Veranstaltung: | Wahlprogrammprozess 2.0 |
---|---|
Antragsteller*in: | LaVo |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 29.03.2021, 10:30 |
A6: Wir bewahren unsere Umwelt und schützen das Klima (Zum Wohl von Mensch und Tier: Verbraucher*innenschutz und Tierschutz)
Antragstext
Verbraucher*innenschutz
Wir Verbraucher*innen wollen wissen, was in unserem Essen steckt. Wir wollen
beim Abschluss einer Versicherung nicht durch undurchsichtige Bedingungen
abgezockt werden. Wir wollen kein Smartphone kaufen, bei dem der Akku eine Woche
nach Ablauf der Garantie schlapp macht, und wir wollen Küchengeräte, die lange
halten, reparierbar sind und Energie sparen. Deshalb haben wir BÜNDNISGRÜNE in
der letzten Wahlperiode die Beratungsangebote für Verbraucher*innen in Thüringen
flächendeckend stetig ausgebaut.
Ebenso wurde das Angebot der Insolvenzberatung für Verbraucher*innen gesichert
und personell aufgestockt. Jetzt kann in allen Regionen Thüringens, je nach
Verschuldungsgrad, eine zeitnahe und umfassende Beratung in
Überschuldungssituationen stattfinden. Zukünftig soll die Kooperation von
Insolvenz- und Schuldnerberatung noch verstärkt werden.
Der gesundheitliche Verbraucher*innenschutz wurde gestärkt und die
Beratungsangebote zur gesunden Ernährung wurden aufgestockt. Mit unserem
Subventionierungsprogramm für gesundes Schulessenhaben wir einen Weg
eingeschlagen, den wir zukünftig noch weiter ausbauen wollen. Wir wollen
verbindliche Qualitätsstandards für gesundes Kita- und Schulessen und andere
Gemeinschaftsverpflegung vereinbaren und dazu ein Kompetenzzentrum einrichten.
Es gibt einen großen Beratungsbedarf bei einzelnen Einrichtungen der
Gemeinschaftsverpflegung, wie Kindergärten, Schulen oder Senioreneinrichtungen,
und auch bei den Kommunen und freien Trägern. Das Kompetenzzentrum kann beraten
und dabei unterstützen, gesunde, saisonale und regionale Essensangebote zu
entwickeln. Dazu werden wir außerdem die wissenschaftliche Ernährungsforschung
und die Direktvermarktung, insbesondere von Bioprodukten, gezielt fördern.
Außerdem werden wir darauf hinwirken, dass die Bedingungen für Einrichtungen
erleichtert werden, Mahlzeiten selbst herzustellen und dabei auch Kinder,
Jugendliche und Senior*innen mit einzubeziehen.
Wir wollen die Verbände der Verbraucher*innenberatung in Thüringen weiter
fördern und finanziell besser ausstatten, um den gestiegenen Anforderungen in
diesem Bereich Rechnung zu tragen. Dabei wollen wir die zielgruppenorientierte
Verbraucher*innenschutzberatung zum Beispiel bei Senior*innen, Jugendlichen und
Familien stärken. Den digitalen Verbraucher*innenschutz werden wir ausbauen und
uns für die zügige Etablierung grundlegender Sicherheitsstandards und die
Sensibilisierung der Verbraucherinnen und Verbraucher stark machen.
Viele für die Verbraucher*innen wichtige Themen werden auf Bundesebene
beschlossen. Dort werden wir uns über den Bundesrat dafür einsetzen, dass die
Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel, sowohl Nährwerte als auch die Herkunft
betreffend, und gesetzliche Regelungen zur Vermeidung von
Lebensmittelverschwendung umgesetzt werden. Zudem sprechen wir uns gegen
Lebensmittelwerbung aus, die an Kinder unter zwölf Jahren gerichtet ist, wenn
die Produkte nicht den Kriterien der Weltgesundheitsorganisation für ausgewogene
Ernährung entsprechen.
Verbraucher*innenbildung und Verbraucher*innenschutz gehören zusammen. Schon
Kinder und Jugendliche sollen mündige Verbraucher*innen sein. Sie treffen
täglich zahlreiche Entscheidungen, die im Laufe ihres Lebens mehr werden, und
brauchen umfangreiches Wissen über Lebensmittel, über Anbau- und
Verarbeitungsprozesse, über Produkte und Verträge. Verbraucher*innenbildung
werden wir im Thüringer Bildungsplan umfassend und für alle Schulformen mit
einem umfangreichen Materialpool verankern.
