Das Land muss beim Verkauf von Boden absolutes Vorbild sein. Durch ein konsequent angewandtes Erbbaurecht wird Spekulation vorgebeugt, die Flächen langfristig in Besitz des Landes gehalten und eine fortlaufende Einnahmequelle gesichert. Gleichwohl kann es in bestimmten Fällen richtig sein zu veräußern, dies sollte aber nur in vorher bestimmten Ausnahmefällen erfolgen. Durch die Formulierung der Ausschließlichkeit stärken wir unsere Position diese Forderung umzusetzen und sind glaubwürdig gegenüber unseren wohnungspolitischen Verbündeten.
Antrag: | Wir bewahren unsere Umwelt und schützen das Klima (Gutes Leben: In Stadt und Land) |
---|---|
Antragsteller*in: | Jasper Robeck (KV Erfurt) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 20.04.2021, 09:08 |
Kommentare