Antrag: | Wir sichern die Freiheit und bewahren die Vielfalt (In Freiheit und Sicherheit leben: Innenpolitik und Justiz) |
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Antragsteller*in: | LAG Innen (beschlossen am: 07.01.2021) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 08.01.2021, 16:25 |
Ä7 zu A20NEU5: Wir sichern die Freiheit und bewahren die Vielfalt (In Freiheit und Sicherheit leben: Innenpolitik und Justiz)
Text
Von Zeile 81 bis 84:
wir Standards für das Durchführen polizeilicher Kontrollen festlegen und damit das Racial Profiling gesetzlich verbieten. Die Prävention als wirksamstes Mittel In diesem Zusammenhang wollen wir auch die gesetzlichen Grundlagen für die Festlegung sogenannter Gefährlicher Orte genauer fassen und anlasslose Personenkontrollen weitestgehend unterbinden. Für Kontrollen durch die Polizei wollen wir ein Quittungssystem einführen, damit Betroffene von regelmäßigen Kontrollen dies auch nachweisen können.
In vielen Bereichen wird die Polizei de facto für Aufgaben gerufen, denen speziell geschulte Berufsgruppen besser und effektiver nachkommen könnten – sei es der KriminalitätsbekämpfungUmgang mit Opfern häuslicher oder sexualisierter Gewalt, mit Fußballfans oder Obdachlosen, Geflüchteten oder Suchtkranken. Wenn Menschen aufgrund akuter Not, vermeintlicher Ausweglosigkeit oder einer psychischen Erkrankung sich und anderen Schaden zufügen, dann hilft es ihnen und der Gesellschaft nichts, ihnen dafür mit Gewalt zu begegnen und durch einen Polizeieinsatz die Situation möglicherweise noch mehr zu eskalieren. Zuallererst braucht es frühzeitige Hilfen und Präventionsmaßnahmen, damit gar nicht erst soweit kommen kann: Wer genug zum Leben hat, fängt seltener an, Geldbeutel zu stehlen; wer bei Bedarf psychologische Begleitung bekommt, wird selten zur Gefahr und wer Asylstatus genießt, muss weiter gestärktnicht abgeschoben werden. Das Strafrecht allein kann nur Symptome bekämpfen, die gesellschaftlichen Probleme dahinter jedoch nicht lösen.
Und auch im akuten Notfall sind Polizist*innen meist nicht mit den Kompetenzen ausgestattet, die es eigentlich bräuchte: Sanitäter*innen, Streetworker*innen und psychologische Krisenhilfe können dabei helfen, potentiell bedrohliche Situationen konfliktarm zu lösen. Durch massiven Ausbau von finanziellen und personellen Ressourcen dieser zivilen Träger schützen wir nicht nur die Betroffenen, sondern entlasten auch die Polizei. Wenn nur die Polizei genügend personelle Kapazitäten hat und nur unter der 110 rund um die Uhr jemand verfügbar ist, dann wird auch immer nur die Polizei gerufen. Das belastet Polizist*innen mit Situationen und Einsätzen, für die sie nicht ausgebildet und ausgerüstet sind – und nimmt Betroffenen die Möglichkeit, von geschultem Fachpersonal betreut zu werden, bevor die Situation überhaupt eskaliert. Dafür müssen wir Strukturen stärken bei denen, die wirklich in Krisenintervention geschult sind – und gleichzeitig die Polizei besser darin schulen, zu deeskalieren und mit Menschen in Ausnahmesituationen umzugehen. Prävention geht vor Intervention.
Von Zeile 89 bis 95:
und fundierte Erkenntnisse zur Hasskriminalität gewonnen werden. Ein weiterer Schwerpunkt wird auf dem Schutz der Berufsgeheimnisträger*innen liegen. Neue Vorschläge in der Innen- und Sicherheitspolitik werden wir immer an drei Kriterien prüfen: Rechtsstaatlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Wirksamkeit. So auch die Videoüberwachung. Diese wollen wir nur gezielt und anlassbezogen einsetzen, automatisierte Auswertungstechnik lehnen wir dabei ab, ihr Einsatz muss kontinuierlich evaluiert werden. Wir lehnen eine Aufweichung bestehender Sicherheitsstandards im IT-Bereich ebenso ab wie den
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