Die weitergehende Aufzählung sollte aus folgenden Gründen gestrichen werden:
1. Sie ist unvollständig und macht es unnötig kompliziert. Die beiden Basisplätze werden von der LDK gewählt, die LDK hat also das Entscheidungsrecht, wen sie für diese Plätze wählt oder nicht wählt. Außerdem ist die Liste inhärent unvollständig und wirft Auslegungsfragen auf: Was ist mit den (persönlichen) Mitarbeitenden von Minister*innen? Ist jemand, der einen Minijob macht, direkt komplett raus? Wo verläuft die Grenze? Was ist mit jemand Angestelltem, der*die aber in der Rolle als LAG-Sprecher*in kandidiert?
2. Aus prinzipiellen Erwägungen. Mitarbeitende sind Parteimitglieder mit genau den gleichen Rechten und Pflichten wie alle Anderen. Außerdem sind sie eigenständig denkende politische Persönlichkeiten. Ihnen per Satzung vollständig die Bewerbungsmöglichkeit für den Parteirat zu nehmen und sie davon auszuschließen, halten wir für äußerst kritisch im Sinne der innerparteilichen Demokratie.
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