Menschen mit Behinderung sind kein Sonderfall. Weder auch noch besonders haben sie ein Recht auf Selbstbestimmung, sondern sie haben eines ganz ohne Adverb. Darüber hinaus ist es immer gut, auch diejenigen Menschen zu bedenken, deren eine Behinderung abgesprochen wird oder die sich auch selbst nicht als behindert verstehen, insbesondere Menschen mit chronischer Erkrankung.
Kapitel: | B. Gerechtigkeit schaffen, Chancen stärken 7. Soziales: Selbstbestimmung und Teilhabe für alle |
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Antragsteller*in: | Julia Burkhardt (KV Jena) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 10.01.2024, 13:25 |
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Kathleen Lützkendorf: