Veranstaltung: | LDK Jena 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | 1. Begrüßung und Formalia |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Landesdelegiertenkonferenz Jena 02. bis 04. Februar 2024 |
Antragshistorie: | Version 2 |
Geschäftsordnung
Beschlusstext
Geschäftsordnung der Landesdelegiertenkonferenz vom 02. bis 04. Februar 2024
- Die LDK wählt eine Mandatsprüfungskommission, eine Wahlkommission und das
Präsidium. Außerdem entscheidet die LDK zu Beginn über die Tagesordnung.
- Die amtierende Antragskommission prüft den frist- und formgerechten
Eingang der Anträge, der Bewerbungen und die Wählbarkeit der
Bewerber*innen. Die Antragskommission bereitet die Behandlung eines oder
mehrerer Tagesordnungspunkte in Zusammenarbeit mit den
Antragssteller*innen vor. Sie kann der Landesdelegiertenkonferenz
Empfehlungen zum Abstimmungsverfahren über Anträge geben. Ihre
Empfehlungen bedürfen der Zustimmung der Landesdelegiertenkonferenz. Über
ihre Empfehlungen wird zuerst abgestimmt. Empfehlungen der
Antragskommission sind nur zum Verfahren, nicht aber bezüglich der Annahme
oder Ablehnung von Anträgen zulässig.
Es gilt:
- Geschäftsordnungsanträge werden vor Sachfragen verhandelt.
- Zu jedem Geschäftsordnungsantrag gibt es die Möglichkeiten einer Gegenrede
und des Antrags auf Nichtbefassung. Geschäftsordnungsanträge sind u.a.
folgende Anträge:
- Bestätigung und Ergänzung der Tagesordnung
- Begrenzung der Redezeit
- Ende der Redeliste
- Schluss der Debatte
- Überweisung an den Landesparteirat, Landesvorstand oder eine LAG
- Antrag zur Art der Abstimmung
- Antrag auf Auszeit
- Auf Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Sachanträge sind Hauptanträge und Änderungsanträge. Sie müssen dem
Präsidium schriftlich vorgelegt werden. Über den inhaltlich weitergehenden
Antrag wird zuerst abgestimmt. Welches der weitergehende Antrag ist,
entscheidet dabei die Antragskommission und gibt einen Verfahrensvorschlag
an das Präsidium.
- Anträge gelten als angenommen, wenn sie die erforderlichen Mehrheiten laut
Satzung erhalten haben. Für Rückholanträge bedarf es einer 2/3-Mehrheit.
- Das Präsidium besteht aus Teams von jeweils zwei Mitgliedern, die
wechselnd im Laufe der Versammlung die Sitzungsleitung übernehmen und die
Redeliste führen. Die Protokollant*innen stehen dem Präsidium zur Seite.
- Die Wahlkommission besteht aus bis zu 10 Mitgliedern. Ihr können nur
Mitglieder angehören, die selbst nicht für das gerade zu wählende Gremium
oder Mandat zur Wahl stehen. Die Auszählungsergebnisse der Wahlen werden
von der Wahlkommission schriftlich festgehalten. Alle abgegebenen
Stimmzettel bzw. das elektronische Abstimmungsergebnis werden nach
Wahlgang getrennt in Umschlägen aufbewahrt und dem Protokoll der LDK
angefügt.
- Die Mandatsprüfungskommission besteht aus drei Mitgliedern. Sie prüft in
Zweifelsfällen die ordnungsgemäße Delegierung anhand von
Delegiertenmeldungen und Protokollen aus den Kreisverbänden. Die
Wahlberechtigung ist in Zweifelsfällen von der*dem Delegierten
nachzuweisen und mit der Unterschrift zu bezeugen. Die Prüfung ist an
allen Tagen bis zum Ende der Grußworte abzuschließen. Das Ergebnis ist
jeweils der Landesdelegiertenkonferenz vom Präsidium mit Anzahl der
stimmberechtigten Delegierten bekanntzugeben und im Protokoll zu
vermerken.
- Wahlberechtigt sind ausschließlich Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Thüringen, die ordnungsgemäß delegiert wurden. Vorschlagsberechtigt sind
alle Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen.
