Die Überarbeitungen orientieren sich z.T. an den Forderungen des CSD Thüringen 2020. Für einige Änderungen möchte ich hier kurz eine Begründung liefern:
- Thüringer Gleichstellungsgesetz: bis jetzt beinhaltet dieses nur Frauen und Männer, was zu Folge hat, dass Gleichstellungsbeauftragte oft keine LGBTIQ*-Themen übernehmen oder es ihnen teils sogar untersagt wird. Dies muss sich unbedingt ändern. Die Weiterbildung dieser sowie der öff. Verwaltung sollte über das Landesprogramm (also die Koordinierungsstelle) organisiert werden und nicht durch die LADS.
- zivilgesellschaftliche Antidiskriminierungsberatung und LADS: die LADS ist in der Staatskanzlei angesiedelt und kann deswegen nicht unabhängig und niedrigschwellig sein. Eine zivilgesellschaftliche Antidiskriminierungsberatung, wie sie zum Glück bereits im Gespräch ist, kann dies leisten. Die Ziele dieser orientieren sich an denen aus dem zugehörigen Konzept von thadine e.V.
- die Absätze zu Bildung beinhalteten bis jetzt nur die Unterstützung von Schulaufklärungsprojekten. Diese sind wichtig und müssen besser unterstützt werden. Dennoch ist dies der falsche Ansatz: wir halten es für wichtig, bei den Pädagog*innen anzusetzen, um eine nachhaltigere Wirkung zu erzielen. Aufklärungsprojekte erreichen immer nur einzelne Klassen, bei denen meist "das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist" (weswegen das Projekt eingeladen wird). Außerdem müssen weiter queere Zentren aufgebaut und etabliert werden. Auch die ländlichen Gebiete dürfen wir hier nicht vergessen, dort gibt es bis jetzt kaum Angebote für queere Menschen.
- das "Dreigliedrige Modell" war vor uns ein schwammiger Begriff, den wir konkretisiert haben. Zudem beschweren sich Verbände für Menschen mit Behinderungen zunehmend, dass deren Sanitärbereiche auch als genderneutrale Toiletten ausgewiesen wird. Das führt zu hoher Nutzung, was die Verfügbarkeit für Menschen mit Behinderungen schmälert. Diesen Konflikt möchten wir nicht verschärfen.
- Auf Polizeidienststellen wird stets versucht, eine Frau in die Schichten einzuteilen, damit Frauen bspw. nach Sexualverbrechen die Möglichkeiten haben, mit einer Frau darüber zu sprechen. Äquivalent dazu soll es immer eine Ansprechperson für queere Menschen geben. Es ist nicht realistisch, immer eine queere Person vor Ort zu haben. Wir möchten deswegen einen Prüfauftrag, dass Polizist*innen entsprechend geschult werden.
- Die Forderungen der Holbein-Stiftung unterstützen wir bereits öffentlichkeitswirksam (http://www.holbein-stiftung.de/).
Antrag: | Wir sichern die Freiheit und bewahren die Vielfalt (Gleichberechtigung und Selbstbestimmung für alle: Frauen- und Queer-Politik) |
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Antragsteller*in: | LAG QueerGrün (beschlossen am: 03.01.2021) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 03.01.2021, 20:04 |
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