Veranstaltung: | Wahlprogrammprozess |
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Antragsteller*in: | LaVo (beschlossen am: 07.12.2020) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.12.2020, 20:12 |
A20: Wir sichern die Freiheit und bewahren die Vielfalt (In Freiheit und Sicherheit leben: Innenpolitik und Justiz)
Text
Polizei
Die Thüringer Polizist*innen erfüllen eine wichtige und verantwortungsvolle
Aufgabe. Wir BÜNDNISGRÜNE wollen sie dabei unterstützen, professionelle und
bürger*innennahe Arbeit zu leisten. Deshalb haben wir in den vergangenen Jahren
kontinuierlich die Einstellungszahlen bei der Polizei erhöht und damit den
Personalabbau der CDU-geführten Vorgängerregierung beendet. Die erhöhten
Einstellungszahlen stellen allerdings auch das Bildungszentrum der Polizei in
Meiningen vor enorme Herausforderungen. Deshalb setzen wir uns dafür ein, das
Bildungszentrum der Polizei wesentlich weiterzuentwickeln und zu stärken. Unter
anderem wollen wir darüber diskutieren, ob das Bildungszentrum eine eigene
Rechtsfähigkeit bekommt und in wesentlichen Teilen an das
Wissenschaftsministerium angegliedert wird. Wir wollen die Forschung auch
personell stärken, Professuren einrichten und somit qualifiziertes Personal
halten. Die Anzahl der Dozent*innen muss auch quantitativ steigen. Wir werden
daher für eine Verbesserung der baulichen Situation sorgen und sicherstellen,
dass eine gute und fundierte Ausbildung weiterhin gewährleistet ist. Eine
bürger*innennahe Polizei ist so vielfältig wie die Bürger*innen im Land. Wir
wollen mehr Frauen, queere Personen und mehr Menschen mit Migrationshintergrund
für den Polizeidienst gewinnen.
Zudem wurde die persönliche Schutzausrüstung der Polizist*innen entscheidend
verbessert. Diesen Weg werden wir weitergehen und die technische Ausstattung der
Polizei, insbesondere mit modernen Kommunikationsgeräten, verbessern. So können
die Polizist*innen einen Teil ihrer Arbeit auch unterwegs erledigen und nicht
erst in der Dienststelle. Wir lehnen die Einführung von Tasern strikt ab. Den
Einsatz von Überwachungsdrohnen sehen wir kritisch und wollen sie nur unter
strikten gesetzlichen Regelungen zulassen. Zu einer modernen und
bürger*innennahen Polizei gehört für uns auch eine Onlinewache. Dadurch können
Bürger*innen Strafanzeigen auch online erstatten und müssen nicht den Weg zur
Polizeidienststelle gehen. Die Digitalisierung muss auch bei der Polizei endlich
vollständig Einzug halten.
