Veränderungen dauern zu lange. So sind Frauen heute immer noch
wirtschaftlich und politisch benachteiligt, schlechter sozial abgesichert, mit
weniger Chancen, größeren Widerständen und falschen Stereotypen konfrontiert.
Wir arbeiten daran, diese vielfältigen Benachteiligungen und strukturellen
Diskriminierungen von Frauen zu beseitigen und umfassende Chancengleichheit zu
verwirklichen.
Viele Frauen in Thüringen sind voll berufstätig. Viele arbeiten in Minijobs,
Teilzeit oder in prekärer Beschäftigung und werden schlechter entlohnt als
Männer. Wir BÜNDNISGRÜNE nehmen das nicht hin und streiten auf allen Ebenen für
die gleiche Bezahlung bei gleichwertiger Arbeit für alle Geschlechter. Die im
Durchschnitt geringeren Einkommen von Frauen liegen auch in ihren geringeren
Aufstiegschancen und der geringeren Anerkennung und Wertschätzung vieler Berufe
begründet, die maßgeblich von Frauen ausgeübt werden. Zudem sind Frauen noch
immer viel seltener in höheren beruflichen Positionen vertreten. Der öffentliche
Dienst geht an manchen Stellen mit gutem Beispiel voran und fördert die
Chancengerechtigkeit aktiv, durch geschlechtergerechte Besetzung der Stellen in
der öffentlichen Verwaltung und in den öffentlich-rechtlichen Landesgremien und
Aufsichtsräten.Doch auch dort wird deutlich, dass in Führungspositionen kaum
Frauen vertreten sind - das wollen wir ändern. Unser Ziel bleibt es, im
öffentlichen Dienst einschließlich aller landesfinanzierten Einrichtungen, wie
auch der Hochschulen, die Chancengleichheit auf allen Ebenen konsequent zu
fördern. Wir werden einen Thüringen-spezifischen Lohnatlas erarbeiten, um
Unterschiede in der Bezahlung der Geschlechter leichter aufdecken zu können.
Zudem wollen wir die Entgeltgleichheit als ein Vergabekriterium in das Thüringer
Vergabegesetz mit aufnehmen. Bei der Nachwuchsförderung und der Weiterbildung
sollen überproportional Frauen auf die Übernahme von Führungspositionen
vorbereitet werden.Im öffentlichen Dienst werden wir uns dafür einsetzen, dass
Ausschreibungen so gestaltet werden, dass sich alle Geschlechter angesprochen
fühlen. Um die aktuelle Situation zu evaluieren, soll untersucht werden, wer
sich auf welche Ausschreibungen bewirbt Wir wollen Gründerinneninitiativen
stärken und die Gründungsberatung speziell für Frauen ausbauen und bekannter
machen.
Der Jobverlust im Kontext von Corona betrifft zu erheblichen Teilen den
Dienstleistungsbereich, in dem viele Frauen arbeiten. Deshalb wollen wir durch
ein Landesförderprogramm Perspektiven und Möglichkeiten für betroffene Frauen
bieten. Es sollen Angebote zum Wiedereinstieg und zur Umschulung geschaffen
werden, die sich besonders an Frauen orientieren und richten.
Frauen übernehmen nach wie vor den größeren Teil der familiären Fürsorgearbeit.
Während der Pandemie ist die Ungleichverteilung der Arbeit wieder besonders
deutlich geworden. Flexiblere Arbeitszeiten und Homeoffice sowie ein Recht auf
Homeoffice sind wichtige Schritte, um eine gute Vereinbarkeit von Beruf und
Familie zu gewährleisten. Wird das Kind krank oder werden die Eltern
pflegebedürftig, muss oftmals kurzfristig das Leben von Eltern neu justiert
werden. Das darf nicht zur strukturellen Überforderung der Familien führen. Auch
deshalb soll der Wechsel zwischen Teilzeit und Vollzeit leichter möglich sein.
Wir wollen dafür gemeinsam mit der Wirtschaft eine Initiative auf Landesebene
begründen.
Existenzängste dürfen mit einer Schwangerschaft nicht verbunden sein. Daher
fordern wir, selbständige genauso wie angestellte Mütter, vor und nach der
Geburt unter einen besonderen Schutz zu stellen und diesen im Mutterschutzgesetz
zu verankern. Jeder werdenden Mutter muss ein Schutz von 6 Wochen vor und 8
Wochen nach der Entbindung zustehen sowie das damit einhergehende
Mutterschaftsgeld in Anlehnung an das bereit Bestehende. Nur so ist zu
verhindern, dass selbständige Schwangere in den Ruin getrieben werden. Dafür
werden wir uns als BÜNDNISGRÜNE Thüringen durch eine Bundesratsinitiative
einsetzen.
Wir sind mit dem Paritätsgesetz für Thüringen einen längst fälligen Schritt zur
Gleichstellung von Frauen in der Politik gegangen und haben damit Neuland
betreten. Die Sondervoten des Verfassungsgericht bestärken unsere Auffassung,
dass ein Paritätsgesetz notwendig und auch rechtssicher umsetzbar ist. Deshalb
werden wir weiter an einer verfassungsgemäßen, vollumfänglichen paritätischen
Ausgestaltung des Wahlrechts arbeiten, welches auch die Direktwahlkreise nicht
außer Achtlässt. Auch beim Gender-Budgeting bleiben wir dran: Bei allen
politischen Maßnahmen der Landesregierung und beim Landeshaushalt wollen wir bei
künftigen Haushalten eine Folgenabschätzung hinsichtlich der Gleichstellung der
Geschlechter vornehmen. Für eine funktionierende Gleichstellungspolitik braucht
es flächendeckend in den Kommunen Ansprechpartner*innen, die sich vor Ort
proaktiv mit der Thematik auseinandersetzen und Projekte voranbringen. Wir
unterstützen die Kommunen daher finanziell und organisatorisch bei der
Einrichtung, dem Erhalt und der Stärkung der Stellen von
Gleichstellungsbeauftragten.
Im Jahr 2018 registrierte die Thüringer Polizei 2.940 Fälle häuslicher Gewalt.
Den größten Anteil der Betroffenen bilden mit 2.323 Fällen dabei Frauen. Gewalt
gegen Frauen und Mädchen, Bedrohung, sexuelle Übergriffe und Nötigung sind immer
noch ein großes Problem, sie müssen konsequent verfolgt und bestraft werden. Wir
wollen Schutz und Hilfe stärken und für ausreichend Plätze in Frauenhäusern und
genügend Personal in den Schutzwohnungen sorgen. Frauenhäuser müssen dabei
flächendeckend schnell erreichbar sein. Das Personal in den Interventionsstellen
sollte mindestens verdoppelt werden. Wir BÜNDNISGRÜNE unterstützen die Forderung
nach einer bundesweit einheitlichen, bedarfsdeckenden und unbürokratischen
Frauenhausfinanzierung und werden die finanzielle Unterstützung durch das Land
verstetigen. Dabei ist klar, dass Schutzwohnungen für Menschen aller
Geschlechter, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, offenstehen müssen und
insbesondere auch die Bedarfe von Kindern in den Blick genommen werden müssen.
