Lange war es gesetzlich verboten und teilweise auch verfolgt, queer zu sein. In der DDR wurden (offiziell) Homosexuelle schon ab 1968 nicht strafrechtlich verfolgt, die Gesellschaft hat dennoch das Ihrige getan. Viele Senior*innen begegnen daher erst im Alter ihrer eigenen Queerness und brauchen daher auch die Unterstüzung, mit einem ganzen Leben voller bewusster oder unbewusster Verdrängung, möglichen Konsequenzen für eine heretogeschlechtliche Partnerschaft und anderem umzugehen.
Darüber hinaus können Beratungsstellen auch dort tätig werden, wo Großeltern ihre Enkelkinder nicht mehr verstehen, weil sie noch in den Werten einer vergangenen Gesellschaft hängen. Um auch hier Bewusstsein zu schaffen und Offenheit zu ermöglichen, sind solche Zentren mögliche Begegnungsorte.
In der Hilfe und Pflege ist queer ein sensibles Thema, auf das die Ausbildung in den entsprechenden Berufen kaum eingeht.
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