Pferde und Hunde werden faktisch in Thüringen bei Versammlungslagen nicht eingesetzt. Ich hab das in 20 Jahren einmal erlebt und da waren es Pferdestaffeln aus anderen Bundesländern.
Es ist gesetzlich aus meiner Sicht nicht greifbar, Konzertveranstaltungen grundsätzlich aus dem Versammlungsrecht auszuschließen. Das muss im Einzelfall entscheiden werden. Dazu braucht es kompetente und sattelfeste Ordnugsbehörden und Gerichte.
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