Die „Löhne“ sind so unfassbar niedrig, schon 3 Euro Stunden“lohn“ wäre deutlich höher. Die Krux ist, dass theoretisch manchmal Mindestlohn gezahlt wird, aber die mit den 1,50 Stunden“lohn“ nicht als Arbeitsplatz gelten, sondern als Werkstattsentgelt oder arbeitsähnliche Beschäftigung.
Kapitel: | B. Gerechtigkeit schaffen, Chancen stärken 7. Soziales: Selbstbestimmung und Teilhabe für alle |
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Antragsteller*in: | Julia Burkhardt (KV Jena) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 10.01.2024, 13:34 |
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