Das Vertrauen der Bürger*innen in die Arbeit der Polizei steigt, wenn sie
transparent arbeitet. Polizeikräfte sind nicht immer davor gefeit, im Dienst
Fehler zu begehen oder unverhältnismäßig zu handeln. Deshalb und um
Polizist*innen vor falschen Anschuldigungen zu schützen, haben wir die
Kennzeichnungspflicht eingeführt. Diese wollen wir nun auch gesetzlich
verankern. Wir wollen die Erfahrungen auswerten und werden diese Erkenntnisse in
eine Bundesratsinitiative für eine bundesweite Kennzeichnungspflichteinfließen
lassen, denn wenn Polizist*innen aus anderen Bundesländern in Thüringen
eingesetzt werden, tragen sie aufgrund der dortigen Regelungen oft keine
Kennzeichnung. Mit der Einführung der Polizeivertrauensstelle als
niedrigschwellige Ansprechstelle für Bürger*innen wurde ein weiterer Baustein
für eine transparentere Polizei gesetzt. Wir wollen die Stelle zu einer
institutionell-hierarchisch unabhängigen Polizei-Beschwerdestelle auch für
Polizeibeamt*innen weiterentwickeln und ihre Befugnisse erweitern. Konkret heißt
das, dass diese Stelle nicht nur das Beschwerdemanagement übernehmen und hier
auf Mediation setzen soll, sondern im Zweifel auch Ermittlungen gegen
Polizist*innen durchführen kann. Um eine stärkere Weisungsunabhängigkeit zu
gewährleisten, wollen wir die Stelle am Landtag statt wie bisher im
Innenministerium ansiedeln. In der Polizeibeschwerdestelle sollen in Zukunft zum
Großteil Mitarbeiter*innen beschäftigt sein, die keine ehemaligen Polizist*innen
sind. Nicht zuletzt setzen wir uns auch dafür ein, dass die Stelle weiterhin
umfassend Rechenschaft über ihre Tätigkeit ablegt, um selbst dem Anspruch der
Transparenz gerecht zu werden. Mit all diesen Maßnahmen wollen wir uns dem Weg
anderer europäischer Länder anschließen und auch in Thüringen Polizeigewalt und
anderen Arten des Machtmissbrauchs durch Polizist*innen konsequent begegnen.
Sicherheit ist ein hohes Gut, sie darf aber nicht gegen Freiheit eingetauscht
werden. Wir BÜNDNISGRÜNE beobachten mit Sorge die Verschärfung von
Polizeigesetzen und zunehmende Militarisierung in einigen Bundesländern. Für uns
ist das der falsche Weg. Wir verfolgen stattdessen weiter die Novellierung des
bestehenden Polizeiaufgabengesetzes mit dem Ziel, ein liberales und
bürger*innenrechtsfreundliches Gesetz zu schaffen. Mit der Novellierung wollen
wir Standards für das Durchführen polizeilicher Kontrollen festlegen und damit
das Racial Profiling gesetzlich verbieten. Die Prävention als wirksamstes Mittel
der Kriminalitätsbekämpfung muss weiter gestärkt werden. Zur besseren Bekämpfung
von vorurteilsmotivierten Straftaten schlagen wir vor, die Statistik zur
Politisch motivierten Kriminalität (PMK) zu überarbeiten und sie mit den bei der
Justiz liegenden Daten zu einer Verfahrensverlaufsstatistik zu verknüpfen.
Dadurch können diskriminierende und rassistische Tatmotivationen über die
unterschiedlichen Phasen des strafrechtlichen Verfahrensverlaufs nachvollzogen
und fundierte Erkenntnisse zur Hasskriminalität gewonnen werden. Ein weiterer
Schwerpunkt wird auf dem Schutz der Berufsgeheimnisträger*innen liegen. Neue
Vorschläge in der Innen- und Sicherheitspolitik werden wir immer an drei
Kriterien prüfen: Rechtsstaatlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Wirksamkeit. So
auch die Videoüberwachung. Diese wollen wir nur gezielt und anlassbezogen
einsetzen, ihr Einsatz muss kontinuierlich evaluiert werden. Wir lehnen eine
Aufweichung bestehender Sicherheitsstandards im IT-Bereich ebenso ab wie den
Versuch von Sicherheitsbehörden, Zugang zu End-zu-End-Verschlüsselungen und
smart-home-Diensten zu erhalten.
