Kapitel: | C. Freiheit schützen – Vielfalt leben 8. Feuerwehr, Polizei und Justiz: In Sicherheit und Freiheit leben |
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Antragsteller*in: | Christina Prothmann (KV Jena) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 11.01.2024, 23:08 |
WP31Ä32: C. Freiheit schützen – Vielfalt leben 8. Feuerwehr, Polizei und Justiz: In Sicherheit und Freiheit leben
Verfahrensvorschlag: Text
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Vorurteilskriminalität (auch bekannt als Hasskriminalität), aber auch Hatespeech sind unterschätzte Phänomene. Unter diesen Taten, die sich teilweise unter der Schwelle der Strafbarkeit bewegen, leiden nicht nur die Opfer. Sie bedrohen auch unsere Demokratie und unsere vielfältige Gesellschaft. Denn Hasskriminalität und Hatespeech beruhen auf der Ideologie, dass manche Menschen weniger wert sind – Personen sollen hierbei aus der Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.(Hassrede) gefährden unsere Demokratie und den gesellschaftlichen Frieden. Unter diesen Taten, die sich teilweise unter der Schwelle der Strafbarkeit bewegen, leiden nicht nur die Opfer. Durch eine Ideologie der Ungleichwertigkeit motiviert, haben sie den Ausschluss bestimmter Personen oder Gruppen aus der Gesellschaft zum Ziel. Vorurteilsmotivierte Straftaten sind „Botschaftstaten“ häufig gegen Frauen,
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Die Folge sind psychische Leiden, Vermeidungsverhalten, fehlendes Vertrauen in Polizei und Justiz sowie eine geringe Anzeigequote undsowie wenig Polizeivertrauen. Diese Form der Kriminalität ist demokratiegefährdend und daher mit besonderem
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- Stärkung der Opferzeug*innen in
diesen Ermittlungen und Sensibilisierung über die Auswirkungen von sekundärer Viktimisierung im Rahmen von Aus- und
Feuerwehr, Polizei und Justiz: In Sicherheit und
Freiheit leben
Alle Menschen möchten in Freiheit und Sicherheit leben. Dies zu gewährleisten,
ist Aufgabe der Innenpolitik. Häufig wird der Begriff der Sicherheit aber falsch
verstanden und zu kurz gegriffen. Sicherheit bedeutet nicht, auf Überwachung und
Repression zu setzen. Sicherheit bedeutet, dass sich alle Menschen geschützt
fühlen – egal, welches Geschlecht, welche Hautfarbe, welche Herkunft oder welche
Religion sie haben. Denn nur wer sicher ist, kann Freiheit genießen und seine
Bürger*innenrechte wahrnehmen.
Eine gute Innen- und Justizpolitik besteht für uns aus den Eckpfeilern
Transparenz, Bürger*innennähe und der Berücksichtigung der
Betroffenenperspektive. Diesen Kriterien muss auch polizeiliches Handeln gerecht
werden. Wenn der Staat sein Gewaltmonopol ausübt, darf kein Zweifel daran
bestehen, dass nach objektiven Kriterien gehandelt wird. Wir BÜNDNISGRÜNE
stärken die Polizei in ihrer Bürger*innennähe und verbessern die
Polizeiausbildung mit Blick auf gesellschaftliche Themen. In der Justiz legen
wir Wert auf bessere personelle Ausstattung und besseren Opferschutz – damit
Menschen nicht noch einmal Opfer werden, wenn sie mit Behörden und Gerichten zu
tun haben. Wir fordern außerdem ein vehementeres Vorgehen gegen Organisierte
Kriminalität und Mafia sowie gegen Hatespeech und häusliche Gewalt in Thüringen.
Gerade in Zeiten der Klimakrise kommen auch der Feuerwehr und dem
Katastrophenschutz eine besonders wichtige Rolle zu. Weil große Teile des Brand-
und Katastrophenschutzes ehrenamtlich arbeiten, müssen die Strukturen und die
Arbeitsfähigkeit dieser Menschen gestärkt werden.
Kernziele:
- Moderne Sicherheitspolitik: Verbesserung von Aus- und Fortbildung bei der
Thüringer Polizei, Supervision und Fehlerkultur sowie kriminologische
Weiterentwicklung von Abläufen und polizeilichen Meldediensten
- Nachwuchs für die Justiz, Maßnahmen zum Opferschutz und effiziente
Strukturen insbesondere zur Verfolgung von häuslicher Gewalt oder
Vorurteilskriminalität
- Entschlosseneres Vorgehen gegen Hatespeech und Hasskriminalität
- Feuerwehren und Katastrophen stärken
- Konsequenteres Vorgehen gegen Mafiaaktivitäten in Thüringen
Feuerwehr und Katastrophenschutz stärken
Die Klimakrise stellt uns in Thüringen vor wachsende Herausforderungen. So sehen
wir uns beispielsweise angesichts der zunehmenden Häufigkeit extremer
Wetterereignisse in der Pflicht, unseren Katastrophenschutz und die Feuerwehren
deutlich zu stärken und weiterzuentwickeln. Im Kontext des demografischen
Umbruchs ist es hierbei besonders wichtig, ehrenamtliche Strukturen zu
reformieren. Um den Katastrophenschutz für alle Bevölkerungsgruppen attraktiv
und zugänglich zu machen, brauchen Ehren- und Hauptamtliche eine zeitgemäße
Ausbildung, ein sicheres Arbeitsumfeld und moderne Technologien. Die Thüringer
Landesfeuerwehr- & Katastrophenschutzschule sichert ein hohes Niveau an
Ausbildung und trägt entscheidend zur Effizienz und Wirksamkeit des
Brandschutzes und der Katastrophenhilfe in Thüringen bei. In diese muss
fortlaufend investiert werden, um mit den ständig wechselnden Herausforderungen
Schritt zu halten.
Hier liegt enormes Potenzial in der Digitalisierung, dank der sich Ausbildung
und Einsätze effizienter und sicherer gestalten lassen. Neben einer modernen
Ausstattung und Infrastruktur sind dabei der Ausbau von Notfallreserven und eine
effektive und barrierefreie Krisenkommunikation genauso wichtig. Auch die
digitale Alarmierung von Einsatzkräften im Katastrophenschutz stellt einen
wichtigen Fortschritt dar, da sie eine schnelle und präzise Koordination der
Rettungskräfte ermöglicht.
Aber auch die Bürger*innen müssen im Gefahrenfall schnell informiert werden, was
neben den etablierten Warnsystemen durch stabile und leicht zugängliche Cell-
Broadcasting-Systeme geschehen soll. Zudem ist es essenziell, eine umfassende
Informationskampagne zu initiieren, um die Bedeutung der Sirenen und deren
Signale der breiten Öffentlichkeit klar und verständlich zu vermitteln. Ein
besonderes Augenmerk liegt auf der Ansprache vulnerabler Gruppen wie
Senior*innen oder Menschen mit Behinderungen.
Deshalb setzen wir uns ein für:
- Einen gestärkten Katastrophenschutz (länderübergreifende Zusammenarbeit,
einheitliche Standards in der Anwendung und Kommunikation, gemeinsame
Übungen und Bereitstellung von Kontingenten bei Großschadensereignisse)
- Gemeinsame Beschaffungsmaßnahmen von Fahrzeugen mit Kommunen und Land
- Moderne/angepasste Ausstattung für Herausforderungen des Klimawandels
- Förderung von Innovationen wie Drohnen oder Löschroboter, ausreichend
Schutzkleidung
- Aufnahme von Rettungshundestaffeln in den Katastrophenschutz
- Stärkung des Angebots psychosozialer Unterstützung für Ehrenamtliche und
Betroffene, Ausbau langfristiger Betreuungs- und Beratungsangebote
- Bereich der Notfallseelsorge stärken und ausweiten, Bereitstellung von
mehr geschulten Seelsorger*innen und Psycholog*innen, die unmittelbar nach
traumatischen Ereignissen intervenieren und versorgen können
- Ausbau von Kapazitäten für medizinische Versorgung und Notunterbringung
- Öffentliche barrierefreie Krisenkommunikation stärken: Informationen klar,
verständlich und mit eindeutigen Handlungsanweisungen versehen,
Sensibilisierung für Ansprache von vulnerablen Gruppen wie Senior*innen
oder Menschen mit Behinderungen
- Fortlaufende Investition in die Landesfeuerwehrschule: bessere
Personalausstattung, Arbeitsbedingungen verbessern, Kooperation mit
anderen Bundesländern, bauliche Situation verbessern
- Regelmäßige, ressortübergreifende Übungen, Umsetzung der
Übungserkenntnisse, Transfer von Wissen und Risikobewertungen, Erstellung
von Schutzkonzepten
- Forschung für zivile Sicherheit stärker mit der Klimaforschung
verschränken
- Ehrenamtliche Strukturen reformieren, Anerkennungskultur neu denken (siehe
Kapitel Ehrenamt)
- Bessere Vereinbarkeit von Ehrenamt und Beruf durch verbesserte Bedingungen
für Arbeitgeber und -nehmer*innen
- Hauptamtliche Strukturen stärken, Altersgrenzen prüfen / flexibilisieren
- Aufnahme der ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehren in
Landesförderprogramme
- Anerkennung des Ehrenamtes in der gesetzlichen Rentenversicherung bzw.
vergleichbare Zahlungen in entsprechende Versorgungssysteme
- Quer- und Späteinstieg erleichtern
Polizei nah am Menschen
Die Thüringer Polizist*innen erfüllen eine wichtige und verantwortungsvolle
Aufgabe. Wir
wollen sie dabei unterstützen, professionelle und bürger*innennahe Arbeit zu
leisten. Die Anforderungen an die Polizei in einer demokratischen Gesellschaft
in Zeiten von multiplen Krisen sind groß. Aber auch Erwartung an
Kommunikationsverhalten und soziale Kompetenzen der Polizist*innen sind
gestiegen, ebenso wie die vielfältigen Einsatzlagen.
Oftmals soll die Polizei Aufgaben übernehmen, die im präventiven Bereich liegen
oder Ausdruck sozialer Probleme sind. Hierfür sind Polizeibeamt*innen jedoch
nicht immer ausreichend ausgebildet. Deshalb wollen wir den Einsatz von sozialen
Diensten in Anbindung an die Polizei sowie die Vermittlung in professionelle
Hilfe stärken. Die Kontaktbereichsbeamt*innen als niedrigschwellige
Ansprechpartner*innen haben wir bereits in der Vergangenheit ausgebaut. Unser
Ziel: Wir machen die Polizei bürgernah.
Deshalb setzen wir uns ein für:
- Nutzung gezielterer, bürgerfreundlicher und angemessener Einsatzmittel und
Richtlinien für die Kommunikation von Versammlungsbehörde und Polizei
- Stärkung des polizeilichen Opferschutzes
- Ausbau von Kontaktbereichsbeamt*innen
- Initiierung von Modellprojekten in zwei Landespolizeidirektionen mit
sozialen Hilfsdiensten für eine fachgerechte Betreuung in entsprechenden
Einsatzlagen
- Verbesserung von sozialen Kompetenzen im Rahmen der Aus- und Fortbildung
(siehe Unterkapitel Aus- und Fortbildung)
- Maßnahmen zum Schutz von kommunalen Amts- und Mandatsträger*innen sowie
Einsatzkräften
Modernes Polizeiaufgabengesetz und Accountability
Die Gesellschaft befindet sich im stetigen Wandel. Deshalb ist es von
entscheidender Bedeutung, dass auch die Strukturen und Befugnisse der Polizei an
aktuelle Anforderungen angepasst werden. Im Mittelpunkt unserer Überlegungen
steht dabei die Sicherung von Rechtsstaatlichkeit und Bürger*innenrechten.
Die mögliche Nachvollziehbarkeit der polizeilichen Arbeit, die Option zur
wirksamen Beschwerdeführung sowie eine transparente Darlegung der Tätigkeiten
der Polizeibeschwerdestelle sind für uns Grundpfeiler einer wertegeleiteten
Polizeiarbeit. Im Zentrum stehen hierbei nicht nur die Rechte der Bürger*innen,
sondern auch die Gewährleistung einer professionellen und
verantwortungsbewussten Ausübung polizeilicher Tätigkeiten. Die nachfolgenden
Forderungen spiegeln unsere Überzeugung wider, dass eine zeitgemäße
Polizeiarbeit nicht nur effektiv, sondern auch rechtsstaatlich und ethisch
verantwortbar sein muss.
Deshalb setzen wir uns ein für:
- Erweiterung der Befugnisse der Polizeibeschwerdestelle, d. h. im Zweifel
auch gegen Polizist*innen durchgeführte Ermittlungen und
Eingabemöglichkeit für Angehörige der Polizei
- Einführung einer regelmäßigen Rechenschaft über die Tätigkeit der
Polizeibeschwerdestelle
- Extra-Dezernat bei einer Staatsanwaltschaft für Ermittlungen gegen
Polizist*innen
- Verbesserte und gesetzlich verankerte Kennzeichnungspflicht
- Ticketsystem bei Polizeikontrollen etablieren, um Willkür und Racial
Profiling entgegenzuwirken, d.h. jede Durchsuchung und
Identitätskontrolle muss begründet werden
- Zeitnahes Pilotprojekt zu einem Ticketsystem bei Polizeikontrolle
- Sogenannte “Gefährliche Orte” neu regeln, d.h. eindeutige Kriterien,
Transparenz, rechtliche Überprüfbarkeit und Evaluation
- Parlamentarische Kontrolle von V-Personen ausbauen
- Videoüberwachung nur gezielt und anlassbezogen anwenden, kein Einsatz
automatisierter Auswertungstechnik (regelmäßige Evaluierung) und keine
Kopplung von Videoüberwachung an „Gefährliche Orte“
- Keine Aufweichung der Sicherheitsstandards im IT-Bereich sowie kein Zugang
zu Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen und Smart-Home-Diensten für
Sicherheitsbehörden
Aus- und Fortbildung sowie Forschung in der Polizei
Ausbildung und Forschung im Bereich der Polizei nehmen eine zentrale Rolle in
der Gestaltung einer modernen und bürgernahen Sicherheitspolitik ein.
Sicherheitsbehörden sollen einerseits mit den neuesten Erkenntnissen und
Technologien ausgestattet sein – aber auch in der Aus- und Fortbildung verstärkt
soziale Kompetenzen, Kommunikationsverhalten, Wissen über gesellschaftliche
Machtverhältnisse und Verhältnismäßigkeit vermittelt bekommen.
Die organisatorische Eigenständigkeit und der Ausbau der Polizeiforschung sind
uns hierbei ein besonderes Anliegen. Ziel muss es sein, auf Grundlage
interdisziplinärer Polizeiforschung und unabhängigeren Ausbildung Erkenntnisse
für die gesamte Polizeiarbeit zu gewinnen. So sichern wir die Möglichkeit für
externe Forschungsprojekte, die Thüringer Polizei zu beforschen.
Deshalb setzen wir uns ein für:
- Eine Weiterentwicklung des Bildungszentrums der Polizei und eine Stärkung
auf dem Weg zur Polizeihochschule – hierfür wurde bereits im Haushalt 2023
eine Konzeption analog zum Thüringer Landesfeuerwehr- und
Katastrophenschutzschule (TLFKS) in Auftrag gegeben
- Eigene Rechtsfähigkeit und wesentliche Angliederung an
Wissenschaftsministerium (siehe Kapitel Wissenschaft & Hochschule)
- Evaluierung der Aus- und Fortbildungsinhalte, insbesondere in Bezug auf
Menschenrechtsbildung, Kriminologie und Viktimisierung, Opferschutz,
soziale Kompetenzen und Kommunikationsverhalten
- Professuren einrichten, um Forschung personell zu stärken
- Forschungserlass zur Öffnung der Polizei für Forschungsvorhaben
- Förderung der Viktimisierung- und Dunkelfeldforschung u. a. für politisch
motivierte und Vorurteilskriminalität
- Verbesserung der baulichen Situation sicherstellen
- Diversitätsstrategie für die Polizei entwickeln, um Frauen, queere
Personen und Menschen mit Migrationsgeschichte in der Polizei zu fördern
Angemessene Ausstattung der Polizei
Eine gute Polizei benötigt auch eine gute Ausstattung. Die Ausrüstung der
Thüringer Polizei konnte in den vergangenen Jahren bereits massiv verbessert
werden. Dabei haben wir als BÜNDNISGRÜNE stets Kosten und Nutzen sowie die
kriminologischen Aspekte von neuen technischen Möglichkeiten abgewogen. Darüber
hinaus haben wir gute gesetzliche Grundlagen geschaffen, die klare Standards und
Spielräume für den Einsatz dieser festlegen. Unser Ziel: Wir wollen die
Digitalisierung in der Thüringer Polizei weiter vorantreiben, hierfür klare
Grundlagen schaffen und ein ausreichendes Schulungsangebot ermöglichen. Die
Liegenschaften der Thüringer Polizei wollen wir in einem guten Zustand halten.
Deshalb setzen wir uns ein für:
- Flächendeckende Verfügbarkeit von mobilen Endgeräten für
Polizeibeamt*innen
- Keine Ausweitung von Tasern (Distanzelektroimpulsgeräte) als Einsatzmittel
über Spezialkräfte hinaus und Schaffung klarer Richtlinien für den Einsatz
unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Risiken
- Einsatz neuer Technik und Anwendungen unter Maßgabe der Wahrung von
Bürger*innen- und Grundrechten, insbesondere mit Blick auf
Gefahrenschwellen und Datenschutz
- Schulungen der Polizist*innen bei Einsatz neuer Technik und Anwendungen
- Onlinewache benötigt eine Uploadfunktion für alle Delikte inklusive
Hinweise zu Anforderungen an Dokumente zur rechtssicheren Verwertbarkeit
- Schaffung rechtlicher Grundlage für den Einsatz von KI in der
Polizeiarbeit und Grenzen in Bezug auf informelle Selbstbestimmung,
beispielsweise im Zusammenhang mit Versammlungen, Videoüberwachung oder
Pflege polizeilicher Datenbanken
- Einsatz von Bodycams in Thüringer Polizei nur im Rahmen der Standards der
aktuellen gesetzlichen Grundlage und Überprüfung der Notwendigkeit anhand
von kriminologischen Gesichtspunkten
- Bedarfsgerechte Instandhaltung und Sanierung der Liegenschaften der
Thüringer Polizei
Polizeiliche Statistiken und Datenbanken reformieren
Die Arbeitsweise der Polizei von Bund und Ländern spiegelt sich auch in ihren
polizeilichen Statistiken und Datenbanken wider. Statistiken und Datenbanken
bilden die Basis dafür, wie treffend die Sicherheitsbehörden Phänomene
analysieren, Lagebilder erstellen und passende Maßnahmen ergreifen können. Die
Einstufung von Pandemieleugner*innen oder Reichsbürger*innen in die Kategorie
„nicht zuzuordnen“ zeigt, dass das Definitionssystem nicht funktioniert.
Damit die Zahlen aus Meldediensten der Gesellschaft auch einen Mehrwert bieten
können, müssen die Erhebungsgrundlagen offen liegen, wissenschaftlich
weiterentwickelt und mit den Justizstatistiken angeglichen werden. Insbesondere
in Fällen von häuslicher Gewalt, rechter oder vorurteilsmotivierter Kriminalität
braucht es Verlaufsstatistiken, die Verfahrensentwicklungen darstellbar machen.
Unser Ziel: Wir steigern die Analysefähigkeit der Polizei.
Deshalb setzen wir uns ein für:
- Grundlegende Reform des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes - Politisch
motivierte Kriminalität“ und Steigerung der Analysefähigkeit, u.a. durch
Anpassung der Kategoriensysteme hin zur Darstellung von
Demokratiegefährdung im Rahmen der Tätigkeit in der Konferenz der
Innenminister*innen
- Bessere oder eigenständige Erfassung von Vorurteilskriminalität im Rahmen
der Tätigkeit in der Innenminister*innenkonferenz und durch eigene
Leitfäden und Dienstanweisungen
- Definitionssysteme mit Justiz harmonisieren und auf Verlaufsstatistik
hinarbeiten
- Gesonderte Kriminalstatistik für häusliche Gewalt, Stalking /
Partnerschaftsgewalt und Hasskriminalität gegen Frauen und queere Menschen
einführen
- Jährliche Sonderauswertung zu häuslicher Gewalt
- Überprüfung der Speichermodalitäten und Speicherfristen in
Gewalttäterdateien für den Geschäftsbereich des Innenministeriums
- Initiierung einer Überarbeitung der unterschiedlichen Dateien nach
kriminologischen Gesichtspunkten
Justiz: Bürger*innennah und gut aufgestellt
Eine funktionierende, unabhängige Justiz ist die Basis unseres Rechtsstaates.
Entscheidend ist hier, dass Bürger*innen Vertrauen in Gerichte und
Rechtsprechung haben. Doch dafür muss die Justiz bürger*innennah, transparent
und zuverlässig arbeiten.
