Qualifizierte Stimmenthaltung
Begründung:
Wir wollen bei Kommunalwahlen die Möglichkeit einer qualifizierten Stimmenthaltung einführen. Sie ermöglicht es, Präferenzen auszudrücken, ohne von der Wahl fernbleiben, eine sogenannte „Protestpartei“ wählen oder den Stimmzettel ungültig machen zu müssen. In differenzierter Form soll zwischen mehreren Formen des der Stimmenthaltung gewählt werden können. Mit der Einführung qualifizierten Stimmenthaltung wollen wir eine Innovation zur Steigerung der Wahlbeteiligung schaffen.
Einführung der automatischen Zusendung von Briefwahlunterlagen
Begründung:
Wir wollen unser Wahlrecht modernisieren und attraktiver machen, um die Beteiligung zu steigern. Dafür wollen wir auf kommunaler und Landesebene eine obligatorische Zustellung der Briefabstimmungsunterlagen an alle Wahlberechtigten einführen. Außerdem wollen wir die Wahlteilnahme für viele Bürger*innen erleichtern, indem alle wichtigen Informationen zur Wahl und zu Kandidat*innen gebündelt und zuverlässig leicht zugänglich sind. Dies soll mit Hilfe eines Wahlheftes geschehen. In diesem werden alle Informationen zum Wahlsystem und zu den Kandidaten und Parteien aufgeführt sein. Das Wahlheft ist allen Wahlberechtigten zuzustellen.
Abschaffung Zwang zur Amtseintragung
Begründung:
Die Sammlung von Unterstützungsunterschriften ist für kleine und junge Parteien eine Hürde, die die Teilnahme an Wahlen erschwert. Wir wollen den Zwang zur Amtseintragung bei der Sammlung von Unterstützungsunterschriften abschaffen. Durch die freie Unterschriftensammlung werden schon vor Wahlkämpfen vielfältige Debatten möglich und die Pluralität der politischen Landschaft gestärkt.
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