Bei der Aufklärung der Verbrechen des NSU sowie der Fehler der Behörden bei der
Aufklärung ist ein erschreckendes Versagen und befremdliches Aufgabenverständnis
des Verfassungsschutzes zutage getreten. Daher haben wir die hochumstrittene V-
Mann-Praxis stark eingeschränkt. Die Abschaffung des Verfassungsschutzes werden
wir in der nächsten Wahlperiode überprüfen. Hierfür werden wir einen
wissenschaftlichen sowie sicherheitspolitischen Diskurs vorantreiben. Wir wollen
die Arbeit des Verfassungsschutzes daher, vor allem unter Berücksichtigung der
Erkenntnisse aus den Untersuchungsausschüssen, weiter kritisch begleiten, uns
für die Fortsetzung der angestoßenen Reformen einsetzen und dabei insbesondere
die wissenschaftliche Analysefähigkeit weiter stärken. Die Arbeit des NSU-
Untersuchungsausschusses in Thüringen hat zwei Wahlperioden gedauert. Aber noch
immer sind einige Fragen nicht klar beantwortet, unter anderem die Fragen, wieso
ausgerechnet diese Opfer getötet wurden, wer zum NSU-Unterstützer*innennetzwerk
gehört hat und inwieweit Verflechtungen mit der organisierten Kriminalität
existierten. Wir setzen uns deshalb für eine Fortführung der Aufklärung ein,
beispielsweise durch einen weiteren Untersuchungsausschuss in der neuen
Legislatur. Als besonderes Zeichen der Verantwortung haben wir die Opfer-
Familien des NSU-Terrors in dieser Legislatur mit 1,5 Millionen Euro
entschädigt. Weiterhin werden wir prüfen, ob eine bundesweite Enquete-Kommission
zum NSU eingerichtet werden kann, um die Erkenntnisse aus den unterschiedlichen
Bundesländern und dem Bund zusammenzuführen und offene Fragen zu beantworten.
Während sich die Geheimdienste bundesweit immer mehr vernetzen und Informationen
austauschen, ist dies für Mitglieder der parlamentarischen Kontrollgremien unter
anderem aufgrund von Geheimhaltungsvorschriften nicht möglich. Eine effektive
parlamentarische und damit demokratische Kontrolle ist daher derzeit nur sehr
begrenzt umsetzbar. Bei gemeinsamen und verbundenen Tätigkeiten mehrerer
Sicherheitsbehörden beschränkt sich die jeweilige parlamentarische Kontrolle nur
auf die Teilarbeit der dem jeweiligen Land oder dem Bund zugeordneten Behörde.
Wir werden uns dafür einsetzen, dass Geheimhaltungsvorschriften und die
zugehörigen Gesetze so verändert werden, dass ein regelmäßiger Austausch der
Kontrollgremien untereinander möglich wird. Erst dadurch kann eine effektive
Kontrolle der Geheimdienste gewährleistet werden. Dazu werden wir eine
Bundesratsinitiative anstoßen und wenn diese erfolgreich ist, die nötigen
Änderungen im Thüringer Verfassungsschutzgesetz vornehmen.
Auch durch die Polizei werden Vertrauenspersonen ähnlich wie beim
Verfassungsschutz eingesetzt. Diese Polizeipraxis untersteht keiner
parlamentarischen Kontrolle. Der Anschlag auf den Breitscheidplatz in Berlin und
der Einsatz von Vertrauenspersonen der Polizei im Umfeld des Täters haben
gezeigt, dass auch in diesem Bereich der Sicherheitsarchitektur eine
parlamentarische Kontrolle notwendig ist.
Rechtsextremismus
Die Ausprägungen des Rechtsextremismus in Thüringen sind vielfältig und
facettenreich. Neben den Rechts-Rock-Konzerten, die Tausende Neonazis nach
Thüringen ziehen, treffen sich Rechtsesoteriker*innen. Reichsbürger*innen
organisieren sich in Vereinen und die völkische Bewegung strebt an, ihre
Siedlungen auszubauen. Die Gefahr von Rechts für unsere Demokratie ist stets da,
in Beleidigungen, Körperverletzungen und Morden, in Bestrebungen, ihre
menschenfeindliche Ideologie zu verbreiten. Deswegen bleiben wir als
BÜNDNISGRÜNE weiterhin wachsam, beobachten die Entwicklungen in der extrem
rechten Szene aufmerksam und lehnen rassistisches und menschenfeindliches
Gedankengut jeglicher Form ab.