Auch der Opferschutz muss dringend gestärkt werden. Leider steht die Justiz
jedoch wie viele Bereiche vor großen personellen Schwierigkeiten, auch bedingt
durch den demografischen Umbruch. In den vergangenen Jahren konnten wir
BÜNDNISGRÜNE in der Landesregierung hier bereits einiges auf den Weg bringen.
Wir haben den Pakt für den Rechtsstaat umgesetzt, mehr Personal eingestellt,
Ausbildungsplätze und bessere Ausstattung geschaffen und erfolgreich Studium und
Referendariat modernisiert. Doch es bleibt noch einiges zu tun, um unsere Justiz
noch leistungsfähiger und schneller zu gestalten.
Deshalb setzen wir uns ein für:
- Weitere Förderung der Nachwuchsgewinnung im mittleren und gehobenen Dienst
z.B. durch Anwärtersonderzuschlag, Anhebung der Besoldung des
Eingangsamtes im Justizvollzugsdienst ebenso wie Besoldungsgefüge in der
Justizverwaltung
- Einstellungsreserve für abgangsstarke Jahrgänge bei Richter*innen und
Staatsanwält*innen schaffen, um qualitatives Niveau der Rechtsprechung und
Strafverfolgung zu sichern sowie Wissenstransfer zu ermöglichen und
Verfahrensdauern auf ein rechtsstaatliches Maß zu verkürzen
- Präventive Maßnahmen zur Entlastung der Gerichte ausbauen, z. B. Gewalt-
und Suchtprävention, vorsorgende Rechtspflege, Schlichtung und Mediation
- Schaffen des digitalen Rechtsstaates, z. B. durch flächendeckende
elektronische Aktenführung und entsprechende Ausstattung der Gerichte
- Opferschutz und -beratung ausbauen und stärken
- Einführung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Rechtsextremismus und
Umwelt
- Zentralstelle bei der Staatsanwaltschaft für Vorurteilskriminalität und
Hatespeech mit Dezernat für geschlechtsspezifische Gewalt
- Einführung Justizvertrauensstelle nach Vorbild der Polizeivertrauensstelle
- Durchführung Hellfeldstudie zu häuslicher Gewalt und Stalking in Thüringen
- Verbindlicher gegenseitiger Informationsaustausch zwischen Justiz und
Polizei, um bei rassistischen Tatmotiven Rolle für juristischen
Verfahrensverlauf nachzuvollziehen
- Verlaufsstatistik für politisch motivierte Kriminalität aufstellen
- Ausbildung von Verfahrensbeiständen besser regeln
- Unabhängigkeit von Gerichtsgutachter*innen sicherstellen über
verbindlichen Kriterienkatalog
- Weiterbildungen für Richter*innen im entsprechenden Schwerpunktbereich im
rechtlichen Rahmen verpflichtend gestalten
- Digitale Lernangebot aktualisieren und weiter ausweiten
- Einsatz auf Bundesebene, um Bagatelldelikte (Containern, Cannabis,
Ladendiebstahl) zu entkriminalisieren, ihre Verfolgung restriktiv zu
handhaben und somit behördliche Kapazitäten zu schaffen
- Einsatz auf Bundesebene für die Entkriminalisierung des Fahrens ohne
Fahrschein
- Hilfsweise zumindest Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe im Bereich der
Bagatelldelikte und Erweiterung gerichtlicher Sanktionsmöglichkeiten in
Richtung spezialpräventiver Maßnahmen mit explizitem Bezug zu den
jeweiligen Bagatelldelikten
- Bewährungs- und Straffälligenhilfe sowie Überbrückungsmanagement ausbauen
und stärken
Vorurteilskriminalität und Hatespeech entschlossen begegnen
Vorurteilskriminalität (auch bekannt als Hasskriminalität), aber auch Hatespeech
sind unterschätzte Phänomene. Unter diesen Taten, die sich teilweise unter der
Schwelle der Strafbarkeit bewegen, leiden nicht nur die Opfer. Sie bedrohen auch
unsere Demokratie und unsere vielfältige Gesellschaft. Denn Hasskriminalität und
Hatespeech beruhen auf der Ideologie, dass manche Menschen weniger wert sind –
Personen sollen hierbei aus der Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.(Hassrede) gefährden unsere Demokratie und den gesellschaftlichen Frieden. Unter diesen Taten, die sich teilweise unter der Schwelle der Strafbarkeit bewegen, leiden nicht nur die Opfer. Durch eine Ideologie der Ungleichwertigkeit motiviert, haben sie den Ausschluss bestimmter Personen oder Gruppen aus der Gesellschaft zum Ziel.
Vorurteilsmotivierte Straftaten sind „Botschaftstaten“ häufig gegen Frauen,
queere Menschen, Menschen einer anderen Religion, migrantisierte Personen oder
Menschen mit Behinderung.
Die Folge sind psychische Leiden, Vermeidungsverhalten, fehlendes Vertrauen in
Polizei und Justiz sowie eine geringe Anzeigequote undsowie wenig Polizeivertrauen.
Diese Form der Kriminalität ist demokratiegefährdend und daher mit besonderem
öffentlichem Interesse von Strafverfolgungsbehörden zu behandeln. In den
Behörden ist das Wissen über das Phänomen jedoch unzureichend bekannt. Opfer
machen leider meist die Erfahrung vonseiten der Behörden erneut diskriminiert
und nicht ernst genommen zu werden („sekundäre Viktimisierung“). Unser Ziel: Wir
wollen den Opferschutz, die Ermittlungsabläufe und Erfassungssysteme auf
kriminologischer Basis weiterentwickeln und etablieren. Mit einem guten und
langfristig gesicherten Beratungsangebot lassen wir die Betroffenen nicht
allein.
Deshalb setzen wir uns ein für:
- Leitfäden von Polizei und Staatsanwaltschaften zur Ermittlung bei
vorurteilsmotivierten Straftaten und zur Ausermittlung der
menschenverachtenden und demokratiefeindlichen Motive
- Grundsätzliche Überarbeitung des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes –
Politisch motivierte Kriminalität“, insbesondere Etablierung von
Vorurteilskriminalität als eigenständiges Kriminalitätsphänomen und
Überarbeitung der Kategoriensysteme
- Unterstützung von Initiativen zur Strafrechtsanpassung im Bundesrat im
Zusammenhang mit Ermittlungspflichten von vorurteilsmotivierten und
demokratiefeindlichen Motiven
- Stärkung der Opferzeug*innen in
diesen Ermittlungen und Sensibilisierung
über die Auswirkungen von sekundärer Viktimisierung im Rahmen von Aus- und
Fortbildung
- Vorurteilskriminalität und deren einzelne Ausprägungen bei der
Polizeiausbildung stärker beleuchten
- Stärkere Schulung von Polizei und bestehender Ansprechpartner*innen in der
Justiz zu häuslicher Gewalt und Gewalt gegen queere Menschen
- Gewalt gegen Frauen und queere Personen als Hasskriminalität anerkennen
und Ansprechpersonen in Staatsanwaltschaften und Polizei etablieren
- Prüfung einer Kompetenzbündelung bei einer zentralen Organisationseinheit
im Landeskriminalamt (LKA) oder der Landespolizeidirektion (LPD) zur
effizienten Bearbeitung von digitalen Straftaten
- Zentralstelle bei der Staatsanwaltschaft für Vorurteilskriminalität und
Hatespeech, um nach dem Vorbild Berlins klare Ansprechpersonen mit
spezifischen Kenntnissen, Communityarbeit und guter Kommunikation
- Landesstrategie zur Begegnung von Hatespeech und digitaler Gewalt als Teil
der Hasskriminalität mit ressortübergreifenden Maßnahmen
- Schulungen / Leitlinien für Beamte zu Onlineermittlungsverfahren
- Onlineermittlungsteams schaffen und stärken, die das Netz auf strafbare
Inhalte prüfen: Frauen, BIPoC, queere Menschen und andere marginalisierte
Gruppen vor Hass im Netz besser schützen
- Schulungen von pädagogischen Fachkräften zur Intervention bei Hatespeech,
Weiterbildung für Eltern und jugendgerechte Angebote sowie weitere
Erwachsenenbildung
- Langfristig finanzielle Absicherung der eingerichteten Beratungsstelle
elly sowie perspektivische Unterstützung beim Aufbau eines entsprechend
spezialisierten Dachverbandes
Organisierte Kriminalität und Mafia entschlossen bekämpfen
Der Untersuchungsausschuss FIDO hat in den vergangenen Jahren die Ausbreitung
der Mafia in Ostdeutschland und Thüringen untersucht. Dabei wurde
offensichtlich, dass es einen naiven Umgang mit der italienischen Mafia und
ihren Aktivitäten der Geldwäsche in Deutschland gibt. Mit Kontakten zu Politik,
Justiz und Stadtgesellschaft konnte sie ihre Position im Freistaat festigen.
Hier braucht es weitere Aufklärung sowie die Vermittlung von Wissen über die
Mafia im öffentlichen Dienst und in der Zivilgesellschaft – sowie zielgerichtete
und grenzübergreifende Ermittlungsmaßnahmen der zuständigen Behörden. Die
vorhandenen Lagebilder zur organisierten Kriminalität taugen dabei nur bedingt
für die Erfassung des kriminologischen Phänomens. Denn die organisierte
Kriminalität greift die freie Wirtschaft und unsere freiheitlich-demokratische
Grundordnung an. Die Zivilgesellschaft und die Politik müssen deshalb in die
Lage versetzt werden, auf die Strukturen der organisierten Kriminalität
entsprechend reagieren zu können. Für organisierte Kriminalität haben wir in
Thüringen keinen Platz.
Deshalb setzen wir uns ein für:
- Stärkung der Finanzermittlung in der Thüringer Polizei im Zusammenhang mit
Drogengeschäften und Geldwäsche
- Personelle Verstärkung der Staatsanwaltschaft für Organisierte
Kriminalität und des Landeskriminalamtes, um die Bekämpfung organisierter
Kriminalität zu verbessern
- Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit der
Strafverfolgungsbehörden
- Sensibilisierung über die Aktivitäten der Mafia in Deutschland und
Bereitstellung der notwendigen Ressourcen zur Strafverfolgung
- Wissenschaftliche Forschung zur organisierten Kriminalität aufbauen und
Lehrstühle an den Hochschulen ausbauen
- Unterstützung von Initiativen zur Einführung der Strafbarkeit der
Mafiazugehörigkeit, beispielsweise durch Erweiterung des § 129 StGB auf
Vorschlag des Bundesrates oder der Konferenz der Justizminister*innen
Verfassungsschutz genauer in den Blick nehmen
Nicht erst im Zusammenhang mit dem NSU haben die Verfassungsschutzbehörden
gezeigt, dass sie nicht ausreichend dazu geeignet sind, Bedrohungen der
Demokratie im erforderlichen Maße abzubilden. Die Funktion als „Frühwarnsystem“
können sie nicht erfüllen, da die rechtlichen Anforderungen an die Einstufung
von Organisationen oder Parteien zurecht sehr hoch sind. Die Analysefähigkeit
konnte in den vergangenen Jahren nur marginal verbessert werden, da weiterhin an
der wissenschaftlich nicht haltbaren Extremismustheorie als Schema zur
Darstellung von Gefahren für demokratische Gesellschaften festgehalten wurde.
Insbesondere der NSU hat gezeigt, dass der Einsatz von V-Personen nicht zu einem
belastbaren Erkenntnisgewinn führt – eher ist das Gegenteil der Fall. So besteht
die reale Gefahr, extrem rechte Strukturen zu stärken oder Verbotsverfahren zu
vereiteln. Deshalb haben wir den Einsatz von V-Personen massiv eingeschränkt.
Die Auswertung offen erhobener Erkenntnisse halten wir durch wissenschaftliche
Einrichtungen oder Recherche für besser abgedeckt. Vor diesem Hintergrund
möchten wir prüfen, wie wir gesellschaftliche Entwicklungen und Wissen über
konkrete Organisationen besser untersuchen können. Bis dahin wollen wir die
Kontrollmöglichkeiten des Geheimdienstes verbessern.
Deshalb setzen wir uns ein für:
- Überprüfung der Abschaffung des Verfassungsschutzes, wofür es einen
sicherheitspolitischen und wissenschaftlichen Diskurs zur
Sicherheitsarchitektur benötigt
- Mindestens weitere Reformen des Verfassungsschutzes auf Grundlage der
Erkenntnisse der Untersuchungsausschüsse anstoßen
- Überprüfung der Arbeitsgrundlagen und Kategoriensysteme des
Verfassungsschutzes
- Ermöglichung des Austausches von parlamentarischen Kontrolleur*innen über
verschiedene Bundesländer hinweg durch Änderung der
Geheimhaltungsvorschriften und dazugehörigen Gesetzen
- Zusammensetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission überarbeiten,
sodass jede Fraktion, die nicht offen verfassungsfeindlich agiert, einen
Sitz in diesem Kontrollgremium hat
- Kein Einsatz von V-Personen außer in den definierten Ausnahmeregelungen
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Vorurteilskriminalität (auch bekannt als Hasskriminalität), aber auch Hatespeech sind unterschätzte Phänomene. Unter diesen Taten, die sich teilweise unter der Schwelle der Strafbarkeit bewegen, leiden nicht nur die Opfer. Sie bedrohen auch unsere Demokratie und unsere vielfältige Gesellschaft. Denn Hasskriminalität und Hatespeech beruhen auf der Ideologie, dass manche Menschen weniger wert sind – Personen sollen hierbei aus der Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.(Hassrede) haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Ideologisch motiviert, haben sie den Ausschluss bestimmter Personen oder Gruppen aus der Gesellschaft zum Ziel und gefährden damit unsere Demokratie und den gesellschaftlichen Frieden. Vorurteilsmotivierte Straftaten sind „Botschaftstaten“ häufig gegen Frauen,
Von Zeile 319 bis 321:
Die Folge sind psychische Leiden, Vermeidungsverhalten, fehlendes Vertrauen in Polizei und Justiz sowie eine geringe Anzeigequote undsowie wenig Polizeivertrauen. Diese Form der Kriminalität ist demokratiegefährdend und daher mit besonderem
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diesen Ermittlungen und Sensibilisierung über die Auswirkungen von sekundärer Viktimisierung im Rahmen von Aus- und
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- Schulungen / Leitlinien für Beamte zu Onlineermittlungsverfahren
Feuerwehr, Polizei und Justiz: In Sicherheit und
Freiheit leben
Alle Menschen möchten in Freiheit und Sicherheit leben. Dies zu gewährleisten,
ist Aufgabe der Innenpolitik. Häufig wird der Begriff der Sicherheit aber falsch
verstanden und zu kurz gegriffen. Sicherheit bedeutet nicht, auf Überwachung und
Repression zu setzen. Sicherheit bedeutet, dass sich alle Menschen geschützt
fühlen – egal, welches Geschlecht, welche Hautfarbe, welche Herkunft oder welche
Religion sie haben. Denn nur wer sicher ist, kann Freiheit genießen und seine
Bürger*innenrechte wahrnehmen.
Eine gute Innen- und Justizpolitik besteht für uns aus den Eckpfeilern
Transparenz, Bürger*innennähe und der Berücksichtigung der
Betroffenenperspektive. Diesen Kriterien muss auch polizeiliches Handeln gerecht
werden. Wenn der Staat sein Gewaltmonopol ausübt, darf kein Zweifel daran
bestehen, dass nach objektiven Kriterien gehandelt wird. Wir BÜNDNISGRÜNE
stärken die Polizei in ihrer Bürger*innennähe und verbessern die
Polizeiausbildung mit Blick auf gesellschaftliche Themen. In der Justiz legen
wir Wert auf bessere personelle Ausstattung und besseren Opferschutz – damit
Menschen nicht noch einmal Opfer werden, wenn sie mit Behörden und Gerichten zu
tun haben. Wir fordern außerdem ein vehementeres Vorgehen gegen Organisierte
Kriminalität und Mafia sowie gegen Hatespeech und häusliche Gewalt in Thüringen.
Gerade in Zeiten der Klimakrise kommen auch der Feuerwehr und dem
Katastrophenschutz eine besonders wichtige Rolle zu. Weil große Teile des Brand-
und Katastrophenschutzes ehrenamtlich arbeiten, müssen die Strukturen und die
Arbeitsfähigkeit dieser Menschen gestärkt werden.
Kernziele:
- Moderne Sicherheitspolitik: Verbesserung von Aus- und Fortbildung bei der
Thüringer Polizei, Supervision und Fehlerkultur sowie kriminologische
Weiterentwicklung von Abläufen und polizeilichen Meldediensten
- Nachwuchs für die Justiz, Maßnahmen zum Opferschutz und effiziente
Strukturen insbesondere zur Verfolgung von häuslicher Gewalt oder
Vorurteilskriminalität
- Entschlosseneres Vorgehen gegen Hatespeech und Hasskriminalität
- Feuerwehren und Katastrophen stärken
- Konsequenteres Vorgehen gegen Mafiaaktivitäten in Thüringen
Feuerwehr und Katastrophenschutz stärken
Die Klimakrise stellt uns in Thüringen vor wachsende Herausforderungen. So sehen
wir uns beispielsweise angesichts der zunehmenden Häufigkeit extremer
Wetterereignisse in der Pflicht, unseren Katastrophenschutz und die Feuerwehren
deutlich zu stärken und weiterzuentwickeln. Im Kontext des demografischen
Umbruchs ist es hierbei besonders wichtig, ehrenamtliche Strukturen zu
reformieren. Um den Katastrophenschutz für alle Bevölkerungsgruppen attraktiv
und zugänglich zu machen, brauchen Ehren- und Hauptamtliche eine zeitgemäße
Ausbildung, ein sicheres Arbeitsumfeld und moderne Technologien. Die Thüringer
Landesfeuerwehr- & Katastrophenschutzschule sichert ein hohes Niveau an
Ausbildung und trägt entscheidend zur Effizienz und Wirksamkeit des
Brandschutzes und der Katastrophenhilfe in Thüringen bei. In diese muss
fortlaufend investiert werden, um mit den ständig wechselnden Herausforderungen
Schritt zu halten.
Hier liegt enormes Potenzial in der Digitalisierung, dank der sich Ausbildung
und Einsätze effizienter und sicherer gestalten lassen. Neben einer modernen
Ausstattung und Infrastruktur sind dabei der Ausbau von Notfallreserven und eine
effektive und barrierefreie Krisenkommunikation genauso wichtig. Auch die
digitale Alarmierung von Einsatzkräften im Katastrophenschutz stellt einen
wichtigen Fortschritt dar, da sie eine schnelle und präzise Koordination der
Rettungskräfte ermöglicht.
Aber auch die Bürger*innen müssen im Gefahrenfall schnell informiert werden, was
neben den etablierten Warnsystemen durch stabile und leicht zugängliche Cell-
Broadcasting-Systeme geschehen soll. Zudem ist es essenziell, eine umfassende
Informationskampagne zu initiieren, um die Bedeutung der Sirenen und deren
Signale der breiten Öffentlichkeit klar und verständlich zu vermitteln. Ein
besonderes Augenmerk liegt auf der Ansprache vulnerabler Gruppen wie
Senior*innen oder Menschen mit Behinderungen.
Deshalb setzen wir uns ein für:
- Einen gestärkten Katastrophenschutz (länderübergreifende Zusammenarbeit,
einheitliche Standards in der Anwendung und Kommunikation, gemeinsame
Übungen und Bereitstellung von Kontingenten bei Großschadensereignisse)
- Gemeinsame Beschaffungsmaßnahmen von Fahrzeugen mit Kommunen und Land
- Moderne/angepasste Ausstattung für Herausforderungen des Klimawandels
- Förderung von Innovationen wie Drohnen oder Löschroboter, ausreichend
Schutzkleidung
- Aufnahme von Rettungshundestaffeln in den Katastrophenschutz
- Stärkung des Angebots psychosozialer Unterstützung für Ehrenamtliche und
Betroffene, Ausbau langfristiger Betreuungs- und Beratungsangebote
- Bereich der Notfallseelsorge stärken und ausweiten, Bereitstellung von
mehr geschulten Seelsorger*innen und Psycholog*innen, die unmittelbar nach
traumatischen Ereignissen intervenieren und versorgen können
- Ausbau von Kapazitäten für medizinische Versorgung und Notunterbringung
- Öffentliche barrierefreie Krisenkommunikation stärken: Informationen klar,
verständlich und mit eindeutigen Handlungsanweisungen versehen,
Sensibilisierung für Ansprache von vulnerablen Gruppen wie Senior*innen
oder Menschen mit Behinderungen
- Fortlaufende Investition in die Landesfeuerwehrschule: bessere
Personalausstattung, Arbeitsbedingungen verbessern, Kooperation mit
anderen Bundesländern, bauliche Situation verbessern
- Regelmäßige, ressortübergreifende Übungen, Umsetzung der
Übungserkenntnisse, Transfer von Wissen und Risikobewertungen, Erstellung
von Schutzkonzepten
- Forschung für zivile Sicherheit stärker mit der Klimaforschung
verschränken
- Ehrenamtliche Strukturen reformieren, Anerkennungskultur neu denken (siehe
Kapitel Ehrenamt)
- Bessere Vereinbarkeit von Ehrenamt und Beruf durch verbesserte Bedingungen
für Arbeitgeber und -nehmer*innen
- Hauptamtliche Strukturen stärken, Altersgrenzen prüfen / flexibilisieren
- Aufnahme der ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehren in
Landesförderprogramme
- Anerkennung des Ehrenamtes in der gesetzlichen Rentenversicherung bzw.
vergleichbare Zahlungen in entsprechende Versorgungssysteme
- Quer- und Späteinstieg erleichtern
Polizei nah am Menschen
Die Thüringer Polizist*innen erfüllen eine wichtige und verantwortungsvolle
Aufgabe. Wir
wollen sie dabei unterstützen, professionelle und bürger*innennahe Arbeit zu
leisten. Die Anforderungen an die Polizei in einer demokratischen Gesellschaft
in Zeiten von multiplen Krisen sind groß. Aber auch Erwartung an
Kommunikationsverhalten und soziale Kompetenzen der Polizist*innen sind
gestiegen, ebenso wie die vielfältigen Einsatzlagen.
Oftmals soll die Polizei Aufgaben übernehmen, die im präventiven Bereich liegen
oder Ausdruck sozialer Probleme sind. Hierfür sind Polizeibeamt*innen jedoch
nicht immer ausreichend ausgebildet. Deshalb wollen wir den Einsatz von sozialen
Diensten in Anbindung an die Polizei sowie die Vermittlung in professionelle
Hilfe stärken. Die Kontaktbereichsbeamt*innen als niedrigschwellige
Ansprechpartner*innen haben wir bereits in der Vergangenheit ausgebaut. Unser
Ziel: Wir machen die Polizei bürgernah.
Deshalb setzen wir uns ein für:
- Nutzung gezielterer, bürgerfreundlicher und angemessener Einsatzmittel und
Richtlinien für die Kommunikation von Versammlungsbehörde und Polizei
- Stärkung des polizeilichen Opferschutzes
- Ausbau von Kontaktbereichsbeamt*innen
- Initiierung von Modellprojekten in zwei Landespolizeidirektionen mit
sozialen Hilfsdiensten für eine fachgerechte Betreuung in entsprechenden
Einsatzlagen
- Verbesserung von sozialen Kompetenzen im Rahmen der Aus- und Fortbildung
(siehe Unterkapitel Aus- und Fortbildung)
- Maßnahmen zum Schutz von kommunalen Amts- und Mandatsträger*innen sowie
Einsatzkräften
Modernes Polizeiaufgabengesetz und Accountability
Die Gesellschaft befindet sich im stetigen Wandel. Deshalb ist es von
entscheidender Bedeutung, dass auch die Strukturen und Befugnisse der Polizei an
aktuelle Anforderungen angepasst werden. Im Mittelpunkt unserer Überlegungen
steht dabei die Sicherung von Rechtsstaatlichkeit und Bürger*innenrechten.
Die mögliche Nachvollziehbarkeit der polizeilichen Arbeit, die Option zur
wirksamen Beschwerdeführung sowie eine transparente Darlegung der Tätigkeiten
der Polizeibeschwerdestelle sind für uns Grundpfeiler einer wertegeleiteten
Polizeiarbeit. Im Zentrum stehen hierbei nicht nur die Rechte der Bürger*innen,
sondern auch die Gewährleistung einer professionellen und
verantwortungsbewussten Ausübung polizeilicher Tätigkeiten. Die nachfolgenden
Forderungen spiegeln unsere Überzeugung wider, dass eine zeitgemäße
Polizeiarbeit nicht nur effektiv, sondern auch rechtsstaatlich und ethisch
verantwortbar sein muss.
Deshalb setzen wir uns ein für:
- Erweiterung der Befugnisse der Polizeibeschwerdestelle, d. h. im Zweifel
auch gegen Polizist*innen durchgeführte Ermittlungen und
Eingabemöglichkeit für Angehörige der Polizei
- Einführung einer regelmäßigen Rechenschaft über die Tätigkeit der
Polizeibeschwerdestelle
- Extra-Dezernat bei einer Staatsanwaltschaft für Ermittlungen gegen
Polizist*innen
- Verbesserte und gesetzlich verankerte Kennzeichnungspflicht
- Ticketsystem bei Polizeikontrollen etablieren, um Willkür und Racial
Profiling entgegenzuwirken, d.h. jede Durchsuchung und
Identitätskontrolle muss begründet werden
- Zeitnahes Pilotprojekt zu einem Ticketsystem bei Polizeikontrolle
- Sogenannte “Gefährliche Orte” neu regeln, d.h. eindeutige Kriterien,
Transparenz, rechtliche Überprüfbarkeit und Evaluation
- Parlamentarische Kontrolle von V-Personen ausbauen
- Videoüberwachung nur gezielt und anlassbezogen anwenden, kein Einsatz
automatisierter Auswertungstechnik (regelmäßige Evaluierung) und keine
Kopplung von Videoüberwachung an „Gefährliche Orte“
- Keine Aufweichung der Sicherheitsstandards im IT-Bereich sowie kein Zugang
zu Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen und Smart-Home-Diensten für
Sicherheitsbehörden
Aus- und Fortbildung sowie Forschung in der Polizei
Ausbildung und Forschung im Bereich der Polizei nehmen eine zentrale Rolle in
der Gestaltung einer modernen und bürgernahen Sicherheitspolitik ein.
Sicherheitsbehörden sollen einerseits mit den neuesten Erkenntnissen und
Technologien ausgestattet sein – aber auch in der Aus- und Fortbildung verstärkt
soziale Kompetenzen, Kommunikationsverhalten, Wissen über gesellschaftliche
Machtverhältnisse und Verhältnismäßigkeit vermittelt bekommen.
Die organisatorische Eigenständigkeit und der Ausbau der Polizeiforschung sind
uns hierbei ein besonderes Anliegen. Ziel muss es sein, auf Grundlage
interdisziplinärer Polizeiforschung und unabhängigeren Ausbildung Erkenntnisse
für die gesamte Polizeiarbeit zu gewinnen. So sichern wir die Möglichkeit für
externe Forschungsprojekte, die Thüringer Polizei zu beforschen.
Deshalb setzen wir uns ein für:
- Eine Weiterentwicklung des Bildungszentrums der Polizei und eine Stärkung
auf dem Weg zur Polizeihochschule – hierfür wurde bereits im Haushalt 2023
eine Konzeption analog zum Thüringer Landesfeuerwehr- und
Katastrophenschutzschule (TLFKS) in Auftrag gegeben
- Eigene Rechtsfähigkeit und wesentliche Angliederung an
Wissenschaftsministerium (siehe Kapitel Wissenschaft & Hochschule)
- Evaluierung der Aus- und Fortbildungsinhalte, insbesondere in Bezug auf
Menschenrechtsbildung, Kriminologie und Viktimisierung, Opferschutz,
soziale Kompetenzen und Kommunikationsverhalten
- Professuren einrichten, um Forschung personell zu stärken
- Forschungserlass zur Öffnung der Polizei für Forschungsvorhaben
- Förderung der Viktimisierung- und Dunkelfeldforschung u. a. für politisch
motivierte und Vorurteilskriminalität
- Verbesserung der baulichen Situation sicherstellen
- Diversitätsstrategie für die Polizei entwickeln, um Frauen, queere
Personen und Menschen mit Migrationsgeschichte in der Polizei zu fördern
Angemessene Ausstattung der Polizei
Eine gute Polizei benötigt auch eine gute Ausstattung. Die Ausrüstung der
Thüringer Polizei konnte in den vergangenen Jahren bereits massiv verbessert
werden. Dabei haben wir als BÜNDNISGRÜNE stets Kosten und Nutzen sowie die
kriminologischen Aspekte von neuen technischen Möglichkeiten abgewogen. Darüber
hinaus haben wir gute gesetzliche Grundlagen geschaffen, die klare Standards und
Spielräume für den Einsatz dieser festlegen. Unser Ziel: Wir wollen die
Digitalisierung in der Thüringer Polizei weiter vorantreiben, hierfür klare
Grundlagen schaffen und ein ausreichendes Schulungsangebot ermöglichen. Die
Liegenschaften der Thüringer Polizei wollen wir in einem guten Zustand halten.
Deshalb setzen wir uns ein für:
- Flächendeckende Verfügbarkeit von mobilen Endgeräten für
Polizeibeamt*innen
- Keine Ausweitung von Tasern (Distanzelektroimpulsgeräte) als Einsatzmittel
über Spezialkräfte hinaus und Schaffung klarer Richtlinien für den Einsatz
unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Risiken
- Einsatz neuer Technik und Anwendungen unter Maßgabe der Wahrung von
Bürger*innen- und Grundrechten, insbesondere mit Blick auf
Gefahrenschwellen und Datenschutz
- Schulungen der Polizist*innen bei Einsatz neuer Technik und Anwendungen
- Onlinewache benötigt eine Uploadfunktion für alle Delikte inklusive
Hinweise zu Anforderungen an Dokumente zur rechtssicheren Verwertbarkeit
- Schaffung rechtlicher Grundlage für den Einsatz von KI in der
Polizeiarbeit und Grenzen in Bezug auf informelle Selbstbestimmung,
beispielsweise im Zusammenhang mit Versammlungen, Videoüberwachung oder
Pflege polizeilicher Datenbanken
- Einsatz von Bodycams in Thüringer Polizei nur im Rahmen der Standards der
aktuellen gesetzlichen Grundlage und Überprüfung der Notwendigkeit anhand
von kriminologischen Gesichtspunkten
- Bedarfsgerechte Instandhaltung und Sanierung der Liegenschaften der
Thüringer Polizei
Polizeiliche Statistiken und Datenbanken reformieren
Die Arbeitsweise der Polizei von Bund und Ländern spiegelt sich auch in ihren
polizeilichen Statistiken und Datenbanken wider. Statistiken und Datenbanken
bilden die Basis dafür, wie treffend die Sicherheitsbehörden Phänomene
analysieren, Lagebilder erstellen und passende Maßnahmen ergreifen können. Die
Einstufung von Pandemieleugner*innen oder Reichsbürger*innen in die Kategorie
„nicht zuzuordnen“ zeigt, dass das Definitionssystem nicht funktioniert.
Damit die Zahlen aus Meldediensten der Gesellschaft auch einen Mehrwert bieten
können, müssen die Erhebungsgrundlagen offen liegen, wissenschaftlich
weiterentwickelt und mit den Justizstatistiken angeglichen werden. Insbesondere
in Fällen von häuslicher Gewalt, rechter oder vorurteilsmotivierter Kriminalität
braucht es Verlaufsstatistiken, die Verfahrensentwicklungen darstellbar machen.
Unser Ziel: Wir steigern die Analysefähigkeit der Polizei.
Deshalb setzen wir uns ein für:
- Grundlegende Reform des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes - Politisch
motivierte Kriminalität“ und Steigerung der Analysefähigkeit, u.a. durch
Anpassung der Kategoriensysteme hin zur Darstellung von
Demokratiegefährdung im Rahmen der Tätigkeit in der Konferenz der
Innenminister*innen
- Bessere oder eigenständige Erfassung von Vorurteilskriminalität im Rahmen
der Tätigkeit in der Innenminister*innenkonferenz und durch eigene
Leitfäden und Dienstanweisungen
- Definitionssysteme mit Justiz harmonisieren und auf Verlaufsstatistik
hinarbeiten
- Gesonderte Kriminalstatistik für häusliche Gewalt, Stalking /
Partnerschaftsgewalt und Hasskriminalität gegen Frauen und queere Menschen
einführen
- Jährliche Sonderauswertung zu häuslicher Gewalt
- Überprüfung der Speichermodalitäten und Speicherfristen in
Gewalttäterdateien für den Geschäftsbereich des Innenministeriums
- Initiierung einer Überarbeitung der unterschiedlichen Dateien nach
kriminologischen Gesichtspunkten
Justiz: Bürger*innennah und gut aufgestellt
Eine funktionierende, unabhängige Justiz ist die Basis unseres Rechtsstaates.
Entscheidend ist hier, dass Bürger*innen Vertrauen in Gerichte und
Rechtsprechung haben. Doch dafür muss die Justiz bürger*innennah, transparent
und zuverlässig arbeiten.
Auch der Opferschutz muss dringend gestärkt werden. Leider steht die Justiz
jedoch wie viele Bereiche vor großen personellen Schwierigkeiten, auch bedingt
durch den demografischen Umbruch. In den vergangenen Jahren konnten wir
BÜNDNISGRÜNE in der Landesregierung hier bereits einiges auf den Weg bringen.
Wir haben den Pakt für den Rechtsstaat umgesetzt, mehr Personal eingestellt,
Ausbildungsplätze und bessere Ausstattung geschaffen und erfolgreich Studium und
Referendariat modernisiert. Doch es bleibt noch einiges zu tun, um unsere Justiz
noch leistungsfähiger und schneller zu gestalten.
Deshalb setzen wir uns ein für:
- Weitere Förderung der Nachwuchsgewinnung im mittleren und gehobenen Dienst
z.B. durch Anwärtersonderzuschlag, Anhebung der Besoldung des
Eingangsamtes im Justizvollzugsdienst ebenso wie Besoldungsgefüge in der
Justizverwaltung
- Einstellungsreserve für abgangsstarke Jahrgänge bei Richter*innen und
Staatsanwält*innen schaffen, um qualitatives Niveau der Rechtsprechung und
Strafverfolgung zu sichern sowie Wissenstransfer zu ermöglichen und
Verfahrensdauern auf ein rechtsstaatliches Maß zu verkürzen
- Präventive Maßnahmen zur Entlastung der Gerichte ausbauen, z. B. Gewalt-
und Suchtprävention, vorsorgende Rechtspflege, Schlichtung und Mediation
- Schaffen des digitalen Rechtsstaates, z. B. durch flächendeckende
elektronische Aktenführung und entsprechende Ausstattung der Gerichte
- Opferschutz und -beratung ausbauen und stärken
- Einführung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Rechtsextremismus und
Umwelt
- Zentralstelle bei der Staatsanwaltschaft für Vorurteilskriminalität und
Hatespeech mit Dezernat für geschlechtsspezifische Gewalt
- Einführung Justizvertrauensstelle nach Vorbild der Polizeivertrauensstelle
- Durchführung Hellfeldstudie zu häuslicher Gewalt und Stalking in Thüringen
- Verbindlicher gegenseitiger Informationsaustausch zwischen Justiz und
Polizei, um bei rassistischen Tatmotiven Rolle für juristischen
Verfahrensverlauf nachzuvollziehen
- Verlaufsstatistik für politisch motivierte Kriminalität aufstellen
- Ausbildung von Verfahrensbeiständen besser regeln
- Unabhängigkeit von Gerichtsgutachter*innen sicherstellen über
verbindlichen Kriterienkatalog
- Weiterbildungen für Richter*innen im entsprechenden Schwerpunktbereich im
rechtlichen Rahmen verpflichtend gestalten
- Digitale Lernangebot aktualisieren und weiter ausweiten
- Einsatz auf Bundesebene, um Bagatelldelikte (Containern, Cannabis,
Ladendiebstahl) zu entkriminalisieren, ihre Verfolgung restriktiv zu
handhaben und somit behördliche Kapazitäten zu schaffen
- Einsatz auf Bundesebene für die Entkriminalisierung des Fahrens ohne
Fahrschein
- Hilfsweise zumindest Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe im Bereich der
Bagatelldelikte und Erweiterung gerichtlicher Sanktionsmöglichkeiten in
Richtung spezialpräventiver Maßnahmen mit explizitem Bezug zu den
jeweiligen Bagatelldelikten
- Bewährungs- und Straffälligenhilfe sowie Überbrückungsmanagement ausbauen
und stärken
Vorurteilskriminalität und Hatespeech entschlossen begegnen
Vorurteilskriminalität (auch bekannt als Hasskriminalität), aber auch Hatespeech
sind unterschätzte Phänomene. Unter diesen Taten, die sich teilweise unter der
Schwelle der Strafbarkeit bewegen, leiden nicht nur die Opfer. Sie bedrohen auch
unsere Demokratie und unsere vielfältige Gesellschaft. Denn Hasskriminalität und
Hatespeech beruhen auf der Ideologie, dass manche Menschen weniger wert sind –
Personen sollen hierbei aus der Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.(Hassrede) haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Ideologisch motiviert, haben sie den Ausschluss bestimmter Personen oder Gruppen aus der Gesellschaft zum Ziel und gefährden damit unsere Demokratie und den gesellschaftlichen Frieden.
Vorurteilsmotivierte Straftaten sind „Botschaftstaten“ häufig gegen Frauen,
queere Menschen, Menschen einer anderen Religion, migrantisierte Personen oder
Menschen mit Behinderung.
Die Folge sind psychische Leiden, Vermeidungsverhalten, fehlendes Vertrauen in
Polizei und Justiz sowie eine geringe Anzeigequote undsowie wenig Polizeivertrauen.
Diese Form der Kriminalität ist demokratiegefährdend und daher mit besonderem
öffentlichem Interesse von Strafverfolgungsbehörden zu behandeln. In den
Behörden ist das Wissen über das Phänomen jedoch unzureichend bekannt. Opfer
machen leider meist die Erfahrung vonseiten der Behörden erneut diskriminiert
und nicht ernst genommen zu werden („sekundäre Viktimisierung“). Unser Ziel: Wir
wollen den Opferschutz, die Ermittlungsabläufe und Erfassungssysteme auf
kriminologischer Basis weiterentwickeln und etablieren. Mit einem guten und
langfristig gesicherten Beratungsangebot lassen wir die Betroffenen nicht
allein.
Deshalb setzen wir uns ein für:
- Leitfäden von Polizei und Staatsanwaltschaften zur Ermittlung bei
vorurteilsmotivierten Straftaten und zur Ausermittlung der
menschenverachtenden und demokratiefeindlichen Motive
- Grundsätzliche Überarbeitung des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes –
Politisch motivierte Kriminalität“, insbesondere Etablierung von
Vorurteilskriminalität als eigenständiges Kriminalitätsphänomen und
Überarbeitung der Kategoriensysteme
- Unterstützung von Initiativen zur Strafrechtsanpassung im Bundesrat im
Zusammenhang mit Ermittlungspflichten von vorurteilsmotivierten und
demokratiefeindlichen Motiven
- Stärkung der Opferzeug*innen in
diesen Ermittlungen und Sensibilisierung
über die Auswirkungen von sekundärer Viktimisierung im Rahmen von Aus- und
Fortbildung
- Vorurteilskriminalität und deren einzelne Ausprägungen bei der
Polizeiausbildung stärker beleuchten
- Stärkere Schulung von Polizei und bestehender Ansprechpartner*innen in der
Justiz zu häuslicher Gewalt und Gewalt gegen queere Menschen
- Gewalt gegen Frauen und queere Personen als Hasskriminalität anerkennen
und Ansprechpersonen in Staatsanwaltschaften und Polizei etablieren
- Prüfung einer Kompetenzbündelung bei einer zentralen Organisationseinheit
im Landeskriminalamt (LKA) oder der Landespolizeidirektion (LPD) zur
effizienten Bearbeitung von digitalen Straftaten
- Zentralstelle bei der Staatsanwaltschaft für Vorurteilskriminalität und
Hatespeech, um nach dem Vorbild Berlins klare Ansprechpersonen mit
spezifischen Kenntnissen, Communityarbeit und guter Kommunikation
- Landesstrategie zur Begegnung von Hatespeech und digitaler Gewalt als Teil
der Hasskriminalität mit ressortübergreifenden Maßnahmen
- Schulungen / Leitlinien für Beamte zu Onlineermittlungsverfahren
- Onlineermittlungsteams schaffen und stärken, die das Netz auf strafbare
Inhalte prüfen: Frauen, BIPoC, queere Menschen und andere marginalisierte
Gruppen vor Hass im Netz besser schützen
- Schulungen von pädagogischen Fachkräften zur Intervention bei Hatespeech,
Weiterbildung für Eltern und jugendgerechte Angebote sowie weitere
Erwachsenenbildung
- Langfristig finanzielle Absicherung der eingerichteten Beratungsstelle
elly sowie perspektivische Unterstützung beim Aufbau eines entsprechend
spezialisierten Dachverbandes
Organisierte Kriminalität und Mafia entschlossen bekämpfen
Der Untersuchungsausschuss FIDO hat in den vergangenen Jahren die Ausbreitung
der Mafia in Ostdeutschland und Thüringen untersucht. Dabei wurde
offensichtlich, dass es einen naiven Umgang mit der italienischen Mafia und
ihren Aktivitäten der Geldwäsche in Deutschland gibt. Mit Kontakten zu Politik,
Justiz und Stadtgesellschaft konnte sie ihre Position im Freistaat festigen.
