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Antrag: | Geschäftsordnung |
---|---|
Antragsteller*in: | Landesvorstand Grüne Jugend Thüringen (dort beschlossen am: 25.01.2024) |
Status: | Angenommen |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 25.01.2024, 13:13 |
Antrag: | Geschäftsordnung |
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Antragsteller*in: | Landesvorstand Grüne Jugend Thüringen (dort beschlossen am: 25.01.2024) |
Status: | Angenommen |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 25.01.2024, 13:13 |
Geschäftsordnung der Landesdelegiertenkonferenz vom 02. bis 04. Februar 2024
Es gilt:
Für die Aufstellung der Landesliste für die Thüringer Landtagswahl 2024 gilt
abweichend das folgende Verfahren:
a. Vor der Abstimmung über die Landesliste, die nach den gesetzlich
vorgeschriebenen Regelungen zu erfolgen hat, führt die Versammlung ein
Meinungsbild mittels elektronischer Abstimmung herbei. Dieses Meinungsbild
mündet in eine Vorschlagsliste, über die nach den Regularien des Wahlrechts
schriftlich abgestimmt wird.
b. An allen Abstimmungen für die Landesliste zur Landtagswahl können nur nach §
13 ThürLWG wahlberechtigte Delegierte der Kreis- und Regionalverbände
teilnehmen.
c. Über jeden Platz zur Erstellung der Vorschlagsliste wird gesondert
abgestimmt. Die Landesdelegiertenkonferenz kann auf Antrag im laufenden
Wahlverfahren eine Blockwahl frühestens beschließen, wenn keine Frauen mehr
kandidieren.
d. Vor Eintritt in eine eventuelle Blockwahl wird die bis dahin durch das
Meinungsbild festgestellte Vorschlagsliste mit den Plätzen für die Landesliste
schriftlich und ohne elektronische Geräte zu Abstimmung gestellt. Dabei kann
entweder über die Vorschlagsliste gesamt mit „JA“, „NEIN“ oder „ENTHALTUNG“
abgestimmt werden oder für jede Kandidatin separat.
e. Eine Blockwahl über die weiteren Listenplätze wird schriftlich durchgeführt.
Die Reihenfolge in der Blockwahl ergibt sich nach der Anzahl der errungenen JA-
Stimmen, bei Stimmengleichheit nach der Anzahl der erhaltenen NEIN-Stimmen, bei
weiterer Stimmengleichheit entscheidet das Los.
f. Es werden so viele Listenplätze besetzt, wie Kandidat*innen dafür gewählt
werden.
g. Die Bewerber*innen haben sieben Minuten Redezeit für ihre Vorstellungsrede
und weitere drei Minuten für ihre Antworten auf Fragen, die bis zum Ende ihrer
Vorstellungsrede beim Präsidium eingereicht wurden. Werden mehr als drei Fragen
an eine*n Bewerber*in eingereicht, lost das Präsidium drei Fragen aus. Fragen
können nicht anonym gestellt werden. Die Fragen werden direkt im Anschluss an
die Vorstellungsrede vom Präsidium verlesen und von der*dem Bewerber*in
beantwortet. Sollten keine Fragen eingegangen sein, sind den Bewerber*innen
weitere drei Minuten Redezeit anzubieten.
h. Nur die schriftliche Abstimmung über die Vorschlagsliste bzw. die ergänzende
schriftliche Abstimmung im Blockwahlverfahren sind maßgeblich für das
rechtswirksame Zustandekommen der Liste nach dem Landeswahlgesetz.
Geschäftsordnung der Landesdelegiertenkonferenz vom 02. bis 04. Februar 2024
Es gilt:
Für die Aufstellung der Landesliste für die Thüringer Landtagswahl 2024 gilt
abweichend das folgende Verfahren:
a. Vor der Abstimmung über die Landesliste, die nach den gesetzlich
vorgeschriebenen Regelungen zu erfolgen hat, führt die Versammlung ein
Meinungsbild mittels elektronischer Abstimmung herbei. Dieses Meinungsbild
mündet in eine Vorschlagsliste, über die nach den Regularien des Wahlrechts
schriftlich abgestimmt wird.
b. An allen Abstimmungen für die Landesliste zur Landtagswahl können nur nach §
13 ThürLWG wahlberechtigte Delegierte der Kreis- und Regionalverbände
teilnehmen.
c. Über jeden Platz zur Erstellung der Vorschlagsliste wird gesondert
abgestimmt. Die Landesdelegiertenkonferenz kann auf Antrag im laufenden
Wahlverfahren eine Blockwahl frühestens beschließen, wenn keine Frauen mehr
kandidieren.
d. Vor Eintritt in eine eventuelle Blockwahl wird die bis dahin durch das
Meinungsbild festgestellte Vorschlagsliste mit den Plätzen für die Landesliste
schriftlich und ohne elektronische Geräte zu Abstimmung gestellt. Dabei kann
entweder über die Vorschlagsliste gesamt mit „JA“, „NEIN“ oder „ENTHALTUNG“
abgestimmt werden oder für jede Kandidatin separat.
e. Eine Blockwahl über die weiteren Listenplätze wird schriftlich durchgeführt.
Die Reihenfolge in der Blockwahl ergibt sich nach der Anzahl der errungenen JA-
Stimmen, bei Stimmengleichheit nach der Anzahl der erhaltenen NEIN-Stimmen, bei
weiterer Stimmengleichheit entscheidet das Los.
f. Es werden so viele Listenplätze besetzt, wie Kandidat*innen dafür gewählt
werden.
g. Die Bewerber*innen haben sieben Minuten Redezeit für ihre Vorstellungsrede
und weitere drei Minuten für ihre Antworten auf Fragen, die bis zum Ende ihrer
Vorstellungsrede beim Präsidium eingereicht wurden. Werden mehr als drei Fragen
an eine*n Bewerber*in eingereicht, lost das Präsidium drei Fragen aus. Fragen
können nicht anonym gestellt werden. Die Fragen werden direkt im Anschluss an
die Vorstellungsrede vom Präsidium verlesen und von der*dem Bewerber*in
beantwortet. Sollten keine Fragen eingegangen sein, sind den Bewerber*innen
weitere drei Minuten Redezeit anzubieten.
h. Nur die schriftliche Abstimmung über die Vorschlagsliste bzw. die ergänzende
schriftliche Abstimmung im Blockwahlverfahren sind maßgeblich für das
rechtswirksame Zustandekommen der Liste nach dem Landeswahlgesetz.
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