Die Kommunen haben häufig den meisten Bürger*innenkontakt, beispielsweise Bürger*innenämter, Gewerbe, Jugendamt, Ausländer*innenbehörde oder auch Kultur und Stadtentwicklung. Lediglich Jena hat mit dem Beitritt zur ECCAR sich selbst zu einer umfassenden kommunalen Antidiskriminierungsarbeit mindestens in Bezug zu Rassismus verpflichtet, eine regelmäßige Evaluation und tatsächlich eine kommunale Beratungsstellen (mutmaßlich jedoch ohne Möglichkeit zur AGG-Beratung) geschaffen. In weiteren Kommunen finden sich einzelne Maßnahmen beispielsweise in Integrationskonzepten oder Maßnahmen außerhalb eines übergreifenden Frameworks. Zu beobachten ist auch, dass hierfür nicht immer die ausreichenden finanziellen und personellen Ressourcen zur Umsetzung bereitgestellt werden. Vor dem Hintergrund müssen entsprechende Strukturen inklusive deren Ausstattung über die Landesebene in den Blick genommen werden.
Kapitel: | C. Freiheit schützen – Vielfalt leben 3. Antidiskriminierung: Gleiche Chancen und Sicherheit für alle |
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Antragsteller*in: | Jasper Robeck (KV Erfurt) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 11.01.2024, 19:14 |
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