Die Istanbul-Konvention des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt
gegen Frauen und von häuslicher Gewalt muss – zentral koordiniert durch den/die
Beauftragte/n im Sozialministerium diese Stelle muss auch gestärkt werden–- auch
in Thüringen umgesetzt werden. In den ersten 100 Tagen nach Regierungsbildung
werden wir hier einen Umsetzungsplan vorlegen. Auch in Thüringen muss es –
entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention – ein Frauenhaus mit
behindertengerechtem Zugang geben. Zugleich wollen wir auch Projekte fördern,
die von häuslicher Gewalt betroffene Männer und Jungen in Thüringen
unterstützen. Doch wir stehen nicht nur für einen konsequenteren Schutz von
Personen aller Geschlechter vor häuslicher Gewalt und eine bessere Betreuung der
Betroffenen. Wir wollen präventive Ansätze gezielt fördern und Täter*innenarbeit
stärken. Daher unterstützen wir Initiativen und Organisationen, die Programme
zur Gewaltprävention anbieten. Betroffene von häuslicher Gewalt sollen nicht
auch noch zusätzliche finanzielle Lasten tragen müssen. Deshalb wollen wir einen
staatlichen Interventionsfonds einrichten, über den die Kosten für Gewaltschutz,
Prozesskosten und dergleichen unbürokratisch vorfinanziert werden und später von
den Täter*innen zurückgefordert werden.
Zudem braucht Thüringen anerkannte Fachberatungsstellen für Frauen und Mädchen,
die sexuelle Gewalt erlebt haben. Das Personal, das mit der Problematik der auch
hierzu zählenden Genitalverstümmelung umgeht, braucht spezifische
Sensibilisierung und Schulung. Weibliches Personal mit eigener
Einwanderungsgeschichte sollte hier bevorzugt eingesetzt werden.
Geflüchtete Frauen und Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund benötigen
gezielte mehrsprachige Beratungs- und Unterstützungsangebote, auch und gerade,
wenn sie von sexualisierter Gewalt betroffen sind. In den
Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete muss es besondere Schutzorte für diese
Menschen geben.
Wir machen uns stark für die Förderung und Weiterentwicklung von Frauenzentren,
die auch im ländlichen Raum gut erreichbar sein müssen. Betroffene von sexueller
Gewalt, Nötigung und Ausbeutung brauchen jede Form von Unterstützung, es bedarf
regelmäßiger Sensibilisierung und Fortbildung für die Polizei, in der Justiz und
bei medizinischem Personal. Die anonyme und vertrauliche Spurensicherung nach
sexuellen Übergriffen muss – gegebenenfalls mit einem über die Rechtsmedizin
abgesicherten Notruftelefon – in ganz Thüringen gewährleistet sein. Insbesondere
Mädchen und Frauen sollen mit einer öffentlichen, mehrsprachigen Kampagne dazu
ermutigt werden, diese Möglichkeit in Anspruch zu nehmen. In den
Staatsanwaltschaften wollen wir Ansprechpersonen für gleichgeschlechtliche
Lebensweisen etablieren, an die sich Betroffene queerfeindlicher
Hasskriminalität wenden können, um Strafanzeigen zu stellen. Um Erkenntnisse
über das Ausmaß geschlechtsbezogener Gewalt in Thüringen zu erlangen, wollen wir
eine Dunkelfeldstudie in Auftrag geben. Eine Form der Gewalt, die besonders
Frauen, nicht binäre, inter* und trans* Personen ist Gewalt im digitalen Raum.
Um dies besser bekämpfen zu können, braucht es eine Stärkung der fachlichen und
personellen Kompetenzen der Polizei in dem Bereich.
Selbstbestimmt über den eigenen Körper zu entscheiden, ist gerade für junge
Menschen nicht immer leicht. Wir setzen uns für das Selbstbestimmungsrecht über
den eigenen Körper für alle ein, insbesondere für Frauen, inter- und trans-
Personen. Betroffene Personen von ungewollter Schwangerschaft brauchen
wohnortnahe Unterstützung und Hilfe. Wir wollen das Recht einer selbstbestimmten
Familienplanung stärken und Menschen mit geringem Einkommen unkomplizierten und
kostenfreien Zugang zu Verhütungsmitteln ermöglichen.Frauen mit Behinderungen
haben das Recht, ihre Bedürfnisse und Wünsche in der Gesellschaft aktiv zu
vertreten. Es ist unsere gesellschaftliche sowie staatliche Pflicht zu handeln,
wenn Frauen mit Behinderungen sexuell oder anderweitig belästigt bzw.
missbraucht werden, sie vor sexuellem Missbrauch zu schützen und dies
strafrechtlich zu verfolgen. Schönheitsideale und Körpernormen, wie sie in der
Werbung vermittelt werden, haben oft wenig mit der Realität zu tun, aber
erhebliche Auswirkung auf unsere Selbstwahrnehmung. Kinder und Jugendliche
sollen möglichst frei von solchen normierenden Vorgaben leben und aufwachsen
können. Wir wollen daher den Respekt vor körperlicher Vielfalt fördern. Um
körpernormierende, diskriminierende und stereotypenverstärkende sexistische
Werbung in Thüringen zu verhindern, sollen verbindliche Regeln entsprechend den
Regeln des Deutschen Werberates für kommerzielle Kommunikation getroffen werden.
Über sexistische und herabwürdigende Darstellungen von Frauen wird auch das
gesellschaftliche Bild von Frauen und Mädchen beeinflusst. Zum respektvollen und
gewaltfreien Miteinander gehört daher auch der Verzicht auf sexistische oder in
anderer Form diskriminierende und herabwürdigende Werbung. Wir wollen daher
zudem Kommunen dabei unterstützen, solche Werbungen im Stadtbild nicht mehr
zuzulassen.
Das Bewusstsein für die Vielfalt von Geschlechtern und sexuellen Orientierungen
beginnt sehr früh. Geschlechtergerechtes Lernen in Kindergärten und Schulen muss
selbstverständlich werden. Schulische Lernmaterialien wollen wir auf (hetero-
)sexistische Klischees überprüfen und überarbeiten. Dabei soll darauf geachtet
werden, dass die Lehrmaterialien Vielfalt widerspiegeln und auch Frauen, inter-
und trans-Personen dargestellt werden sowie weibliche Personen zu einem
relevanten Teil repräsentiert sind. Die Lehrpläne müssen an aktuelle
Entwicklungen angepasst werden. Schulische Aufklärungsprojekte zu sexueller und
geschlechtlicher Vielfalt gilt es flächendeckend zu etablieren. Zudem setzen wir
auf eine geschlechtersensible Pädagogik und qualifizierte Aus-, Fort- und
Weiterbildung für alle Lehrkräfte.