Hier braucht es weitere Aufklärung sowie die Vermittlung von Wissen über die
Mafia im öffentlichen Dienst und in der Zivilgesellschaft – sowie zielgerichtete
und grenzübergreifende Ermittlungsmaßnahmen der zuständigen Behörden. Die
vorhandenen Lagebilder zur organisierten Kriminalität taugen dabei nur bedingt
für die Erfassung des kriminologischen Phänomens. Denn die organisierte
Kriminalität greift die freie Wirtschaft und unsere freiheitlich-demokratische
Grundordnung an. Die Zivilgesellschaft und die Politik müssen deshalb in die
Lage versetzt werden, auf die Strukturen der organisierten Kriminalität
entsprechend reagieren zu können. Für organisierte Kriminalität haben wir in
Thüringen keinen Platz.
Deshalb setzen wir uns ein für:
- Stärkung der Finanzermittlung in der Thüringer Polizei im Zusammenhang mit
Drogengeschäften und Geldwäsche
- Personelle Verstärkung der Staatsanwaltschaft für Organisierte
Kriminalität und des Landeskriminalamtes, um die Bekämpfung organisierter
Kriminalität zu verbessern
- Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit der
Strafverfolgungsbehörden
- Sensibilisierung über die Aktivitäten der Mafia in Deutschland und
Bereitstellung der notwendigen Ressourcen zur Strafverfolgung
- Wissenschaftliche Forschung zur organisierten Kriminalität aufbauen und
Lehrstühle an den Hochschulen ausbauen
- Unterstützung von Initiativen zur Einführung der Strafbarkeit der
Mafiazugehörigkeit, beispielsweise durch Erweiterung des § 129 StGB auf
Vorschlag des Bundesrates oder der Konferenz der Justizminister*innen
Verfassungsschutz genauer in den Blick nehmen
Nicht erst im Zusammenhang mit dem NSU haben die Verfassungsschutzbehörden
gezeigt, dass sie nicht ausreichend dazu geeignet sind, Bedrohungen der
Demokratie im erforderlichen Maße abzubilden. Die Funktion als „Frühwarnsystem“
können sie nicht erfüllen, da die rechtlichen Anforderungen an die Einstufung
von Organisationen oder Parteien zurecht sehr hoch sind. Die Analysefähigkeit
konnte in den vergangenen Jahren nur marginal verbessert werden, da weiterhin an
der wissenschaftlich nicht haltbaren Extremismustheorie als Schema zur
Darstellung von Gefahren für demokratische Gesellschaften festgehalten wurde.
Insbesondere der NSU hat gezeigt, dass der Einsatz von V-Personen nicht zu einem
belastbaren Erkenntnisgewinn führt – eher ist das Gegenteil der Fall. So besteht
die reale Gefahr, extrem rechte Strukturen zu stärken oder Verbotsverfahren zu
vereiteln. Deshalb haben wir den Einsatz von V-Personen massiv eingeschränkt.
Die Auswertung offen erhobener Erkenntnisse halten wir durch wissenschaftliche
Einrichtungen oder Recherche für besser abgedeckt. Vor diesem Hintergrund
möchten wir prüfen, wie wir gesellschaftliche Entwicklungen und Wissen über
konkrete Organisationen besser untersuchen können. Bis dahin wollen wir die
Kontrollmöglichkeiten des Geheimdienstes verbessern.
Deshalb setzen wir uns ein für:
- Überprüfung der Abschaffung des Verfassungsschutzes, wofür es einen
sicherheitspolitischen und wissenschaftlichen Diskurs zur
Sicherheitsarchitektur benötigt
- Mindestens weitere Reformen des Verfassungsschutzes auf Grundlage der
Erkenntnisse der Untersuchungsausschüsse anstoßen
- Überprüfung der Arbeitsgrundlagen und Kategoriensysteme des
Verfassungsschutzes
- Ermöglichung des Austausches von parlamentarischen Kontrolleur*innen über
verschiedene Bundesländer hinweg durch Änderung der
Geheimhaltungsvorschriften und dazugehörigen Gesetzen
- Zusammensetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission überarbeiten,
sodass jede Fraktion, die nicht offen verfassungsfeindlich agiert, einen
Sitz in diesem Kontrollgremium hat
- Kein Einsatz von V-Personen außer in den definierten Ausnahmeregelungen
Unterstützer*innen
- Holger Liersch (KV Erfurt)
- Burkhard Vogel (KV Gotha)
- Andreas Hornung (KV Wartburgkreis/Stadt Eisenach)
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Vorurteilskriminalität (auch bekannt als Hasskriminalität), aber auch Hatespeech sind unterschätzte Phänomene. Unter diesen Taten, die sich teilweise unter der Schwelle der Strafbarkeit bewegen, leiden nicht nur die Opfer. Sie bedrohen auch unsere Demokratie und unsere vielfältige Gesellschaft. Denn Hasskriminalität und Hatespeech beruhen auf der Ideologie, dass manche Menschen weniger wert sind – Personen sollen hierbei aus der Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.(Hassrede) gefährden unsere Demokratie und den gesellschaftlichen Frieden. Unter diesen Taten, die sich teilweise unter der Schwelle der Strafbarkeit bewegen, leiden nicht nur die Opfer. Durch eine Ideologie der Ungleichwertigkeit motiviert, haben sie den Ausschluss bestimmter Personen oder Gruppen aus der Gesellschaft zum Ziel. Vorurteilsmotivierte Straftaten sind „Botschaftstaten“ häufig gegen Frauen,
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Die Folge sind psychische Leiden, Vermeidungsverhalten, fehlendes Vertrauen in Polizei und Justiz sowie eine geringe Anzeigequote undsowie wenig Polizeivertrauen. Diese Form der Kriminalität ist demokratiegefährdend und daher mit besonderem
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- Stärkung der Opferzeug*innen in
diesenErmittlungen und Sensibilisierung über die Auswirkungen von sekundärer Viktimisierung im Rahmen von Aus- und
Feuerwehr, Polizei und Justiz: In Sicherheit und
Freiheit leben
Alle Menschen möchten in Freiheit und Sicherheit leben. Dies zu gewährleisten,
ist Aufgabe der Innenpolitik. Häufig wird der Begriff der Sicherheit aber falsch
verstanden und zu kurz gegriffen. Sicherheit bedeutet nicht, auf Überwachung und
Repression zu setzen. Sicherheit bedeutet, dass sich alle Menschen geschützt
fühlen – egal, welches Geschlecht, welche Hautfarbe, welche Herkunft oder welche
Religion sie haben. Denn nur wer sicher ist, kann Freiheit genießen und seine
Bürger*innenrechte wahrnehmen.
Eine gute Innen- und Justizpolitik besteht für uns aus den Eckpfeilern
Transparenz, Bürger*innennähe und der Berücksichtigung der
Betroffenenperspektive. Diesen Kriterien muss auch polizeiliches Handeln gerecht
werden. Wenn der Staat sein Gewaltmonopol ausübt, darf kein Zweifel daran
bestehen, dass nach objektiven Kriterien gehandelt wird. Wir BÜNDNISGRÜNE
stärken die Polizei in ihrer Bürger*innennähe und verbessern die
Polizeiausbildung mit Blick auf gesellschaftliche Themen. In der Justiz legen
wir Wert auf bessere personelle Ausstattung und besseren Opferschutz – damit
Menschen nicht noch einmal Opfer werden, wenn sie mit Behörden und Gerichten zu
tun haben. Wir fordern außerdem ein vehementeres Vorgehen gegen Organisierte
Kriminalität und Mafia sowie gegen Hatespeech und häusliche Gewalt in Thüringen.
Gerade in Zeiten der Klimakrise kommen auch der Feuerwehr und dem
Katastrophenschutz eine besonders wichtige Rolle zu. Weil große Teile des Brand-
und Katastrophenschutzes ehrenamtlich arbeiten, müssen die Strukturen und die
Arbeitsfähigkeit dieser Menschen gestärkt werden.
Kernziele:
- Moderne Sicherheitspolitik: Verbesserung von Aus- und Fortbildung bei der
Thüringer Polizei, Supervision und Fehlerkultur sowie kriminologische
Weiterentwicklung von Abläufen und polizeilichen Meldediensten
- Nachwuchs für die Justiz, Maßnahmen zum Opferschutz und effiziente
Strukturen insbesondere zur Verfolgung von häuslicher Gewalt oder
Vorurteilskriminalität
- Entschlosseneres Vorgehen gegen Hatespeech und Hasskriminalität
- Feuerwehren und Katastrophen stärken
- Konsequenteres Vorgehen gegen Mafiaaktivitäten in Thüringen
Feuerwehr und Katastrophenschutz stärken
Die Klimakrise stellt uns in Thüringen vor wachsende Herausforderungen. So sehen
wir uns beispielsweise angesichts der zunehmenden Häufigkeit extremer
Wetterereignisse in der Pflicht, unseren Katastrophenschutz und die Feuerwehren
deutlich zu stärken und weiterzuentwickeln. Im Kontext des demografischen
Umbruchs ist es hierbei besonders wichtig, ehrenamtliche Strukturen zu
reformieren. Um den Katastrophenschutz für alle Bevölkerungsgruppen attraktiv
und zugänglich zu machen, brauchen Ehren- und Hauptamtliche eine zeitgemäße
Ausbildung, ein sicheres Arbeitsumfeld und moderne Technologien. Die Thüringer
Landesfeuerwehr- & Katastrophenschutzschule sichert ein hohes Niveau an
Ausbildung und trägt entscheidend zur Effizienz und Wirksamkeit des
Brandschutzes und der Katastrophenhilfe in Thüringen bei. In diese muss
fortlaufend investiert werden, um mit den ständig wechselnden Herausforderungen
Schritt zu halten.
Hier liegt enormes Potenzial in der Digitalisierung, dank der sich Ausbildung
und Einsätze effizienter und sicherer gestalten lassen. Neben einer modernen
Ausstattung und Infrastruktur sind dabei der Ausbau von Notfallreserven und eine
effektive und barrierefreie Krisenkommunikation genauso wichtig. Auch die
digitale Alarmierung von Einsatzkräften im Katastrophenschutz stellt einen
wichtigen Fortschritt dar, da sie eine schnelle und präzise Koordination der
Rettungskräfte ermöglicht.
Aber auch die Bürger*innen müssen im Gefahrenfall schnell informiert werden, was
neben den etablierten Warnsystemen durch stabile und leicht zugängliche Cell-
Broadcasting-Systeme geschehen soll. Zudem ist es essenziell, eine umfassende
Informationskampagne zu initiieren, um die Bedeutung der Sirenen und deren
Signale der breiten Öffentlichkeit klar und verständlich zu vermitteln. Ein
besonderes Augenmerk liegt auf der Ansprache vulnerabler Gruppen wie
Senior*innen oder Menschen mit Behinderungen.
Deshalb setzen wir uns ein für:
- Einen gestärkten Katastrophenschutz (länderübergreifende Zusammenarbeit,
einheitliche Standards in der Anwendung und Kommunikation, gemeinsame
Übungen und Bereitstellung von Kontingenten bei Großschadensereignisse)
- Gemeinsame Beschaffungsmaßnahmen von Fahrzeugen mit Kommunen und Land
- Moderne/angepasste Ausstattung für Herausforderungen des Klimawandels
- Förderung von Innovationen wie Drohnen oder Löschroboter, ausreichend
Schutzkleidung
- Aufnahme von Rettungshundestaffeln in den Katastrophenschutz
- Stärkung des Angebots psychosozialer Unterstützung für Ehrenamtliche und
Betroffene, Ausbau langfristiger Betreuungs- und Beratungsangebote
- Bereich der Notfallseelsorge stärken und ausweiten, Bereitstellung von
mehr geschulten Seelsorger*innen und Psycholog*innen, die unmittelbar nach
traumatischen Ereignissen intervenieren und versorgen können
- Ausbau von Kapazitäten für medizinische Versorgung und Notunterbringung
- Öffentliche barrierefreie Krisenkommunikation stärken: Informationen klar,
verständlich und mit eindeutigen Handlungsanweisungen versehen,
Sensibilisierung für Ansprache von vulnerablen Gruppen wie Senior*innen
oder Menschen mit Behinderungen
- Fortlaufende Investition in die Landesfeuerwehrschule: bessere
Personalausstattung, Arbeitsbedingungen verbessern, Kooperation mit
anderen Bundesländern, bauliche Situation verbessern
- Regelmäßige, ressortübergreifende Übungen, Umsetzung der
Übungserkenntnisse, Transfer von Wissen und Risikobewertungen, Erstellung
von Schutzkonzepten
- Forschung für zivile Sicherheit stärker mit der Klimaforschung
verschränken
- Ehrenamtliche Strukturen reformieren, Anerkennungskultur neu denken (siehe
Kapitel Ehrenamt)
- Bessere Vereinbarkeit von Ehrenamt und Beruf durch verbesserte Bedingungen
für Arbeitgeber und -nehmer*innen
- Hauptamtliche Strukturen stärken, Altersgrenzen prüfen / flexibilisieren
- Aufnahme der ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehren in
Landesförderprogramme
- Anerkennung des Ehrenamtes in der gesetzlichen Rentenversicherung bzw.
vergleichbare Zahlungen in entsprechende Versorgungssysteme
- Quer- und Späteinstieg erleichtern
Polizei nah am Menschen
Die Thüringer Polizist*innen erfüllen eine wichtige und verantwortungsvolle
Aufgabe. Wir
wollen sie dabei unterstützen, professionelle und bürger*innennahe Arbeit zu
leisten. Die Anforderungen an die Polizei in einer demokratischen Gesellschaft
in Zeiten von multiplen Krisen sind groß. Aber auch Erwartung an
Kommunikationsverhalten und soziale Kompetenzen der Polizist*innen sind
gestiegen, ebenso wie die vielfältigen Einsatzlagen.
Oftmals soll die Polizei Aufgaben übernehmen, die im präventiven Bereich liegen
oder Ausdruck sozialer Probleme sind. Hierfür sind Polizeibeamt*innen jedoch
nicht immer ausreichend ausgebildet. Deshalb wollen wir den Einsatz von sozialen
Diensten in Anbindung an die Polizei sowie die Vermittlung in professionelle
Hilfe stärken. Die Kontaktbereichsbeamt*innen als niedrigschwellige
Ansprechpartner*innen haben wir bereits in der Vergangenheit ausgebaut. Unser
Ziel: Wir machen die Polizei bürgernah.
Deshalb setzen wir uns ein für:
- Nutzung gezielterer, bürgerfreundlicher und angemessener Einsatzmittel und
Richtlinien für die Kommunikation von Versammlungsbehörde und Polizei
- Stärkung des polizeilichen Opferschutzes
- Ausbau von Kontaktbereichsbeamt*innen
- Initiierung von Modellprojekten in zwei Landespolizeidirektionen mit
sozialen Hilfsdiensten für eine fachgerechte Betreuung in entsprechenden
Einsatzlagen
- Verbesserung von sozialen Kompetenzen im Rahmen der Aus- und Fortbildung
(siehe Unterkapitel Aus- und Fortbildung)
- Maßnahmen zum Schutz von kommunalen Amts- und Mandatsträger*innen sowie
Einsatzkräften
Modernes Polizeiaufgabengesetz und Accountability
Die Gesellschaft befindet sich im stetigen Wandel. Deshalb ist es von
entscheidender Bedeutung, dass auch die Strukturen und Befugnisse der Polizei an
aktuelle Anforderungen angepasst werden. Im Mittelpunkt unserer Überlegungen
steht dabei die Sicherung von Rechtsstaatlichkeit und Bürger*innenrechten.
Die mögliche Nachvollziehbarkeit der polizeilichen Arbeit, die Option zur
wirksamen Beschwerdeführung sowie eine transparente Darlegung der Tätigkeiten
der Polizeibeschwerdestelle sind für uns Grundpfeiler einer wertegeleiteten
Polizeiarbeit. Im Zentrum stehen hierbei nicht nur die Rechte der Bürger*innen,
sondern auch die Gewährleistung einer professionellen und
verantwortungsbewussten Ausübung polizeilicher Tätigkeiten. Die nachfolgenden
Forderungen spiegeln unsere Überzeugung wider, dass eine zeitgemäße
Polizeiarbeit nicht nur effektiv, sondern auch rechtsstaatlich und ethisch
verantwortbar sein muss.
Deshalb setzen wir uns ein für:
- Erweiterung der Befugnisse der Polizeibeschwerdestelle, d. h. im Zweifel
auch gegen Polizist*innen durchgeführte Ermittlungen und
Eingabemöglichkeit für Angehörige der Polizei
- Einführung einer regelmäßigen Rechenschaft über die Tätigkeit der
Polizeibeschwerdestelle
- Extra-Dezernat bei einer Staatsanwaltschaft für Ermittlungen gegen
Polizist*innen
- Verbesserte und gesetzlich verankerte Kennzeichnungspflicht
- Ticketsystem bei Polizeikontrollen etablieren, um Willkür und Racial
Profiling entgegenzuwirken, d.h. jede Durchsuchung und
Identitätskontrolle muss begründet werden
- Zeitnahes Pilotprojekt zu einem Ticketsystem bei Polizeikontrolle
- Sogenannte “Gefährliche Orte” neu regeln, d.h. eindeutige Kriterien,
Transparenz, rechtliche Überprüfbarkeit und Evaluation
- Parlamentarische Kontrolle von V-Personen ausbauen
- Videoüberwachung nur gezielt und anlassbezogen anwenden, kein Einsatz
automatisierter Auswertungstechnik (regelmäßige Evaluierung) und keine
Kopplung von Videoüberwachung an „Gefährliche Orte“
- Keine Aufweichung der Sicherheitsstandards im IT-Bereich sowie kein Zugang
zu Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen und Smart-Home-Diensten für
Sicherheitsbehörden
Aus- und Fortbildung sowie Forschung in der Polizei
Ausbildung und Forschung im Bereich der Polizei nehmen eine zentrale Rolle in
der Gestaltung einer modernen und bürgernahen Sicherheitspolitik ein.
Sicherheitsbehörden sollen einerseits mit den neuesten Erkenntnissen und
Technologien ausgestattet sein – aber auch in der Aus- und Fortbildung verstärkt
soziale Kompetenzen, Kommunikationsverhalten, Wissen über gesellschaftliche
Machtverhältnisse und Verhältnismäßigkeit vermittelt bekommen.
Die organisatorische Eigenständigkeit und der Ausbau der Polizeiforschung sind
uns hierbei ein besonderes Anliegen. Ziel muss es sein, auf Grundlage
interdisziplinärer Polizeiforschung und unabhängigeren Ausbildung Erkenntnisse
für die gesamte Polizeiarbeit zu gewinnen. So sichern wir die Möglichkeit für
externe Forschungsprojekte, die Thüringer Polizei zu beforschen.
Deshalb setzen wir uns ein für:
- Eine Weiterentwicklung des Bildungszentrums der Polizei und eine Stärkung
auf dem Weg zur Polizeihochschule – hierfür wurde bereits im Haushalt 2023
eine Konzeption analog zum Thüringer Landesfeuerwehr- und
Katastrophenschutzschule (TLFKS) in Auftrag gegeben
- Eigene Rechtsfähigkeit und wesentliche Angliederung an
Wissenschaftsministerium (siehe Kapitel Wissenschaft & Hochschule)
- Evaluierung der Aus- und Fortbildungsinhalte, insbesondere in Bezug auf
Menschenrechtsbildung, Kriminologie und Viktimisierung, Opferschutz,
soziale Kompetenzen und Kommunikationsverhalten
- Professuren einrichten, um Forschung personell zu stärken
- Forschungserlass zur Öffnung der Polizei für Forschungsvorhaben
- Förderung der Viktimisierung- und Dunkelfeldforschung u. a. für politisch
motivierte und Vorurteilskriminalität
- Verbesserung der baulichen Situation sicherstellen
- Diversitätsstrategie für die Polizei entwickeln, um Frauen, queere
Personen und Menschen mit Migrationsgeschichte in der Polizei zu fördern
Angemessene Ausstattung der Polizei
Eine gute Polizei benötigt auch eine gute Ausstattung. Die Ausrüstung der
Thüringer Polizei konnte in den vergangenen Jahren bereits massiv verbessert
werden. Dabei haben wir als BÜNDNISGRÜNE stets Kosten und Nutzen sowie die
kriminologischen Aspekte von neuen technischen Möglichkeiten abgewogen. Darüber
hinaus haben wir gute gesetzliche Grundlagen geschaffen, die klare Standards und
Spielräume für den Einsatz dieser festlegen. Unser Ziel: Wir wollen die
Digitalisierung in der Thüringer Polizei weiter vorantreiben, hierfür klare
Grundlagen schaffen und ein ausreichendes Schulungsangebot ermöglichen. Die
Liegenschaften der Thüringer Polizei wollen wir in einem guten Zustand halten.