Die Veranstaltung großer Rechts-Rock-Konzerte in Thüringen führt wegen ihrer
Verherrlichung rechtsextremer Ideologie immer wieder zu unrühmlicher
Aufmerksamkeit in den bundesweiten Medien. Genauso erfährt aber der großartige
zivilgesellschaftliche Protest gegen diese Veranstaltung viel Anerkennung. Wir
stehen fest an der Seite der Protestierenden und werden dieses
zivilgesellschaftliche Engagement weiter stärken. Denn das ist eine wichtige
Form der Auseinandersetzung gegen Hass und Hetze. Die Einführung eines
Versammlungsrechts zur Verhinderung von Rechts-Rock-Konzerten lehnen wir jedoch
ab. Statt eines solchen Versammlungsverhinderungsgesetzes werden wir ein
liberales Versammlungsfreiheitsgesetz für Thüringen erarbeiten und
verabschieden.
In den letzten Jahren werden Kampfsportveranstaltungen wie Boxen, K-1 oder Mixed
Martial Arts (MMA) immer mehr ein integrativer Teil von Rechts-Rock-
Veranstaltungen. Kampfsport muss in der Fortsetzung der Wehrsportübungen gesehen
werden und zieht extreme Rechte an, weil dieser dem Straßenkampf am nächsten
ist. Eine öffentliche Aufmerksamkeit für das Thema ist noch wenig vorhanden,
besonders dann, wenn extreme Rechte Kampfsportkurse für Minderjährige anbieten.
Deswegen braucht es Sensibilisierungsangebote für Sport- und Kampfsportvereine
sowie für Veranstaltungsorganisator*innen. Kampfsportveranstaltungen dürfen
keine Orte werden, wo Sportler*innen zu szenetypischer Musik einlaufen und
rechtsextreme Symbole als Tattoos oder auf Kleidung gezeigt werden können.
Deswegen bleibt Prävention durch Aufklärung eine der wichtigsten Maßnahmen gegen
rechte Ideologien. Diese haben sich in ihren Erscheinungsformen sichtbar
vervielfältigt. Die finanzielle Stärkung der Forschungs- und Beratungsstrukturen
gegen Rechtsextremismus in Thüringen ist uns BÜNDNISGRÜNEN ein wichtiges
Anliegen.
Staatliche Sicherheitsbehörden sind gegen extreme Rechte nicht immun. Das haben
die Enthüllungen in den letzten Monaten über rechte Netzwerke in den
Streitkräften und in der Polizei gezeigt. Eine wissenschaftliche Grundlage über
extreme Rechte und rassistische Einstellungen in den Sicherheitsbehörden gibt es
nicht. Eine belastbare Datengrundlage ist daher durch eine unabhängige
Forschungsstelle zu schaffen.
Feuerwehr
Die Feuerwehren sind nicht nur Rückgrat der Brandbekämpfung und des
Katastrophenschutzes, die Freiwilligen Feuerwehren leisten darüber hinaus einen
unschätzbaren Beitrag zum Gemeinwohl in den Städten und Dörfern. Wir werden
denen, die uns helfen, den Rücken stärken und ihnen helfen, ihren Nachwuchs zu
sichern. Dies funktioniert einerseits durch eine verbesserte Jugendarbeit, wir
wollen aber auch den ehrenamtlichen Einsatz in der Feuerwehr für Gruppen wie
Frauen und Migrant*innen interessanter machen, die dort bisher
unterrepräsentiert sind.
Für ihre Einsätze sind die Feuerwehren auf eine moderne Ausstattung angewiesen.
Die Erneuerung ihres Fuhrparks kommt bereits gut voran. Jedoch stehen gerade
kleinere Feuerwehren oft vor dem Problem, dass sie moderne Fahrzeuge nicht in
den vorhandenen Stellplätzen unterbringen oder ausreichend Schutzkleidung
anschaffen können. Wir wollen die Kommunen hier gezielt unterstützen, damit sie
ihre Gebäude an die neuen Herausforderungen anpassen können. Die
Landesfeuerwehrschule leidet seit Jahren an einer ungenügenden
Personalausstattung, viele Lehrgänge fallen aus. Wir haben deshalb bereits neue
Stellen an der Schule geschaffen, leider ist die Suche nach Bewerber*innen aber
schwer. Um den Dienst hier attraktiver zu gestalten, wollen wir die Vergütung
der Lehrkräfte verbessern und mit anderen Bundesländern kooperieren.