Sexuelle Ausbeutung werden wir auch weiterhin konsequent bekämpfen. Um die
Situation von in der Prostitution tätigen Personen zu verbessern, haben wir
Mittel für freiwillige, kostenlose und mehrsprachige Beratungsangebote zu Themen
wie Gesundheit, Schulden und Ausstieg aus dem Gewerbe bereitgestellt. Den Umgang
mit den eingestellten Geldern werden wir beim zuständigen Gesundheitsministerium
kritisch begleiten. Wir wollen einen „Runden Tisch Prostitution“ zur Erarbeitung
eines Handlungskonzeptes einrichten, auf dessen Grundlage ein
Prostituiertenschutzgesetz umgesetzt werden soll.
Für mehr Chancengerechtigkeit wollen wir eine bedarfsgerechte Finanzierung des
Landesfrauenrates und der in diesem Bereich tätigen Landesarbeitsgemeinschaften.
Akzeptanz und Vielfalt
Unser Land ist so vielfältig wie die Menschen, die hier leben. Egal welche
geschlechtliche Identität, egal welche sexuelle Orientierung – alle Menschen
sollen frei und selbstbestimmt leben und lieben können. Unser Leitbild ist das
Grundgesetz: Menschenwürde und Achtung der persönlichen Freiheit aller Menschen
sind unser Maßstab. Insbesondere die Schaffung und Durchsetzung dieser Rechte
für LSBTIQ* (Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transidenten, Intergeschlechtlichen
und allen queeren Menschen) ist uns hierbei wichtig.
Mit der Verabschiedung des „Landesprogramms für Akzeptanz und Vielfalt“ sind wir
in Thüringen einen großen Schritt gegangen, um Akzeptanz, Vielfalt und
Gleichberechtigung Wirklichkeit werden zu lassen und bestehende
Diskriminierungen abzubauen. Die Initiativen, Verbände und Projekte der queeren
Community werden mit dem Programm besser gefördert und in ihrer Arbeit durch
eine Koordinierungsstelle unterstützt. Wir wollen das Programm in den kommenden
Jahren finanziell deutlich besser ausstatten und im Zuge dessen auch
institutionelle Förderung ermöglichen. Das heißt, dass wir mit dem
Landesprogramm queere Beratungs- und Begegnungsstellen in ganz Thüringen fördern
und aufbauen wollen. Zusätzlich sollen Ansprechpartner*innen in der
Landesverwaltung, v.a. den Ministerien geschaffen werden, die für die Umsetzung
des Landesprogrammes sowie queere Themen zuständig sind. Nicht zuletzt muss aber
auch die bisherige Umsetzung der Maßnahmen des Landesprogramms überprüft und das
Programm in Zukunft mit einer wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation
ausgestattet werden. Neu ins Programm aufgenommen werden soll die Unterstützung
der Thüringer Christopher Street Days und ähnlicher Initiativen. Diese leisten
in ehrenamtlicher Arbeit einen wertvollen Beitrag für die Sichtbarkeit und
Akzeptanz queerer Menschen in Thüringen. Die Förderung der bestehenden
Initiativen sowie von Neugründungen muss deswegen Inhalt des Landesprogramms
werden.
Das Thüringer Gleichstellungsgesetzt soll dahingehend überarbeitet werden, dass
die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten nicht mehr nur Frauen und Männer,
sondern auch LSBTIQ*-Personen umfassen. Um die zusätzlichen Aufgaben bewältigen zu können, sind die Gleichstellungsbeauftragen mit den entsprechenden finanziellen Mitteln und personellen Ressourcen auszustatten. Im Anschluss sollen vielfaltssensible
Fort- und Weiterbildung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten sowie der
öffentlichen Verwaltung stattfinden. Diese Aufgabe soll im Landesprogramm für
Akzeptanz und Vielfalt verankert werden.
Zu einem Thüringen, in dem niemand mehr Diskriminierung erfahren muss, ist es
trotzdem noch ein Weg! Wir wollen deshalb, dass bestehende Projekte im Bereich
der Antidiskriminierungsarbeit gestärkt werden und die
Landesantidiskriminierungsstelle (LADS) ausgebaut und weiterentwickelt wird: Als
Anlaufstelle für alle Menschen in Thüringen kann diese wichtige Arbeit für ein
offenes und diskriminierungsfreies Thüringen leisten.Damit soll die Stelle ihre
Aufgaben als Prüf- und Beschwerdestelle und als Koordinierungsstelle für
Behörden und zivilgesellschaftliche Organisationen besser erfüllen können.
Darüber hinaus halten wir eine Aufgaben-Erweiterung der LADS für notwendig: Es
ist wichtig, eine Datengrundlage zu Diskriminierungsfällen in Thüringen zu
bekommen. Hier sollte die LADS nicht nur Vorfälle erfassen und auswerten,
sondern auch Studien umsetzen, die Diskriminierung speziell in Thüringen
untersuchen. Auch möchten wir, dass diskriminierende – zum Beispiel (hetero-
)sexistische - Werbung an dieser Stelle zentral gemeldet werden kann, um das
Ausmaß dieses Problems erfassen und darauf reagieren zu können. Wir setzen uns
dafür ein, dass die LADS Mittel für öffentlichkeitswirksame Kampagnen, zum
Beispiel gegen (Hetero-)Sexismus, Rassismus oder für LSBTIQ*-Rechte, erhält, um
viele Thüringer*innen mit diesen Themen erreichen zu können. Ebenso wichtig sind
uns auf Projekte und öffentlichkeitswirksame Kampagnen, die für die Sichtbarkeit
der queeren Community und zur Aufklärung dienen. Es ist uns wichtig, nachhaltig
Vorurteile abzubauen, Akzeptanz zu schaffen und queere Menschen zu empowern.
Damit die Landesantidiskriminierungsstelle all diese wichtigen Aufgaben auch
wirklich erfüllen kann, werden wir uns für eine wesentlich umfangreichere
Ausstattung der Stelle einsetzen.
Daneben finden wir es aber unerlässlich, eine zivilgesellschaftliche
Antidiskriminierungsberatung aufzubauen und zu etablieren. Nur eine solche
Stelle kann ein niedrigschwelliges Angebot für Menschen in Thüringen darstellen,
die Opfer gruppenbezogener Diskriminierung wurden. Ziel soll es sein, ein
qualifiziertes Unterstützungsangebot für Betroffene zu bieten, Diskriminierung
in Institutionen und Strukturen abzubauen und als Fachstelle die Regelstrukturen
zu sensibiliseren sowie einen zentralen Knoten in Vereinsnetzwerken
darzustellen.
