Die "seltenen Ereignisse" ermöglichen aktuell in einem Gebiet an 10 Tagen Ausnahmen zu den Richtwerten der TA Lärm zuzulassen, um beispielsweise Outdoor-Konzerte oder Festivals nach 22 Uhr durchführen zu können. Die "seltenen Ereignisse haben für die Sozio- und Clubkultur eine hohe Bedeutung. Hier hat das Land Brandenburg durch eine landesrechtliche Reglung weitere 8 Tage erwirken können im Zusammenhang von Veranstaltungen mit landesweiter Bedeutung. Eine solche Regelung wird sich seitens der Kulturschaffenden auch für Thüringen gewünscht.
Die Kampagne #clubsareculture der Livekom hat einen Vorschlag für eine Kulturschallverordnung vorgelegt, die die Schlechterstellung von Kulturschall im Vergleich zu industriellen Lärm im Rahmen einer Novelle der TA Lärm unterbreitet. Im Rahmen der Befassung der Thematik im Bundesrat und der Abstimmung unter den Umweltminister*innen kann diese Initative unterstützt werden.
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