Im ThürHG ist eine AGG-Öffnungsklausel verankert, die den Anwendungsbereich des AGG auf die Hochschulen erweitert. In dem Zusammenhang gibt es auch an Thüringer Hochschulen AGG-Beschwerdestellen sowie teilweise eigene AGG-Richtlinien. Um die Wirkung der AGG-Beschwerde, ohne die Anwendung von Rechtsmitteln und externer Beratung, zu verbessern, braucht es eine Klarstellung hinsichtlich der strukturellen Unabhängigkeit der Stellen in den Hierachiesystemen des Wissenschaftsbetriebs. Ferner könnten hier sinnvollerweise eine Ergänzung hinsichtlich wissenschaftlicher Accountability erfolgen, um wissenschaftsbezogene Praktiken des Machtmissbrauchs zu vermeiden, zu regulieren und besser sanktionieren (Beispielsweise: Ehrenautorenschaft in Publikationen unterstellter wissenschaftlicher Mitarbeiter*innen).
Kapitel: | B. Gerechtigkeit schaffen, Chancen stärken 5. Hochschule und Wissenschaft: Modern, sozial gerecht, vielfältig |
---|---|
Antragsteller*in: | Jasper Robeck (KV Erfurt) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 21.12.2023, 21:34 |
Kommentare