Das Bewusstsein für Vielfalt, aber auch Ausgrenzung und Diskriminierung beginnt
früh: „Schwule Sau“ ist auf unseren Schulhöfen leider noch immer eine häufige
Beschimpfung. Die Vielfalt von familiären Lebensentwürfen, von sexuellen
Orientierungen und geschlechtlichen Identitäten soll stärker in der Schule
thematisiert werden. Wir unterstützen deshalb die Arbeit von
Schulaufklärungsprojekten, insbesondere auch finanziell entsprechend dem
Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt. Der Besuch solcher
Aufklärungsprojekte an Schulen sollten Teil der Schulkultur werden und in die
Lehrpläne aufgenommen werden.
Die Erziehung und Vermittlung von Akzeptanz beginnt in Familie, Kita und Schule.
Aus diesem Grund sollen die Eltern, Lehrer*innen, Erzieher*innen und
Pädagog*innen für einen angemessenen und diskriminierungsfreien Umgang mit
unseren Kindern sensibilisiert werden. Dafür sollen LSBTIQ*-Themen in die
Ausbildung von Lehrer*innen, Pädagog*innen und Erzieher*innen aufgenommen und in
regelmäßigen Fortbildungen für diese angeboten werden. Vielfältige (queere)
Lebensentwürfe und -konzepte sollen in Unterrichtsmaterialien und-fächern
aufgezeigt und von Lehrer*innen thematisiert und eingebunden werden. Unsere
Thüringer Vertretung auf der Kultusminister*innenkonferenz soll eine Initiative
anstoßen, um bundeseinheitliche Standards und Richtlinien für Schulbuchvorlagen
zu erarbeiten.
Gerade unter Jugendlichen, die sich ihrer geschlechtlichen Identität oder
sexuellen Orientierung nicht sicher sind, gibt es ein erschreckend hohes Risiko
selbstverletzenden Verhaltens, psychischer Erkrankungen und leider auch eine
überdurchschnittliche Suizidrate. Dabei ist Hilfe oft nicht weit. Wir wollen
auch deshalb die queere Jugend- und Schulsozialarbeit stärken sowie die
Krisenprävention ausbauen. Insbesondere queere (Jugend-)Zentren spielen hier
eine wichtige Rolle und müssen deswegen in Thüringen aufgebaut und etabliert
werden. Auch ein mobiles Zentrum soll konzipiert werden. Queere Angebote sollen
in den Jugendförderplänen verankert werden, um Jugendliche auch in den
ländlichen Gebieten zu erreichen.
Zudem setzen wir uns für die Einrichtung geschlechtsneutraler Sanitärbereiche
ein. Das Land hat eine verpflichtende Mindestanzahl bei öffentlichen Gebäuden,
insbesondere Hochschulen, festzulegen, bei Neubauten haben diese im
dreigliedrigen Modell zu erfolgen. Dies bedeutet, dass es stets eine Frauen-,
eine Männer- und eine genderneutrale Toilette geben muss, wobei letztere bei
Möglichkeit nicht in den barrierefreien Sanitärräumenuntergebracht sein soll, um
Menschen mit Behinderungen einen weiterhin uneingeschränkten Zugang zu
gewährleisten. Zudem hilft das Land bei der Finanzierung mit.
Menschen mit normabweichender sexueller Orientierung und/oder geschlechtlicher
Identität berichten immer wieder von Diskriminierung oder werden Betroffene von
Hass und Gewalt. Die Dunkelziffer ist dabei hoch, da viele Betroffene aus Scham
und Angst vor weiterer Diskriminierung keine Anzeige erstatten und Verbrechen
gegen LSBTIQ*–Personen nicht gesondert in den Statistiken aufgeführt werden. Wir
wollen deshalb Polizei und Justiz stärker für diese Themen sensibilisieren und
unterstützen Ansprechpartner*innen für queere Lebensweisen bei der Thüringer
Polizei. Außerdem soll geprüft werden, sicherzustellen, dass Polizist*innen, die
zu queeren Themen geschult wurden, in den Dienststellen ansprechbar sind.
Dadurch möchten wir gewährleisten, dass queere Menschen, die Opfer eines
Hassverbrechens oder sexueller Belästigung wurden, eine ausgebildete
Ansprechperson vorfinden können. Zudem befürworten wir die gesonderte Ausweisung
von Hassverbrechen als Ausdruck von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit in
den Kriminalitätsstatistiken.
Wir unterstützen die Forderungen der Holbein-Stiftung. Als Bündnisgrüne setzen
wir uns ein für die Wiederherstellung des Grabmals von Dr. Hans Holbein, die
Restitution des Stiftungsvermögens sowie die Neugründung der Holbein-Stiftung
zum Beispiel als Landesstiftung und die Einrichtung eines Forschungszentrums zu
Geschichte und Gegenwart von sexuellen Identitäten und Orientierungen.
Die Forderungen für Akzeptanz und Vielfalt orientieren sich an einigen Stellen
an den Forderungen des CSD Thüringen 2020. Dies soll auch in Zukunft unser
Maßstab sein: Wir möchten den Thüringer Christopher Street Days und ähnlichen
Organisationen Gehör verschaffen und jährlich prüfen, welche deren Forderungen
wir aufnehmen, um sie beispielsweise in Haushaltsverhandlungen einfließen zu
lassen. Zudem möchten wir uns auch im Bundesrat für die Belange queerer Menschen
und den Forderungen der queeren Organisationen in Thüringen einsetzen, um auch
Grundsätzliche Themen wie Blutspende, vielfältige Familienmodelle,
Selbstbestimmung und vieles mehr in Angriff zu nehmen.
