Antrag: | Wir sichern die Freiheit und bewahren die Vielfalt (Gleichberechtigung und Selbstbestimmung für alle: Frauen- und Queer-Politik) |
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Antragsteller*in: | LAG Innen (beschlossen am: 07.01.2021) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 08.01.2021, 15:52 |
Ä21 zu A18: Wir sichern die Freiheit und bewahren die Vielfalt (Gleichberechtigung und Selbstbestimmung für alle: Frauen- und Queer-Politik)
Text
Von Zeile 50 bis 56:
Wir sind mit dem Paritätsgesetz für Thüringen einen längst fälligen Schritt zur Gleichstellung von Frauen in der Politik gegangen. Allerdings kann dies nur ein erster Schritt hin zur vollumfänglichen paritätischen Ausgestaltung des Wahlrechts sein, lässt er doch die Direktwahlkreise außer Acht. Wir haben damit aber auch Neuland betreten und werden die Umsetzung und Folgen des Gesetzes aufmerksam beobachten und bewerten. und haben damit Neuland betreten. Die Sondervoten des Verfassungsgericht bestärken unsere Auffassung, dass ein Paritätsgesetz notwendig und auch rechtssicher umsetzbar ist. Deshalb werden wir weiter an einer verfassungsgemäßen, vollumfänglichen paritätischen Ausgestaltung des Wahlrechts arbeiten, welches auch die Direktwahlkreise nicht außer Achtlässt. Auch beim Gender-Budgeting bleiben wir dran: Bei allen politischen Maßnahmen der Landesregierung und beim Landeshaushalt
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