Die „Löhne“ sind so unfassbar niedrig, schon 3 Euro Stunden“lohn“ wäre deutlich höher. Die Krux ist, dass theoretisch manchmal Mindestlohn gezahlt wird, aber die mit den 1,50 Stunden“lohn“ nicht als Arbeitsplatz gelten, sondern als Werkstattsentgelt oder arbeitsähnliche Beschäftigung.
| Kapitel: | B. Gerechtigkeit schaffen, Chancen stärken 7. Soziales: Selbstbestimmung und Teilhabe für alle |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Julia Burkhardt (KV Jena) |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
| Eingereicht: | 10.01.2024, 13:34 |
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