Von Zeile 219 bis 222:
Das Thüringer Gleichstellungsgesetzt soll dahingehend überarbeitet werden, dass die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten nicht mehr nur Frauen und Männer, sondern auch LSBTIQ*-Personen umfassen. Um die zusätzlichen Aufgaben bewältigen zu können, sind die Gleichstellungsbeauftragen mit den entsprechenden finanziellen Mitteln und personellen Ressourcen auszustatten. Im Anschluss sollen vielfaltssensible Fort- und Weiterbildung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten sowie der
Frauen und Gleichstellungspolitik
Es ist eigentlich ganz einfach: Die Hälfte der Macht den Frauen. Das ist seit
jeher unser Anspruch. Wir wollen den uneingeschränkten Anspruch von Frauen mit
und ohne Einwanderungsgeschichte
auf gleiche Rechte und umfassende Teilhabe endlich einlösen. Sprache schafft
nicht nur Bewusstsein, sondern ist auch Ausdruck von Machtverhältnissen. Wir
stehen daher auch bei Geschäftsordnungen und Gesetzestexten für die Verwendung
einer geschlechtergerechten Sprache, die tatsächlich alle anspricht und nicht
nur mitmeint. Als einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu mehr Macht und Teilhabe
haben wir ein Paritätsgesetz zur gleichen Repräsentation von Frauen im Landtag
beschlossen, welches inzwischen leider vom Verfassungsgericht für nichtig
erklärt wurde. Chancen, Macht, Geld und Zeit sollen endlich gerecht zwischen
allen Geschlechtern geteilt werden. Frauen haben sich rechtliche Gleichheit über
Jahrhunderte erkämpft, sind inzwischen schon viel selbstverständlicher auf
vielen Ebenen vertreten und haben sich zahlreicher alter Rollenklischees
entledigt. Doch das Ziel echter Gleichstellung ist leider noch lange nicht
erreicht. Veränderungen dauern zu lange. So sind Frauen heute immer noch
wirtschaftlich und politisch benachteiligt, schlechter sozial abgesichert, mit
weniger Chancen, größeren Widerständen und falschen Stereotypen konfrontiert.
Wir arbeiten daran, diese vielfältigen Benachteiligungen und strukturellen
Diskriminierungen von Frauen zu beseitigen und umfassende Chancengleichheit zu
verwirklichen.
Viele Frauen in Thüringen sind voll berufstätig. Viele arbeiten in Minijobs,
Teilzeit oder in prekärer Beschäftigung und werden schlechter entlohnt als
Männer. Wir BÜNDNISGRÜNE nehmen das nicht hin und streiten auf allen Ebenen für
die gleiche Bezahlung bei gleichwertiger Arbeit für alle Geschlechter. Die im
Durchschnitt geringeren Einkommen von Frauen liegen auch in ihren geringeren
Aufstiegschancen und der geringeren Anerkennung und Wertschätzung vieler Berufe
begründet, die maßgeblich von Frauen ausgeübt werden. Zudem sind Frauen noch
immer viel seltener in höheren beruflichen Positionen vertreten. Der öffentliche
Dienst geht an manchen Stellen mit gutem Beispiel voran und fördert die
Chancengerechtigkeit aktiv, durch geschlechtergerechte Besetzung der Stellen in
der öffentlichen Verwaltung und in den öffentlich-rechtlichen Landesgremien und
Aufsichtsräten.Doch auch dort wird deutlich, dass in Führungspositionen kaum
Frauen vertreten sind - das wollen wir ändern. Unser Ziel bleibt es, im
öffentlichen Dienst einschließlich aller landesfinanzierten Einrichtungen, wie
auch der Hochschulen, die Chancengleichheit auf allen Ebenen konsequent zu
fördern. Wir werden einen Thüringen-spezifischen Lohnatlas erarbeiten, um
Unterschiede in der Bezahlung der Geschlechter leichter aufdecken zu können.
Zudem wollen wir die Entgeltgleichheit als ein Vergabekriterium in das Thüringer
Vergabegesetz mit aufnehmen. Bei der Nachwuchsförderung und der Weiterbildung
sollen überproportional Frauen auf die Übernahme von Führungspositionen
vorbereitet werden.Im öffentlichen Dienst werden wir uns dafür einsetzen, dass
Ausschreibungen so gestaltet werden, dass sich alle Geschlechter angesprochen
fühlen. Um die aktuelle Situation zu evaluieren, soll untersucht werden, wer
sich auf welche Ausschreibungen bewirbt Wir wollen Gründerinneninitiativen
stärken und die Gründungsberatung speziell für Frauen ausbauen und bekannter
machen.
Der Jobverlust im Kontext von Corona betrifft zu erheblichen Teilen den
Dienstleistungsbereich, in dem viele Frauen arbeiten. Deshalb wollen wir durch
ein Landesförderprogramm Perspektiven und Möglichkeiten für betroffene Frauen
bieten. Es sollen Angebote zum Wiedereinstieg und zur Umschulung geschaffen
werden, die sich besonders an Frauen orientieren und richten.
Frauen übernehmen nach wie vor den größeren Teil der familiären Fürsorgearbeit.
Während der Pandemie ist die Ungleichverteilung der Arbeit wieder besonders
deutlich geworden. Flexiblere Arbeitszeiten und Homeoffice sowie ein Recht auf
Homeoffice sind wichtige Schritte, um eine gute Vereinbarkeit von Beruf und
Familie zu gewährleisten. Wird das Kind krank oder werden die Eltern
pflegebedürftig, muss oftmals kurzfristig das Leben von Eltern neu justiert
werden. Das darf nicht zur strukturellen Überforderung der Familien führen. Auch
deshalb soll der Wechsel zwischen Teilzeit und Vollzeit leichter möglich sein.
Wir wollen dafür gemeinsam mit der Wirtschaft eine Initiative auf Landesebene
begründen.
Existenzängste dürfen mit einer Schwangerschaft nicht verbunden sein. Daher
fordern wir, selbständige genauso wie angestellte Mütter, vor und nach der
Geburt unter einen besonderen Schutz zu stellen und diesen im Mutterschutzgesetz
zu verankern. Jeder werdenden Mutter muss ein Schutz von 6 Wochen vor und 8
Wochen nach der Entbindung zustehen sowie das damit einhergehende
Mutterschaftsgeld in Anlehnung an das bereit Bestehende. Nur so ist zu
verhindern, dass selbständige Schwangere in den Ruin getrieben werden. Dafür
werden wir uns als BÜNDNISGRÜNE Thüringen durch eine Bundesratsinitiative
einsetzen.
Wir sind mit dem Paritätsgesetz für Thüringen einen längst fälligen Schritt zur
Gleichstellung von Frauen in der Politik gegangen und haben damit Neuland
betreten. Die Sondervoten des Verfassungsgericht bestärken unsere Auffassung,
dass ein Paritätsgesetz notwendig und auch rechtssicher umsetzbar ist. Deshalb
werden wir weiter an einer verfassungsgemäßen, vollumfänglichen paritätischen
Ausgestaltung des Wahlrechts arbeiten, welches auch die Direktwahlkreise nicht
außer Achtlässt. Auch beim Gender-Budgeting bleiben wir dran: Bei allen
politischen Maßnahmen der Landesregierung und beim Landeshaushalt wollen wir bei
künftigen Haushalten eine Folgenabschätzung hinsichtlich der Gleichstellung der
Geschlechter vornehmen. Für eine funktionierende Gleichstellungspolitik braucht
es flächendeckend in den Kommunen Ansprechpartner*innen, die sich vor Ort
proaktiv mit der Thematik auseinandersetzen und Projekte voranbringen. Wir
unterstützen die Kommunen daher finanziell und organisatorisch bei der
Einrichtung, dem Erhalt und der Stärkung der Stellen von
Gleichstellungsbeauftragten.