In immer mehr Kommunen ist die Feuerwehr zugleich Partnerin der örtlichen
Wasserwehr. Da, wo es Wasserwehren gibt, sind die Kommunen besser gegen
Hochwasser gewappnet. Wir werden den Kommunen mit dem Wassergesetz weiterhelfen,
solche Wasserwehren zur Sicherheit der Menschen zu etablieren.
Justiz
Das Vertrauen der Bürger*innen in eine funktionierende unabhängige Justiz ist
das Fundament für einen lebensfähigen Rechtsstaat. Nach Jahren des
Personalabbaus haben wir deshalb in der aktuellen Legislatur die
Leistungsfähigkeit von Justiz und Justizvollzug durch mehr Personal, die
Erhöhung der Auszubildendenplätze und bessere Ausstattung gestärkt. Es gibt
bereits jetzt mehr als 130 neue Richter*innen und Staatsanwält*innen in
Thüringen, die dazu beitragen, dass Verfahren schnell und rechtsstaatlich
durchgeführt werden und der demografischen Wandel eingeleitet wurde. Den „Pakt
für den Rechtsstaat“ werden wir umsetzen. Neben den klassischen Mitteln der
Streitbeilegung wollen wir außergerichtliche Möglichkeiten, wie Schlichtung und
Mediation, ausbauen und stärken. Richter*innen sollen dazu ermutigt werden, sich
auf diesen Gebieten weiterzubilden und dort tätig zu werden.
Trotzdem wird der Bedarf an qualifiziertem Personal in der Justiz in den
kommenden Jahren weiter steigen. Deshalb gilt es schon heute, den Nachwuchs von
morgen auszubilden. Um zukünftig selbst noch ausreichend qualifizierte
Richter*innen und Staatsanwält*innen für die Thüringer Justiz ausbilden zu
können, müssen wir das Studium und das Referendariat modernisieren. Schriftliche
Prüfungen sollten im 21. Jahrhundert selbstverständlich digital geschrieben
werden können, wie es Sachsen-Anhalt mit dem Examen 2.0 bereits vormacht.
Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass die Verbeamtung von
Referendar*innen auf Widerruf wieder eingeführt wird und die
Nebenbeschäftigungsmöglichkeiten attraktiver werden. Für die Ausbildung von
ausreichend Justizmitarbeiter*innen und Beschäftigten im Justizvollzug werden
wir in den kommenden Jahren mit bis zu 30 Plätzen pro Jahr um geeignete
Kandidat*innen werben. Die Mittel für Justiz im Landeshaushalt werden wir
deshalb weiter erhöhen. Sie dienen der angemessenen Entlohnung, der Schaffung
neuer Stellen, der besseren Ausstattung sowie der notwendigen Sanierung von
Gerichtsgebäuden und Justizvollzugsanstalten. Den Staatsvertrag mit Sachsen zum
Bau einer gemeinsamen Justizvollzugsanstalt wollen wir nachverhandeln mit dem
Ziel eines eigenen Neubaus in Ostthüringen. Die Thüringer Justiz wollen wir fit
für die digitale Zukunft machen. Die flächendeckende Einführung der
elektronischen Akte werden wir weiter forcieren und die Gerichtsgebäude mit
öffentlich zugänglichem WLAN ausstatten.
