In einigen Landesverfassungen ist das Antidiskriminungsverbot zusätzlich verfassungsrechtlich abgesrichert. Hierfür gibt es verschiedene Varianten in diversen Bundesländer. Mindestens einzelne Formulierungen in der Aufzählung, hier "geschlechtliche Identität", könnten fortentwickelt werden. Gegebenenfalls kann die Antidiskriminierungsklausel für einen umfassenden Antidiskriminierungsschutz und den Schluss der Lücken der aktuellen Rechtslage darüber hinaus weiterentwickelt werden. Ferner könnten auch spezifische verfassungsrechtliche Regelungen gegen Antisemitismus und den Schutz/Förderung jüdischen Lebens diskutiert werden.
Kapitel: | C. Freiheit schützen – Vielfalt leben 5. Demokratie: Freiheit, Gemeinschaft, Beteiligung |
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Antragsteller*in: | Jasper Robeck (KV Erfurt) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 11.01.2024, 18:32 |
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