Die Inanspruchnahme eines Platzes im Frauenhaus kann für die Betroffenen mit teilweise hohen Kosten verbunden sein. Gewaltschutz darf aber nicht an finanzielle Mittel gebunden sein, welche sich bei Trennungen oftmals auch schlagartig verändern, gerade bei finanziellen Abhängigkeitsverhältnissen. Allen von Gewalt betroffenen Frauen sollte unabhängig vom Geldbeutel der Zugang zu einem Frauenhausplatz ermöglicht werden.
Kapitel: | C. Freiheit schützen – Vielfalt leben 1. Frauen- und Queerpolitik: Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellung schaffen |
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Antragsteller*in: | Theresa Ertel (KV Jena) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: WP24Ä27 |
Eingereicht: | 11.01.2024, 21:21 |
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