Die Ladung für einen Landesparteirat würde sicherlich über die Landesgeschäftsstelle und damit über die Landessprecher*innen organisiert. Sofern es die Mehrheit der Mitglieder des Landesparteirates zu einer Sitzung schaffen sollten, ist es angemessen zu erwarten, dass es auch die Landessprecher*innen schaffen können. Die Beschlüsse sollen keine bindende Wirkung haben.
Unter all diesen Umständen scheint es schwer erklärbar, weshalb in der Satzung die Beschlussfähigkeit an die Anwesenheit der Landessprecher*innen gekoppelt sein sollte.
Verständlicherweise ist die Wirksamkeit eines (strategisch) beratenden Gremiums vor allem gegeben, wenn die Sprecher*innen anwesend sind. Die Koppelung der Beschlussfassung daran schafft aber vor allem einen Mechanismus, über den der Landesvorstand die Arbeit des Landesparteirates sabotieren kann.
Als weiteres, bewusst unabhängiges, Gremium sollte der Landesparteirat nicht übermäßig abhängig von den Landessprecher*innen gemacht werden. Im Gegenteil, die Mitwirkung der Landessprecher*innen an der Arbeit des Landesparteirates sollte erwartet werden. Als stimmberechtigte Mitglieder sind diese schon bei der "Anwesenheit der Mehrheit der Mitglieder" berücksichtigt, eine weitergehende Sonderrolle mit Blick auf die Beschlussfähigkeit scheint nicht angebracht.
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