Die Solarpflicht soll dazu beitragen, dass das Dachflächenpotential für die Erzeugung von Wärme und Strom aus Solarenergie ausgeschöpft wird. Die Technologien sind heute preiswert. Indem die Installation gleich beim Neubau oder bei einer ohnehin vorgesehenen Sanierung der Dachhülle vorgenommen wird, sinken die Systemkosten weiter. Nach dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit kann der/die Eigentümer*in dieser Solarpflicht entbunden werden, falls von dem/der Eigentümer*in nachgewiesen wird, dass sich ein Betrieb der Anlage nicht amortisiert. So werden beispielsweise verschattete Dächer nicht belegt werden müssen. Städte wie Tübingen und Bundesländer wie Hamburg und Berlin setzen bereits auf eine Solarpflicht.
Die Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes seitens des Bundesgesetzgebers 2020 ist lückenhaft. So gibt es keine Nutzungspflicht für erneuerbare Energien bei bestehenden privaten Gebäuden. Thüringen sieht im Landesklimagesetz bei Bestandsgebäuden bereits eine Mindestnutzungspflicht von 25% Erneuerbaren ab 2030 vor. Der Vorschlag zielt darauf ab, bereits früher mit der anteiligen Nutzungspflicht zu beginnen – analog zu Bundesländern wie Baden-Württemberg – und das Ziel, 100 % Erneuerbare Wärme bis 2040 zu beschließen – wie im Entschließungsantrag unserer Bundestagsfraktion (Drucksache 19/20174). Verankern ließe sich die Reform in § 9, Abs. 4 des Landesklimagesetzes oder alternativ durch die Einführung eines flankierenden erneuerbare Strom- und Wärmegesetzes auf Landesebene.
Nach dem Vorbild Hamburgs (vgl. PV magazine 2019) wollen wir bei Neubauten den Ausstieg aus der Nutzung von Heizungsanlagen auf Basis von fossilem Heizöl. Dabei sehen wir elektrisch betriebene Wärmepumpen aufgrund ihrer Energieeffizienz und Flexibilität als die beste Alternative an.
Quellen:
PV magazine (2019): Hamburg will 2023 eine Photovoltaik-Pflicht für Neubauten einführen. URL: https://www.pv-magazine.de/2019/12/03/hamburg-will-2023-eine-photovoltaik-pflicht-fuer-neubauten-einfuehren/ (30.12.2020).
Deutscher Bundestag (2020): Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude. Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden et al. URL: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/201/1920174.pdf (2.1.2021).
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