Die Ausbildung zum*zur Notfallsanitäter*in wurde auch mit dem Blick darauf geschaffen, den notärztlichen Einsatz zu reduzieren. Dafür werden in der dreijährgien Ausbildung verschiedene Kompetenzen erlernt, die sowohl manuelle Maßnahmen wie auch z.B. den Einsatz einiger Medikamente betreffen. Schon mit Einführung des NFS kam es aber zu Schwierigkeiten, weil die ärztliche Leitung Rettungsdienst (ÄLRD) der Kommune/des Kreises noch darüber zu entscheiden hatte, welche dieser Maßnahmen eingesetzt werden dürfen.
Dadurch befinden sich NFS bundesweit in einem schwierigen rechtlichen Graubereich, denn da sie die Maßnahmen gelernt haben, sind sie einerseits auch verpflichtet sie im Schadensfall anzuwenden, andererseits können sie vom ÄLRD untersagt sein. Es gibt Kreisen, in denen NFS nicht einmal Glukose bei einer Unterzuckerung verabreichen dürfen.
Der Streit tobt schon lange. Die Betonung des Einsatzes von Telenotärzt*innen befeuert diese, denn ohne klares Bekenntnis zur Arbeit des Rettungsdienstpersonals ist es auch ein Misstrauensvotum gegen Notfallsanitäter*innen: Wir haben euch ausgebildet, damit keine Notärztin anrücken muss, aber jetzt schaffen wir Telenotärzte, damit ihr trotzdem keine eurer Kompetenzen einsetzt.
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