Deshalb setzen wir uns ein für:
- Flächendeckende Verfügbarkeit von mobilen Endgeräten für
Polizeibeamt*innen
- Keine Ausweitung von Tasern (Distanzelektroimpulsgeräte) als Einsatzmittel
über Spezialkräfte hinaus und Schaffung klarer Richtlinien für den Einsatz
unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Risiken
- Einsatz neuer Technik und Anwendungen unter Maßgabe der Wahrung von
Bürger*innen- und Grundrechten, insbesondere mit Blick auf
Gefahrenschwellen und Datenschutz
- Schulungen der Polizist*innen bei Einsatz neuer Technik und Anwendungen
- Onlinewache benötigt eine Uploadfunktion für alle Delikte inklusive
Hinweise zu Anforderungen an Dokumente zur rechtssicheren Verwertbarkeit
- Schaffung rechtlicher Grundlage für den Einsatz von KI in der
Polizeiarbeit und Grenzen in Bezug auf informelle Selbstbestimmung,
beispielsweise im Zusammenhang mit Versammlungen, Videoüberwachung oder
Pflege polizeilicher Datenbanken
- Einsatz von Bodycams in Thüringer Polizei nur im Rahmen der Standards der
aktuellen gesetzlichen Grundlage und Überprüfung der Notwendigkeit anhand
von kriminologischen Gesichtspunkten
- Bedarfsgerechte Instandhaltung und Sanierung der Liegenschaften der
Thüringer Polizei
Polizeiliche Statistiken und Datenbanken reformieren
Die Arbeitsweise der Polizei von Bund und Ländern spiegelt sich auch in ihren
polizeilichen Statistiken und Datenbanken wider. Statistiken und Datenbanken
bilden die Basis dafür, wie treffend die Sicherheitsbehörden Phänomene
analysieren, Lagebilder erstellen und passende Maßnahmen ergreifen können. Die
Einstufung von Pandemieleugner*innen oder Reichsbürger*innen in die Kategorie
„nicht zuzuordnen“ zeigt, dass das Definitionssystem nicht funktioniert.
Damit die Zahlen aus Meldediensten der Gesellschaft auch einen Mehrwert bieten
können, müssen die Erhebungsgrundlagen offen liegen, wissenschaftlich
weiterentwickelt und mit den Justizstatistiken angeglichen werden. Insbesondere
in Fällen von häuslicher Gewalt, rechter oder vorurteilsmotivierter Kriminalität
braucht es Verlaufsstatistiken, die Verfahrensentwicklungen darstellbar machen.
Unser Ziel: Wir steigern die Analysefähigkeit der Polizei.
Deshalb setzen wir uns ein für:
- Grundlegende Reform des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes - Politisch
motivierte Kriminalität“ und Steigerung der Analysefähigkeit, u.a. durch
Anpassung der Kategoriensysteme hin zur Darstellung von
Demokratiegefährdung im Rahmen der Tätigkeit in der Konferenz der
Innenminister*innen
- Bessere oder eigenständige Erfassung von Vorurteilskriminalität im Rahmen
der Tätigkeit in der Innenminister*innenkonferenz und durch eigene
Leitfäden und Dienstanweisungen
- Definitionssysteme mit Justiz harmonisieren und auf Verlaufsstatistik
hinarbeiten
- Gesonderte Kriminalstatistik für häusliche Gewalt, Stalking /
Partnerschaftsgewalt und Hasskriminalität gegen Frauen und queere Menschen
einführen
- Jährliche Sonderauswertung zu häuslicher Gewalt
- Überprüfung der Speichermodalitäten und Speicherfristen in
Gewalttäterdateien für den Geschäftsbereich des Innenministeriums
- Initiierung einer Überarbeitung der unterschiedlichen Dateien nach
kriminologischen Gesichtspunkten
Justiz: Bürger*innennah und gut aufgestellt
Eine funktionierende, unabhängige Justiz ist die Basis unseres Rechtsstaates.
Entscheidend ist hier, dass Bürger*innen Vertrauen in Gerichte und
Rechtsprechung haben. Doch dafür muss die Justiz bürger*innennah, transparent
und zuverlässig arbeiten.
Auch der Opferschutz muss dringend gestärkt werden. Leider steht die Justiz
jedoch wie viele Bereiche vor großen personellen Schwierigkeiten, auch bedingt
durch den demografischen Umbruch. In den vergangenen Jahren konnten wir
BÜNDNISGRÜNE in der Landesregierung hier bereits einiges auf den Weg bringen.
Wir haben den Pakt für den Rechtsstaat umgesetzt, mehr Personal eingestellt,
Ausbildungsplätze und bessere Ausstattung geschaffen und erfolgreich Studium und
Referendariat modernisiert. Doch es bleibt noch einiges zu tun, um unsere Justiz
noch leistungsfähiger und schneller zu gestalten.
Deshalb setzen wir uns ein für:
- Weitere Förderung der Nachwuchsgewinnung im mittleren und gehobenen Dienst
z.B. durch Anwärtersonderzuschlag, Anhebung der Besoldung des
Eingangsamtes im Justizvollzugsdienst ebenso wie Besoldungsgefüge in der
Justizverwaltung
- Einstellungsreserve für abgangsstarke Jahrgänge bei Richter*innen und
Staatsanwält*innen schaffen, um qualitatives Niveau der Rechtsprechung und
Strafverfolgung zu sichern sowie Wissenstransfer zu ermöglichen und
Verfahrensdauern auf ein rechtsstaatliches Maß zu verkürzen
- Präventive Maßnahmen zur Entlastung der Gerichte ausbauen, z. B. Gewalt-
und Suchtprävention, vorsorgende Rechtspflege, Schlichtung und Mediation
- Schaffen des digitalen Rechtsstaates, z. B. durch flächendeckende
elektronische Aktenführung und entsprechende Ausstattung der Gerichte
- Opferschutz und -beratung ausbauen und stärken
- Einführung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Rechtsextremismus und
Umwelt
- Zentralstelle bei der Staatsanwaltschaft für Vorurteilskriminalität und
Hatespeech mit Dezernat für geschlechtsspezifische Gewalt
- Einführung Justizvertrauensstelle nach Vorbild der Polizeivertrauensstelle
- Durchführung Hellfeldstudie zu häuslicher Gewalt und Stalking in Thüringen
- Verbindlicher gegenseitiger Informationsaustausch zwischen Justiz und
Polizei, um bei rassistischen Tatmotiven Rolle für juristischen
Verfahrensverlauf nachzuvollziehen
- Verlaufsstatistik für politisch motivierte Kriminalität aufstellen
- Ausbildung von Verfahrensbeiständen besser regeln
- Unabhängigkeit von Gerichtsgutachter*innen sicherstellen über
verbindlichen Kriterienkatalog
- Weiterbildungen für Richter*innen im entsprechenden Schwerpunktbereich im
rechtlichen Rahmen verpflichtend gestalten
- Digitale Lernangebot aktualisieren und weiter ausweiten
- Einsatz auf Bundesebene, um Bagatelldelikte (Containern, Cannabis,
Ladendiebstahl) zu entkriminalisieren, ihre Verfolgung restriktiv zu
handhaben und somit behördliche Kapazitäten zu schaffen
- Einsatz auf Bundesebene für die Entkriminalisierung des Fahrens ohne
Fahrschein
- Hilfsweise zumindest Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe im Bereich der
Bagatelldelikte und Erweiterung gerichtlicher Sanktionsmöglichkeiten in
Richtung spezialpräventiver Maßnahmen mit explizitem Bezug zu den
jeweiligen Bagatelldelikten
- Bewährungs- und Straffälligenhilfe sowie Überbrückungsmanagement ausbauen
und stärken
Vorurteilskriminalität und Hatespeech entschlossen begegnen
Vorurteilskriminalität (auch bekannt als Hasskriminalität), aber auch Hatespeech sind unterschätzte Phänomene. Unter diesen Taten, die sich teilweise unter der (Hassrede) gefährden unsere Demokratie und den gesellschaftlichen Frieden. Unter diesen Taten, die sich teilweise unter der Schwelle der Strafbarkeit bewegen, leiden nicht nur die Opfer. Durch eine Ideologie der Ungleichwertigkeit motiviert, haben sie den Ausschluss bestimmter Personen oder Gruppen aus der Gesellschaft zum Ziel.
Schwelle der Strafbarkeit bewegen, leiden nicht nur die Opfer. Sie bedrohen auch
unsere Demokratie und unsere vielfältige Gesellschaft. Denn Hasskriminalität und
Hatespeech beruhen auf der Ideologie, dass manche Menschen weniger wert sind –
Personen sollen hierbei aus der Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.
Vorurteilsmotivierte Straftaten sind „Botschaftstaten“ häufig gegen Frauen,
queere Menschen, Menschen einer anderen Religion, migrantisierte Personen oder
Menschen mit Behinderung.
Die Folge sind psychische Leiden, Vermeidungsverhalten, fehlendes Vertrauen in
Polizei und Justiz sowie eine geringe Anzeigequote undsowie wenig Polizeivertrauen.
Diese Form der Kriminalität ist demokratiegefährdend und daher mit besonderem
öffentlichem Interesse von Strafverfolgungsbehörden zu behandeln. In den
Behörden ist das Wissen über das Phänomen jedoch unzureichend bekannt. Opfer
machen leider meist die Erfahrung vonseiten der Behörden erneut diskriminiert
und nicht ernst genommen zu werden („sekundäre Viktimisierung“). Unser Ziel: Wir
wollen den Opferschutz, die Ermittlungsabläufe und Erfassungssysteme auf
kriminologischer Basis weiterentwickeln und etablieren. Mit einem guten und
langfristig gesicherten Beratungsangebot lassen wir die Betroffenen nicht
allein.
Deshalb setzen wir uns ein für:
- Leitfäden von Polizei und Staatsanwaltschaften zur Ermittlung bei
vorurteilsmotivierten Straftaten und zur Ausermittlung der
menschenverachtenden und demokratiefeindlichen Motive
- Grundsätzliche Überarbeitung des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes –
Politisch motivierte Kriminalität“, insbesondere Etablierung von
Vorurteilskriminalität als eigenständiges Kriminalitätsphänomen und
Überarbeitung der Kategoriensysteme
- Unterstützung von Initiativen zur Strafrechtsanpassung im Bundesrat im
Zusammenhang mit Ermittlungspflichten von vorurteilsmotivierten und
demokratiefeindlichen Motiven
- Stärkung der Opferzeug*innen in
diesenErmittlungen und Sensibilisierung
über die Auswirkungen von sekundärer Viktimisierung im Rahmen von Aus- und
Fortbildung
- Vorurteilskriminalität und deren einzelne Ausprägungen bei der
Polizeiausbildung stärker beleuchten
- Stärkere Schulung von Polizei und bestehender Ansprechpartner*innen in der
Justiz zu häuslicher Gewalt und Gewalt gegen queere Menschen
- Gewalt gegen Frauen und queere Personen als Hasskriminalität anerkennen
und Ansprechpersonen in Staatsanwaltschaften und Polizei etablieren
- Prüfung einer Kompetenzbündelung bei einer zentralen Organisationseinheit
im Landeskriminalamt (LKA) oder der Landespolizeidirektion (LPD) zur
effizienten Bearbeitung von digitalen Straftaten
- Zentralstelle bei der Staatsanwaltschaft für Vorurteilskriminalität und
Hatespeech, um nach dem Vorbild Berlins klare Ansprechpersonen mit
spezifischen Kenntnissen, Communityarbeit und guter Kommunikation
- Landesstrategie zur Begegnung von Hatespeech und digitaler Gewalt als Teil
der Hasskriminalität mit ressortübergreifenden Maßnahmen
- Schulungen / Leitlinien für Beamte zu Onlineermittlungsverfahren
- Onlineermittlungsteams schaffen und stärken, die das Netz auf strafbare
Inhalte prüfen: Frauen, BIPoC, queere Menschen und andere marginalisierte
Gruppen vor Hass im Netz besser schützen
- Schulungen von pädagogischen Fachkräften zur Intervention bei Hatespeech,
Weiterbildung für Eltern und jugendgerechte Angebote sowie weitere
Erwachsenenbildung
- Langfristig finanzielle Absicherung der eingerichteten Beratungsstelle
elly sowie perspektivische Unterstützung beim Aufbau eines entsprechend
spezialisierten Dachverbandes
Organisierte Kriminalität und Mafia entschlossen bekämpfen
Der Untersuchungsausschuss FIDO hat in den vergangenen Jahren die Ausbreitung
der Mafia in Ostdeutschland und Thüringen untersucht. Dabei wurde
offensichtlich, dass es einen naiven Umgang mit der italienischen Mafia und
ihren Aktivitäten der Geldwäsche in Deutschland gibt. Mit Kontakten zu Politik,
Justiz und Stadtgesellschaft konnte sie ihre Position im Freistaat festigen.
Hier braucht es weitere Aufklärung sowie die Vermittlung von Wissen über die
Mafia im öffentlichen Dienst und in der Zivilgesellschaft – sowie zielgerichtete
und grenzübergreifende Ermittlungsmaßnahmen der zuständigen Behörden. Die
vorhandenen Lagebilder zur organisierten Kriminalität taugen dabei nur bedingt
für die Erfassung des kriminologischen Phänomens. Denn die organisierte
Kriminalität greift die freie Wirtschaft und unsere freiheitlich-demokratische
Grundordnung an. Die Zivilgesellschaft und die Politik müssen deshalb in die
Lage versetzt werden, auf die Strukturen der organisierten Kriminalität
entsprechend reagieren zu können. Für organisierte Kriminalität haben wir in
Thüringen keinen Platz.
Deshalb setzen wir uns ein für:
- Stärkung der Finanzermittlung in der Thüringer Polizei im Zusammenhang mit
Drogengeschäften und Geldwäsche
- Personelle Verstärkung der Staatsanwaltschaft für Organisierte
Kriminalität und des Landeskriminalamtes, um die Bekämpfung organisierter
Kriminalität zu verbessern
- Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit der
Strafverfolgungsbehörden
- Sensibilisierung über die Aktivitäten der Mafia in Deutschland und
Bereitstellung der notwendigen Ressourcen zur Strafverfolgung
- Wissenschaftliche Forschung zur organisierten Kriminalität aufbauen und
Lehrstühle an den Hochschulen ausbauen
- Unterstützung von Initiativen zur Einführung der Strafbarkeit der
Mafiazugehörigkeit, beispielsweise durch Erweiterung des § 129 StGB auf
Vorschlag des Bundesrates oder der Konferenz der Justizminister*innen
Verfassungsschutz genauer in den Blick nehmen
Nicht erst im Zusammenhang mit dem NSU haben die Verfassungsschutzbehörden
gezeigt, dass sie nicht ausreichend dazu geeignet sind, Bedrohungen der
Demokratie im erforderlichen Maße abzubilden. Die Funktion als „Frühwarnsystem“
können sie nicht erfüllen, da die rechtlichen Anforderungen an die Einstufung
von Organisationen oder Parteien zurecht sehr hoch sind. Die Analysefähigkeit
konnte in den vergangenen Jahren nur marginal verbessert werden, da weiterhin an
der wissenschaftlich nicht haltbaren Extremismustheorie als Schema zur
Darstellung von Gefahren für demokratische Gesellschaften festgehalten wurde.
Insbesondere der NSU hat gezeigt, dass der Einsatz von V-Personen nicht zu einem
belastbaren Erkenntnisgewinn führt – eher ist das Gegenteil der Fall. So besteht
die reale Gefahr, extrem rechte Strukturen zu stärken oder Verbotsverfahren zu
vereiteln. Deshalb haben wir den Einsatz von V-Personen massiv eingeschränkt.
Die Auswertung offen erhobener Erkenntnisse halten wir durch wissenschaftliche
Einrichtungen oder Recherche für besser abgedeckt. Vor diesem Hintergrund
möchten wir prüfen, wie wir gesellschaftliche Entwicklungen und Wissen über
konkrete Organisationen besser untersuchen können. Bis dahin wollen wir die
Kontrollmöglichkeiten des Geheimdienstes verbessern.
Deshalb setzen wir uns ein für:
- Überprüfung der Abschaffung des Verfassungsschutzes, wofür es einen
sicherheitspolitischen und wissenschaftlichen Diskurs zur
Sicherheitsarchitektur benötigt
- Mindestens weitere Reformen des Verfassungsschutzes auf Grundlage der
Erkenntnisse der Untersuchungsausschüsse anstoßen
- Überprüfung der Arbeitsgrundlagen und Kategoriensysteme des
Verfassungsschutzes
- Ermöglichung des Austausches von parlamentarischen Kontrolleur*innen über
verschiedene Bundesländer hinweg durch Änderung der
Geheimhaltungsvorschriften und dazugehörigen Gesetzen
- Zusammensetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission überarbeiten,
sodass jede Fraktion, die nicht offen verfassungsfeindlich agiert, einen
Sitz in diesem Kontrollgremium hat
- Kein Einsatz von V-Personen außer in den definierten Ausnahmeregelungen
Text
Von Zeile 310 bis 316:
Vorurteilskriminalität (auch bekannt als Hasskriminalität), aber auch Hatespeech sind unterschätzte Phänomene. Unter diesen Taten, die sich teilweise unter der Schwelle der Strafbarkeit bewegen, leiden nicht nur die Opfer. Sie bedrohen auch unsere Demokratie und unsere vielfältige Gesellschaft. Denn Hasskriminalität und Hatespeech beruhen auf der Ideologie, dass manche Menschen weniger wert sind – Personen sollen hierbei aus der Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.(Hassrede) haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Ideologisch motiviert, haben sie den Ausschluss bestimmter Personen oder Gruppen aus der Gesellschaft zum Ziel und gefährden damit unsere Demokratie und den gesellschaftlichen Frieden. Vorurteilsmotivierte Straftaten sind „Botschaftstaten“ häufig gegen Frauen,
Von Zeile 319 bis 321:
Die Folge sind psychische Leiden, Vermeidungsverhalten, fehlendes Vertrauen in Polizei und Justiz sowie eine geringe Anzeigequote undsowie wenig Polizeivertrauen. Diese Form der Kriminalität ist demokratiegefährdend und daher mit besonderem
Von Zeile 341 bis 342 löschen:
- Stärkung der Opferzeug*innen in
diesen Ermittlungen und Sensibilisierung über die Auswirkungen von sekundärer Viktimisierung im Rahmen von Aus- und
In Zeile 358 löschen:
- Schulungen / Leitlinien für Beamte zu Onlineermittlungsverfahren
Feuerwehr, Polizei und Justiz: In Sicherheit und
Freiheit leben
Alle Menschen möchten in Freiheit und Sicherheit leben. Dies zu gewährleisten,
ist Aufgabe der Innenpolitik. Häufig wird der Begriff der Sicherheit aber falsch
verstanden und zu kurz gegriffen. Sicherheit bedeutet nicht, auf Überwachung und
Repression zu setzen. Sicherheit bedeutet, dass sich alle Menschen geschützt
fühlen – egal, welches Geschlecht, welche Hautfarbe, welche Herkunft oder welche
Religion sie haben. Denn nur wer sicher ist, kann Freiheit genießen und seine
Bürger*innenrechte wahrnehmen.
Eine gute Innen- und Justizpolitik besteht für uns aus den Eckpfeilern
Transparenz, Bürger*innennähe und der Berücksichtigung der
Betroffenenperspektive. Diesen Kriterien muss auch polizeiliches Handeln gerecht
werden. Wenn der Staat sein Gewaltmonopol ausübt, darf kein Zweifel daran
bestehen, dass nach objektiven Kriterien gehandelt wird. Wir BÜNDNISGRÜNE
stärken die Polizei in ihrer Bürger*innennähe und verbessern die
Polizeiausbildung mit Blick auf gesellschaftliche Themen. In der Justiz legen
wir Wert auf bessere personelle Ausstattung und besseren Opferschutz – damit
Menschen nicht noch einmal Opfer werden, wenn sie mit Behörden und Gerichten zu
tun haben. Wir fordern außerdem ein vehementeres Vorgehen gegen Organisierte
Kriminalität und Mafia sowie gegen Hatespeech und häusliche Gewalt in Thüringen.
Gerade in Zeiten der Klimakrise kommen auch der Feuerwehr und dem
Katastrophenschutz eine besonders wichtige Rolle zu. Weil große Teile des Brand-
und Katastrophenschutzes ehrenamtlich arbeiten, müssen die Strukturen und die
Arbeitsfähigkeit dieser Menschen gestärkt werden.
