Antrag: | Satzungsänderung zur Einführung von Landesparteirat und Kreisvorständekonferenz |
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Antragsteller*in: | LAG Feminismus (dort beschlossen am: 03.12.2024) |
Status: | Abgelehnt |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: S1Ä12 |
Eingereicht: | 03.12.2024, 21:05 |
S1Ä1: Satzungsänderung zur Einführung von Landesparteirat und Kreisvorständekonferenz
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Antragstext
Von Zeile 66 bis 72:
3. Die Anzahl der Vertreter*innen der Kreisvorstände wird gestaffelt nach der Größe der Kreisverbände. Jeder Kreisverband hat mindestens eine*n Vertreter*in (Grundmandat). Kreisverbände mit mehr als 100 Mitgliedern haben zwei Vertreter*innen, Kreisverbände mit mehr als 200 Mitgliedern haben drei Vertreter*innen, Kreisverbände mit mehr als 300 Mitgliedern haben vier Vertreter*innen.Jeder Kreisverband hat mindestens zwei Vertreter*innen (Grundmandat). Kreisverbände mit mehr als 100 Mitgliedern haben drei Vertreter*innen, je weitere 100 Mitglieder berechtigen zu einer weiteren Vertreter*in. Stichtag zur Festsetzung der Mitgliederzahlen in den Kreisverbänden und für den Landesverband ist der 31.12. des Vorjahres. Jedes
Unterstützer*innen
- Tanja Schulze (KV Greiz)
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3. Die Anzahl der Vertreter*innen der Kreisvorstände wird gestaffelt nach der Größe der Kreisverbände. Jeder Kreisverband hat mindestens eine*n Vertreter*in (Grundmandat). Kreisverbände mit mehr als 100 Mitgliedern haben zwei Vertreter*innen, Kreisverbände mit mehr als 200 Mitgliedern haben drei Vertreter*innen, Kreisverbände mit mehr als 300 Mitgliedern haben vier Vertreter*innen.Jeder Kreisverband hat mindestens zwei Vertreter*innen (Grundmandat). Kreisverbände mit mehr als 100 Mitgliedern haben drei Vertreter*innen, je weitere 100 Mitglieder berechtigen zu einer weiteren Vertreter*in. Stichtag zur Festsetzung der Mitgliederzahlen in den Kreisverbänden und für den Landesverband ist der 31.12. des Vorjahres. Jedes
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