- Fragen rund um die Wahlen regelt die Wahlordnung in der Satzung. Über
jeden zu wählenden Platz wird mittels elektronischer Geräte gesondert
abgestimmt. Bewerber*innen zu den Wahlen haben bis zu sieben Minuten
Redezeit für ihre Vorstellungsrede und weitere bis zu drei Minuten für
ihre Antworten auf die Fragen, die bis zum Ende ihrer Vorstellungsrede
beim Präsidium eingereicht wurden. Werden mehr als vier Fragen an eine*n
Bewerber*in eingereicht, lost das Präsidium vier Fragen aus. Fragen können
nicht anonym gestellt werden. Die Fragen werden direkt im Anschluss an die
Vorstellungsrede vom Präsidium aus verlesen und von der*dem Bewerber*in
beantwortet. Sollten keine Fragen eingegangen sein, sind den
Bewerber*innen weitere drei Minuten Redezeit anzubieten.
Für die Aufstellung der Landesliste für die Thüringer Landtagswahl 2024 gilt
abweichend das folgende Verfahren:
a. Vor der Abstimmung über die Landesliste, die nach den gesetzlich
vorgeschriebenen Regelungen zu erfolgen hat, führt die Versammlung ein
Meinungsbild mittels elektronischer Abstimmung herbei. Dieses Meinungsbild
mündet in eine Vorschlagsliste, über die nach den Regularien des Wahlrechts
schriftlich abgestimmt wird.
b. An allen Abstimmungen für die Landesliste zur Landtagswahl können nur nach §
13 ThürLWG wahlberechtigte Delegierte der Kreis- und Regionalverbände
teilnehmen.
c. Über jeden Platz zur Erstellung der Vorschlagsliste wird gesondert
abgestimmt. Die Landesdelegiertenkonferenz kann auf Antrag im laufenden
Wahlverfahren eine Blockwahl frühestens beschließen, wenn keine Frauen mehr
kandidieren.
d. Vor Eintritt in eine eventuelle Blockwahl wird die bis dahin durch das
Meinungsbild festgestellte Vorschlagsliste mit den Plätzen für die Landesliste
schriftlich und ohne elektronische Geräte zu Abstimmung gestellt. Dabei kann
entweder über die Vorschlagsliste gesamt mit „JA“, „NEIN“ oder „ENTHALTUNG“
abgestimmt werden oder für jede Kandidatin separat.
e. Eine Blockwahl über die weiteren Listenplätze wird schriftlich durchgeführt.
Die Reihenfolge in der Blockwahl ergibt sich nach der Anzahl der errungenen JA-
Stimmen, bei Stimmengleichheit nach der Anzahl der erhaltenen NEIN-Stimmen, bei
weiterer Stimmengleichheit entscheidet das Los.
f. Es werden so viele Listenplätze besetzt, wie Kandidat*innen dafür gewählt
werden.
g. Die Bewerber*innen haben sieben Minuten Redezeit für ihre Vorstellungsrede
und weitere drei Minuten für ihre Antworten auf Fragen, die bis zum Ende ihrer
Vorstellungsrede beim Präsidium eingereicht wurden. Werden mehr als drei Fragen
an eine*n Bewerber*in eingereicht, lost das Präsidium drei Fragen aus. Fragen
können nicht anonym gestellt werden. Die Fragen werden direkt im Anschluss an
die Vorstellungsrede vom Präsidium verlesen und von der*dem Bewerber*in
beantwortet. Sollten keine Fragen eingegangen sein, sind den Bewerber*innen
weitere drei Minuten Redezeit anzubieten.
h. Nur die schriftliche Abstimmung über die Vorschlagsliste bzw. die ergänzende
schriftliche Abstimmung im Blockwahlverfahren sind maßgeblich für das
rechtswirksame Zustandekommen der Liste nach dem Landeswahlgesetz.
- Für gesetzte Redebeiträge in der Politischen Debatte und sonstige gesetzte
politischen Reden gilt eine Redezeit von acht Minuten und für geloste
Redebeiträge von vier Minuten.
- Für die Einbringung von Anträgen werden fünf Minuten Redezeit und für
Contra-Reden ebenfalls fünf Minuten Redezeit festgelegt. Für alle weiteren
Redebeiträge zu Anträgen sowie für Änderungsanträge gelten drei Minuten
Redezeit.
- Der Wahlprogrammantrag wird in drei Blöcken eingebracht. Für die
Einbringung eines Blocks werden 20 Minuten Redezeit festgelegt. Zu jedem
Block wird eine Debatte von mindestens vier gelosten Redebeiträge
festgelegt. Für alle Redebeiträge in der Debatte sowie für
Änderungsanträge gelten drei Minuten Redezeit.
- Im Übrigen gelten die Satzung, das Frauenstatut und die gesetzlichen
Bestimmungen.