Kernziele:
- Moderne Sicherheitspolitik: Verbesserung von Aus- und Fortbildung bei der
Thüringer Polizei, Supervision und Fehlerkultur sowie kriminologische
Weiterentwicklung von Abläufen und polizeilichen Meldediensten
- Nachwuchs für die Justiz, Maßnahmen zum Opferschutz und effiziente
Strukturen insbesondere zur Verfolgung von häuslicher Gewalt oder
Vorurteilskriminalität
- Entschlosseneres Vorgehen gegen Hatespeech und Hasskriminalität
- Feuerwehren und Katastrophen stärken
- Konsequenteres Vorgehen gegen Mafiaaktivitäten in Thüringen
Feuerwehr und Katastrophenschutz stärken
Die Klimakrise stellt uns in Thüringen vor wachsende Herausforderungen. So sehen
wir uns beispielsweise angesichts der zunehmenden Häufigkeit extremer
Wetterereignisse in der Pflicht, unseren Katastrophenschutz und die Feuerwehren
deutlich zu stärken und weiterzuentwickeln. Im Kontext des demografischen
Umbruchs ist es hierbei besonders wichtig, ehrenamtliche Strukturen zu
reformieren. Um den Katastrophenschutz für alle Bevölkerungsgruppen attraktiv
und zugänglich zu machen, brauchen Ehren- und Hauptamtliche eine zeitgemäße
Ausbildung, ein sicheres Arbeitsumfeld und moderne Technologien. Die Thüringer
Landesfeuerwehr- & Katastrophenschutzschule sichert ein hohes Niveau an
Ausbildung und trägt entscheidend zur Effizienz und Wirksamkeit des
Brandschutzes und der Katastrophenhilfe in Thüringen bei. In diese muss
fortlaufend investiert werden, um mit den ständig wechselnden Herausforderungen
Schritt zu halten.
Hier liegt enormes Potenzial in der Digitalisierung, dank der sich Ausbildung
und Einsätze effizienter und sicherer gestalten lassen. Neben einer modernen
Ausstattung und Infrastruktur sind dabei der Ausbau von Notfallreserven und eine
effektive und barrierefreie Krisenkommunikation genauso wichtig. Auch die
digitale Alarmierung von Einsatzkräften im Katastrophenschutz stellt einen
wichtigen Fortschritt dar, da sie eine schnelle und präzise Koordination der
Rettungskräfte ermöglicht.
Aber auch die Bürger*innen müssen im Gefahrenfall schnell informiert werden, was
neben den etablierten Warnsystemen durch stabile und leicht zugängliche Cell-
Broadcasting-Systeme geschehen soll. Zudem ist es essenziell, eine umfassende
Informationskampagne zu initiieren, um die Bedeutung der Sirenen und deren
Signale der breiten Öffentlichkeit klar und verständlich zu vermitteln. Ein
besonderes Augenmerk liegt auf der Ansprache vulnerabler Gruppen wie
Senior*innen oder Menschen mit Behinderungen.
Deshalb setzen wir uns ein für:
- Einen gestärkten Katastrophenschutz (länderübergreifende Zusammenarbeit,
einheitliche Standards in der Anwendung und Kommunikation, gemeinsame
Übungen und Bereitstellung von Kontingenten bei Großschadensereignisse)
- Gemeinsame Beschaffungsmaßnahmen von Fahrzeugen mit Kommunen und Land
- Moderne/angepasste Ausstattung für Herausforderungen des Klimawandels
- Förderung von Innovationen wie Drohnen oder Löschroboter, ausreichend
Schutzkleidung
- Aufnahme von Rettungshundestaffeln in den Katastrophenschutz
- Stärkung des Angebots psychosozialer Unterstützung für Ehrenamtliche und
Betroffene, Ausbau langfristiger Betreuungs- und Beratungsangebote
- Bereich der Notfallseelsorge stärken und ausweiten, Bereitstellung von
mehr geschulten Seelsorger*innen und Psycholog*innen, die unmittelbar nach
traumatischen Ereignissen intervenieren und versorgen können
- Ausbau von Kapazitäten für medizinische Versorgung und Notunterbringung
- Öffentliche barrierefreie Krisenkommunikation stärken: Informationen klar,
verständlich und mit eindeutigen Handlungsanweisungen versehen,
Sensibilisierung für Ansprache von vulnerablen Gruppen wie Senior*innen
oder Menschen mit Behinderungen
- Fortlaufende Investition in die Landesfeuerwehrschule: bessere
Personalausstattung, Arbeitsbedingungen verbessern, Kooperation mit
anderen Bundesländern, bauliche Situation verbessern
- Regelmäßige, ressortübergreifende Übungen, Umsetzung der
Übungserkenntnisse, Transfer von Wissen und Risikobewertungen, Erstellung
von Schutzkonzepten
- Forschung für zivile Sicherheit stärker mit der Klimaforschung
verschränken
- Ehrenamtliche Strukturen reformieren, Anerkennungskultur neu denken (siehe
Kapitel Ehrenamt)
- Bessere Vereinbarkeit von Ehrenamt und Beruf durch verbesserte Bedingungen
für Arbeitgeber und -nehmer*innen
- Hauptamtliche Strukturen stärken, Altersgrenzen prüfen / flexibilisieren
- Aufnahme der ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehren in
Landesförderprogramme
- Anerkennung des Ehrenamtes in der gesetzlichen Rentenversicherung bzw.
vergleichbare Zahlungen in entsprechende Versorgungssysteme
- Quer- und Späteinstieg erleichtern
Polizei nah am Menschen
Die Thüringer Polizist*innen erfüllen eine wichtige und verantwortungsvolle
Aufgabe. Wir
wollen sie dabei unterstützen, professionelle und bürger*innennahe Arbeit zu
leisten. Die Anforderungen an die Polizei in einer demokratischen Gesellschaft
in Zeiten von multiplen Krisen sind groß. Aber auch Erwartung an
Kommunikationsverhalten und soziale Kompetenzen der Polizist*innen sind
gestiegen, ebenso wie die vielfältigen Einsatzlagen.
Oftmals soll die Polizei Aufgaben übernehmen, die im präventiven Bereich liegen
oder Ausdruck sozialer Probleme sind. Hierfür sind Polizeibeamt*innen jedoch
nicht immer ausreichend ausgebildet. Deshalb wollen wir den Einsatz von sozialen
Diensten in Anbindung an die Polizei sowie die Vermittlung in professionelle
Hilfe stärken. Die Kontaktbereichsbeamt*innen als niedrigschwellige
Ansprechpartner*innen haben wir bereits in der Vergangenheit ausgebaut. Unser
Ziel: Wir machen die Polizei bürgernah.
Deshalb setzen wir uns ein für:
- Nutzung gezielterer, bürgerfreundlicher und angemessener Einsatzmittel und
Richtlinien für die Kommunikation von Versammlungsbehörde und Polizei
- Stärkung des polizeilichen Opferschutzes
- Ausbau von Kontaktbereichsbeamt*innen
- Initiierung von Modellprojekten in zwei Landespolizeidirektionen mit
sozialen Hilfsdiensten für eine fachgerechte Betreuung in entsprechenden
Einsatzlagen
- Verbesserung von sozialen Kompetenzen im Rahmen der Aus- und Fortbildung
(siehe Unterkapitel Aus- und Fortbildung)
- Maßnahmen zum Schutz von kommunalen Amts- und Mandatsträger*innen sowie
Einsatzkräften
Modernes Polizeiaufgabengesetz und Accountability
Die Gesellschaft befindet sich im stetigen Wandel. Deshalb ist es von
entscheidender Bedeutung, dass auch die Strukturen und Befugnisse der Polizei an
aktuelle Anforderungen angepasst werden. Im Mittelpunkt unserer Überlegungen
steht dabei die Sicherung von Rechtsstaatlichkeit und Bürger*innenrechten.
Die mögliche Nachvollziehbarkeit der polizeilichen Arbeit, die Option zur
wirksamen Beschwerdeführung sowie eine transparente Darlegung der Tätigkeiten
der Polizeibeschwerdestelle sind für uns Grundpfeiler einer wertegeleiteten
Polizeiarbeit. Im Zentrum stehen hierbei nicht nur die Rechte der Bürger*innen,
sondern auch die Gewährleistung einer professionellen und
verantwortungsbewussten Ausübung polizeilicher Tätigkeiten. Die nachfolgenden
Forderungen spiegeln unsere Überzeugung wider, dass eine zeitgemäße
Polizeiarbeit nicht nur effektiv, sondern auch rechtsstaatlich und ethisch
verantwortbar sein muss.
Deshalb setzen wir uns ein für:
- Erweiterung der Befugnisse der Polizeibeschwerdestelle, d. h. im Zweifel
auch gegen Polizist*innen durchgeführte Ermittlungen und
Eingabemöglichkeit für Angehörige der Polizei
- Einführung einer regelmäßigen Rechenschaft über die Tätigkeit der
Polizeibeschwerdestelle
- Extra-Dezernat bei einer Staatsanwaltschaft für Ermittlungen gegen
Polizist*innen
- Verbesserte und gesetzlich verankerte Kennzeichnungspflicht
- Ticketsystem bei Polizeikontrollen etablieren, um Willkür und Racial
Profiling entgegenzuwirken, d.h. jede Durchsuchung und
Identitätskontrolle muss begründet werden
- Zeitnahes Pilotprojekt zu einem Ticketsystem bei Polizeikontrolle
- Sogenannte “Gefährliche Orte” neu regeln, d.h. eindeutige Kriterien,
Transparenz, rechtliche Überprüfbarkeit und Evaluation
- Parlamentarische Kontrolle von V-Personen ausbauen
- Videoüberwachung nur gezielt und anlassbezogen anwenden, kein Einsatz
automatisierter Auswertungstechnik (regelmäßige Evaluierung) und keine
Kopplung von Videoüberwachung an „Gefährliche Orte“
- Keine Aufweichung der Sicherheitsstandards im IT-Bereich sowie kein Zugang
zu Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen und Smart-Home-Diensten für
Sicherheitsbehörden
Aus- und Fortbildung sowie Forschung in der Polizei
Ausbildung und Forschung im Bereich der Polizei nehmen eine zentrale Rolle in
der Gestaltung einer modernen und bürgernahen Sicherheitspolitik ein.
Sicherheitsbehörden sollen einerseits mit den neuesten Erkenntnissen und
Technologien ausgestattet sein – aber auch in der Aus- und Fortbildung verstärkt
soziale Kompetenzen, Kommunikationsverhalten, Wissen über gesellschaftliche
Machtverhältnisse und Verhältnismäßigkeit vermittelt bekommen.
Die organisatorische Eigenständigkeit und der Ausbau der Polizeiforschung sind
uns hierbei ein besonderes Anliegen. Ziel muss es sein, auf Grundlage
interdisziplinärer Polizeiforschung und unabhängigeren Ausbildung Erkenntnisse
für die gesamte Polizeiarbeit zu gewinnen. So sichern wir die Möglichkeit für
externe Forschungsprojekte, die Thüringer Polizei zu beforschen.
Deshalb setzen wir uns ein für:
- Eine Weiterentwicklung des Bildungszentrums der Polizei und eine Stärkung
auf dem Weg zur Polizeihochschule – hierfür wurde bereits im Haushalt 2023
eine Konzeption analog zum Thüringer Landesfeuerwehr- und
Katastrophenschutzschule (TLFKS) in Auftrag gegeben
- Eigene Rechtsfähigkeit und wesentliche Angliederung an
Wissenschaftsministerium (siehe Kapitel Wissenschaft & Hochschule)
- Evaluierung der Aus- und Fortbildungsinhalte, insbesondere in Bezug auf
Menschenrechtsbildung, Kriminologie und Viktimisierung, Opferschutz,
soziale Kompetenzen und Kommunikationsverhalten
- Professuren einrichten, um Forschung personell zu stärken
- Forschungserlass zur Öffnung der Polizei für Forschungsvorhaben
- Förderung der Viktimisierung- und Dunkelfeldforschung u. a. für politisch
motivierte und Vorurteilskriminalität
- Verbesserung der baulichen Situation sicherstellen
- Diversitätsstrategie für die Polizei entwickeln, um Frauen, queere
Personen und Menschen mit Migrationsgeschichte in der Polizei zu fördern
Angemessene Ausstattung der Polizei
Eine gute Polizei benötigt auch eine gute Ausstattung. Die Ausrüstung der
Thüringer Polizei konnte in den vergangenen Jahren bereits massiv verbessert
werden. Dabei haben wir als BÜNDNISGRÜNE stets Kosten und Nutzen sowie die
kriminologischen Aspekte von neuen technischen Möglichkeiten abgewogen. Darüber
hinaus haben wir gute gesetzliche Grundlagen geschaffen, die klare Standards und
Spielräume für den Einsatz dieser festlegen. Unser Ziel: Wir wollen die
Digitalisierung in der Thüringer Polizei weiter vorantreiben, hierfür klare
Grundlagen schaffen und ein ausreichendes Schulungsangebot ermöglichen. Die
Liegenschaften der Thüringer Polizei wollen wir in einem guten Zustand halten.
Deshalb setzen wir uns ein für:
- Flächendeckende Verfügbarkeit von mobilen Endgeräten für
Polizeibeamt*innen
- Keine Ausweitung von Tasern (Distanzelektroimpulsgeräte) als Einsatzmittel
über Spezialkräfte hinaus und Schaffung klarer Richtlinien für den Einsatz
unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Risiken
- Einsatz neuer Technik und Anwendungen unter Maßgabe der Wahrung von
Bürger*innen- und Grundrechten, insbesondere mit Blick auf
Gefahrenschwellen und Datenschutz
- Schulungen der Polizist*innen bei Einsatz neuer Technik und Anwendungen
- Onlinewache benötigt eine Uploadfunktion für alle Delikte inklusive
Hinweise zu Anforderungen an Dokumente zur rechtssicheren Verwertbarkeit
- Schaffung rechtlicher Grundlage für den Einsatz von KI in der
Polizeiarbeit und Grenzen in Bezug auf informelle Selbstbestimmung,
beispielsweise im Zusammenhang mit Versammlungen, Videoüberwachung oder
Pflege polizeilicher Datenbanken
- Einsatz von Bodycams in Thüringer Polizei nur im Rahmen der Standards der
aktuellen gesetzlichen Grundlage und Überprüfung der Notwendigkeit anhand
von kriminologischen Gesichtspunkten
- Bedarfsgerechte Instandhaltung und Sanierung der Liegenschaften der
Thüringer Polizei
Polizeiliche Statistiken und Datenbanken reformieren
Die Arbeitsweise der Polizei von Bund und Ländern spiegelt sich auch in ihren
polizeilichen Statistiken und Datenbanken wider. Statistiken und Datenbanken
bilden die Basis dafür, wie treffend die Sicherheitsbehörden Phänomene
analysieren, Lagebilder erstellen und passende Maßnahmen ergreifen können. Die
Einstufung von Pandemieleugner*innen oder Reichsbürger*innen in die Kategorie
„nicht zuzuordnen“ zeigt, dass das Definitionssystem nicht funktioniert.
Damit die Zahlen aus Meldediensten der Gesellschaft auch einen Mehrwert bieten
können, müssen die Erhebungsgrundlagen offen liegen, wissenschaftlich
weiterentwickelt und mit den Justizstatistiken angeglichen werden. Insbesondere
in Fällen von häuslicher Gewalt, rechter oder vorurteilsmotivierter Kriminalität
braucht es Verlaufsstatistiken, die Verfahrensentwicklungen darstellbar machen.
Unser Ziel: Wir steigern die Analysefähigkeit der Polizei.
Deshalb setzen wir uns ein für:
- Grundlegende Reform des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes - Politisch
motivierte Kriminalität“ und Steigerung der Analysefähigkeit, u.a. durch
Anpassung der Kategoriensysteme hin zur Darstellung von
Demokratiegefährdung im Rahmen der Tätigkeit in der Konferenz der
Innenminister*innen
- Bessere oder eigenständige Erfassung von Vorurteilskriminalität im Rahmen
der Tätigkeit in der Innenminister*innenkonferenz und durch eigene
Leitfäden und Dienstanweisungen
- Definitionssysteme mit Justiz harmonisieren und auf Verlaufsstatistik
hinarbeiten
- Gesonderte Kriminalstatistik für häusliche Gewalt, Stalking /
Partnerschaftsgewalt und Hasskriminalität gegen Frauen und queere Menschen
einführen
- Jährliche Sonderauswertung zu häuslicher Gewalt
- Überprüfung der Speichermodalitäten und Speicherfristen in
Gewalttäterdateien für den Geschäftsbereich des Innenministeriums
- Initiierung einer Überarbeitung der unterschiedlichen Dateien nach
kriminologischen Gesichtspunkten
Justiz: Bürger*innennah und gut aufgestellt
Eine funktionierende, unabhängige Justiz ist die Basis unseres Rechtsstaates.
Entscheidend ist hier, dass Bürger*innen Vertrauen in Gerichte und
Rechtsprechung haben. Doch dafür muss die Justiz bürger*innennah, transparent
und zuverlässig arbeiten.
Auch der Opferschutz muss dringend gestärkt werden. Leider steht die Justiz
jedoch wie viele Bereiche vor großen personellen Schwierigkeiten, auch bedingt
durch den demografischen Umbruch. In den vergangenen Jahren konnten wir
BÜNDNISGRÜNE in der Landesregierung hier bereits einiges auf den Weg bringen.
Wir haben den Pakt für den Rechtsstaat umgesetzt, mehr Personal eingestellt,
Ausbildungsplätze und bessere Ausstattung geschaffen und erfolgreich Studium und
Referendariat modernisiert. Doch es bleibt noch einiges zu tun, um unsere Justiz
noch leistungsfähiger und schneller zu gestalten.
Deshalb setzen wir uns ein für:
- Weitere Förderung der Nachwuchsgewinnung im mittleren und gehobenen Dienst
z.B. durch Anwärtersonderzuschlag, Anhebung der Besoldung des
Eingangsamtes im Justizvollzugsdienst ebenso wie Besoldungsgefüge in der
Justizverwaltung
- Einstellungsreserve für abgangsstarke Jahrgänge bei Richter*innen und
Staatsanwält*innen schaffen, um qualitatives Niveau der Rechtsprechung und
Strafverfolgung zu sichern sowie Wissenstransfer zu ermöglichen und
Verfahrensdauern auf ein rechtsstaatliches Maß zu verkürzen
- Präventive Maßnahmen zur Entlastung der Gerichte ausbauen, z. B. Gewalt-
und Suchtprävention, vorsorgende Rechtspflege, Schlichtung und Mediation
- Schaffen des digitalen Rechtsstaates, z. B. durch flächendeckende
elektronische Aktenführung und entsprechende Ausstattung der Gerichte
- Opferschutz und -beratung ausbauen und stärken
- Einführung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Rechtsextremismus und
Umwelt
- Zentralstelle bei der Staatsanwaltschaft für Vorurteilskriminalität und
Hatespeech mit Dezernat für geschlechtsspezifische Gewalt
- Einführung Justizvertrauensstelle nach Vorbild der Polizeivertrauensstelle
- Durchführung Hellfeldstudie zu häuslicher Gewalt und Stalking in Thüringen
- Verbindlicher gegenseitiger Informationsaustausch zwischen Justiz und
Polizei, um bei rassistischen Tatmotiven Rolle für juristischen
Verfahrensverlauf nachzuvollziehen
- Verlaufsstatistik für politisch motivierte Kriminalität aufstellen
- Ausbildung von Verfahrensbeiständen besser regeln
- Unabhängigkeit von Gerichtsgutachter*innen sicherstellen über
verbindlichen Kriterienkatalog
- Weiterbildungen für Richter*innen im entsprechenden Schwerpunktbereich im
rechtlichen Rahmen verpflichtend gestalten
- Digitale Lernangebot aktualisieren und weiter ausweiten
- Einsatz auf Bundesebene, um Bagatelldelikte (Containern, Cannabis,
Ladendiebstahl) zu entkriminalisieren, ihre Verfolgung restriktiv zu
handhaben und somit behördliche Kapazitäten zu schaffen
- Einsatz auf Bundesebene für die Entkriminalisierung des Fahrens ohne
Fahrschein
- Hilfsweise zumindest Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe im Bereich der
Bagatelldelikte und Erweiterung gerichtlicher Sanktionsmöglichkeiten in
Richtung spezialpräventiver Maßnahmen mit explizitem Bezug zu den
jeweiligen Bagatelldelikten
- Bewährungs- und Straffälligenhilfe sowie Überbrückungsmanagement ausbauen
und stärken
Vorurteilskriminalität und Hatespeech entschlossen begegnen
Vorurteilskriminalität (auch bekannt als Hasskriminalität), aber auch Hatespeech
sind unterschätzte Phänomene. Unter diesen Taten, die sich teilweise unter der
Schwelle der Strafbarkeit bewegen, leiden nicht nur die Opfer. Sie bedrohen auch
unsere Demokratie und unsere vielfältige Gesellschaft. Denn Hasskriminalität und
Hatespeech beruhen auf der Ideologie, dass manche Menschen weniger wert sind –
Personen sollen hierbei aus der Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.(Hassrede) haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Ideologisch motiviert, haben sie den Ausschluss bestimmter Personen oder Gruppen aus der Gesellschaft zum Ziel und gefährden damit unsere Demokratie und den gesellschaftlichen Frieden.
Vorurteilsmotivierte Straftaten sind „Botschaftstaten“ häufig gegen Frauen,
queere Menschen, Menschen einer anderen Religion, migrantisierte Personen oder
Menschen mit Behinderung.