Im Jahr 2018 registrierte die Thüringer Polizei 2.940 Fälle häuslicher Gewalt.
Den größten Anteil der Betroffenen bilden mit 2.323 Fällen dabei Frauen. Gewalt
gegen Frauen und Mädchen, Bedrohung, sexuelle Übergriffe und Nötigung sind immer
noch ein großes Problem, sie müssen konsequent verfolgt und bestraft werden. Wir
wollen Schutz und Hilfe stärken und für ausreichend Plätze in Frauenhäusern und
genügend Personal in den Schutzwohnungen sorgen. Frauenhäuser müssen dabei
flächendeckend schnell erreichbar sein. Das Personal in den Interventionsstellen
sollte mindestens verdoppelt werden. Wir BÜNDNISGRÜNE unterstützen die Forderung
nach einer bundesweit einheitlichen, bedarfsdeckenden und unbürokratischen
Frauenhausfinanzierung und werden die finanzielle Unterstützung durch das Land
verstetigen. Dabei ist klar, dass Schutzwohnungen für Menschen aller
Geschlechter, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, offenstehen müssen und
insbesondere auch die Bedarfe von Kindern in den Blick genommen werden müssen.
Die Istanbul-Konvention des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt
gegen Frauen und von häuslicher Gewalt muss – zentral koordiniert durch den/die
Beauftragte/n im Sozialministerium diese Stelle muss auch gestärkt werden–- auch
in Thüringen umgesetzt werden. In den ersten 100 Tagen nach Regierungsbildung
werden wir hier einen Umsetzungsplan vorlegen. Auch in Thüringen muss es –
entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention – ein Frauenhaus mit
behindertengerechtem Zugang geben. Zugleich wollen wir auch Projekte fördern,
die von häuslicher Gewalt betroffene Männer und Jungen in Thüringen
unterstützen. Doch wir stehen nicht nur für einen konsequenteren Schutz von
Personen aller Geschlechter vor häuslicher Gewalt und eine bessere Betreuung der
Betroffenen. Wir wollen präventive Ansätze gezielt fördern und Täter*innenarbeit
stärken. Daher unterstützen wir Initiativen und Organisationen, die Programme
zur Gewaltprävention anbieten. Betroffene von häuslicher Gewalt sollen nicht
auch noch zusätzliche finanzielle Lasten tragen müssen. Deshalb wollen wir einen
staatlichen Interventionsfonds einrichten, über den die Kosten für Gewaltschutz,
Prozesskosten und dergleichen unbürokratisch vorfinanziert werden und später von
den Täter*innen zurückgefordert werden.
Zudem braucht Thüringen anerkannte Fachberatungsstellen für Frauen und Mädchen,
die sexuelle Gewalt erlebt haben. Das Personal, das mit der Problematik der auch
hierzu zählenden Genitalverstümmelung umgeht, braucht spezifische
Sensibilisierung und Schulung. Weibliches Personal mit eigener
Einwanderungsgeschichte sollte hier bevorzugt eingesetzt werden.
Geflüchtete Frauen und Mädchen und Frauen mit Migrationshintergrund benötigen
gezielte mehrsprachige Beratungs- und Unterstützungsangebote, auch und gerade,
wenn sie von sexualisierter Gewalt betroffen sind. In den
Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete muss es besondere Schutzorte für diese
Menschen geben.
Wir machen uns stark für die Förderung und Weiterentwicklung von Frauenzentren,
die auch im ländlichen Raum gut erreichbar sein müssen. Betroffene von sexueller
Gewalt, Nötigung und Ausbeutung brauchen jede Form von Unterstützung, es bedarf
regelmäßiger Sensibilisierung und Fortbildung für die Polizei, in der Justiz und
bei medizinischem Personal. Die anonyme und vertrauliche Spurensicherung nach
sexuellen Übergriffen muss – gegebenenfalls mit einem über die Rechtsmedizin
abgesicherten Notruftelefon – in ganz Thüringen gewährleistet sein. Insbesondere
Mädchen und Frauen sollen mit einer öffentlichen, mehrsprachigen Kampagne dazu
ermutigt werden, diese Möglichkeit in Anspruch zu nehmen. In den
Staatsanwaltschaften wollen wir Ansprechpersonen für gleichgeschlechtliche
Lebensweisen etablieren, an die sich Betroffene queerfeindlicher
Hasskriminalität wenden können, um Strafanzeigen zu stellen. Um Erkenntnisse
über das Ausmaß geschlechtsbezogener Gewalt in Thüringen zu erlangen, wollen wir
eine Dunkelfeldstudie in Auftrag geben. Eine Form der Gewalt, die besonders
Frauen, nicht binäre, inter* und trans* Personen ist Gewalt im digitalen Raum.
Um dies besser bekämpfen zu können, braucht es eine Stärkung der fachlichen und
personellen Kompetenzen der Polizei in dem Bereich.
Selbstbestimmt über den eigenen Körper zu entscheiden, ist gerade für junge
Menschen nicht immer leicht. Wir setzen uns für das Selbstbestimmungsrecht über
den eigenen Körper für alle ein, insbesondere für Frauen, inter- und trans-
Personen. Betroffene Personen von ungewollter Schwangerschaft brauchen
wohnortnahe Unterstützung und Hilfe. Wir wollen das Recht einer selbstbestimmten
Familienplanung stärken und Menschen mit geringem Einkommen unkomplizierten und
kostenfreien Zugang zu Verhütungsmitteln ermöglichen.Frauen mit Behinderungen
haben das Recht, ihre Bedürfnisse und Wünsche in der Gesellschaft aktiv zu
vertreten. Es ist unsere gesellschaftliche sowie staatliche Pflicht zu handeln,
wenn Frauen mit Behinderungen sexuell oder anderweitig belästigt bzw.
missbraucht werden, sie vor sexuellem Missbrauch zu schützen und dies
strafrechtlich zu verfolgen. Schönheitsideale und Körpernormen, wie sie in der
Werbung vermittelt werden, haben oft wenig mit der Realität zu tun, aber
erhebliche Auswirkung auf unsere Selbstwahrnehmung. Kinder und Jugendliche
sollen möglichst frei von solchen normierenden Vorgaben leben und aufwachsen
können. Wir wollen daher den Respekt vor körperlicher Vielfalt fördern. Um
körpernormierende, diskriminierende und stereotypenverstärkende sexistische
Werbung in Thüringen zu verhindern, sollen verbindliche Regeln entsprechend den
Regeln des Deutschen Werberates für kommerzielle Kommunikation getroffen werden.