Wir BÜNDNISGRÜNE stehen für eine moderne, effiziente, bürger*innennahe Justiz,
die durch ein System vorsorgender Rechtspflege und gezielter Prävention ergänzt
wird. Die Prävention von Kriminalität lohnt sich, durch sie werden Verbrechen
gar nicht erst begangen. Das schließt die Gewalt- und Suchtprävention für
Jugendliche und junge Erwachsende mit ein. Für Bagatelldelikte wie zum Beispiel
Schwarzfahren wollen wir Haft- oder Ersatzfreiheitsstrafen mit anderen, auch
außergerichtlichen Konsequenzen vermeiden. Wir unterstützen die Initiative für
ein Cannabis-Kontrollgesetz, um einen kontrollierten, legalen Markt für Cannabis
zu schaffen. Erwachsene Konsument*innen werden auf diese Weise entkriminalisiert
und der illegale Verkauf an Kinder und Jugendliche eingedämmt. Diese Maßnahmen
sind nicht nur gesellschaftlich geboten, sie entlasten auch den Strafvollzug.
Selbst unter den menschenmöglich besten Umständen unterlaufen Menschen manchmal
Fehler, leider auch in der Justiz. Wir werden einen
Justizopferentschädigungsfonds einrichten, damit wenigstens die materiellen
Folgen von Fehlurteilen ausgeglichen werden können.
Die Resozialisierung straffällig gewordener Personen, die Begleitung ihrer
Rückkehr in die Gesellschaft, ist eine der zentralen Aufgaben des Strafvollzugs.
Eine gute Resozialisierung beginnt mit dem ersten Tag der Haft, nicht erst mit
der Haftentlassung. Sie senkt das Rückfallrisiko und dient damit dem Schutz
Betroffener. Wir wollen deshalb Therapie-, Bildungs- und Qualifizierungsangebote
noch besser in den Strafvollzug integrieren. Die Resozialisierung hat in der
Gegenwart auch eine digitale Komponente. Haft darf nicht automatisch ein
Offline-Leben bedeuten. Außerdem wollen wir auch eine unabhängige muslimische
Gefängnisseelsorge sicherstellen.
Nach einer Haft sind Ausbildung, Job, Wohnung und hilfreiche Sozialkontakte die
entscheidenden Kriterien für einen gelingenden Übergang in ein Leben ohne
Kriminalität. Deshalb wollen wir die Betreuungsangebote nach der Haftentlassung
deutlich verbessern. Besonders wichtig sind uns funktionierende Netzwerke, die
eine durchgängige Betreuung und die Zusammenarbeit aller betroffenen Behörden in
und nach dem Strafvollzug sicherstellen. Das „Professionelle
Übergangsmanagement“ ist in diesem Bereich sehr erfolgreich. Wir wollen es
weiterentwickeln, landesweit ausbauen und verstetigen. Hierfür werden wir ein
Landesresozialisierungsgesetz erarbeiten, um die vielen Akteur*innen in diesem
Bereich wesentlich besser auszustatten, zu unterstützen und zu vernetzen.
Änderungsanträge
- Ä1 (LAG Digitales & Medien (beschlossen am: 17.12.2020), Eingereicht)
- Ä2 (Max Reschke (KV Weimarer Land), Eingereicht)
- Ä3 (LAG Innen (beschlossen am: 07.01.2021), Eingereicht)
- Ä4 (LAG Innen (beschlossen am: 07.01.2021), Eingereicht)
- Ä5 (LAG Innen (beschlossen am: 07.01.2021), Eingereicht)
- Ä6 (LAG Innen (beschlossen am: 07.01.2021), Eingereicht)
- Ä7 (LAG Innen (beschlossen am: 07.01.2021), Eingereicht)
- Ä8 (LAG Innen (beschlossen am: 07.01.2021), Eingereicht)
- Ä9 (LAG Innen (beschlossen am: 07.01.2021), Eingereicht)
- Ä10 (LAG Innen (beschlossen am: 07.01.2021), Eingereicht)
- Ä11 (LAG Innen (beschlossen am: 07.01.2021), Eingereicht)
- Ä12 (LAG Innen (beschlossen am: 07.01.2021), Eingereicht)
- Ä13 (LAG Innen (beschlossen am: 07.01.2021), Eingereicht)
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