Durch die Verschiebung der Reform des Frauenstatuts auf Bundesebene sind derzeit Fragen hinsichtlich der Quotierung bei nur einem Grundmandat offen. Daher erfolgt die Rückstellung mit dem Ziel einer Klärung der Anwendung des Frauenstatuts. Die zusätzliche Zeit soll außerdem zum weiteren gemeinsamen Austausch über die Ausgestaltung eines solchen Gremiums genutzt werden.
Antrag: | Satzungsänderung zur Einführung von Landesparteirat und Kreisvorständekonferenz |
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Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 10.12.2024) |
Status: | Angenommen |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 10.12.2024, 11:51 |
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