Die Folge sind psychische Leiden, Vermeidungsverhalten, fehlendes Vertrauen in
Polizei und Justiz sowie eine geringe Anzeigequote undsowie wenig Polizeivertrauen.
Diese Form der Kriminalität ist demokratiegefährdend und daher mit besonderem
öffentlichem Interesse von Strafverfolgungsbehörden zu behandeln. In den
Behörden ist das Wissen über das Phänomen jedoch unzureichend bekannt. Opfer
machen leider meist die Erfahrung vonseiten der Behörden erneut diskriminiert
und nicht ernst genommen zu werden („sekundäre Viktimisierung“). Unser Ziel: Wir
wollen den Opferschutz, die Ermittlungsabläufe und Erfassungssysteme auf
kriminologischer Basis weiterentwickeln und etablieren. Mit einem guten und
langfristig gesicherten Beratungsangebot lassen wir die Betroffenen nicht
allein.
Deshalb setzen wir uns ein für:
- Leitfäden von Polizei und Staatsanwaltschaften zur Ermittlung bei
vorurteilsmotivierten Straftaten und zur Ausermittlung der
menschenverachtenden und demokratiefeindlichen Motive
- Grundsätzliche Überarbeitung des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes –
Politisch motivierte Kriminalität“, insbesondere Etablierung von
Vorurteilskriminalität als eigenständiges Kriminalitätsphänomen und
Überarbeitung der Kategoriensysteme
- Unterstützung von Initiativen zur Strafrechtsanpassung im Bundesrat im
Zusammenhang mit Ermittlungspflichten von vorurteilsmotivierten und
demokratiefeindlichen Motiven
- Stärkung der Opferzeug*innen in
diesen Ermittlungen und Sensibilisierung
über die Auswirkungen von sekundärer Viktimisierung im Rahmen von Aus- und
Fortbildung
- Vorurteilskriminalität und deren einzelne Ausprägungen bei der
Polizeiausbildung stärker beleuchten
- Stärkere Schulung von Polizei und bestehender Ansprechpartner*innen in der
Justiz zu häuslicher Gewalt und Gewalt gegen queere Menschen
- Gewalt gegen Frauen und queere Personen als Hasskriminalität anerkennen
und Ansprechpersonen in Staatsanwaltschaften und Polizei etablieren
- Prüfung einer Kompetenzbündelung bei einer zentralen Organisationseinheit
im Landeskriminalamt (LKA) oder der Landespolizeidirektion (LPD) zur
effizienten Bearbeitung von digitalen Straftaten
- Zentralstelle bei der Staatsanwaltschaft für Vorurteilskriminalität und
Hatespeech, um nach dem Vorbild Berlins klare Ansprechpersonen mit
spezifischen Kenntnissen, Communityarbeit und guter Kommunikation
- Landesstrategie zur Begegnung von Hatespeech und digitaler Gewalt als Teil
der Hasskriminalität mit ressortübergreifenden Maßnahmen
- Schulungen / Leitlinien für Beamte zu Onlineermittlungsverfahren
- Onlineermittlungsteams schaffen und stärken, die das Netz auf strafbare
Inhalte prüfen: Frauen, BIPoC, queere Menschen und andere marginalisierte
Gruppen vor Hass im Netz besser schützen
- Schulungen von pädagogischen Fachkräften zur Intervention bei Hatespeech,
Weiterbildung für Eltern und jugendgerechte Angebote sowie weitere
Erwachsenenbildung
- Langfristig finanzielle Absicherung der eingerichteten Beratungsstelle
elly sowie perspektivische Unterstützung beim Aufbau eines entsprechend
spezialisierten Dachverbandes
Organisierte Kriminalität und Mafia entschlossen bekämpfen
Der Untersuchungsausschuss FIDO hat in den vergangenen Jahren die Ausbreitung
der Mafia in Ostdeutschland und Thüringen untersucht. Dabei wurde
offensichtlich, dass es einen naiven Umgang mit der italienischen Mafia und
ihren Aktivitäten der Geldwäsche in Deutschland gibt. Mit Kontakten zu Politik,
Justiz und Stadtgesellschaft konnte sie ihre Position im Freistaat festigen.
Hier braucht es weitere Aufklärung sowie die Vermittlung von Wissen über die
Mafia im öffentlichen Dienst und in der Zivilgesellschaft – sowie zielgerichtete
und grenzübergreifende Ermittlungsmaßnahmen der zuständigen Behörden. Die
vorhandenen Lagebilder zur organisierten Kriminalität taugen dabei nur bedingt
für die Erfassung des kriminologischen Phänomens. Denn die organisierte
Kriminalität greift die freie Wirtschaft und unsere freiheitlich-demokratische
Grundordnung an. Die Zivilgesellschaft und die Politik müssen deshalb in die
Lage versetzt werden, auf die Strukturen der organisierten Kriminalität
entsprechend reagieren zu können. Für organisierte Kriminalität haben wir in
Thüringen keinen Platz.
Deshalb setzen wir uns ein für:
- Stärkung der Finanzermittlung in der Thüringer Polizei im Zusammenhang mit
Drogengeschäften und Geldwäsche
- Personelle Verstärkung der Staatsanwaltschaft für Organisierte
Kriminalität und des Landeskriminalamtes, um die Bekämpfung organisierter
Kriminalität zu verbessern
- Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit der
Strafverfolgungsbehörden
- Sensibilisierung über die Aktivitäten der Mafia in Deutschland und
Bereitstellung der notwendigen Ressourcen zur Strafverfolgung
- Wissenschaftliche Forschung zur organisierten Kriminalität aufbauen und
Lehrstühle an den Hochschulen ausbauen
- Unterstützung von Initiativen zur Einführung der Strafbarkeit der
Mafiazugehörigkeit, beispielsweise durch Erweiterung des § 129 StGB auf
Vorschlag des Bundesrates oder der Konferenz der Justizminister*innen
Verfassungsschutz genauer in den Blick nehmen
Nicht erst im Zusammenhang mit dem NSU haben die Verfassungsschutzbehörden
gezeigt, dass sie nicht ausreichend dazu geeignet sind, Bedrohungen der
Demokratie im erforderlichen Maße abzubilden. Die Funktion als „Frühwarnsystem“
können sie nicht erfüllen, da die rechtlichen Anforderungen an die Einstufung
von Organisationen oder Parteien zurecht sehr hoch sind. Die Analysefähigkeit
konnte in den vergangenen Jahren nur marginal verbessert werden, da weiterhin an
der wissenschaftlich nicht haltbaren Extremismustheorie als Schema zur
Darstellung von Gefahren für demokratische Gesellschaften festgehalten wurde.
Insbesondere der NSU hat gezeigt, dass der Einsatz von V-Personen nicht zu einem
belastbaren Erkenntnisgewinn führt – eher ist das Gegenteil der Fall. So besteht
die reale Gefahr, extrem rechte Strukturen zu stärken oder Verbotsverfahren zu
vereiteln. Deshalb haben wir den Einsatz von V-Personen massiv eingeschränkt.
Die Auswertung offen erhobener Erkenntnisse halten wir durch wissenschaftliche
Einrichtungen oder Recherche für besser abgedeckt. Vor diesem Hintergrund
möchten wir prüfen, wie wir gesellschaftliche Entwicklungen und Wissen über
konkrete Organisationen besser untersuchen können. Bis dahin wollen wir die
Kontrollmöglichkeiten des Geheimdienstes verbessern.
Deshalb setzen wir uns ein für:
- Überprüfung der Abschaffung des Verfassungsschutzes, wofür es einen
sicherheitspolitischen und wissenschaftlichen Diskurs zur
Sicherheitsarchitektur benötigt
- Mindestens weitere Reformen des Verfassungsschutzes auf Grundlage der
Erkenntnisse der Untersuchungsausschüsse anstoßen
- Überprüfung der Arbeitsgrundlagen und Kategoriensysteme des
Verfassungsschutzes
- Ermöglichung des Austausches von parlamentarischen Kontrolleur*innen über
verschiedene Bundesländer hinweg durch Änderung der
Geheimhaltungsvorschriften und dazugehörigen Gesetzen
- Zusammensetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission überarbeiten,
sodass jede Fraktion, die nicht offen verfassungsfeindlich agiert, einen
Sitz in diesem Kontrollgremium hat
- Kein Einsatz von V-Personen außer in den definierten Ausnahmeregelungen
Unterstützer*innen
- Holger Liersch (KV Erfurt)
- Burkhard Vogel (KV Gotha)
- Andreas Hornung (KV Wartburgkreis/Stadt Eisenach)
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Vorurteilskriminalität (auch bekannt als Hasskriminalität), aber auch Hatespeech sind unterschätzte Phänomene. Unter diesen Taten, die sich teilweise unter der Schwelle der Strafbarkeit bewegen, leiden nicht nur die Opfer. Sie bedrohen auch unsere Demokratie und unsere vielfältige Gesellschaft. Denn Hasskriminalität und Hatespeech beruhen auf der Ideologie, dass manche Menschen weniger wert sind – Personen sollen hierbei aus der Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.(Hassrede) haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Ideologisch motiviert, haben sie den Ausschluss bestimmter Personen oder Gruppen aus der Gesellschaft zum Ziel und gefährden damit unsere Demokratie und den gesellschaftlichen Frieden. Vorurteilsmotivierte Straftaten sind „Botschaftstaten“ häufig gegen Frauen,
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Die Folge sind psychische Leiden, Vermeidungsverhalten, fehlendes Vertrauen in Polizei und Justiz sowie eine geringe Anzeigequote undsowie wenig Polizeivertrauen. Diese Form der Kriminalität ist demokratiegefährdend und daher mit besonderem
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- Stärkung der Opferzeug*innen in
diesenErmittlungen und Sensibilisierung über die Auswirkungen von sekundärer Viktimisierung im Rahmen von Aus- und
In Zeile 358 löschen:
- Schulungen / Leitlinien für Beamte zu Onlineermittlungsverfahren
Feuerwehr, Polizei und Justiz: In Sicherheit und
Freiheit leben
Alle Menschen möchten in Freiheit und Sicherheit leben. Dies zu gewährleisten,
ist Aufgabe der Innenpolitik. Häufig wird der Begriff der Sicherheit aber falsch
verstanden und zu kurz gegriffen. Sicherheit bedeutet nicht, auf Überwachung und
Repression zu setzen. Sicherheit bedeutet, dass sich alle Menschen geschützt
fühlen – egal, welches Geschlecht, welche Hautfarbe, welche Herkunft oder welche
Religion sie haben. Denn nur wer sicher ist, kann Freiheit genießen und seine
Bürger*innenrechte wahrnehmen.
Eine gute Innen- und Justizpolitik besteht für uns aus den Eckpfeilern
Transparenz, Bürger*innennähe und der Berücksichtigung der
Betroffenenperspektive. Diesen Kriterien muss auch polizeiliches Handeln gerecht
werden. Wenn der Staat sein Gewaltmonopol ausübt, darf kein Zweifel daran
bestehen, dass nach objektiven Kriterien gehandelt wird. Wir BÜNDNISGRÜNE
stärken die Polizei in ihrer Bürger*innennähe und verbessern die
Polizeiausbildung mit Blick auf gesellschaftliche Themen. In der Justiz legen
wir Wert auf bessere personelle Ausstattung und besseren Opferschutz – damit
Menschen nicht noch einmal Opfer werden, wenn sie mit Behörden und Gerichten zu
tun haben. Wir fordern außerdem ein vehementeres Vorgehen gegen Organisierte
Kriminalität und Mafia sowie gegen Hatespeech und häusliche Gewalt in Thüringen.
Gerade in Zeiten der Klimakrise kommen auch der Feuerwehr und dem
Katastrophenschutz eine besonders wichtige Rolle zu. Weil große Teile des Brand-
und Katastrophenschutzes ehrenamtlich arbeiten, müssen die Strukturen und die
Arbeitsfähigkeit dieser Menschen gestärkt werden.
Kernziele:
- Moderne Sicherheitspolitik: Verbesserung von Aus- und Fortbildung bei der
Thüringer Polizei, Supervision und Fehlerkultur sowie kriminologische
Weiterentwicklung von Abläufen und polizeilichen Meldediensten
- Nachwuchs für die Justiz, Maßnahmen zum Opferschutz und effiziente
Strukturen insbesondere zur Verfolgung von häuslicher Gewalt oder
Vorurteilskriminalität
- Entschlosseneres Vorgehen gegen Hatespeech und Hasskriminalität
- Feuerwehren und Katastrophen stärken
- Konsequenteres Vorgehen gegen Mafiaaktivitäten in Thüringen
Feuerwehr und Katastrophenschutz stärken
Die Klimakrise stellt uns in Thüringen vor wachsende Herausforderungen. So sehen
wir uns beispielsweise angesichts der zunehmenden Häufigkeit extremer
Wetterereignisse in der Pflicht, unseren Katastrophenschutz und die Feuerwehren
deutlich zu stärken und weiterzuentwickeln. Im Kontext des demografischen
Umbruchs ist es hierbei besonders wichtig, ehrenamtliche Strukturen zu
reformieren. Um den Katastrophenschutz für alle Bevölkerungsgruppen attraktiv
und zugänglich zu machen, brauchen Ehren- und Hauptamtliche eine zeitgemäße
Ausbildung, ein sicheres Arbeitsumfeld und moderne Technologien. Die Thüringer
Landesfeuerwehr- & Katastrophenschutzschule sichert ein hohes Niveau an
Ausbildung und trägt entscheidend zur Effizienz und Wirksamkeit des
Brandschutzes und der Katastrophenhilfe in Thüringen bei. In diese muss
fortlaufend investiert werden, um mit den ständig wechselnden Herausforderungen
Schritt zu halten.
Hier liegt enormes Potenzial in der Digitalisierung, dank der sich Ausbildung
und Einsätze effizienter und sicherer gestalten lassen. Neben einer modernen
Ausstattung und Infrastruktur sind dabei der Ausbau von Notfallreserven und eine
effektive und barrierefreie Krisenkommunikation genauso wichtig. Auch die
digitale Alarmierung von Einsatzkräften im Katastrophenschutz stellt einen
wichtigen Fortschritt dar, da sie eine schnelle und präzise Koordination der
Rettungskräfte ermöglicht.
Aber auch die Bürger*innen müssen im Gefahrenfall schnell informiert werden, was
neben den etablierten Warnsystemen durch stabile und leicht zugängliche Cell-
Broadcasting-Systeme geschehen soll. Zudem ist es essenziell, eine umfassende
Informationskampagne zu initiieren, um die Bedeutung der Sirenen und deren
Signale der breiten Öffentlichkeit klar und verständlich zu vermitteln. Ein
besonderes Augenmerk liegt auf der Ansprache vulnerabler Gruppen wie
Senior*innen oder Menschen mit Behinderungen.
Deshalb setzen wir uns ein für:
- Einen gestärkten Katastrophenschutz (länderübergreifende Zusammenarbeit,
einheitliche Standards in der Anwendung und Kommunikation, gemeinsame
Übungen und Bereitstellung von Kontingenten bei Großschadensereignisse)
- Gemeinsame Beschaffungsmaßnahmen von Fahrzeugen mit Kommunen und Land
- Moderne/angepasste Ausstattung für Herausforderungen des Klimawandels
- Förderung von Innovationen wie Drohnen oder Löschroboter, ausreichend
Schutzkleidung
- Aufnahme von Rettungshundestaffeln in den Katastrophenschutz
- Stärkung des Angebots psychosozialer Unterstützung für Ehrenamtliche und
Betroffene, Ausbau langfristiger Betreuungs- und Beratungsangebote
- Bereich der Notfallseelsorge stärken und ausweiten, Bereitstellung von
mehr geschulten Seelsorger*innen und Psycholog*innen, die unmittelbar nach
traumatischen Ereignissen intervenieren und versorgen können
- Ausbau von Kapazitäten für medizinische Versorgung und Notunterbringung
- Öffentliche barrierefreie Krisenkommunikation stärken: Informationen klar,
verständlich und mit eindeutigen Handlungsanweisungen versehen,
Sensibilisierung für Ansprache von vulnerablen Gruppen wie Senior*innen
oder Menschen mit Behinderungen
- Fortlaufende Investition in die Landesfeuerwehrschule: bessere
Personalausstattung, Arbeitsbedingungen verbessern, Kooperation mit
anderen Bundesländern, bauliche Situation verbessern
- Regelmäßige, ressortübergreifende Übungen, Umsetzung der
Übungserkenntnisse, Transfer von Wissen und Risikobewertungen, Erstellung
von Schutzkonzepten
- Forschung für zivile Sicherheit stärker mit der Klimaforschung
verschränken
- Ehrenamtliche Strukturen reformieren, Anerkennungskultur neu denken (siehe
Kapitel Ehrenamt)
- Bessere Vereinbarkeit von Ehrenamt und Beruf durch verbesserte Bedingungen
für Arbeitgeber und -nehmer*innen
- Hauptamtliche Strukturen stärken, Altersgrenzen prüfen / flexibilisieren
- Aufnahme der ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehren in
Landesförderprogramme
- Anerkennung des Ehrenamtes in der gesetzlichen Rentenversicherung bzw.
vergleichbare Zahlungen in entsprechende Versorgungssysteme
- Quer- und Späteinstieg erleichtern
Polizei nah am Menschen
Die Thüringer Polizist*innen erfüllen eine wichtige und verantwortungsvolle
Aufgabe. Wir
wollen sie dabei unterstützen, professionelle und bürger*innennahe Arbeit zu
leisten. Die Anforderungen an die Polizei in einer demokratischen Gesellschaft
in Zeiten von multiplen Krisen sind groß. Aber auch Erwartung an
Kommunikationsverhalten und soziale Kompetenzen der Polizist*innen sind
gestiegen, ebenso wie die vielfältigen Einsatzlagen.
Oftmals soll die Polizei Aufgaben übernehmen, die im präventiven Bereich liegen
oder Ausdruck sozialer Probleme sind. Hierfür sind Polizeibeamt*innen jedoch
nicht immer ausreichend ausgebildet. Deshalb wollen wir den Einsatz von sozialen
Diensten in Anbindung an die Polizei sowie die Vermittlung in professionelle
Hilfe stärken. Die Kontaktbereichsbeamt*innen als niedrigschwellige
Ansprechpartner*innen haben wir bereits in der Vergangenheit ausgebaut. Unser
Ziel: Wir machen die Polizei bürgernah.
Deshalb setzen wir uns ein für:
- Nutzung gezielterer, bürgerfreundlicher und angemessener Einsatzmittel und
Richtlinien für die Kommunikation von Versammlungsbehörde und Polizei
- Stärkung des polizeilichen Opferschutzes
- Ausbau von Kontaktbereichsbeamt*innen
- Initiierung von Modellprojekten in zwei Landespolizeidirektionen mit
sozialen Hilfsdiensten für eine fachgerechte Betreuung in entsprechenden
Einsatzlagen
- Verbesserung von sozialen Kompetenzen im Rahmen der Aus- und Fortbildung
(siehe Unterkapitel Aus- und Fortbildung)
- Maßnahmen zum Schutz von kommunalen Amts- und Mandatsträger*innen sowie
Einsatzkräften
Modernes Polizeiaufgabengesetz und Accountability
Die Gesellschaft befindet sich im stetigen Wandel. Deshalb ist es von
entscheidender Bedeutung, dass auch die Strukturen und Befugnisse der Polizei an
aktuelle Anforderungen angepasst werden. Im Mittelpunkt unserer Überlegungen
steht dabei die Sicherung von Rechtsstaatlichkeit und Bürger*innenrechten.
Die mögliche Nachvollziehbarkeit der polizeilichen Arbeit, die Option zur
wirksamen Beschwerdeführung sowie eine transparente Darlegung der Tätigkeiten
der Polizeibeschwerdestelle sind für uns Grundpfeiler einer wertegeleiteten
Polizeiarbeit. Im Zentrum stehen hierbei nicht nur die Rechte der Bürger*innen,
sondern auch die Gewährleistung einer professionellen und
verantwortungsbewussten Ausübung polizeilicher Tätigkeiten. Die nachfolgenden
Forderungen spiegeln unsere Überzeugung wider, dass eine zeitgemäße
Polizeiarbeit nicht nur effektiv, sondern auch rechtsstaatlich und ethisch
verantwortbar sein muss.
