Die Angebote der Hilfen zur Erziehung werden kommunal verantwortet und im Rahmen der Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII bedarfsgerecht ausgestaltet. Im Gegensatz zum Kita-Bereich gibt es keine landesfinanzierte Fachberatung für die ausführenden Träger, obwohl dieser Bereich mit seinem starken Eingriff in die Lebenswelt von Kindern, Jugendlichen und Familien z.B. in Form von Heimen unbedingt regelmäßige Beratung bräuchte. Die Standards unterscheiden sich landesweit erheblich. Im Mittelpunkt einer Standardsentwicklung sollte das Kindeswohl und die Leistungsfähigkeit der Angebotsträger stehen.
Kapitel: | B. Gerechtigkeit schaffen, Chancen stärken 1. Kinder und Jugendliche: bester Start für alle |
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Antragsteller*in: | Wolfgang Volkmer (KV Jena) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 07.01.2024, 11:57 |
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