In Bremen wurde ein Open-Air-Gesetz eingeführt, um die kurzfristige und unkommerzielle Anmeldung entsprechende Musikveranstaltungen unter freien Himmel zu vereinfachen. Damit kann einerseits vermieden werden, dass es zu unangemeldeten Raves mit entsprechenden Auswirkungen von Lärmkonflikten, Vermüllung, etc. kommt. Gleichzeitig werden die vielen Kollektive unterstützt, die mit einem hohen ehrenamtlichen Aufwand unkomerzielle Veranstaltungen mit Nachwuchskünstler*innen auf die Beide stellt. Aus der Szene ist bekannt, dass die Anmeldung und Abstimmung mit zahlreichen Ämtern eine hohe Hürde darstellt. Zudem kann Einfluss genommen werden, welche Flächen genutzt werden und wie bekannt Lärmkonflikte vermieden werden.
Kapitel: | C. Freiheit schützen – Vielfalt leben 12. Kultur: Vielfalt und Nachhaltigkeit als Fundament für Thüringens Zukunft |
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Antragsteller*in: | Jasper Robeck (KV Erfurt) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: WP35Ä3 |
Eingereicht: | 11.01.2024, 20:39 |
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