Absenkung der Quoren
Begründung:
Auf kommunaler Ebene haben wir mit dem Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürger*innenbegehren und Bürger* innenentscheid Maßstäbe gesetzt. Die direktdemokratischen Instrumente müssen nun auch auf Landesebene gestärkt werden.[1] In mehr als dreißig Jahren gab es erst zwei erfolgreiche Volksbegehren. Wir wollen die Quoren für Volksbegehren und Volksentscheide senken und wirksame politische Mitsprache einfacher ermöglichen.
Quasi 1:1 aus dem vergangenen Wahlprogramm übertragen.
Umwandlung des Bürgerantrags
Begründung:
Wir wollen mehr Menschen die Chance geben, sich auf Landesebene einzubringen. Deshalb soll der Bürgerantrag zu einem Einwohnerantrag weiterentwickelt werden. Damit sollen auch Einwohner*innen ohne deutsche Staatsbürgerschaft und Jugendliche ab 14 Jahren unterschriftsberechtigt werden. Er kann ein sinnvolles Instrument für frühzeitiges demokratisches Engagement und mehr Integration werden.
Dieser neue Einwohnerantrag trägt Themen zur Debatte an den Landtag heran, lässt dem Landtag aber die alleinige Entscheidungsbefugnis. Für den modernisierten Einwohnerantrag wollen wir zudem das Unterschriftenquorum auf 10.000 Unterschriften zu senken.
Automatische Versendung
Begründung:
Eine starke Demokratie lebt von der Mitwirkung Vieler. Deshalb ist uns eine hohe Wahlbeteiligung wichtig. Wir wollen unser Wahlrecht modernisieren und attraktiver machen, um die Beteiligung zu steigern. In einem ersten Schritt soll dafür eine obligatorische Zustellung der Briefabstimmungsunterlagen an alle Wahlberechtigten eingeführt werden. So belegen unter anderem Erfahrungen in Bayern aus der Zeit der Corona-Pandemie, dass das Instrument der obligatorischen Verschickung der Briefwahlunterlagen an die Wahlberechtigten zu einem deutlich wahrnehmbaren Anstieg bei der Wahlbeteiligung führen. Daher ist es sinnvoll dieses Verfahrensmodell auf das Landes- und Kommunalwahlrecht in Thüringen zu übertragen.
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