Es ergibt keinen Sinn, wenn ein technisches Gerät zu einem teuren Stück
Elektroschrott wird, weil der Hersteller nach zwei Jahren keine nötigen
Softwareaktualisierungen mehr anbietet oder Verschleißteile nicht austauschbar
sind. Wir wollen deshalb das Prinzip "Reparieren statt Wegwerfen" stark machen,
zum Beispiel durch die Förderung von „Repair-Cafes" und Fahrradwerkstätten, und
fordern ein Recht auf Reparatur. Grundsätzlich sollen Nutzer*innen die
Möglichkeit haben, die Programme auf ihren Geräten einschließlich der Firmware
und Betriebssysteme frei wählen zu können, inklusive Update-Pflicht für die
Hersteller*innen.
Tierschutz
Artikel 32 der Thüringischen Landesverfassung verpflichtet den Freistaat, Tiere
vor nicht artgerechter Haltung und vermeidbarem Leid zu schützen. Die Umsetzung
dessen scheitert in Thüringen auch an einem Vollzugsdefizit. Tiere haben keine
Anwält*innen. Wir wollen deshalb das Verbandsklagerecht für anerkannte
Tierschutzverbände einführen. Die Verbandsklage stellt sicher, dass
Planfeststellungen und Genehmigungen auf den Prüfstand unabhängiger Gerichte
gestellt werden können, wenn die Verletzung tierschutzrechtlicher Vorschriften
zu befürchten ist. Die Verbandsklage bewirkt außerdem, dass Entscheidungen der
Veterinärbehörden über ein Einschreiten nicht nur aus der Sicht der
Tierhalter*innen und -nutzer*innen, sondern auch aus der Sicht der Belange des
Tierschutzes gerichtlich überprüfbar werden. In der Landesdirektion und den
thüringischen Veterinärbehörden benötigen wir mehr Personalstellen. Gleichzeitig
bedarf es aus den Behörden gegenüber der Bevölkerung einer größeren Transparenz.
Wir wollen das Amt einer*eines Landestierschutzbeauftragten, die*der beim
Landtag angesiedelt ist, mit einer eigenen Stabsstelle Tierschutz schaffen.
Weiterhin fordern wir einen regelmäßigen Tierschutzbericht, welcher zweimal in
der Legislatur zu erstatten ist.
Immer wieder werden Tiere ausgesetzt oder in Tierheimen abgegeben. Tierheime
sind zunehmend in ihrer Existenz gefährdet. Wir unterstützen die Arbeit von
Tierheimen, Tierauffangstationen und Gnadenhöfen und setzen uns für ihre
auskömmliche Finanzierung ein. Neben Kosten für Futtermittel, Tierbehandlungen
und bauliche Sanierungen wollen wir Personalkosten fördern. Mehr als 3.000
Menschen engagieren sich im Landestierschutzverband Thüringen e.V. für den
Tierschutz. In 17 Tierheimen und drei Tierauffangstationen arbeiten sie für das
Wohl der ihnen anvertrauten Tiere. Thüringer Tierheime brauchen eine
verlässliche institutionelle Förderung des Landes und der Kommunen. Wir
BÜNDNISGRÜNE haben uns dafür eingesetzt, dass die Einrichtungen mit einer
Million Euro gefördert werden. Das möchten wir fortführen. Die ehrenamtlich
Tätigen sollen eine stärkere Anerkennung ihrer Arbeit für die Tiere erhalten.
Für die kostendeckende Kastration freilebender Katzen sind im Rahmen der
Katzenkastrationsverordnung ebenfalls Gelder eingestellt.
Zum Tierschutz gehört auch, dass es deutschlandweit verbindliche Regeln für den
Sachkundenachweis von Tiertrainer*innen geben muss.
Der Tierärztliche Notdienst in Thüringen ist bundesweit einzigarbeitg und muss
mit Landesmitteln weiter finanziert und ausgebaut werden. . Studierende der
Tiermedizin sollten schon frühzeitig auf die guten beruflichen Chancen in
Thüringen aufmerksam gemacht werden. Die Landestierärztekammer werden wir in
ihren Anstrengungen unterstützen, Tierärzt*innen auch im ländlichen Raum
anzusiedeln.
In mehreren Thüringer Städten und Kreisen beschlossen in den letzten Jahren die
gewählten Vertreter*innen auf Wunsch der Bürger*innen, kommunale Flächen nicht
an Zirkusse mit Wildtieren zu vergeben. Wildtiere im Zirkus sind ein
Sicherheitsrisiko – insbesondere für Kinder. Oft werden Wildtiere in Zirkussen
schlecht gehalten und verletzt. Wir BÜNDNISGRÜNE setzen uns dafür ein, dass die
städtischen Gemeinden ihr Selbstbestimmungsrecht über kommunale Flächen
wahrnehmen können. Gleichzeitig setzen wir uns dafür ein, dass Thüringen auf
Bundesebene ein Wildtierverbot für Zirkusse unterstützt.
Kommentare