Über sexistische und herabwürdigende Darstellungen von Frauen wird auch das
gesellschaftliche Bild von Frauen und Mädchen beeinflusst. Zum respektvollen und
gewaltfreien Miteinander gehört daher auch der Verzicht auf sexistische oder in
anderer Form diskriminierende und herabwürdigende Werbung. Wir wollen daher
zudem Kommunen dabei unterstützen, solche Werbungen im Stadtbild nicht mehr
zuzulassen.
Das Bewusstsein für die Vielfalt von Geschlechtern und sexuellen Orientierungen
beginnt sehr früh. Geschlechtergerechtes Lernen in Kindergärten und Schulen muss
selbstverständlich werden. Schulische Lernmaterialien wollen wir auf (hetero-
)sexistische Klischees überprüfen und überarbeiten. Dabei soll darauf geachtet
werden, dass die Lehrmaterialien Vielfalt widerspiegeln und auch Frauen, inter-
und trans-Personen dargestellt werden sowie weibliche Personen zu einem
relevanten Teil repräsentiert sind. Die Lehrpläne müssen an aktuelle
Entwicklungen angepasst werden. Schulische Aufklärungsprojekte zu sexueller und
geschlechtlicher Vielfalt gilt es flächendeckend zu etablieren. Zudem setzen wir
auf eine geschlechtersensible Pädagogik und qualifizierte Aus-, Fort- und
Weiterbildung für alle Lehrkräfte.
Sexuelle Ausbeutung werden wir auch weiterhin konsequent bekämpfen. Um die
Situation von in der Prostitution tätigen Personen zu verbessern, haben wir
Mittel für freiwillige, kostenlose und mehrsprachige Beratungsangebote zu Themen
wie Gesundheit, Schulden und Ausstieg aus dem Gewerbe bereitgestellt. Den Umgang
mit den eingestellten Geldern werden wir beim zuständigen Gesundheitsministerium
kritisch begleiten. Wir wollen einen „Runden Tisch Prostitution“ zur Erarbeitung
eines Handlungskonzeptes einrichten, auf dessen Grundlage ein
Prostituiertenschutzgesetz umgesetzt werden soll.
Für mehr Chancengerechtigkeit wollen wir eine bedarfsgerechte Finanzierung des
Landesfrauenrates und der in diesem Bereich tätigen Landesarbeitsgemeinschaften.
Akzeptanz und Vielfalt
Unser Land ist so vielfältig wie die Menschen, die hier leben. Egal welche
geschlechtliche Identität, egal welche sexuelle Orientierung – alle Menschen
sollen frei und selbstbestimmt leben und lieben können. Unser Leitbild ist das
Grundgesetz: Menschenwürde und Achtung der persönlichen Freiheit aller Menschen
sind unser Maßstab. Insbesondere die Schaffung und Durchsetzung dieser Rechte
für LSBTIQ* (Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transidenten, Intergeschlechtlichen
und allen queeren Menschen) ist uns hierbei wichtig.
Mit der Verabschiedung des „Landesprogramms für Akzeptanz und Vielfalt“ sind wir
in Thüringen einen großen Schritt gegangen, um Akzeptanz, Vielfalt und
Gleichberechtigung Wirklichkeit werden zu lassen und bestehende
Diskriminierungen abzubauen. Die Initiativen, Verbände und Projekte der queeren
Community werden mit dem Programm besser gefördert und in ihrer Arbeit durch
eine Koordinierungsstelle unterstützt. Wir wollen das Programm in den kommenden
Jahren finanziell deutlich besser ausstatten und im Zuge dessen auch
institutionelle Förderung ermöglichen. Das heißt, dass wir mit dem
Landesprogramm queere Beratungs- und Begegnungsstellen in ganz Thüringen fördern
und aufbauen wollen. Zusätzlich sollen Ansprechpartner*innen in der
Landesverwaltung, v.a. den Ministerien geschaffen werden, die für die Umsetzung
des Landesprogrammes sowie queere Themen zuständig sind. Nicht zuletzt muss aber
auch die bisherige Umsetzung der Maßnahmen des Landesprogramms überprüft und das
Programm in Zukunft mit einer wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation
ausgestattet werden. Neu ins Programm aufgenommen werden soll die Unterstützung
der Thüringer Christopher Street Days und ähnlicher Initiativen. Diese leisten
in ehrenamtlicher Arbeit einen wertvollen Beitrag für die Sichtbarkeit und
Akzeptanz queerer Menschen in Thüringen. Die Förderung der bestehenden
Initiativen sowie von Neugründungen muss deswegen Inhalt des Landesprogramms
werden.
Das Thüringer Gleichstellungsgesetzt soll dahingehend überarbeitet werden, dass
die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten nicht mehr nur Frauen und Männer,
sondern auch LSBTIQ*-Personen umfassen. Um die zusätzlichen Aufgaben bewältigen zu können, sind die Gleichstellungsbeauftragen mit den entsprechenden finanziellen Mitteln und personellen Ressourcen auszustatten. Im Anschluss sollen vielfaltssensible
Fort- und Weiterbildung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten sowie der
öffentlichen Verwaltung stattfinden. Diese Aufgabe soll im Landesprogramm für
Akzeptanz und Vielfalt verankert werden.
Zu einem Thüringen, in dem niemand mehr Diskriminierung erfahren muss, ist es
trotzdem noch ein Weg! Wir wollen deshalb, dass bestehende Projekte im Bereich
der Antidiskriminierungsarbeit gestärkt werden und die
Landesantidiskriminierungsstelle (LADS) ausgebaut und weiterentwickelt wird: Als
Anlaufstelle für alle Menschen in Thüringen kann diese wichtige Arbeit für ein
offenes und diskriminierungsfreies Thüringen leisten.Damit soll die Stelle ihre
Aufgaben als Prüf- und Beschwerdestelle und als Koordinierungsstelle für
Behörden und zivilgesellschaftliche Organisationen besser erfüllen können.
Darüber hinaus halten wir eine Aufgaben-Erweiterung der LADS für notwendig: Es
ist wichtig, eine Datengrundlage zu Diskriminierungsfällen in Thüringen zu
bekommen. Hier sollte die LADS nicht nur Vorfälle erfassen und auswerten,
sondern auch Studien umsetzen, die Diskriminierung speziell in Thüringen
untersuchen. Auch möchten wir, dass diskriminierende – zum Beispiel (hetero-
)sexistische - Werbung an dieser Stelle zentral gemeldet werden kann, um das
Ausmaß dieses Problems erfassen und darauf reagieren zu können. Wir setzen uns
dafür ein, dass die LADS Mittel für öffentlichkeitswirksame Kampagnen, zum
Beispiel gegen (Hetero-)Sexismus, Rassismus oder für LSBTIQ*-Rechte, erhält, um
viele Thüringer*innen mit diesen Themen erreichen zu können. Ebenso wichtig sind
uns auf Projekte und öffentlichkeitswirksame Kampagnen, die für die Sichtbarkeit
der queeren Community und zur Aufklärung dienen. Es ist uns wichtig, nachhaltig
Vorurteile abzubauen, Akzeptanz zu schaffen und queere Menschen zu empowern.
