Die Kommunen sind in der Regel nicht für die Bahnstationen zuständig, sondern die DB InfraGO (ehemals DB Netz und DB Station&Service). Die DB hält sich bei Umbaumaßnahmen an die sogenannte Tausend-Reisende-Regelung. "Bei Stationen mit geringerer Reisendenfrequenz als 1.000 Reisenden/Tag erfolgt der Ausbau mit Aufzügen/langen Rampen nur bei Entfernungen >50 km zur nächsten voll barrierefreien Station oder bei besonderem Bedarf (z. B. Seniorenheime/Behinderteneinrichtungen vor Ort etc.). Liegt kein besonderer Bedarf vor, wird immer eine spätere Nachrüstbarkeit für Aufzüge für den Zeitpunkt, wenn eine deutlich höhere Reisendenzahl erreicht wird, sichergestellt. Die Nachrüstungen werden dann in Bauprojekten oder auch in Sonderprogrammen (z.B. ZIP) realisiert." (4. Programm zur Barrierefreiheit der Deutschen Bahn AG, Seite 70). Das Land Thüringen soll eine Co-Förderung für diejenigen Stationen anbieten, die durch die Tausend-Reisende-Regelung nicht abgedeckt sind. Denn eine Entfernung von 50 km zur nächsten Station ist für viele Menschen nicht zumutbar.
Die Unterstützung der Kommunen bei der Umrüstung der Haltestellen wird bereits im vorherigen Punkt genannt, ist daher obsolet.
Gehwege sollten in einen extra Punkt – hier ist die Unterstützung der Kommunen sinnvoll.
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