Antrag: | Wir sichern die Freiheit und bewahren die Vielfalt (Ein Land, das allen gerecht wird: Demokratie) |
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Antragsteller*in: | LAG Innen (beschlossen am: 07.01.2021) |
Status: | Angenommen |
Eingereicht: | 08.01.2021, 16:08 |
Ä3 zu A19NEU2: Wir sichern die Freiheit und bewahren die Vielfalt (Ein Land, das allen gerecht wird: Demokratie)
Text
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direktdemokratischen und dialogischen Beteiligungsformen besser verzahnen und über die konkrete Ausgestaltung eine breite gesellschaftliche Debatte führen.[Leerzeichen]Auf kommunaler Ebene haben wir mit dem Thüringer Gesetz über das Verfahren bei
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Das Versammlungsrecht ist für uns ein hohes Gut. Deshalb wollenerteilen wir BÜNDNISGRÜNE kein Versammlungsverhinderungsgesetz,jeder Initiative für ein Versammlungsverhinderungsgesetz eine klare Absage sondern werden eine solche Initiative nur mittragen, wenn die Zielstellung ein liberales Versammlungsfreiheitsgesetz für Thüringen erarbeiten und verabschiedenist. So wollen wir inIn einem solchen Gesetz wollen wir mindestens friedliche Blockaden regeln, Vermummungen zu Ordnungswidrigkeiten abstufen und die Behörden zur stärkeren Kooperation verpflichten. Für Versammlungslagen wollen wirDies betrifft sowohl die Kommunikation der Behörden mit den Versammlungsanmelder*innen und -teilnehmer*innen, als auch die Kommunikation zwischen der Polizei und den Versammlungsbehörden. Den Einsatz von körperlichem Zwang, Waffen, Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt nach Auflösung, Verbot oder im Umfeld einer Versammlung wollen wir klar regeln. Insbesondere den Einsatz von chemischen Reizstoffen wollenwerden wir stark einschränken. Die Kommunen stehen häufig insbesondere bei Rechts-Rock-Veranstaltungen, die als
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sowie die zivilgesellschaftlichen Akteur*innen bei diesen Fragen zu unterstützen, braucht es eine leistungsfähige „Kompetenzgruppe Versammlungsrecht“ in einer Landesbehördewurde beim Thüringer Innenministerium die Taskforce Versammlungslagen eingerichtet, die diese juristisch berät. Diese soll insbesondere personell gestärkt werden und vertiefend unterstützend wirken, bei jeder Versammlung soll mindestens ein*e Kommunikationsbeamte*r anwesend sein. Die Anzahl ist der erwarteten Gefährdungsstufe anzupassen. Entsprechende Aus- und Fortbildungen werden den Beamt/innen bereitgestellt.
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