Deshalb setzen wir uns ein für:
- Erweiterung der Befugnisse der Polizeibeschwerdestelle, d. h. im Zweifel
auch gegen Polizist*innen durchgeführte Ermittlungen und
Eingabemöglichkeit für Angehörige der Polizei
- Einführung einer regelmäßigen Rechenschaft über die Tätigkeit der
Polizeibeschwerdestelle
- Extra-Dezernat bei einer Staatsanwaltschaft für Ermittlungen gegen
Polizist*innen
- Verbesserte und gesetzlich verankerte Kennzeichnungspflicht
- Ticketsystem bei Polizeikontrollen etablieren, um Willkür und Racial
Profiling entgegenzuwirken, d.h. jede Durchsuchung und
Identitätskontrolle muss begründet werden
- Zeitnahes Pilotprojekt zu einem Ticketsystem bei Polizeikontrolle
- Sogenannte “Gefährliche Orte” neu regeln, d.h. eindeutige Kriterien,
Transparenz, rechtliche Überprüfbarkeit und Evaluation
- Parlamentarische Kontrolle von V-Personen ausbauen
- Videoüberwachung nur gezielt und anlassbezogen anwenden, kein Einsatz
automatisierter Auswertungstechnik (regelmäßige Evaluierung) und keine
Kopplung von Videoüberwachung an „Gefährliche Orte“
- Keine Aufweichung der Sicherheitsstandards im IT-Bereich sowie kein Zugang
zu Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen und Smart-Home-Diensten für
Sicherheitsbehörden
Aus- und Fortbildung sowie Forschung in der Polizei
Ausbildung und Forschung im Bereich der Polizei nehmen eine zentrale Rolle in
der Gestaltung einer modernen und bürgernahen Sicherheitspolitik ein.
Sicherheitsbehörden sollen einerseits mit den neuesten Erkenntnissen und
Technologien ausgestattet sein – aber auch in der Aus- und Fortbildung verstärkt
soziale Kompetenzen, Kommunikationsverhalten, Wissen über gesellschaftliche
Machtverhältnisse und Verhältnismäßigkeit vermittelt bekommen.
Die organisatorische Eigenständigkeit und der Ausbau der Polizeiforschung sind
uns hierbei ein besonderes Anliegen. Ziel muss es sein, auf Grundlage
interdisziplinärer Polizeiforschung und unabhängigeren Ausbildung Erkenntnisse
für die gesamte Polizeiarbeit zu gewinnen. So sichern wir die Möglichkeit für
externe Forschungsprojekte, die Thüringer Polizei zu beforschen.
Deshalb setzen wir uns ein für:
- Eine Weiterentwicklung des Bildungszentrums der Polizei und eine Stärkung
auf dem Weg zur Polizeihochschule – hierfür wurde bereits im Haushalt 2023
eine Konzeption analog zum Thüringer Landesfeuerwehr- und
Katastrophenschutzschule (TLFKS) in Auftrag gegeben
- Eigene Rechtsfähigkeit und wesentliche Angliederung an
Wissenschaftsministerium (siehe Kapitel Wissenschaft & Hochschule)
- Evaluierung der Aus- und Fortbildungsinhalte, insbesondere in Bezug auf
Menschenrechtsbildung, Kriminologie und Viktimisierung, Opferschutz,
soziale Kompetenzen und Kommunikationsverhalten
- Professuren einrichten, um Forschung personell zu stärken
- Forschungserlass zur Öffnung der Polizei für Forschungsvorhaben
- Förderung der Viktimisierung- und Dunkelfeldforschung u. a. für politisch
motivierte und Vorurteilskriminalität
- Verbesserung der baulichen Situation sicherstellen
- Diversitätsstrategie für die Polizei entwickeln, um Frauen, queere
Personen und Menschen mit Migrationsgeschichte in der Polizei zu fördern
Angemessene Ausstattung der Polizei
Eine gute Polizei benötigt auch eine gute Ausstattung. Die Ausrüstung der
Thüringer Polizei konnte in den vergangenen Jahren bereits massiv verbessert
werden. Dabei haben wir als BÜNDNISGRÜNE stets Kosten und Nutzen sowie die
kriminologischen Aspekte von neuen technischen Möglichkeiten abgewogen. Darüber
hinaus haben wir gute gesetzliche Grundlagen geschaffen, die klare Standards und
Spielräume für den Einsatz dieser festlegen. Unser Ziel: Wir wollen die
Digitalisierung in der Thüringer Polizei weiter vorantreiben, hierfür klare
Grundlagen schaffen und ein ausreichendes Schulungsangebot ermöglichen. Die
Liegenschaften der Thüringer Polizei wollen wir in einem guten Zustand halten.
Deshalb setzen wir uns ein für:
- Flächendeckende Verfügbarkeit von mobilen Endgeräten für
Polizeibeamt*innen
- Keine Ausweitung von Tasern (Distanzelektroimpulsgeräte) als Einsatzmittel
über Spezialkräfte hinaus und Schaffung klarer Richtlinien für den Einsatz
unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Risiken
- Einsatz neuer Technik und Anwendungen unter Maßgabe der Wahrung von
Bürger*innen- und Grundrechten, insbesondere mit Blick auf
Gefahrenschwellen und Datenschutz
- Schulungen der Polizist*innen bei Einsatz neuer Technik und Anwendungen
- Onlinewache benötigt eine Uploadfunktion für alle Delikte inklusive
Hinweise zu Anforderungen an Dokumente zur rechtssicheren Verwertbarkeit
- Schaffung rechtlicher Grundlage für den Einsatz von KI in der
Polizeiarbeit und Grenzen in Bezug auf informelle Selbstbestimmung,
beispielsweise im Zusammenhang mit Versammlungen, Videoüberwachung oder
Pflege polizeilicher Datenbanken
- Einsatz von Bodycams in Thüringer Polizei nur im Rahmen der Standards der
aktuellen gesetzlichen Grundlage und Überprüfung der Notwendigkeit anhand
von kriminologischen Gesichtspunkten
- Bedarfsgerechte Instandhaltung und Sanierung der Liegenschaften der
Thüringer Polizei
Polizeiliche Statistiken und Datenbanken reformieren
Die Arbeitsweise der Polizei von Bund und Ländern spiegelt sich auch in ihren
polizeilichen Statistiken und Datenbanken wider. Statistiken und Datenbanken
bilden die Basis dafür, wie treffend die Sicherheitsbehörden Phänomene
analysieren, Lagebilder erstellen und passende Maßnahmen ergreifen können. Die
Einstufung von Pandemieleugner*innen oder Reichsbürger*innen in die Kategorie
„nicht zuzuordnen“ zeigt, dass das Definitionssystem nicht funktioniert.
Damit die Zahlen aus Meldediensten der Gesellschaft auch einen Mehrwert bieten
können, müssen die Erhebungsgrundlagen offen liegen, wissenschaftlich
weiterentwickelt und mit den Justizstatistiken angeglichen werden. Insbesondere
in Fällen von häuslicher Gewalt, rechter oder vorurteilsmotivierter Kriminalität
braucht es Verlaufsstatistiken, die Verfahrensentwicklungen darstellbar machen.
Unser Ziel: Wir steigern die Analysefähigkeit der Polizei.
Deshalb setzen wir uns ein für:
- Grundlegende Reform des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes - Politisch
motivierte Kriminalität“ und Steigerung der Analysefähigkeit, u.a. durch
Anpassung der Kategoriensysteme hin zur Darstellung von
Demokratiegefährdung im Rahmen der Tätigkeit in der Konferenz der
Innenminister*innen
- Bessere oder eigenständige Erfassung von Vorurteilskriminalität im Rahmen
der Tätigkeit in der Innenminister*innenkonferenz und durch eigene
Leitfäden und Dienstanweisungen
- Definitionssysteme mit Justiz harmonisieren und auf Verlaufsstatistik
hinarbeiten
- Gesonderte Kriminalstatistik für häusliche Gewalt, Stalking /
Partnerschaftsgewalt und Hasskriminalität gegen Frauen und queere Menschen
einführen
- Jährliche Sonderauswertung zu häuslicher Gewalt
- Überprüfung der Speichermodalitäten und Speicherfristen in
Gewalttäterdateien für den Geschäftsbereich des Innenministeriums
- Initiierung einer Überarbeitung der unterschiedlichen Dateien nach
kriminologischen Gesichtspunkten
Justiz: Bürger*innennah und gut aufgestellt
Eine funktionierende, unabhängige Justiz ist die Basis unseres Rechtsstaates.
Entscheidend ist hier, dass Bürger*innen Vertrauen in Gerichte und
Rechtsprechung haben. Doch dafür muss die Justiz bürger*innennah, transparent
und zuverlässig arbeiten.
Auch der Opferschutz muss dringend gestärkt werden. Leider steht die Justiz
jedoch wie viele Bereiche vor großen personellen Schwierigkeiten, auch bedingt
durch den demografischen Umbruch. In den vergangenen Jahren konnten wir
BÜNDNISGRÜNE in der Landesregierung hier bereits einiges auf den Weg bringen.
Wir haben den Pakt für den Rechtsstaat umgesetzt, mehr Personal eingestellt,
Ausbildungsplätze und bessere Ausstattung geschaffen und erfolgreich Studium und
Referendariat modernisiert. Doch es bleibt noch einiges zu tun, um unsere Justiz
noch leistungsfähiger und schneller zu gestalten.
Deshalb setzen wir uns ein für:
- Weitere Förderung der Nachwuchsgewinnung im mittleren und gehobenen Dienst
z.B. durch Anwärtersonderzuschlag, Anhebung der Besoldung des
Eingangsamtes im Justizvollzugsdienst ebenso wie Besoldungsgefüge in der
Justizverwaltung
- Einstellungsreserve für abgangsstarke Jahrgänge bei Richter*innen und
Staatsanwält*innen schaffen, um qualitatives Niveau der Rechtsprechung und
Strafverfolgung zu sichern sowie Wissenstransfer zu ermöglichen und
Verfahrensdauern auf ein rechtsstaatliches Maß zu verkürzen
- Präventive Maßnahmen zur Entlastung der Gerichte ausbauen, z. B. Gewalt-
und Suchtprävention, vorsorgende Rechtspflege, Schlichtung und Mediation
- Schaffen des digitalen Rechtsstaates, z. B. durch flächendeckende
elektronische Aktenführung und entsprechende Ausstattung der Gerichte
- Opferschutz und -beratung ausbauen und stärken
- Einführung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Rechtsextremismus und
Umwelt
- Zentralstelle bei der Staatsanwaltschaft für Vorurteilskriminalität und
Hatespeech mit Dezernat für geschlechtsspezifische Gewalt
- Einführung Justizvertrauensstelle nach Vorbild der Polizeivertrauensstelle
- Durchführung Hellfeldstudie zu häuslicher Gewalt und Stalking in Thüringen
- Verbindlicher gegenseitiger Informationsaustausch zwischen Justiz und
Polizei, um bei rassistischen Tatmotiven Rolle für juristischen
Verfahrensverlauf nachzuvollziehen
- Verlaufsstatistik für politisch motivierte Kriminalität aufstellen
- Ausbildung von Verfahrensbeiständen besser regeln
- Unabhängigkeit von Gerichtsgutachter*innen sicherstellen über
verbindlichen Kriterienkatalog
- Weiterbildungen für Richter*innen im entsprechenden Schwerpunktbereich im
rechtlichen Rahmen verpflichtend gestalten
- Digitale Lernangebot aktualisieren und weiter ausweiten
- Einsatz auf Bundesebene, um Bagatelldelikte (Containern, Cannabis,
Ladendiebstahl) zu entkriminalisieren, ihre Verfolgung restriktiv zu
handhaben und somit behördliche Kapazitäten zu schaffen
- Einsatz auf Bundesebene für die Entkriminalisierung des Fahrens ohne
Fahrschein
- Hilfsweise zumindest Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafe im Bereich der
Bagatelldelikte und Erweiterung gerichtlicher Sanktionsmöglichkeiten in
Richtung spezialpräventiver Maßnahmen mit explizitem Bezug zu den
jeweiligen Bagatelldelikten
- Bewährungs- und Straffälligenhilfe sowie Überbrückungsmanagement ausbauen
und stärken
Vorurteilskriminalität und Hatespeech entschlossen begegnen
Vorurteilskriminalität (auch bekannt als Hasskriminalität), aber auch Hatespeech sind unterschätzte Phänomene. Unter diesen Taten, die sich teilweise unter der (Hassrede) haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Ideologisch motiviert, haben sie den Ausschluss bestimmter Personen oder Gruppen aus der Gesellschaft zum Ziel und gefährden damit unsere Demokratie und den gesellschaftlichen Frieden.
Schwelle der Strafbarkeit bewegen, leiden nicht nur die Opfer. Sie bedrohen auch
unsere Demokratie und unsere vielfältige Gesellschaft. Denn Hasskriminalität und
Hatespeech beruhen auf der Ideologie, dass manche Menschen weniger wert sind –
Personen sollen hierbei aus der Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.
Vorurteilsmotivierte Straftaten sind „Botschaftstaten“ häufig gegen Frauen,
queere Menschen, Menschen einer anderen Religion, migrantisierte Personen oder
Menschen mit Behinderung.
Die Folge sind psychische Leiden, Vermeidungsverhalten, fehlendes Vertrauen in
Polizei und Justiz sowie eine geringe Anzeigequote undsowie wenig Polizeivertrauen.
Diese Form der Kriminalität ist demokratiegefährdend und daher mit besonderem
öffentlichem Interesse von Strafverfolgungsbehörden zu behandeln. In den
Behörden ist das Wissen über das Phänomen jedoch unzureichend bekannt. Opfer
machen leider meist die Erfahrung vonseiten der Behörden erneut diskriminiert
und nicht ernst genommen zu werden („sekundäre Viktimisierung“). Unser Ziel: Wir
wollen den Opferschutz, die Ermittlungsabläufe und Erfassungssysteme auf
kriminologischer Basis weiterentwickeln und etablieren. Mit einem guten und
langfristig gesicherten Beratungsangebot lassen wir die Betroffenen nicht
allein.
Deshalb setzen wir uns ein für:
- Leitfäden von Polizei und Staatsanwaltschaften zur Ermittlung bei
vorurteilsmotivierten Straftaten und zur Ausermittlung der
menschenverachtenden und demokratiefeindlichen Motive
- Grundsätzliche Überarbeitung des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes –
Politisch motivierte Kriminalität“, insbesondere Etablierung von
Vorurteilskriminalität als eigenständiges Kriminalitätsphänomen und
Überarbeitung der Kategoriensysteme
- Unterstützung von Initiativen zur Strafrechtsanpassung im Bundesrat im
Zusammenhang mit Ermittlungspflichten von vorurteilsmotivierten und
demokratiefeindlichen Motiven
- Stärkung der Opferzeug*innen in
diesenErmittlungen und Sensibilisierung
über die Auswirkungen von sekundärer Viktimisierung im Rahmen von Aus- und
Fortbildung
- Vorurteilskriminalität und deren einzelne Ausprägungen bei der
Polizeiausbildung stärker beleuchten
- Stärkere Schulung von Polizei und bestehender Ansprechpartner*innen in der
Justiz zu häuslicher Gewalt und Gewalt gegen queere Menschen
- Gewalt gegen Frauen und queere Personen als Hasskriminalität anerkennen
und Ansprechpersonen in Staatsanwaltschaften und Polizei etablieren
- Prüfung einer Kompetenzbündelung bei einer zentralen Organisationseinheit
im Landeskriminalamt (LKA) oder der Landespolizeidirektion (LPD) zur
effizienten Bearbeitung von digitalen Straftaten
- Zentralstelle bei der Staatsanwaltschaft für Vorurteilskriminalität und
Hatespeech, um nach dem Vorbild Berlins klare Ansprechpersonen mit
spezifischen Kenntnissen, Communityarbeit und guter Kommunikation
- Landesstrategie zur Begegnung von Hatespeech und digitaler Gewalt als Teil
der Hasskriminalität mit ressortübergreifenden Maßnahmen
- Schulungen / Leitlinien für Beamte zu Onlineermittlungsverfahren
- Onlineermittlungsteams schaffen und stärken, die das Netz auf strafbare
Inhalte prüfen: Frauen, BIPoC, queere Menschen und andere marginalisierte
Gruppen vor Hass im Netz besser schützen
- Schulungen von pädagogischen Fachkräften zur Intervention bei Hatespeech,
Weiterbildung für Eltern und jugendgerechte Angebote sowie weitere
Erwachsenenbildung
- Langfristig finanzielle Absicherung der eingerichteten Beratungsstelle
elly sowie perspektivische Unterstützung beim Aufbau eines entsprechend
spezialisierten Dachverbandes
Organisierte Kriminalität und Mafia entschlossen bekämpfen
Der Untersuchungsausschuss FIDO hat in den vergangenen Jahren die Ausbreitung
der Mafia in Ostdeutschland und Thüringen untersucht. Dabei wurde
offensichtlich, dass es einen naiven Umgang mit der italienischen Mafia und
ihren Aktivitäten der Geldwäsche in Deutschland gibt. Mit Kontakten zu Politik,
Justiz und Stadtgesellschaft konnte sie ihre Position im Freistaat festigen.
Hier braucht es weitere Aufklärung sowie die Vermittlung von Wissen über die
Mafia im öffentlichen Dienst und in der Zivilgesellschaft – sowie zielgerichtete
und grenzübergreifende Ermittlungsmaßnahmen der zuständigen Behörden. Die
vorhandenen Lagebilder zur organisierten Kriminalität taugen dabei nur bedingt
für die Erfassung des kriminologischen Phänomens. Denn die organisierte
Kriminalität greift die freie Wirtschaft und unsere freiheitlich-demokratische
Grundordnung an. Die Zivilgesellschaft und die Politik müssen deshalb in die
Lage versetzt werden, auf die Strukturen der organisierten Kriminalität
entsprechend reagieren zu können. Für organisierte Kriminalität haben wir in
Thüringen keinen Platz.
Deshalb setzen wir uns ein für:
- Stärkung der Finanzermittlung in der Thüringer Polizei im Zusammenhang mit
Drogengeschäften und Geldwäsche
- Personelle Verstärkung der Staatsanwaltschaft für Organisierte
Kriminalität und des Landeskriminalamtes, um die Bekämpfung organisierter
Kriminalität zu verbessern
- Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit der
Strafverfolgungsbehörden
- Sensibilisierung über die Aktivitäten der Mafia in Deutschland und
Bereitstellung der notwendigen Ressourcen zur Strafverfolgung
- Wissenschaftliche Forschung zur organisierten Kriminalität aufbauen und
Lehrstühle an den Hochschulen ausbauen
- Unterstützung von Initiativen zur Einführung der Strafbarkeit der
Mafiazugehörigkeit, beispielsweise durch Erweiterung des § 129 StGB auf
Vorschlag des Bundesrates oder der Konferenz der Justizminister*innen
Verfassungsschutz genauer in den Blick nehmen
Nicht erst im Zusammenhang mit dem NSU haben die Verfassungsschutzbehörden
gezeigt, dass sie nicht ausreichend dazu geeignet sind, Bedrohungen der
Demokratie im erforderlichen Maße abzubilden. Die Funktion als „Frühwarnsystem“
können sie nicht erfüllen, da die rechtlichen Anforderungen an die Einstufung
von Organisationen oder Parteien zurecht sehr hoch sind. Die Analysefähigkeit
konnte in den vergangenen Jahren nur marginal verbessert werden, da weiterhin an
der wissenschaftlich nicht haltbaren Extremismustheorie als Schema zur
Darstellung von Gefahren für demokratische Gesellschaften festgehalten wurde.
Insbesondere der NSU hat gezeigt, dass der Einsatz von V-Personen nicht zu einem
belastbaren Erkenntnisgewinn führt – eher ist das Gegenteil der Fall. So besteht
die reale Gefahr, extrem rechte Strukturen zu stärken oder Verbotsverfahren zu
vereiteln. Deshalb haben wir den Einsatz von V-Personen massiv eingeschränkt.
Die Auswertung offen erhobener Erkenntnisse halten wir durch wissenschaftliche
Einrichtungen oder Recherche für besser abgedeckt. Vor diesem Hintergrund
möchten wir prüfen, wie wir gesellschaftliche Entwicklungen und Wissen über
konkrete Organisationen besser untersuchen können. Bis dahin wollen wir die
Kontrollmöglichkeiten des Geheimdienstes verbessern.
Deshalb setzen wir uns ein für:
- Überprüfung der Abschaffung des Verfassungsschutzes, wofür es einen
sicherheitspolitischen und wissenschaftlichen Diskurs zur
Sicherheitsarchitektur benötigt
- Mindestens weitere Reformen des Verfassungsschutzes auf Grundlage der
Erkenntnisse der Untersuchungsausschüsse anstoßen
- Überprüfung der Arbeitsgrundlagen und Kategoriensysteme des
Verfassungsschutzes
- Ermöglichung des Austausches von parlamentarischen Kontrolleur*innen über
verschiedene Bundesländer hinweg durch Änderung der
Geheimhaltungsvorschriften und dazugehörigen Gesetzen
- Zusammensetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission überarbeiten,
sodass jede Fraktion, die nicht offen verfassungsfeindlich agiert, einen
Sitz in diesem Kontrollgremium hat
- Kein Einsatz von V-Personen außer in den definierten Ausnahmeregelungen
Unterstützer*innen
- Holger Liersch (KV Erfurt)
- Burkhard Vogel (KV Gotha)
- Andreas Hornung (KV Wartburgkreis/Stadt Eisenach)
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