Damit die Landesantidiskriminierungsstelle all diese wichtigen Aufgaben auch
wirklich erfüllen kann, werden wir uns für eine wesentlich umfangreichere
Ausstattung der Stelle einsetzen.
Daneben finden wir es aber unerlässlich, eine zivilgesellschaftliche
Antidiskriminierungsberatung aufzubauen und zu etablieren. Nur eine solche
Stelle kann ein niedrigschwelliges Angebot für Menschen in Thüringen darstellen,
die Opfer gruppenbezogener Diskriminierung wurden. Ziel soll es sein, ein
qualifiziertes Unterstützungsangebot für Betroffene zu bieten, Diskriminierung
in Institutionen und Strukturen abzubauen und als Fachstelle die Regelstrukturen
zu sensibiliseren sowie einen zentralen Knoten in Vereinsnetzwerken
darzustellen.
Das Bewusstsein für Vielfalt, aber auch Ausgrenzung und Diskriminierung beginnt
früh: „Schwule Sau“ ist auf unseren Schulhöfen leider noch immer eine häufige
Beschimpfung. Die Vielfalt von familiären Lebensentwürfen, von sexuellen
Orientierungen und geschlechtlichen Identitäten soll stärker in der Schule
thematisiert werden. Wir unterstützen deshalb die Arbeit von
Schulaufklärungsprojekten, insbesondere auch finanziell entsprechend dem
Landesprogramm für Akzeptanz und Vielfalt. Der Besuch solcher
Aufklärungsprojekte an Schulen sollten Teil der Schulkultur werden und in die
Lehrpläne aufgenommen werden.
Die Erziehung und Vermittlung von Akzeptanz beginnt in Familie, Kita und Schule.
Aus diesem Grund sollen die Eltern, Lehrer*innen, Erzieher*innen und
Pädagog*innen für einen angemessenen und diskriminierungsfreien Umgang mit
unseren Kindern sensibilisiert werden. Dafür sollen LSBTIQ*-Themen in die
Ausbildung von Lehrer*innen, Pädagog*innen und Erzieher*innen aufgenommen und in
regelmäßigen Fortbildungen für diese angeboten werden. Vielfältige (queere)
Lebensentwürfe und -konzepte sollen in Unterrichtsmaterialien und-fächern
aufgezeigt und von Lehrer*innen thematisiert und eingebunden werden. Unsere
Thüringer Vertretung auf der Kultusminister*innenkonferenz soll eine Initiative
anstoßen, um bundeseinheitliche Standards und Richtlinien für Schulbuchvorlagen
zu erarbeiten.
Gerade unter Jugendlichen, die sich ihrer geschlechtlichen Identität oder
sexuellen Orientierung nicht sicher sind, gibt es ein erschreckend hohes Risiko
selbstverletzenden Verhaltens, psychischer Erkrankungen und leider auch eine
überdurchschnittliche Suizidrate. Dabei ist Hilfe oft nicht weit. Wir wollen
auch deshalb die queere Jugend- und Schulsozialarbeit stärken sowie die
Krisenprävention ausbauen. Insbesondere queere (Jugend-)Zentren spielen hier
eine wichtige Rolle und müssen deswegen in Thüringen aufgebaut und etabliert
werden. Auch ein mobiles Zentrum soll konzipiert werden. Queere Angebote sollen
in den Jugendförderplänen verankert werden, um Jugendliche auch in den
ländlichen Gebieten zu erreichen.
Zudem setzen wir uns für die Einrichtung geschlechtsneutraler Sanitärbereiche
ein. Das Land hat eine verpflichtende Mindestanzahl bei öffentlichen Gebäuden,
insbesondere Hochschulen, festzulegen, bei Neubauten haben diese im
dreigliedrigen Modell zu erfolgen. Dies bedeutet, dass es stets eine Frauen-,
eine Männer- und eine genderneutrale Toilette geben muss, wobei letztere bei
Möglichkeit nicht in den barrierefreien Sanitärräumenuntergebracht sein soll, um
Menschen mit Behinderungen einen weiterhin uneingeschränkten Zugang zu
gewährleisten. Zudem hilft das Land bei der Finanzierung mit.
Menschen mit normabweichender sexueller Orientierung und/oder geschlechtlicher
Identität berichten immer wieder von Diskriminierung oder werden Betroffene von
Hass und Gewalt. Die Dunkelziffer ist dabei hoch, da viele Betroffene aus Scham
und Angst vor weiterer Diskriminierung keine Anzeige erstatten und Verbrechen
gegen LSBTIQ*–Personen nicht gesondert in den Statistiken aufgeführt werden. Wir
wollen deshalb Polizei und Justiz stärker für diese Themen sensibilisieren und
unterstützen Ansprechpartner*innen für queere Lebensweisen bei der Thüringer
Polizei. Außerdem soll geprüft werden, sicherzustellen, dass Polizist*innen, die
zu queeren Themen geschult wurden, in den Dienststellen ansprechbar sind.
Dadurch möchten wir gewährleisten, dass queere Menschen, die Opfer eines
Hassverbrechens oder sexueller Belästigung wurden, eine ausgebildete
Ansprechperson vorfinden können. Zudem befürworten wir die gesonderte Ausweisung
von Hassverbrechen als Ausdruck von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit in
den Kriminalitätsstatistiken.
Wir unterstützen die Forderungen der Holbein-Stiftung. Als Bündnisgrüne setzen
wir uns ein für die Wiederherstellung des Grabmals von Dr. Hans Holbein, die
Restitution des Stiftungsvermögens sowie die Neugründung der Holbein-Stiftung
zum Beispiel als Landesstiftung und die Einrichtung eines Forschungszentrums zu
Geschichte und Gegenwart von sexuellen Identitäten und Orientierungen.
Die Forderungen für Akzeptanz und Vielfalt orientieren sich an einigen Stellen
an den Forderungen des CSD Thüringen 2020. Dies soll auch in Zukunft unser
Maßstab sein: Wir möchten den Thüringer Christopher Street Days und ähnlichen
Organisationen Gehör verschaffen und jährlich prüfen, welche deren Forderungen
wir aufnehmen, um sie beispielsweise in Haushaltsverhandlungen einfließen zu
lassen. Zudem möchten wir uns auch im Bundesrat für die Belange queerer Menschen
und den Forderungen der queeren Organisationen in Thüringen einsetzen, um auch
Grundsätzliche Themen wie Blutspende, vielfältige Familienmodelle,
Selbstbestimmung und vieles mehr in Angriff zu nehmen.
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